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Rechtsprechung
   BGH, 03.12.1954 - 2 StR 287/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,499
BGH, 03.12.1954 - 2 StR 287/53 (https://dejure.org/1954,499)
BGH, Entscheidung vom 03.12.1954 - 2 StR 287/53 (https://dejure.org/1954,499)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 1954 - 2 StR 287/53 (https://dejure.org/1954,499)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 7, 78
  • NJW 1955, 311 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (14)

  • BGH, 24.09.1954 - 2 StR 598/53
    Auszug aus BGH, 03.12.1954 - 2 StR 287/53
    Sie ist jedoch eine Nebenstrafe, da sie nur neben der Verurteilung zu einer Hauptstrafe ausgesprochen wird (RGSt 68, 11, 181 [183]; BGHSt 6, 304).

    Bejaht die Strafkammer auf Grund der neuen Verhandlung die Voraussetzungen des Straffreiheitsgesetzes und stellt sie das Verfahren ein, erfasst die Einstellung auch die Wertersatzstrafe (BGHSt 6, 304), nicht aber die Einziehung der beschlagnahmten steuerpflichtigen Sachen (§ 13 StFG).

  • BGH, 09.10.1951 - 1 StR 139/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.12.1954 - 2 StR 287/53
    Der Bundesgerichtshof hat vielmehr ausgesprochen, dass in diesem Falle die Einziehung nur zulässig ist, wenn auch den unbeteiligten Eigentümer ein Verschulden trifft (BGHSt 1, 351).
  • BGH, 21.10.1954 - 4 StR 610/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.12.1954 - 2 StR 287/53
    Das Urteil des 4. Strafsenats 4 StR 610/53 vom 21. Oktober 1954 steht nicht entgegen, da es in dem dort zu entscheidenden Falle davon ausgeht, dass nach den tatsächlichen Feststellungen Einheit zwischen Fass und Inhalt gegeben war.
  • RG, 14.11.1938 - V 37/38

    1. Über die Grenzen der Revisibilität reichsrechtlicher Vorschriften, die im …

    Auszug aus BGH, 03.12.1954 - 2 StR 287/53
    Dies ist nach der Rechtsprechung dann der Fall, wenn sie derart verbunden werden, dass sie ihre Eigenschaft als selbständige Sache verlieren und nun zusammen nach der Verkehrsauffassung oder, wenn eine solche nicht festzustellen ist, nach der allgemeinen natürlichen Auffassung als ein Ganzes, somit als eine Sache, und einzeln als unselbständige Stücke dieser Einheit erscheinen (RGZ 63, 171 [173]; 87, 43 [45]; 158, 362 [369];… RGRK 10. Aufl. § 93 Anm. 2).
  • RG, 02.06.1915 - V 19/15

    Elektrizitätswerk. Bestandteil. Zubehör.

    Auszug aus BGH, 03.12.1954 - 2 StR 287/53
    Dies ist nach der Rechtsprechung dann der Fall, wenn sie derart verbunden werden, dass sie ihre Eigenschaft als selbständige Sache verlieren und nun zusammen nach der Verkehrsauffassung oder, wenn eine solche nicht festzustellen ist, nach der allgemeinen natürlichen Auffassung als ein Ganzes, somit als eine Sache, und einzeln als unselbständige Stücke dieser Einheit erscheinen (RGZ 63, 171 [173]; 87, 43 [45]; 158, 362 [369];… RGRK 10. Aufl. § 93 Anm. 2).
  • BGH, 25.06.1953 - 3 StR 608/51

    Verurteilung oder Einstellung des Verfahrens trotz vollständig durchgeführter …

    Auszug aus BGH, 03.12.1954 - 2 StR 287/53
    Die Aufhebung des Urteils hat sich aber auch auf die Verurteilung wegen Beamtennötigung und Beleidigung zu erstrecken, da möglicherweise das Straffreiheitsgesetz 1954 anzuwenden ist (BGHSt 4, 287).
  • BGH, 25.04.1952 - 2 StR 4/52
    Auszug aus BGH, 03.12.1954 - 2 StR 287/53
    Ihr Umfang bemisst sich daher, soweit das Steuergesetz nicht wie bei der Biersteuer eine besondere Regelung trifft, nach bürgerlichrechtlichen Begriffen (siehe auch BGHSt 2, 311).
  • RG, 19.04.1906 - V 528/05

    Bestandteil eines Grundstücks.

