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   BGH, 04.12.1958 - III ZR 95/57   

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https://dejure.org/1958,597
BGH, 04.12.1958 - III ZR 95/57 (https://dejure.org/1958,597)
BGH, Entscheidung vom 04.12.1958 - III ZR 95/57 (https://dejure.org/1958,597)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 1958 - III ZR 95/57 (https://dejure.org/1958,597)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 29, 22
  • NJW 1959, 287
  • MDR 1959, 194
  • DÖV 1959, 470
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.05.1954 - GSZ 6/53

    Bindung an Urteile des Bundesverfassungsgerichts

    Auszug aus BGH, 04.12.1958 - III ZR 95/57
    Es muß hierbei beachtet werden, daß Preußen schon seit dem Zusammenbruch handlungsunfähig war (vgl. BGHZ 13, 265, 304 [BGH 20.05.1954 - GSZ - 6/53] ; Präambel zum KRG Nr. 46; auch Scheuner, "Die Funktionsnachfolge ...," in Festschrift für Nawiasky S. 45), und nach der Feststellung des Berufungsgerichts der Oberpräsident die Provinz W. tatsächlich "losgelöst von Preußen" verwaltete; weiter ist zu berücksichtigen, daß nach dem Willen der Besatzungsmächte von Anfang an die Bildung neuer staatlicher Rechtsträger auf Landesebene vorgesehen war, die originär ohne Anknüpfung an frühere Rechtssubjekte gegründet werden sollten und auch wurden - soweit es sich nicht um die alten, in ihrem Kern bestehen gebliebenen Länder handelt, wie z.B. Bayern (vgl. Scheuner a.a.O. S. 45; auch Giese, Staatsrecht 1956 S. 135, 136).
  • BGH, 10.06.1954 - III ZR 89/53

    Ansprüche bei rechtwidrigem Eingriff

    Auszug aus BGH, 04.12.1958 - III ZR 95/57
    Daß die Inanspruchnahme von Leistungen zum Zwecke der Unterbringung von noch nicht einer Gemeinde bereits zugewiesenen Flüchtlingen in Durchgangslagern - worum es sich nach dem festgestellten Sachverhalt hier handelt - die Erfüllung von staatlichen Aufgaben oder ein Handeln im staatlichen Aufgabenbereich darstellt, hat der Senat bereits ausgesprochen (vgl. BGHZ 13, 395, 400 [BGH 10.06.1954 - III ZR 89/53] = LM Nr. 32 zu Art. 14 GG mit Anm.; BGHZ 13, 371, 372) [BGH 01.06.1954 - III ZR 9/53] .
  • BGH, 16.01.1958 - III ZR 119/56

    Erledigung des Rechtsstreits durch Kriegsfolgengesetz

    Auszug aus BGH, 04.12.1958 - III ZR 95/57
    Unabhängig von der Frage der Aktivlegitimation der Klägerin und der sachlichen Begründetheit des Klageanspruches ist zunächst zu prüfen, ob sich etwa der Rechtsstreit, soweit er in die Revisionsinstanz gelangt ist, durch das Allgemeine Kriegsfolgengesetz vom 5. November 1957 - AKG - (BGBl 1, 1747) erledigt hat, das - obwohl erst nach Erlaß des Berufungsurteils ergangen - im Revisionsverfahren zu berücksichtigen ist (vgl. BGHZ 26, 239).
  • BGH, 01.02.1956 - IV ZR 154/55

    "Feststellung" durch Besatzungsmacht

    Auszug aus BGH, 04.12.1958 - III ZR 95/57
    Bei einer solchen Sachlage ist durch die Beschlüsse des Prüfungsausschusses auch die Übertragung der Vermögenswerte des früheren "Schützenverein zu S. e.V." auf die Klägerin rechtsbegründend festgestellt und demnach aufrecht erhalten worden gemäß Teil 1 Art. 2 und Teil 3 Art. 1 und 3 des Überleitungsvertrages (BGBl 1955 II, 405, 407, 419, 420; vgl. hierzu auch BGHZ 20, 30; 19, 253, 257) [BGH 12.12.1955 - III ZR 110/54] .
  • BGH, 12.12.1955 - III ZR 110/54

    Bescheid nach AHKGs Nr 13

    Auszug aus BGH, 04.12.1958 - III ZR 95/57
    Bei einer solchen Sachlage ist durch die Beschlüsse des Prüfungsausschusses auch die Übertragung der Vermögenswerte des früheren "Schützenverein zu S. e.V." auf die Klägerin rechtsbegründend festgestellt und demnach aufrecht erhalten worden gemäß Teil 1 Art. 2 und Teil 3 Art. 1 und 3 des Überleitungsvertrages (BGBl 1955 II, 405, 407, 419, 420; vgl. hierzu auch BGHZ 20, 30; 19, 253, 257) [BGH 12.12.1955 - III ZR 110/54] .
  • BGH, 01.06.1954 - III ZR 9/53

