Rechtsprechung
| BGH, 13.04.1956 - 2 StR 76/56 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 9, 119
- NJW 1956, 920
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- RG, 01.07.1935 - 6 D 12/35
Kann aus § 122 Abs. 3 StGB. ein Meuterer bestraft werden, der zwar i. S. des § 47 …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 25.02.1954 - 4 StR 799/52
Rechtsmittel
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 24.11.1955 - 3 StR 360/55 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 04.11.1958 - 5 StR 441/58 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 20.03.1973 - 1 StR 658/72
Annahme der Mittäterschaft an einer Gefangenenmeuterei - Zurechnung der …
Später ergaben sich Meinungsunterscheide in Fällen der Teilnahme: Während einerseits auch die Strafbarkeit der Beihilfe zur gewalttätigen Gefangenenmeuterei von der Verübung eigenhändiger Gewalttaten abhängig gemacht wurde (BGHSt 9, 119, 120), gelangte man andererseits zu der Ansicht, daß einer Bestrafung des Anstifters nach § 122 Abs. 3 StGB nichts im Wege stehe (BGHSt 8, 294). - BGH, 03.02.1961 - 2 StR 458/60
Voraussetzungen einer Zusammenrottung im Hinblick auf das Vorliegen einer …
Er stellt auch die in BGHSt 9, 119 erwähnten Bedenken zurück. - BGH, 20.03.1957 - 2 StR 58/57
Rechtsmittel
Nach einhelliger Rechtsprechung trifft zwar die erhöhte Strafe des § 122 Abs. 3 StGB nicht jeden an der Meuterei (§ 122 Abs. 1 oder Abs. 2 StGB) teilnehmenden Mittäter, sondern nur den Meuterer, der eigenhändig Gewalttaten gegen Anstaltsbeamte verübt hat (BGHSt 8, 294 [297]; 9, 119 [120] und die dort angeführten Rechtsprechungsnachweise).
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