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   BGH, 25.04.1988 - II ZR 252/86   

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https://dejure.org/1988,298
BGH, 25.04.1988 - II ZR 252/86 (https://dejure.org/1988,298)
BGH, Entscheidung vom 25.04.1988 - II ZR 252/86 (https://dejure.org/1988,298)
BGH, Entscheidung vom 25. April 1988 - II ZR 252/86 (https://dejure.org/1988,298)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BGHZ 104, 215
  • NJW 1988, 3092
  • MDR 1988, 756
  • VersR 1988, 625
 
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Wird zitiert von ... (62)

  • BGH, 23.09.2014 - VI ZR 358/13

    Kein Anspruch eines Arztes auf Löschung seiner Daten aus einem

    Zwar hat die Rechtsprechung aus prozesswirtschaftlichen Gründen Ausnahmen von dem sich aus § 559 Abs. 1 Satz 1 ZPO ergebenden Grundsatz zugelassen (vgl. BGH, Urteile vom 12. März 2008 - VIII ZR 71/07, NJW 2008, 1661 Rn. 25; vom 25. April 1988 - II ZR 252/86, BGHZ 104, 215, 221 mwN).
  • BGH, 12.03.2008 - VIII ZR 71/07

    Kündigungsfrist eines am 1.9.2001 bestehenden, auf unbestimmte Zeit eingegangenen

    So hat das Revisionsgericht unter anderem auch materiell-rechtlich relevante Tatsachen zu berücksichtigen, die nach der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht entstanden sind, wenn sie unstreitig sind und schützenswerte Belange der Gegenpartei nicht entgegenstehen (BGHZ 104, 215, 221 m.w.N.).
  • BGH, 24.11.2006 - LwZR 6/05

    Rechtsnatur des Zurückbehaltungsrechts wegen Nichtaushändigung einer Urkunde über

    c) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dieser Grundsatz zwar aus prozesswirtschaftlichen Gründen einschränkend dahin auszulegen, dass in bestimmtem Umfang auch Tatsachen, die sich erst nach der letzten mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz ergeben, in die Urteilsfindung einfließen können, soweit sie unstreitig sind oder ihr Vorliegen in der Revisionsinstanz ohnehin von Amts wegen zu beachten ist und schützenswerte Belange der Gegenseite nicht entgegenstehen (BGHZ 53, 128, 131 f.; 85, 288, 290; 104, 215, 201; BGH, Urt. v. 21. November 2001, XII ZR 162/99, NJW 2002, 1130, 1131).
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