    Wohnraumbeschaffung für Flüchtlinge

    Auszug aus BGH, 04.12.1958 - III ZR 95/57
    Daß die Inanspruchnahme von Leistungen zum Zwecke der Unterbringung von noch nicht einer Gemeinde bereits zugewiesenen Flüchtlingen in Durchgangslagern - worum es sich nach dem festgestellten Sachverhalt hier handelt - die Erfüllung von staatlichen Aufgaben oder ein Handeln im staatlichen Aufgabenbereich darstellt, hat der Senat bereits ausgesprochen (vgl. BGHZ 13, 395, 400 [BGH 10.06.1954 - III ZR 89/53] = LM Nr. 32 zu Art. 14 GG mit Anm.; BGHZ 13, 371, 372) [BGH 01.06.1954 - III ZR 9/53] .
  • BGH, 30.05.1961 - VI ZR 310/56
    Denn ein Erlöschen der Ansprüche nach § 2 Nr. 1 AKG ist nicht erfolgt, v/eil sie gegen einen Rechtsträger des § 1 (Deutsches Reich, Preußen) nicht bestanden haben, vielmehr erst nach Eintritt der Funktionsnachfolge durch eine vom beklagten Land zu vertretende Verv/altungsführung neu begründet worden sein sollen (BGHZ 29, 22; 29, 76, 82; Feaux de la Croix AKG zu § 2 Nr. 1).
  • OLG Oldenburg, 23.06.1998 - 5 U 19/98

    Erlöschen des Wertermittlungsanspruchs durch Erfüllung; Ermittlung des Wertes

    Auch der - selbstständige - Anspruch aus § 2314 Abs. 1 Satz 2 BGB auf Ermittlung des Wertes von Nachlassgegenständen durch das Gutachten eines unparteiischen Sachverständigen dient dazu, dem Pflichtteilsberechtigten ein Bild über den Wert des Nachlasses zu verschaffen (BGH NJW 1975, 258 f; BGHZ 29, 25 ff, 29) [BGH 04.12.1958 - III ZR 95/57] , wobei die praktische Bedeutung solcher Gutachten nicht überschätzt werden darf, da sie Meinungsverschiedenheiten über den Wert von Gegenständen des Nachlasses nicht entscheiden und allenfalls unter günstigen Umständen beenden helfen, sodass sich erfahrungsgemäß in einem anschließenden Rechtsstreit die Einholung weiterer Gutachten im allgemeinen nicht vermeiden lässt (BGHZ 107, 200 ff, 204) [BGH 19.04.1989 - IVa ZR 85/88] .
  • BGH, 21.12.1961 - III ZR 157/60

    Funktionsnachfolge bei Haftentschädigungen nach Wiederaufnahme

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  • BSG, 29.07.1964 - 3 RK 23/63

    Zuschuss für jeden Entbindungsfall im Rahmen der Familienwochenhilfe; Fortgeltung

    Sie erfaßt daher nur solche Ansprüche, die vor dem Zusammenbruch entstanden sind und läßt solche Ansprüche gegen die "Funktionsnachfolger" unberührt, die nach der Funktionsnachfolge gegen diese neu begründet worden sind (BGH in BGHZ 29, 22, 25 und 29, 76, 83).
  • BGH, 04.12.1958 - III ZR 117/57

    Unter §§ 1, 2 AKG fallende Ansprüche

    Soweit also überhaupt Ansprüche für die Kläger in der Zeit nach dem Zusammenbruch auf Grund von Handlungen oder Unterlassungen des beklagten Landes oder seines etwaigen Rechtsvorgängers, des Oberpräsidenten, im Rahmen der Erfüllung von diesen noch bestehenden Aufgaben des Reiches (Aufgaben der Wehrmachtslazarettverwaltung) entstanden sind, werden diese Ansprüche von der Begebung des § 2 Ziff. 1 AKG erfaßt (Féaux de la Croix AKG 1958 zu § 1 Abs. 1 Anm. 10 unter o) sowie zu § 2 Nr. 1 und Nr. 4; vgl. hierzu auch das zur Aufnahme in die Amtliche Sammlung bestimmte Urteil des Senats vom heutigen Tage -III ZR 95/57-).
  • BGH, 19.10.1978 - III ZR 4/77

    Beschädigung eines Volldrehpfluges - Schadensersatz wegen Schäden auf Grund eines

    Ansprüche gegen die Funktionsnachfolger, die erst nach Eintritt in die Funktionen der in § 1 Abs. 1 genannten Rechtsträger, also nach der eingetretenen Funktionsnachfolge, in Erfüllung eigener normaler Verwaltungsaufgaben der neuen Rechtsträger gegen diese neu begründet werden, werden durch § 2 Nr. 1 AKG nicht betroffen (Senatsurteile in BGHZ 29, 22 ff und 36, 245/247).
  • BVerwG, 26.07.1973 - VII B 34.73

    Kirchenbaulast der BRD aus einem Patronatsverhältnis - Wegfall von

    Er richtet sich gegen die Bundesrepublik Deutschland und nicht gegen das Deutsche Reich; schon deswegen kann er nicht unter § 1 AKG fallen (vgl. BGHZ 29, 22 [25] und 76 [83]; vgl. ferner BGH, Urteil vom 25. Mai 1960 - V ZR 48/59 - in MDR 1960, 835).
  • BGH, 20.01.1960 - V ZR 105/56

    Anspruch auf Beseitigung und Beschaffung einer Abbruchserlaubnis für die nach dem

  • BGH, 14.12.1970 - III ZR 182/68

    Amtspflichtverletzung durch Einweisung in ein Konzentrationslager -

  • BGH, 07.05.1962 - III ZR 35/61

    Auferlegung von Holzeinschlägen für jedes Holzwirtschaftsjahr - Entstehung von

  • BGH, 25.05.1960 - V ZR 48/59
  • BGH, 28.06.1960 - VIII ZR 108/59

    Rechtsmittel

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