Rechtsprechung
   BGH, 19.04.1955 - I ZR 246/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,282
BGH, 19.04.1955 - I ZR 246/52 (https://dejure.org/1955,282)
BGH, Entscheidung vom 19.04.1955 - I ZR 246/52 (https://dejure.org/1955,282)
BGH, Entscheidung vom 19. April 1955 - I ZR 246/52 (https://dejure.org/1955,282)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1955,282) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BGHZ 17, 124
  • NJW 1955, 907
  • DB 1955, 453
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 11.11.1927 - II 127/27

    15. Offene Handelsgesellschaft. Eigentumsvorbehalt. Aufrechnung.

    Auszug aus BGH, 19.04.1955 - I ZR 246/52
    Die Absätze 4 und 5 enthalten also Sondervorschriften und treffen auch eine Sonderregelung (RGZ 119, 64 [69]; vgl. RG Warn 1936 Nr. 28), indem sie die Zulassung von Widerklage und Aufrechnung - von der Einwilligung des Gegners abgesehen, die hier nach der Feststellung des Berufungsgerichts nicht erteilt ist - in das gerichtliche Ermessen stellen, das unter dem Gesichtspunkt der Sachdienlichkeit auszuüben ist.
  • BGH, 16.04.1952 - II ZR 192/51

    Abzahlungsgeschäft

    Auszug aus BGH, 19.04.1955 - I ZR 246/52
    Dies wird einmal vom Standpunkt einer gesunden Prozeßwirtschaft aus zu prüfen sein (BGHZ 5, 373 [377]), zum anderen werden aber auch die berechtigten Interessen beider Parteien an der Entscheidung über die Aufrechnungsforderung in dem anhängigen Rechtsstreit gegeneinander abzuwägen sein (Stein-Jonas-Schönke, ZPO § 529 Anm. V 2).
  • RG, 28.02.1936 - VII 131/35

    1. In welchem Umfang ist in der Revisionsinstanz zu prüfen, ob für die geforderte

    Auszug aus BGH, 19.04.1955 - I ZR 246/52
    Bei dem Vortrag der Parteien ist es hinsichtlich der von Amts wegen zu prüfenden Fragen gleichgültig, ob die maßgebenden Tatsachen dem sachlichen Recht oder dem Verfahrensrecht angehören (RGZ 150, 330 [334] und Stein-Jonas-Schönke ZPO 17. Aufl. § 561 Anm. II 2 b, c; vgl. auch OGHZ 2, 105).
  • BGH, 11.11.1970 - VIII ZR 242/68

    Vollstreckung gegen Vorbehaltsverkäufer - § 455 BGB <Fassung bis 31.12.01>

    Der Bundesgerichtshof hat in BGHZ 17, 124 (= NJW 1955, 907) ausgesprochen, wenn die Aufrechnungsforderung erst nach Schluß der mündlichen Verhandlung erster Instanz entstanden sei, so könne dies ein Gesichtspunkt sein, der die Zulassung des Aufrechnungseinwandes als sachdienlich erscheinen lasse; allerdings überschreite das Berufungsgericht das ihm (in § 529 Abs. 5 ZPO) eingeräumte Ermessen nicht, wenn es auch in diesem Fall die Sachdienlichkeit verneine, weil die Prüfung des Einwands den zur Entscheidung reifen Rechtsstreit in die Länge ziehen würde.
  • BGH, 06.04.2004 - X ZR 132/02

    Aufrechnung mit einer Gegenforderung im Berufungsverfahren

    Zwar ist andererseits in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verschiedentlich auch ausgesprochen worden, daß der Tatrichter die Sachdienlichkeit verneinen darf, wenn die Prüfung des Einwandes die Entscheidung verzögern würde (BGHZ 5, 373, 377 f.; 17, 124, 125; BGH, Urt. v. 7.5.1987 - VII ZR 158/86, BGHR ZPO § 530 Abs. 2 - Sachdienlichkeit 1; Beschl. v. 17.3.1988 - III ZR 170/87, BGHR ZPO § 530 Abs. 2 - Sachdienlichkeit 2; Sen.Urt. v. 7.1.2003 - X ZR 16/01, NJW-RR 2003, 738).
  • BGH, 11.07.2003 - V ZR 430/02

