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   BGH, 20.02.1967 - III ZR 40/66   

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https://dejure.org/1967,477
BGH, 20.02.1967 - III ZR 40/66 (https://dejure.org/1967,477)
BGH, Entscheidung vom 20.02.1967 - III ZR 40/66 (https://dejure.org/1967,477)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 1967 - III ZR 40/66 (https://dejure.org/1967,477)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Rückzahlung eines Darlehens im Rahmen eines finanzierten Abzahlungskaufs - Darlehensvertrag als Scheingeschäft - Anfechtung wegen arglistiger Täuschung - Verkäufer als Dritter und Verhandlungsgehilfe - Bestätigung eines anfechtbaren Rechtsgeschäfts - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 47, 224
  • NJW 1967, 1026
  • MDR 1967, 570
  • DB 1967, 947
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 17.11.1960 - VII ZR 115/59

    Finanzierter Abzahlungskauf

    Auszug aus BGH, 20.02.1967 - III ZR 40/66
    Nicht erforderlich ist hierbei, daß Verkäufer und Kreditgeber in einer auf Dauer angelegten Geschäftsverbindung stehen, sondern es genügt, wenn der Verkäufer im Auftrage des Kreditgebers, sei es auch nur in einem Einzelfall, beim Zustandekommen des Darlehensantrages mitgewirkt hat (Fortführung von BGHZ 20, 36; 33, 293 [BGH 15.11.1960 - VI ZR 7/60]; 33, 302) [BGH 17.11.1960 - VII ZR 56/59].

    Diese Rechtsprechung (vgl. insbesondere BGHZ 20, 36; 33, 293 [BGH 15.11.1960 - VI ZR 7/60]; 33, 302) [BGH 17.11.1960 - VII ZR 56/59]geht im wesentlichen dahin: Beim finanzierten Abzahlungskauf ist vom Grundsatz der rechtlichen Selbständigkeit des Kaufvertrages einerseits und des Darlehensvertrages andererseits auszugehen mit der Folge, daß grundsätzliche Einwendungen, die sich aus einem vertragswidrigen Verhalten des Verkäufers ergeben, dem Darlehensgeber nicht entgegengehalten werden können.

  • BGH, 15.11.1960 - VI ZR 7/60

    "Beteiligung" i. S. des § 830 Abs. 1 Satz 2 BGB

    Auszug aus BGH, 20.02.1967 - III ZR 40/66
    Nicht erforderlich ist hierbei, daß Verkäufer und Kreditgeber in einer auf Dauer angelegten Geschäftsverbindung stehen, sondern es genügt, wenn der Verkäufer im Auftrage des Kreditgebers, sei es auch nur in einem Einzelfall, beim Zustandekommen des Darlehensantrages mitgewirkt hat (Fortführung von BGHZ 20, 36; 33, 293 [BGH 15.11.1960 - VI ZR 7/60]; 33, 302) [BGH 17.11.1960 - VII ZR 56/59].

    Diese Rechtsprechung (vgl. insbesondere BGHZ 20, 36; 33, 293 [BGH 15.11.1960 - VI ZR 7/60]; 33, 302) [BGH 17.11.1960 - VII ZR 56/59]geht im wesentlichen dahin: Beim finanzierten Abzahlungskauf ist vom Grundsatz der rechtlichen Selbständigkeit des Kaufvertrages einerseits und des Darlehensvertrages andererseits auszugehen mit der Folge, daß grundsätzliche Einwendungen, die sich aus einem vertragswidrigen Verhalten des Verkäufers ergeben, dem Darlehensgeber nicht entgegengehalten werden können.

  • BGH, 08.02.1956 - IV ZR 282/55

    Arglistige Täuschung bei Kaufkredit

    Auszug aus BGH, 20.02.1967 - III ZR 40/66
    Nicht erforderlich ist hierbei, daß Verkäufer und Kreditgeber in einer auf Dauer angelegten Geschäftsverbindung stehen, sondern es genügt, wenn der Verkäufer im Auftrage des Kreditgebers, sei es auch nur in einem Einzelfall, beim Zustandekommen des Darlehensantrages mitgewirkt hat (Fortführung von BGHZ 20, 36; 33, 293 [BGH 15.11.1960 - VI ZR 7/60]; 33, 302) [BGH 17.11.1960 - VII ZR 56/59].

