Rechtsprechung
| BGH, 15.07.1954 - 2 StR 199/54 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Möglichkeit der Anhörung von Sachverständigengutachtern über einen anderen Gegenstand als ursprünglich vorgesehen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 245
Papierfundstellen
- BGHSt 6, 289
- BGHSt 6, 290
- NJW 1954, 1656
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (1)
- RG, 17.03.1933 - I 195/33
1. Muß ein zur Hauptverhandlung geladener und erschienener Sachverständiger …
Auszug aus BGH, 15.07.1954 - 2 StR 199/54
Hierfür ist nicht entscheidend der Gegenstand, für den die Vernehmung des Sachverständigen vorgesehen ist; massgebend ist vielmehr, ob das Gutachten, das er erstatten soll, in das Gebiet seiner Sachkunde fällt (RGSt 67, 180).
- BGH, 24.07.1997 - 1 StR 214/97
Ladung eines Sachverständigen durch den Angeklagten (keine Einschränkung der …
Rn. 6 Freilich wäre - bei isolierter Betrachtung - nicht zu beanstanden, daß das Schwurgericht eine Aussetzung der Hauptverhandlung abgelehnt hat, denn ein von der Verteidigung vorgeladener Sachverständiger ist nur dann ein präsentes Beweismittel, wenn er in der Hauptverhandlung auf die Erstattung seines Gutachtens vorbereitet ist und auf dieser Grundlage unmittelbar zur Sache gehört werden kann (BGHSt 6, 289, 291; 23, 176, 183, 185; Widmaier StV 1985, 526, 528). - BGH, 04.03.1993 - 2 StR 503/92
Völlige Ungeeignetheit eines Beweismittels - Einholung eines genomanalytischen …
Wenn er erklärt, er benötige zur Erstattung des Gutachtens eine weitere Vorbereitung, ist das Gericht grundsätzlich nicht gehalten, eine solche Maßnahme zu ermöglichen oder gar zu fördern (…vgl. Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß, 5. Aufl. S. 787;… Herdegen in KK 2. Aufl. § 245 Rdn. 4;… Gollwitzer in Löwe/Rosenberg 24. Aufl. § 245 Rdn. 21;… Schlüchter SK-StPO § 245 Rdn. 9; Widmaier StV 1985, 526; vgl. auch BGHSt 6, 289; 23, 176, 185). - LG Kempten, 23.10.2025 - 6 NBs 120 Js 13067/24
Sexueller Missbrauch, Aussagepsychologie, Beweiswürdigung, Schweigen des …
Erklärt ein Sachverständiger, er benötige zur Erstattung des Gutachtens eine weitere Vorbereitung und sehe sich andernfalls nicht zu einer sachverständigen Einlassung in der Lage, so ist er schon kein präsentes Beweismittel, dessen Einführung nur unter den im Vergleich zu § 244 Abs. 4 StPO strengeren Ablehnungsgründen des § 245 Abs. 2 S. 2 und S. 3 StPO verweigert werden könnte (BGH, Urteil v. 15.07.1954 - 2 StR 199/54, NJW 1954, 1656).
- BGH, 25.03.1994 - 2 StR 102/94
Antrag auf Vernehmung - Anwesenheit - Sachverständiger - Sachkunde - Ablehnung - …
Anhaltspunkte dafür, daß der Sachverständige zur Erstattung des Gutachtens ohne weitere Vorbereitung nicht in der Lage gewesen wäre - wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift ausführt - und aus diesem Grunde kein präsentes Beweismittel war (vgl. BGHSt 6, 289, 291), sind nicht ersichtlich. - OLG Frankfurt, 08.08.2006 - 3 Ws 730/06
Untersuchungshaft: Dauerbesuchserlaubnis für den von der Verteidigung …
Ein von der Verteidigung vorgeladener Sachverständiger ist aber nur dann ein präsentes Beweismittel, wenn er in der Hauptverhandlung auf die Erstattung seines Gutachtens vorbereitet ist und auf dieser Grundlage unmittelbar zur Sache gehört werden kann (BGHSt 6, 289, 291; 23, 176, 183, 185). - BGH, 28.06.1960 - 1 StR 203/60
Rechtsmittel
Einen Antrag, die Sachverständigen Prof. Dr. Dr. W. und Dr. R. hierzu zu hören, haben weder der Angeklagte noch sein Verteidiger gestellt (vgl. hierzu BGHSt 6, 289 ff). - BGH, 25.02.1983 - 3 StR 346/82
Anforderungen an die Wahrung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des …
Einen Antrag, den Sachverständigen zu einem anderen Gegenstand als ursprünglich vorgesehen gutachterlich zu hören, dem das Gericht unter Umständen gemäß § 245 Abs. 1 StPO hätte entsprechen müssen (vgl. BGHSt 6, 289, 291; Herdegen in KK, § 245 Rdn 4), hat die Verteidigung nicht gestellt. - BGH, 05.09.1972 - 5 StR 389/72
Revision in Strafsachen - Ablehnung von Sachverständigenvernehmungen
Unter diesen Umständen ist die Bezugnahme des Landgerichts auf BGHSt 6, 289 verfehlt. - BGH, 03.05.1955 - 1 StR 463/54
Rechtsmittel
Die Strafkammer könnte unter den gegebenen Umständen nur nach § 245 StPO verpflichtet gewesen sein, dem Antrag zu entsprechen (vgl BGH VRS 5, 541; BGHSt 6, 289). - BGH, 09.10.1956 - 1 StR 356/56
Rechtsmittel
Daß das Landgericht insoweit keinen ausdrücklichen Beschluß gefaßt hatte, begegnet keinem verfahrensrechtlichen Bedenken (vgl RGSt 67, 180; BGHSt 6, 289).
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