    Begriff des Zustehens; Anforderungen an die schriftliche Geltendmachung des

    Dies ist revisionsrechtlich nur beschränkt überprüfbar und insoweit nicht zu beanstanden, weil die zur Aufrechnung gestellten Ansprüche vor einer Beweisaufnahme zunächst noch substantiiert werden müßten (BGHZ 17, 124, 127).
  • BGH, 07.01.2003 - X ZR 16/01

    Abrechnung erbrachter Leistungen nach Vertragskündigung; Zurückweisung

    Die Grenzen des ihm eingeräumten Ermessens überschreitet das Berufungsgericht dann nicht, wenn es die Sachdienlichkeit verneint, weil die Prüfung des Einwandes die Entscheidung verzögern würde, wenn dieser Einwand auf neuen, bisher nicht erörterten Streitstoff gestützt wird (BGHZ 5, 373, 377 f.; 17, 124, 126; BGH, Urt. v. 07.05.1987 - VII ZR 158/86, BGHR ZPO § 530 Abs. 2 - Sachdienlichkeit 1; Beschl. v. 17.03.1988 - III ZR 170/87, BGHR ZPO § 530 Abs. 2 - Sachdienlichkeit 2).
  • BGH, 10.07.1975 - III ZR 16/74

    Berücksichtigung einer bereits im ersten Rechtszug erklärten Aufrechnung in der

    Eine Aufrechnung ist sachdienlich, wenn sie unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen beider Parteien zu einer sachgemäßen und endgültigen Erledigung des zwischen ihnen bestehenden Streits führt (BGHZ 5, 373, 377; BGHZ 17, 124, 126 m.w.N.).

    Eine solche Besonderheit zwingt ebenso nicht zur Zulassung der Aufrechnung, weil aus ihr nicht die Sachdienlichkeit der Aufrechnung zu folgen braucht (BGHZ 17, 124, 125; Stein/Jonas/Grunsky a.a.O. § 529 Anm. V 2).

    Das Berufungsgericht hat sich bei der Prüfung der Sachdienlichkeit im Rahmen des ihm dabei zustehenden Ermessens (BGHZ 17, 124, 126) gehalten.

  • BGH, 07.05.1987 - VII ZR 158/86

    Rechtskräftige Aberkennung einer verspätet zur Aufrechnung gestellten Forderung

    Zwar soll auch mit der Regelung des § 530 ZPO einer Prozeßverzögerung durch Widerklage oder Aufrechnung entgegengewirkt werden, so daß bei der Ermessensentscheidung des Gerichts Verzögerung und Verschulden mitgewürdigt werden dürfen (BGHZ 17, 124, 126; BGH NJW 1977, 49 [BGH 04.10.1976 - VIII ZR 139/75] zu § 529 Abs. 5 ZPO a.F.; vgl. Zöller/E. Schneider a.a.O. § 530 Rdn. 5).

    Bei Nichtzulassung mangels Sachdienlichkeit bleibt nämlich die zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung dem Beklagten erhalten und kann noch einmal geltend gemacht werden (BGHZ 17, 124, 126; vgl. Zöller/E. Schneider § 530 Rdn. 26; Thomas/Putzo § 145 Anm. II 4).

  • BGH, 17.04.1986 - IX ZR 54/85

    Kontosperre zugunsten eines Gläubigers im Konkurs des Schuldners

    Im vorliegenden Fall ist die Sachdienlichkeit schon deshalb zu verneinen, weil die Gegenforderung aus Rechtsgründen ungenügend substantiiert ist (vgl. BGHZ 17, 124, 126).
  • OLG Düsseldorf, 28.05.2004 - 17 U 20/02

    Zur Frage der internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte für eine von einem