    Auszug aus BGH, 03.12.1954 - 2 StR 287/53
    Dies ist nach der Rechtsprechung dann der Fall, wenn sie derart verbunden werden, dass sie ihre Eigenschaft als selbständige Sache verlieren und nun zusammen nach der Verkehrsauffassung oder, wenn eine solche nicht festzustellen ist, nach der allgemeinen natürlichen Auffassung als ein Ganzes, somit als eine Sache, und einzeln als unselbständige Stücke dieser Einheit erscheinen (RGZ 63, 171 [173]; 87, 43 [45]; 158, 362 [369];… RGRK 10. Aufl. § 93 Anm. 2).
  • RG, 16.01.1934 - 4 D 253/33

    1. Gelten die Vorschriften des § 401 RAbgO. über die "Einziehung der …

    Auszug aus BGH, 03.12.1954 - 2 StR 287/53
    Sie ist jedoch eine Nebenstrafe, da sie nur neben der Verurteilung zu einer Hauptstrafe ausgesprochen wird (RGSt 68, 11, 181 [183]; BGHSt 6, 304).
  • RG, 19.06.1917 - V 37/17

    1. Kann bei verbotswidriger Ausfuhr ins feindliche Ausland neben der Geldstrafe …

    Auszug aus BGH, 03.12.1954 - 2 StR 287/53
    Das Reichsgericht nahm dies bei Limonade in Flaschen und auch bei Bier in Fässern an, da die Umschliessung mit dem Inhalt nach der allgemeinen Auffassung eine Verkehrseinheit bilde (RGSt 51, 75; 73, 289).
  • RG, 06.02.1934 - 4 D 106/33

    Gehören Rucksäcke und ähnliche Umhüllungen, in denen Schmuggelware befördert …

  • RG, 03.08.1939 - 5 D 433/39

    Bei Biersteuerhinterziehung sind auch die Fässer und sonstigen Umhüllungen …

  • BGH, 11.06.1953 - 4 StR 567/52

    Rechtsmittel

  • RG, 17.09.1942 - 3 D 284/42
  • BGH, 03.02.2025 - GSSt 1/24

    Besitz von Cannabis (Cannabisvorrat teilweise zur gewinnbringenden Veräußerung …

    Auch ihr Umfang bemisst sich daher grundsätzlich nach zivilrechtlichen Begriffen (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 1954 - 2 StR 287/53, BGHSt 7, 78, 80 mwN).

    Auch die Cannabisblüten sind in einem solchen Fall unselbständige Stücke jener Einheit, die durch ihre Vermengung begründet ist (vgl. allgemein BGH, Urteil vom 3. Dezember 1954 - 2 StR 287/53, BGHSt 7, 78, 80 mwN).

  • BGH, 26.05.1956 - 2 StR 322/55

    Beantragung der Durchführung des selbstständigen Verfahrens durch das …

    Hält sie dagegen ein gewinnsüchtiges Handeln nur bei der fortgesetzten Abgabenhinterziehung hinsichtlich der Lieferungen der Firma B. & Co für gegeben, ist Straffreiheit für die mit H. begangene Tat gewährt, falls sie keine höhere Strafe hierfür für angezeigt hält, da die bisher ausgesprochene Freiheitsstrafe und die Ersatzfreiheitsstrafe für die Geldstrafe die in § 2 StFrG bestimmte Grenze nicht übersteigt und der Angeklagte vor der Tat noch nicht bestraft worden ist (BGHSt 6, 312; 7, 78, 240).
  • BGH, 20.04.1956 - 2 StR 52/56

    Rechtsmittel

    Bei der Berechnung der zu erwartenden Strafe ist der Wertsrsatz und die an seine Stelle tretende Freiheitsstrafe nicht, zu berücksichtigen (BGHSt 7, 78).
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