Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BGH, 13.04.1956 - 2 StR 76/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,1111
BGH, 13.04.1956 - 2 StR 76/56 (https://dejure.org/1956,1111)
BGH, Entscheidung vom 13.04.1956 - 2 StR 76/56 (https://dejure.org/1956,1111)
BGH, Entscheidung vom 13. April 1956 - 2 StR 76/56 (https://dejure.org/1956,1111)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1956,1111) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 9, 119
  • NJW 1956, 920
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.11.1958 - 5 StR 441/58
    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 20.03.1973 - 1 StR 658/72

    Annahme der Mittäterschaft an einer Gefangenenmeuterei - Zurechnung der …

    Später ergaben sich Meinungsunterscheide in Fällen der Teilnahme: Während einerseits auch die Strafbarkeit der Beihilfe zur gewalttätigen Gefangenenmeuterei von der Verübung eigenhändiger Gewalttaten abhängig gemacht wurde (BGHSt 9, 119, 120), gelangte man andererseits zu der Ansicht, daß einer Bestrafung des Anstifters nach § 122 Abs. 3 StGB nichts im Wege stehe (BGHSt 8, 294).
  • BGH, 03.02.1961 - 2 StR 458/60

    Voraussetzungen einer Zusammenrottung im Hinblick auf das Vorliegen einer …

    Er stellt auch die in BGHSt 9, 119 erwähnten Bedenken zurück.
  • BGH, 20.03.1957 - 2 StR 58/57

    Rechtsmittel

    Nach einhelliger Rechtsprechung trifft zwar die erhöhte Strafe des § 122 Abs. 3 StGB nicht jeden an der Meuterei (§ 122 Abs. 1 oder Abs. 2 StGB) teilnehmenden Mittäter, sondern nur den Meuterer, der eigenhändig Gewalttaten gegen Anstaltsbeamte verübt hat (BGHSt 8, 294 [297]; 9, 119 [120] und die dort angeführten Rechtsprechungsnachweise).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht