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   BGH, 18.10.1955 - V ZB 14/52   

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https://dejure.org/1955,514
BGH, 18.10.1955 - V ZB 14/52 (https://dejure.org/1955,514)
BGH, Entscheidung vom 18.10.1955 - V ZB 14/52 (https://dejure.org/1955,514)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 1955 - V ZB 14/52 (https://dejure.org/1955,514)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 18, 300
  • NJW 1955, 1878
  • DNotZ 1956, 38
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.11.1954 - V ZB 18/52

    Erledigung einer Vorlage durch neues Gesetz

    Auszug aus BGH, 18.10.1955 - V ZB 14/52
    Der Wegfall der Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs im Sinne der Entscheidung BGHZ 15, 207 gilt nur dann, wenn die neue gesetzliche Vorschrift die Rechtsfrage zweifelsfrei entscheidet.

    In seinen Beschlüssen vom 23. November 1954 - V ZB 18/52 - (BGHZ 15, 207, insoweit dort nicht abgedruckt, wohl aber in NJW 1955, 304) und vom selben Tage V ZB 8/53 - hat der erkennende Senat die Rechtsgültigkeit des § 7 bejaht, zugleich aber ausgesprochen, daß die Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs entfällt, wenn die Rechtsfrage, die zur Vorlegung geführt hat, durch eine nach der Vorlegung ergangene gesetzliche Vorschrift entschieden worden ist.

  • BGH, 23.11.1954 - V ZB 8/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.10.1955 - V ZB 14/52
    In seinen Beschlüssen vom 23. November 1954 - V ZB 18/52 - (BGHZ 15, 207, insoweit dort nicht abgedruckt, wohl aber in NJW 1955, 304) und vom selben Tage V ZB 8/53 - hat der erkennende Senat die Rechtsgültigkeit des § 7 bejaht, zugleich aber ausgesprochen, daß die Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs entfällt, wenn die Rechtsfrage, die zur Vorlegung geführt hat, durch eine nach der Vorlegung ergangene gesetzliche Vorschrift entschieden worden ist.
  • BGH, 05.07.2000 - XII ZB 58/97

    Höhe des Vergütungsanspruchs eines Betreuungsvereins

    Die neue Fassung hat indes keine zweifelsfreie Klärung der hier anstehenden Rechtsfrage erbracht (vgl. BGHZ 18, 300 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 28.10.2004 - 12 W 65/04

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Fristwahrender Eingang des Antrags auf

    Eine Vorlage ist auch nicht mit Rücksicht auf die nunmehr geltenden Vorschriften des SpruchG entbehrlich, da die Rechtsfrage für spätere Fälle auch dort - insbesondere in § 4 Abs. 1 Satz 2 SpruchG - nicht zweifelsfrei geklärt ist (vgl. BGHZ 18, 300).
  • OLG Karlsruhe, 28.10.2004 - 12 W 62/04

    Squeeze-out Deutsche Bausparkasse Badenia AG

    Eine Vorlage ist auch nicht mit Rücksicht auf die nunmehr geltenden Vorschriften des SpruchG entbehrlich, da die Rechtsfrage für spätere Fälle auch dort - insbesondere in § 4 Abs. 1 Satz2 SpruchG - nicht zweifelsfrei geklärt ist (vgl. BGHZ 18, 300).
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