    Diese Rechtsprechung (vgl. insbesondere BGHZ 20, 36; 33, 293 [BGH 15.11.1960 - VI ZR 7/60]; 33, 302) [BGH 17.11.1960 - VII ZR 56/59]geht im wesentlichen dahin: Beim finanzierten Abzahlungskauf ist vom Grundsatz der rechtlichen Selbständigkeit des Kaufvertrages einerseits und des Darlehensvertrages andererseits auszugehen mit der Folge, daß grundsätzliche Einwendungen, die sich aus einem vertragswidrigen Verhalten des Verkäufers ergeben, dem Darlehensgeber nicht entgegengehalten werden können.

  • BGH, 17.11.1960 - VII ZR 56/59

    Finanzierter Abzahlungskauf

    Auszug aus BGH, 20.02.1967 - III ZR 40/66
    Nicht erforderlich ist hierbei, daß Verkäufer und Kreditgeber in einer auf Dauer angelegten Geschäftsverbindung stehen, sondern es genügt, wenn der Verkäufer im Auftrage des Kreditgebers, sei es auch nur in einem Einzelfall, beim Zustandekommen des Darlehensantrages mitgewirkt hat (Fortführung von BGHZ 20, 36; 33, 293 [BGH 15.11.1960 - VI ZR 7/60]; 33, 302) [BGH 17.11.1960 - VII ZR 56/59].

    Diese Rechtsprechung (vgl. insbesondere BGHZ 20, 36; 33, 293 [BGH 15.11.1960 - VI ZR 7/60]; 33, 302) [BGH 17.11.1960 - VII ZR 56/59]geht im wesentlichen dahin: Beim finanzierten Abzahlungskauf ist vom Grundsatz der rechtlichen Selbständigkeit des Kaufvertrages einerseits und des Darlehensvertrages andererseits auszugehen mit der Folge, daß grundsätzliche Einwendungen, die sich aus einem vertragswidrigen Verhalten des Verkäufers ergeben, dem Darlehensgeber nicht entgegengehalten werden können.

  • BGH, 11.07.1963 - VII ZR 120/62

    Zurechenbarkeit des Rechtsscheins eines unterschriebenen Blanketts

    Auszug aus BGH, 20.02.1967 - III ZR 40/66
    Denn wer eine Blanko-Unterschrift leistet und aus der Hand gibt, muß, wie in höchstrichterlicher Rechtsprechung unter entsprechender Anwendung des § 172 Abs. 2 BGB angenommen wird, auch bei einer seinem Willen nicht entsprechenden Ausfüllung des Blanketts den dadurch geschaffenen Inhalt der Urkunde einem redlichen Dritten gegenüber, dem die Urkunde vorgelegt wird, als seine Willenserklärung gegen sich gelten lassen (BGHZ 40, 65, 67 [BGH 11.07.1963 - VII ZR 120/62] mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 26.09.1962 - VIII ZR 113/62
    Auszug aus BGH, 20.02.1967 - III ZR 40/66
    So hat auch der Bundesgerichtshof (NJW 1962, 2195, 2196) [BGH 26.09.1962 - VIII ZR 113/62], allerdings nicht im Zusammenhang mit einem finanzierten Abzahlungskauf, schon ausgesprochen: Der Begriff des "Dritten" im Sinne des § 123 Abs. 2 BGB sei zu weit gefaßt, wenn man außer den unmittelbar Beteiligten nur den Vertreter von ihm ausnehme.
  • BGH, 12.11.1957 - VIII ZR 311/56
    Auszug aus BGH, 20.02.1967 - III ZR 40/66
    Dabei muß aus den Umständen deutlich hervorgehen, daß der Berechtigte den Willen hat, die Anfechtung zu unterlassen und den Vertrag gelten zu lassen (RGZ 104, 1; BGH NJW 1958, 177).
  • RG, 20.05.1908 - V 372/07

    Bestätigung eines anfechtbaren Rechtsgeschäfts

    Auszug aus BGH, 20.02.1967 - III ZR 40/66
    Die Beweislast trägt hierbei in vollem Umfange derjenige, der das Anfechtungsrecht verneint (RGZ 68, 398, 401).
  • BGH, 20.02.1967 - III ZR 128/65

    Finanzierung eines Gebrauchtwagenkaufes

    Auszug aus BGH, 20.02.1967 - III ZR 40/66
    Was die Beurteilung der Frage anbetrifft, ob beim finanzierten Abzahlungskauf der Käufer Einwendungen aus dem Kaufvertrag auch dem Darlehensgeber gegenüber geltend machen kann, so wird auf das Urteil des erkennenden Senats vom 20. Februar 1967 - III ZR 128/65 -, das zur Veröffentlichung bestimmt ist, verwiesen.
  • RG, 14.12.1920 - II 267/20

    "Dritter" in § 123 Abs. 2 BGB

    Auszug aus BGH, 20.02.1967 - III ZR 40/66
    Wenn auch im allgemeinen Personen, die aufgrund eines Auftragsverhältnisses ohne Abschlußvollmacht in irgendeiner Weise am Abschluß des Geschäftes beteiligt sind, den Parteivertretern nicht gleichgestellt werden können (vgl. insbesondere RGZ 101, 97, 98 f.), also grundsätzlich als Dritte im Sinne des § 123 Abs. 2 BGB anzusehen sind, so ergibt sich beim finanzierten Abzahlungskauf eine andere Rechtslage aus der Erfahrungstatsache, daß bei diesen Geschäften normalerweise geschäftlich unerfahrene Käuferschichten - mögen sie selbst einem gehobenen Bildungsgrad und Stand angehören - beteiligt sind, die die Vertragsformulare nur flüchtig lesen und sich folglich gar nicht bewußt werden, daß sich der Darlehensantrag überhaupt an einen dritten Vertragspartner richtet oder zumindest bei dieser Handhabung in dem Verkäufer zugleich einen Vertreter oder doch Beauftragten des Darlehensgebers, jedenfalls eine Person seines Vertrauens sehen.
  • LG Stuttgart, 25.02.1966 - 6 S 233/65
  • RG, 12.12.1921 - VI 455/21

    Gattungskauf; Arglistige Täuschung

  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 40/94

    Makler als Erfüllungsgehilfe

    So ist die Zurechnung bejaht worden, wenn der Makler als beauftragter Verhandlungsführer oder Verhandlungsgehilfe des Schuldners aufgetreten ist (BGHZ 47, 224, 230; Urt. v. 17. April 1986, III ZR 246/84, WM 1986, 1032, 1034; BGHZ 114, 263, 269).
  • OLG Dresden, 03.04.2018 - 4 U 698/17

    Zurechnung vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzungen eines Versicherungsmaklers

    Das gilt insbesondere für den vom Erklärungsempfänger beauftragten Verhandlungsführer oder Verhandlungsgehilfen, der wegen seiner engen Beziehungen zum Erklärungsempfänger als dessen Vertrauensperson oder Repräsentant auftritt (vgl. BGHZ 33, 302, 310; BGHZ 47, 224, 230).

    Ob diese Voraussetzungen vorliegen, ist in jedem Einzelfall unter Würdigung der Gesamtumstände und der Interessenlage festzustellen (st. Rspr., z.B. BGHZ 47, 224, 229; BGH Urteile vom 26. September 1962 - VIII ZR 113/62 = NJW 1962, 2195 = WM 1962, 1194 - und vom 8. Februar 1979 - III ZR 2/77 = NJW 1979, 1593 = WM 1979, 429 unter II3; BGH, Urteil vom 28. September 1988 - VIII ZR 160/87 -, Rn. 28, juris).

  • BGH, 28.09.1988 - VIII ZR 160/87

    Täuschung des Leasinggebers durch den Lieferanten

    Ob diese Voraussetzungen vorliegen, ist in jedem Einzelfall unter Würdigung der Gesamtumstände und der Interessenlage festzustellen (st.Rspr., z.B. BGHZ 47, 224, 229 [BGH 20.02.1967 - III ZR 40/66]; BGH Urteile vom 26. September 1962 - VIII ZR 113/62 = NJW 1962, 2195 = WM 1962, 1194 - und vom 8. Februar 1979 - III ZR 2/77 = NJW 1979, 1593 = WM 1979, 429 unter II 3, jeweils m.w.N.).

    Der Lieferant, der in der hier festgestellten Weise mit Wissen und Wollen des Leasinggebers die Vorverhandlungen über den Abschluß des Leasingvertrages führt und aufgrund des ihm zur Verfügung gestellten Materials die Höhe der Leasingraten für die vorgesehene Laufzeit errechnet sowie gegebenenfalls andere Modalitäten bespricht und aushandelt, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Rahmen der im Verhandlungsstadium entstehenden Sorgfalts- und Aufklärungspflichten Erfüllungsgehilfe des Leasinggebers; dieser haftet gegenüber dem Leasingnehmer nach § 278 BGB, wenn der Lieferant diese Pflichten schuldhaft verletzt (Senatsurteil vom 3. Juli 1985 - VIII ZR 102/84 = BGHZ 95, 170, 177 ff [BGH 03.07.1985 - VIII ZR 102/84]; für vergleichbare Sachverhalte vgl. ferner das oben zitierte Senatsurteil vom 26. September 1962 und das Urteil in BGHZ 47, 224 ff [BGH 20.02.1967 - III ZR 40/66] m.w.N.).

    Die Voraussetzungen, die an eine derartige Erfüllungsgehilfenstellung und die Verantwortlichkeit des Vertragspartners für eine Haftung aus Verschulden bei Vertragsschluß gestellt werden, entsprechen in einem Fall wie dem vorliegenden denen, die nach § 123 Abs. 2 BGB für die Annahme einer "Vertrauensperson" oder eines "Repräsentanten" erforderlich sind (Senatsurteil vom 26. September 1962 aaO; BGH Urteil vom 17. April 1986 - III ZR 246/84 = WM 1986, 1032 unter II 3 b).

  • BGH, 20.11.1995 - II ZR 209/94

    Zurechnung arglistiger Täuschung anderer Personen bei der eigenmächtigen

    Dies ist über den Bereich der gesetzlichen oder rechtsgeschäftlichen Vertretung hinaus auch bejaht worden bei einem vom Erklärungsempfänger beauftragten Verhandlungsführer oder -gehilfen (BGHZ 47, 224, 230 f.; Urt. v. 17. Oktober 1980 - V ZR 30/79, WM 1980, 1452, 1453) sowie bei einem Beteiligten, dessen Verhalten dem Erklärungsempfänger wegen besonders enger Beziehungen zwischen beiden oder wegen sonstiger besonderer Umstände billigerweise zugerechnet werden muß (Urt. v. 1. Juni 1989 - III ZR 261/87, WM 1989, 1364, 1366; v. 8. Dezember 1989 aaO., m.w.N.).
  • BGH, 20.01.2005 - I ZR 95/01

    Mitverschulden des Absenders wegen fehlenden Hinweises auf Schadensrisiko

    Dies ist über den Bereich der gesetzlichen oder rechtsgeschäftlichen Vertretung hinaus auch bejaht worden bei einem vom Erklärungsempfänger beauftragten Verhandlungsführer oder -gehilfen (BGHZ 47, 224, 230 f.) sowie bei einem Beteiligten, dessen Verhalten sich der Erklärungsempfänger wegen besonders enger Beziehungen zwischen beiden oder wegen sonstiger besonderer Umstände billigerweise zurechnen lassen muß (vgl. BGH, Urt. v. 1.6.1989 - III ZR 261/87, NJW 1989, 2879, 2880; BGH NJW 1996, 1051).
  • BGH, 09.02.1978 - III ZR 31/76

    Garantie der Rückzahlung eines kreditierten Gesamtbetrags gegenüber der

    Hier machte sich die Bank die von ihr ins Werk gesetzte oder jedenfalls geduldete "Personalunion" zwischen ihrem Verhandlungsgehilfen (dem Generalbevollmächtigten der Klägerin) und dem Prokuristen der Verkäuferin zunutze (vgl. BGHZ 47, 224, 230).

    Sie setzte ihn bei der Entgegennahme und der Vervollständigung des Darlehensantrags als Verhandlungsgehilfen ein und wies ihn dadurch und durch die Übergabe der Vertragsformulare jedenfalls gegenüber einem "Durchschnittskäufer" als ihre Vertrauensperson aus (vgl. BGHZ 47, 224, 230).

    Der Kreditgeber muß sich daher unter diesen Umständen eine "Identifizierung" mit der Verkäuferseite gefallen lassen (vgl. BGHZ 47, 224, 230 für die Anfechtung des Darlehensvertrags bei Täuschung durch den Verkäufer).

  • BGH, 26.04.1973 - III ZR 116/71

    Verpflichtung zur Rückzahlung eines Darlehens - Anforderungen an die Auslegung

    Denn die Tätigkeit, die B. hier nach dem Willen der Klägerin oblag, die Käufer zu beraten, ihnen beim Stellen der Formularanträge behilflich zu sein und die Anträge an die Klägerin weiterzuleiten, rechtfertigt es, B. als Abschlußgehilfen anzusehen (BGHZ 33, 293; 47, 224, 230; Staudinger/Werner, BGB 10./11. Aufl. zu § 278 Anm. 8; Erman, BGB 5. Aufl. zu § 278 Rn. 23).

    Weiter kann sich aus dem Verhalten von B. ein Recht der Beklagten ergeben, den Darlehensvertrag wegen Irrtums oder wegen arglistiger Täuschung an - zufechten (BGHZ 47, 224).

  • BGH, 10.07.1980 - III ZR 177/78

    Sittenwidrigkeit eines Darlehensvertrages zur Finanzierung des Kaufs eines PKW -

    Beim finanzierten Abzahlungskauf muß der Kreditgeber für das Verschulden des Verkäufers bei den Verhandlungen über den Darlehensvertrag gemäß § 278 BGB einstehen, wenn er ihm die Gelegenheit verschafft hat, gegenüber dem Käufer als seine Vertrauensperson in Erscheinung zu treten, dadurch den Käufer einem etwaigen unrechten Verhalten des Verkäufers ausgesetzt und damit gefährdet hat, während andererseits dessen Arbeitsleistung ihm zugute kommt (vgl. Senatsurteile vom 20. Februar 1967 - III ZR 40/66 - BGHZ 47, 224, 230 [BGH 20.02.1967 - III ZR 40/66] = NJW 1967, 1026; vom 5. Juli 1971 - III ZR 190/68 - WM 1971, 1295; vom 17. Januar 1972 - III ZR 6/69 = WM 1972, 442, 443; vom 9. Februar 1978 - III ZR 31/76 = NJW 1978, 1427, 1429 = WM 1978, 459).

    Es hat insbesondere die Geschäftsbeziehung zwischen der Verkäuferin und der Klägerin nicht erörtert, so daß nicht feststeht, daß sich die Klägerin dem Beklagten gegenüber der Verkäuferin als Verhandlungsgehilfe bedient und den Beklagten dadurch veranlaßt hat, in der Verkäuferin eine Person ihres Vertrauens zu sehen (vgl. Senatsurteile vom 20. Februar 1967 - III ZR 40/66 - BGHZ 47, 224, 228 ff [BGH 20.02.1967 - III ZR 40/66] = NJW 1976, 1026; vom 5. Juli 1971 - III ZR 190/68 = WM 1971, 1295, 1296).

  • BGH, 06.07.1978 - III ZR 63/76

    Anfechtung eines Vertrages wegen arglistiger Täuschung - Abschluss eines

    Das gilt insbesondere für den vom Erklärungsempfänger beauftragten Verhandlungsführer oder Verhandlungsgehilfen (vgl. das Senatsurteil BGHZ 47, 224, 230; BGH NJW 1962, 2195 = LM BGB § 123 Nr. 30; WM 1963, 250).

    Nach außen hin, insbesondere aber gegenüber den rechtsunkundigen Beklagten, war der Vertreter der Verkäuferfirma durch den Besitz dieser Formulare zugleich als Verhandlungsvertreter der Klägerin, jedenfalls als Person ihres Vertrauens, ausgewiesen (vgl. das Senatsurteil BGHZ 47, 224, 228, 230).

  • OLG Saarbrücken, 14.12.2004 - 4 U 478/02

    Vermittelter Eigentumswohnungskauf zur Kapitalanlage: Haftung des Verkäufers für

    Ein Makler ist insbesondere dann Erfüllungsgehilfe der Vertragspartei, wenn er als deren beauftragter Verhandlungsführer oder Verhandlungsgehilfe aufgetreten ist (vgl. BGHZ 47, 224 (230); 114, 263 (269); BGH, NJW-RR 1987, 59; NJW 1996, 451 (452)) oder wegen einer engen Beziehung zum Geschäftsherrn als dessen Vertrauensperson erscheint (vgl. BGH, NJW 1978, 2144; WM 1978, 1154 (1155); NJW 1996, 451 (452)).
  • OLG Stuttgart, 23.11.2004 - 6 U 82/03

    Widerruf einer Willenserklärung nach dem Haustürgeschäftewiderrufsgesetz bei

  • BGH, 08.12.1989 - V ZR 259/87

    Offenbarungspflicht des Verkäufers von Liegeplätzen eines Seglerhafens;

  • BGH, 17.01.1972 - III ZR 6/69

    Klage auf Rückzahlung eines Darlehens - Bewusstes und gewolltes Zusammenwirken

  • BGH, 07.02.1980 - III ZR 141/78
  • BGH, 18.11.1982 - III ZR 61/81

    Nichtigkeit eines Kreditvertrages wegen Verstoßes gegen ein Gesetz - Nichtigkeit

  • BGH, 05.07.1971 - III ZR 190/68

    Voraussetzungen des Einstehens der Bank für das Verschulden des Verkäufers bei

  • OLG Stuttgart, 06.12.2005 - 6 U 110/05

    Rückabwicklung eines Darlehensvertrages zur Finanzierung eines

  • OLG München, 26.11.2020 - 8 U 1281/20

    Keine Feststellungsklage des Käufers eines vom Diesel-Abgasskandal betroffenen

  • OLG Hamm, 22.08.2000 - 34 U 133/98

    Zur Zurechnung des Verschuldens von eingeschalteten Gesellschaften und Personen,

  • BGH, 10.09.1968 - 1 StR 235/68

    Beiordnung eines Hilfsrichters als Richterwechsel - Besetzung einer großen

  • BGH, 21.06.1979 - III ZR 62/78

    Klage auf Zahlung rückständiger Darlehensraten - Einheit zwischen Kaufvertrag und

  • BGH, 17.10.1980 - V ZR 30/79
  • BGH, 05.07.1971 - III ZR 108/68

    Voraussetzungen für einen finanzierten Abzahlungskauf - Anfechtung des

  • BGH, 18.01.1973 - III ZR 69/71

    Abschluss eines finanzierten Abzahlungsgeschäft zur Anschaffung einer

  • BGH, 18.09.1970 - V ZR 174/67

    Anwendung der zum Abzahlungsgesetz entwickelten Grundsätze auf

  • BGH, 13.11.1975 - III ZR 104/72

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde -

  • OLG Stuttgart, 30.07.1974 - 10 U 42/74

    Anspruch gegen einen Darlehensnehmer und einen Bürgen auf Rückzahlung eines

  • BGH, 13.04.1972 - III ZR 3/69

    Voraussetzungen für die Notwendigkeit einer vormundschaftsgerichtlichen

  • LG Augsburg, 02.03.1973 - 4 S 304/72

    Rückzahlung von Darlehensraten bei Teilnahme an einem Fernlehrgang;

  • BGH, 05.07.1971 - III ZR 72/68

    Zurückweisen einer Revision - Enge Verbindung zwischen Kaufvertrag und

  • LG Frankfurt/Main, 28.01.1985 - 24 S 193/84
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