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| BGH, 30.11.1954 - 1 StR 581/54 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 7, 61
- NJW 1955, 272
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (2)
- BGH, 02.11.1954 - 1 StR 501/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 30.11.1954 - 1 StR 581/54
Insoweit kommt das Verwahrungsverfahren gegenüber dem auf reichs- und nunmehr bundesrechtlicher Grundlage beruhenden strafrichterlichen Verfahren nur hilfsweise in Betracht (vgl. im übrigen auch die zu § 42 m StGB ergangenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs 4 StR 326/53 vom 17. September 1953 = NJW 1953, 1719 Nr. 23 und 1 StR 501/54 vom 2. November 1954 - zur Veröffentlichung bestimmt -). - BGH, 17.09.1953 - 4 StR 326/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 30.11.1954 - 1 StR 581/54
Insoweit kommt das Verwahrungsverfahren gegenüber dem auf reichs- und nunmehr bundesrechtlicher Grundlage beruhenden strafrichterlichen Verfahren nur hilfsweise in Betracht (vgl. im übrigen auch die zu § 42 m StGB ergangenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs 4 StR 326/53 vom 17. September 1953 = NJW 1953, 1719 Nr. 23 und 1 StR 501/54 vom 2. November 1954 - zur Veröffentlichung bestimmt -).
- BGH, 10.02.1971 - 3 StR 47/70
Verhältnis einer gerichtlichen Anordnung der Unterbringung in einer Heilanstalt …
Der 1. Strafsenat hat in BGHSt 7, 61 ausgeführt, daß die wegen Gemeingefährlichkeit eines Geisteskranken nach den Bestimmungen des Bayer. Verwahrungsgesetzes rechtskräftig angeordnete Verwahrung den Strafrichter grundsätzlich nicht hindere, die Unterbringung nach § 42 b StGB auszusprechen. - BGH, 06.12.1966 - 1 StR 480/66
Rechtmäßigkeit der Unterbringung in einer Heilanstalt und Pflegeanstalt - …
Dabei läßt der Senat es offen, ob das schon deswegen zu gelten hat, weil die Frage, ob der Täter in seinem Geisteszustand gerade durch strafbare (mit Strafe bedrohte) Handlungen der öffentlichen Sicherheit zur Gefahr wird und deshalb unterzubringen ist, als ein - in der Verbindung von Strafe und Maßregel (§ 42 b Abs. 2 StGB) sinnfällig - strafrechtliches Problem allein den Strafverfolgungsbehörden zur Prüfung überwiesen (§§ 152, 429 a StPO), demgemäß zur Entscheidung hierüber allein der Strafrichter berufen (§§ 42 b, 42 f, 42 g, 42 h StGB) und kein anderes Gericht zuständig ist (1) ; oder ob eine gechtliche Doppelzuständigkeit besteht und das zuerst eingeletete Verfahren den Vorrang hat (2) ; oder ob die Verwahrung nach Landesrecht gegenüber der strafgerichtlichen Unterbringung allgemein "nur hilfsweise in Betracht" kommt, wie das der Senat in dem Urteil BGHSt 7, 61, 63 für das Verhältnis des Bayerischen Verwahrungsgesetzes zur Unterbringung nach dem Strafgesetzbuch angenommen hat. - BGH, 17.08.1971 - 1 StR 376/71
Voraussetzungen für die Einweisung in eine Heilanstalt oder Pflegeanstalt …
Auch die Möglichkeit einer Unterbringung nach dem Bayerischen Verwahrungsgesetz steht der angeordneten Sicherungsmaßregel nicht entgegen (BGHSt 7, 61; vgl. auch BGHSt 19, 348).
- BGH, 03.07.1958 - 4 StR 129/58 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 17.11.1970 - 1 StR 450/70
Unterbringung in einer Heilanstalt oder Pflegeanstalt auch bei Begehung einer Tat …
Daß die Unterbringung nach dem Bayer. Verwahrungsgesetz (Gesetz über die Verwahrung geisteskranker, geistesschwacher, rauschgift- oder alkoholsüchtiger Personen vom 30. April 1952 - BayBS I S. 435) einer Anordnung nach § 42 b StGB grundsätzlich nicht entgegensteht, hat der Senat schon in seinem Urteil vom 30. November 1954 (BGHSt 7, 61) ausgesprochen. - BGH, 29.03.1966 - 1 StR 23/66
Rechtsmittel
Die Anordnung der Verwahrung des Angeklagten in einer Nervenklinik nach dem Bay. Verwahrungsgesetz (BayBS I 435) steht nach der ständigen Rechtsprechung des Senats der Anordnung nach § 42 b StGB nicht entgegen (BGHSt 7, 61). - BGH, 14.09.1965 - 1 StR 296/65
Voraussetzungen der Ablehnung eines Richters - Antrag auf Anholung eines weiteren …
Die Voraussetzungen des § 42 b Abs. 1 Satz 1 StGB sind vom Landgericht einwandfrei dargetan (vgl. auch BGHSt 7, 61). - BGH, 29.11.1955 - 2 StR 290/55
Rechtsmittel
Die Strafkammer hätte jedoch in diesem Falle bei der neuen Verhandlung zu prüfen, ob trotz der etwaigen Anordnung der Unterbringung nach dem Niedersächsischen Landesgesetz zusätzlich eine Sicherungsmaßnahme durch das Strafgericht notwendig ist (BGHSt 7, 61). - BGH, 04.03.1959 - 2 StR 1/59
Rechtsmittel
In der von ihr angeführten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 7, 61 = NJW 1955, 272) ist zwar gesagt, daß eine auf den Bestimmungen des Bayerischen Verwahrungsgesetzes vom 30. April 1952 (Bay. BS I 435) beruhende Anordnung der Verwahrung eines Geisteskranken, der im Zustande der Zurechnungsunfähigkeit eine mit Strafe bedrohte Handlung begangen hat, den Strafrichter grundsätzlich nicht hindert, aus demselben Anlaß im Sicherungsverfahren nach §§ 429 a ff StPO die Unterbringung des Geisteskranken in einer Heil- oder Pflegeanstalt nach § 42 b StGB anzuordnen. - BGH, 09.08.1956 - 1 StR 258/56
Rechtsmittel
Der Tatrichter hatte trotz der angeordneten Unterbringung in einer Trinkerheilanstalt oder einer Entziehungsanstalt in dem neuen Urteil zu prüfen, ob auf eine Maßregel der Sicherung und Besserung zu erkennen ist (vgl z.B. RGSt 70, 201, 203 zu § 42 e StGB sowie BGHSt 7, 61 und BGH NJW 1953, 1719 Nr. 23 zu § 42 m StGB).
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