    Maßgebend ist insoweit der Gesichtspunkt der Prozessökonomie (vgl. BGH NJW 1977, 49), wobei allerdings nicht der Aspekt der Verfahrensverzögerung im Vordergrund steht, sondern in erster Linie die berechtigten Interessen der Parteien an einer Entscheidung über die Aufrechnung einerseits sowie am Abschluss eines ansonsten entscheidungsreifen Verfahrens andererseits gegeneinander abzuwägen sind (vgl. BGHZ 17, 124, 126; BGHZ 33, 398, 400; BGH NJW 2000, 143, 144 m.w.Nachw.).
  • BGH, 17.03.1988 - III ZR 170/87
    Ebenso wie die Entstehung der Aufrechnungsforderung nach Schluß der mündlichen Verhandlung erster Instanz ein Gesichtspunkt sein kann, der die Zulassung der Aufrechnung als sachdienlich erscheinen läßt (BGHZ 17, 124, 125), kann dies auch der Umstand sein, daß der Beweis der Forderung erst zu dieser Zeit möglich geworden ist.

    Das Berufungsgericht überschreitet aber auch in einem solchen Fall die Grenzen des ihm eingeräumten Ermessens nicht, wenn es die Sachdienlichkeit verneint, weil die Prüfung des Einwandes die Entscheidung verzögern würde (vgl. BGHZ 5, 373, 377 f.; 17, 124, 125; BGH Urt. v. 7. Mai 1987 - BGHR ZPO § 530 II - Sachdienlichkeit 1 -).

  • BGH, 11.02.1957 - VII ZR 273/56
    Offenbar hat es sich aber dabei auf die die Anwendung des Absatz 2 ausschließende (RGZ 119, 64 [69]; BGHZ 17, 124 [125]) Sondervorschrift des Absatz 5 über die Aufrechnung mit Gegenforderungen im Berufungsverfahren gestützt.

    Zu einer Aufklärung nach § 139 ZPO ist das Gericht in diesem Falle nicht verpflichtet (BGHZ 17, 124 [126]).

  • BGH, 25.02.1959 - V ZR 139/57

    Abstehen vom Urkundenprozeß

  • BGH, 10.07.1968 - I ZR 124/66

    Übertragung der Auswertungsrechte an mehreren Filmen unter Abschluss eines

  • BGH, 08.05.1984 - VI ZR 156/82

    Verjährung des "sekundären" Schadensersatzanspruchs gegen einen Rechtsanwalt

  • BGH, 14.06.1971 - II ZR 109/69

    Diskontierung vom Annehmer eingereichter Wechsel

  • OLG Nürnberg, 14.12.1999 - 1 U 4025/98

    Ausgleich von Vermögenszuwächsen unter Ehegatten bei Scheidung der Ehe und

  • BGH, 17.05.1965 - III ZR 257/64

    Beweiskraft einer Urkunde - Echtheit einer Urkunde - Echtheit der über der

  • LAG Schleswig-Holstein, 17.10.1990 - 5 Sa 227/90

    Aussetzung des Rechtsstreits bei Arbeitsgericht; Rechtskräftige Entscheidung des

  • BGH, 12.12.1975 - I ZR 150/74

    Anspruch auf Ruhegeld - Pflicht zur Erfüllung einer Pensionszusage -

  • BGH, 18.01.1974 - V ZR 63/72

    Übernahme von Grundschulden - Kauf eines Hausgrundstücks - Nichtigkeit eines

  • BGH, 14.06.1971 - II ZR 110/69

    Einlösung eines Wechsels - Vorbehaltloserklärung eines Wechselvorbehaltsurteils -

  • BGH, 01.02.1967 - VIII ZR 216/64

    Voraussetzungen des Rücktritts von einem Kaufvertrag - Recht zum Rücktritt von

  • BGH, 12.01.1967 - III ZR 88/65

    Frage der rechtlichen Wirksamkeit eines Schuldanerkenntnisses - Voraussetzungen

  • BGH, 19.12.1966 - VIII ZR 108/64

    Verpflichtung zur eidlichen Vernehmung des Klägers - Unterlassen eines

  • BGH, 18.02.1963 - VII ZR 106/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.05.1957 - VIII ZR 224/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.12.1957 - II ZR 344/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.12.1965 - VIII ZR 170/63

    Zusicherung von Bildgrößen beim Kauf einer Tonfilmanlage für ein Filmtheater -

  • BGH, 11.02.1960 - VIII ZR 54/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 06.05.1964 - VIII ZR 245/62

    Rechtsmittel

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht