Rechtsprechung
| BGH, 23.06.1955 - 3 StR 157/55 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 8, 21
- NJW 1955, 1405
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (2)
- RG, 21.09.1923 - IV 267/23
1. Sind die Mitglieder einer städtischen Wohnungsunterkommission in Preußen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 18.12.1952 - 3 StR 684/52
Rechtsmittel
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 09.05.2006 - 5 StR 453/05
Verurteilungen wegen Bestechung eines Wuppertaler Stadtrats teilweise aufgehoben
Rn. 47 Im Sinne dieser Unterscheidung hat der Bundesgerichtshof für ein bürgerliches Mitglied eines seinerzeit nach Kontrollratsgesetz Nr. 18 eingerichteten kommunalen Wohnungsausschusses die strafrechtliche Beamteneigenschaft bejaht, obwohl die Hälfte der Mitglieder des Ausschusses zugleich Stadtverordnete waren (BGHSt 8, 21, 23 f.).Zum anderen ist zu untersuchen, ob die Entscheidung inhaltlich eher dem politischen oder dem verwaltenden Bereich zuzuordnen ist; dies bestimmt sich danach, ob die zur Entscheidungsfindung Berufenen ausschließlich den Interessen der Gesamtheit verpflichtet sind oder sich auch von (partei-)politischen Gesichtspunkten leiten lassen dürfen (vgl. BGHSt 8, 21, 23 f.).
- BGH, 10.03.1983 - 4 StR 375/82
Ludwig Poullain
Beamter im Sinne des § 359 StGB aF war nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wie schon des Reichsgerichts, neben dem Beamten im staatsrechtlichen Sinne jeder, der von einer nach öffentlichem Recht zuständigen Stelle mit seinem Einverständnis zu Dienstverrichtungen berufen war, die aus der Staatsgewalt abgeleitet waren und staatlichen Zwecken dienten (vgl. u.a. BGHSt 8, 21, 22; 11, 345, 349; 12, 89; 12, 108 ff; RGSt 70, 234, 235; 72, 289, 290, jeweils m.w. Nachw.). - BGH, 11.05.2006 - 3 StR 389/05
Freispruch des Hildesheimer Oberbürgermeisters aufgehoben
Dieser Ausschuss (zu dessen Aufgaben und Zuständigkeiten vgl. Lüersen, Niedersächsische Gemeindeordnung, 15. Lfg., Anm. 2, 4 zu § 57 NGO aF) ist nicht rechtsetzend, sondern ausführend tätig, so dass seine Mitglieder als Amtsträger anzusehen sind (vgl. OLG Celle MDR 1962, 671; BGHSt 8, 21, 24).
- BGH, 09.10.1990 - 1 StR 538/89
Keine Amtsträgereigenschaft des landeskirchlichen Vermögensverwalters
Als Amtsträger kann danach - neben den Beamten im staatsrechtlichen Sinne - jeder eingestuft werden, der von einer nach öffentlichem Recht zuständigen Stelle ausdrücklich oder stillschweigend zu Dienstverrichtungen berufen ist, die aus der Staatsgewalt abgeleitet sind und staatlichen Zwecken dienen (vgl. RGSt 30, 29; 39, 232; 60, 139; 67, 299; 70, 234; 72, 289; BGHSt 2, 119; 2, 396; 6, 17; 8, 21; 12, 89; 31, 264). - BGH, 29.01.1992 - 5 StR 338/91
Amtsträgereigenschaft des Geschäftsführers eines landeseigenen …
Beamter im Sinne des § 359 StGB aF war neben dem Beamten im staatsrechtlichen Sinne jeder, der von einer nach öffentlichem Recht zuständigen Stelle mit seinem Einverständnis zu Dienstverrichtungen berufen war, die aus der Staatsgewalt abgeleitet waren und staatlichen Zwecken dienten (vgl. u.a. BGHSt 8, 21, 22; 11, 345, 349; 12, 89; 12, 108 ff; RGSt 70, 234, 235; 72, 289, 290, jeweils m. w. Nachw.). - BGH, 10.10.1958 - 5 StR 404/58
Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben - Daseinsvorsorge - Amtsträgerschaft - …
Die Strafkammer ist hierbei zutreffend davon ausgegangen, daß Beamte im Sinne dieser Vorschrift nicht nur die Beamten im Sinne des Beamtenrechts, sondern außerdem auch alle Personen sind, die durch eine hierfür zuständige Stelle ausdrücklich oder stillschweigend zu Dienstverrichtungen berufen sind, die aus der Staatsgewalt abgeleitet sind und staatlichen Zwecken dienen (vgl. BGH NJW 1952, 191 17 = LM Nr. 2 zu § 359 StGB; BGHSt 2, 396, 398 [BGH 13.05.1952 - 1 StR 670/51] ; 8, 21, 22) [BGH 23.06.1955 - 3 StR 157/55] . - BGH, 26.06.1973 - 1 StR 188/73
Strafrechtliche Einordnung von ehrenamtlichen Kassenverwaltern bayerischer …
Zwar sind die in ständiger Rechtsprechung (vgl. RGSt 60, 1391 140; 67, 299, 300; BGHSt 8, 21, 22; 12, 89) entwickelten und als maßgeblich angesehenen Berufungs- und Funktionskriterien der strafrechtlichen Beamteneigenschaft von Personen, die nicht als Beamte im staatsrechtlichen Sinne Dienst tun, erfüllt: Der Angeklagte wurde durch den Gemeinderat bestellt. - BGH, 14.05.1963 - 1 StR 110/63
Rechtsmittel
Daß Angestellte städtischer Energiebetriebe Beamte im Sinne des § 359 StGB sein können, hat schon das Reichsgericht anerkannt (RG JW 1935, 2433 Nr. 11, RGSt 66, 380, 383) und zwar auf der Grundlage der vom Bundesgerichtshof beibehaltenen Begriffsbestimmung, daß Angestellte dann als Beamte im strafrechtlichen Sinne anzusehen sind, wenn sie, von einer zuständigen Stelle berufen, Dienstverrichtungen wahrnehmen, die aus der Staatsgewalt abgeleitet sind und staatlichen Zwecken dienen (vgl. BGHSt 6, 17, 18 [BGH 06.04.1954 - 2 StR 70/54]; 6, 276 [BGH 14.07.1954 - 5 StR 688/53]; 8, 21) [BGH 21.06.1955 - 5 StR 177/55]. - BGH, 03.02.1959 - 1 StR 680/58
Rechtsmittel
Beamter im Sinne dieser Vorschrift ist jedoch jede Person, die zu Dienstverrichtungen angestellt ist, welche aus der Staatsgewalt abzuleiten sind und staatlichen Zwecken dienen, unabhängig davon, ob diese Tätigkeit auf einem öffentlich-rechtlichen Gewaltverhältnis beruht (BGHSt 2, 119; 8, 22) [BGH 23.06.1955 - 3 StR 157/55].
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".