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   BGH, 21.10.1954 - IV ZR 171/52   

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https://dejure.org/1954,424
BGH, 21.10.1954 - IV ZR 171/52 (https://dejure.org/1954,424)
BGH, Entscheidung vom 21.10.1954 - IV ZR 171/52 (https://dejure.org/1954,424)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 1954 - IV ZR 171/52 (https://dejure.org/1954,424)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Haftung für Reichsmarkverbindlichkeiten der Deutschen Reichsbahn aufgrund Übernahme durch die Bahnverwaltungen im Währungsgebiet - Zinsansprüche als selbständige Verbindlichkeiten - Behandlung eines Feststellungsantrags als Zwischenfeststellungsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 15, 87
  • NJW 1954, 1884
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.01.1951 - III ZR 83/50

    Bundesbahn. Schäden vor Zusammenbruch

    Auszug aus BGH, 21.10.1954 - IV ZR 171/52
    Die Revision verweist hierbei zu Unrecht auf die Rechtsprechung zur Schadenersatzpflicht, insbesondere über Schadenersatzrenten für die Zeit nach dem 9. Mai 1945, wenn das schadenstiftende Ereignis vor dem 9. Mai 1945 liegt (OGHZ 4, 109 [120]; BGHZ 1, 34 [42]; vgl. auch BGH-Urteil vom 9. Juni 1954 - VI ZR 310/52).

    Wie schon der III. Zivilsenat dargelegt hat, kann § 14 Nr. 3 UmstG, da amtliche Unterlagen über seine Entstehung fehlen, nur auf Grund des nach § 34 Abs. 1 UmstG maßgebenden deutschen Wortlauts und aus dem Zusammenhang der Entwicklung ausgelegt werden (BGHZ 1, 34 [38]).

  • BGH, 20.06.1951 - GSZ 1/51

    Aufrechnung gegen das Reich

    Auszug aus BGH, 21.10.1954 - IV ZR 171/52
    Die Ansprüche bestehen vielmehr als Reichsmarkforderungen fort; sie sind nur, da die Reichsmark als gesetzliches Zahlungsmittel aus dem Verkehr ausgeschieden ist (§§ 1, 8 WährG), zur Zeit nicht realisierbar (BGHZ 2, 300 [301 f] mit Nachw.).

    § 14 UmstG sollte, soweit er die ehemaligen Reichsverbindlichkeiten betrifft, in erster Linie das Reich und die an seine Stelle tretenden Körperschaften von allen innerdeutschen Schuldverpflichtungen frei stellen und den Boden für eine umfassende Sonderregelung bereiten, die angesichts der Schuldenlast und der durch den Krieg bedingten Verluste des Reichs und der gleichzeitig gegebenen Notwendigkeit, dessen Aufgaben innerhalb des Währungsgebiets weiterzuführen, dringend erforderlich erscheinen musste (BGHZ 2, 300 [307]; Duden, MDR 1949, 722 [723]).

  • BGH, 09.06.1954 - VI ZR 310/52

    Eisenbahnunfall im Elsaß

    Auszug aus BGH, 21.10.1954 - IV ZR 171/52
    Die Revision verweist hierbei zu Unrecht auf die Rechtsprechung zur Schadenersatzpflicht, insbesondere über Schadenersatzrenten für die Zeit nach dem 9. Mai 1945, wenn das schadenstiftende Ereignis vor dem 9. Mai 1945 liegt (OGHZ 4, 109 [120]; BGHZ 1, 34 [42]; vgl. auch BGH-Urteil vom 9. Juni 1954 - VI ZR 310/52).
  • RG, 21.04.1939 - VII 231/37

    1. Über die Voraussetzungen des Rechtsschutzbedürfnisses und die Folgen seines

    Auszug aus BGH, 21.10.1954 - IV ZR 171/52
    Im Vergleich mit ihren mit der Berufung gestellten Anträgen schaffen die Kläger damit einen Fall der nachträglichen Klagehäufung, der, wenn er nicht schon selbst eine Klageänderung darstellt, doch nach den Regeln über diese zu behandeln und daher in der Revisionsinstanz nicht zulässig ist (RGZ 160, 204 [212 f]; OGHZ 2, 220 [231]).
  • BGH, 08.11.2011 - XI ZR 341/10

    Darlehensvertrag: Aufrechnung des Darlehensnehmers mit einer verjährten

    Die Pflicht zur Zinszahlung für den getilgten Anteil der Valuta endet, soweit die Vertragsparteien - wie hier - nichts anderes vereinbart haben, nach der ungeschriebenen Regel des Darlehensrechts, wonach die Zinspflicht vom Bestand der Kapitalschuld abhängig ist (vgl. BGH, Urteile vom 21. Oktober 1954 - IV ZR 171/52, BGHZ 15, 87, 88 f. und vom 24. November 1988 - III ZR 188/87, BGHZ 106, 42, 45, 47), im Zeitpunkt der vorzeitigen Rückzahlung (MünchKommBGB/Berger, 5. Aufl., § 488 Rn. 52 mwN).
  • BGH, 12.01.1989 - V ZB 1/88

    Zustimmungsbedürftigkeit der Übertragung eines Grundstücks

    Die nunmehrige Vorlage war zur Wiederherstellung einer einheitlichen Rechtsprechung geboten (BGHZ 7, 389, 391 f; 15, 87, 90) [BGH 21.10.1954 - IV ZR 171/52].
  • BGH, 13.02.1963 - IV ZR 206/62

    Rechtsmittel

    Auch der Charakter des Zinsanspruchs als eines Nebenanspruchs zur Hauptforderung (so BGB-RGRK 11. Aufl. § 246 Anm. I, 1; ebenso auch BGHZ 15, 87, 89) [BGH 21.10.1954 - IV ZR 171/52] rechtfertigt diese Auffassung.
  • BGH, 08.11.1960 - VI ZR 25/60

    Entschädigung für einen bei dem Betrieb der Deutschen Reichsbahn eingetretenen

    Auch zahlreichen anderen Gesetzen der damaligen Zeit ist der Wille des Gesetzgebers zu entnehmen, das Schicksal der Reichsverbindlichkeiten einer späteren umfassenden Regelung vorzubehalten und sich insoweit nicht vorzeitig festzulegen (BGHZ 15, 87 [BGH 21.10.1954 - IV ZR 171/52] [91]).
  • BGH, 30.04.1955 - IV ZR 246/54

    Rechtsmittel

    Zu b) ist es Sache des Gesetzgebers, die Reichsverbindlichkeiten gegenüber Rückerstattungsberechtigten gemäß der Verpflichtung, welche die Bundesrepublik in Art. 4 des Dritten Teils des Vertrages zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen i.d.F. der Bekanntmachung vom 30. März 1955 (BGBl II 301 [405, 422]) übernommen hat, möglichst bald und umfassend zu regeln (vgl. auch BGHZ 15, 87 [BGH 21.10.1954 - IV ZR 171/52] [95] zu § 14 Nr. 3 UmstG).
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