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   BGH, 14.03.1972 - X ZB 2/71   

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https://dejure.org/1972,559
BGH, 14.03.1972 - X ZB 2/71 (https://dejure.org/1972,559)
BGH, Entscheidung vom 14.03.1972 - X ZB 2/71 (https://dejure.org/1972,559)
BGH, Entscheidung vom 14. März 1972 - X ZB 2/71 (https://dejure.org/1972,559)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHZ 58, 280
  • NJW 1972, 1277
  • MDR 1972, 775
  • GRUR 1972, 541
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.02.2010 - Xa ZR 100/05

    Thermoplastische Zusammensetzung

    Damit kann - nicht anders als bei der erstmaligen Zurverfügungstellung eines neuen Stoffs - im Ausgangspunkt ein Erzeugnis mit diesen Eigenschaften zugunsten der Beklagten absolut, d.h. unabhängig von seinem Herstellungsweg, geschützt sein (vgl. zur früheren Rechtslage BGHZ 58, 280, 281 - Imidazoline).
  • BGH, 05.12.1995 - X ZR 26/92

    Voraussetzungen einer Zwangslizenz an einem Arzneimittelwirkstoff

    Die Streitpatente gewähren als Stoffpatente Schutz für den in den Patentansprüchen jeweils näher definierten Stoff und darüber hinaus Schutz für alle Verwendungsmöglichkeiten des Stoffes, unabhängig davon, ob der Patentinhaber die einzelne Verwendungsmöglichkeit erkannt und in der Patentschrift mitgeteilt hat oder nicht (BGH GRUR 1972, 541, 544 - Imidazoline; vgl. BGH GRUR 1987, 231 - Tollwutvirus; Benkard, aaO., § 1 Rdn. 84; Bruchhausen, GRUR Int. 1991, 413, 415; Schulte, aaO., § 1 Rdn. 128).
  • OLG Düsseldorf, 20.01.2011 - 2 U 92/10

    Anforderungen an die Vollziehung einer Unterlassungsverfügung in Urteilsform;

    Die Angabe eines neuen Zweckes oder einer neuen Wirkung oder Funktion verleiht dem Erzeugnis selbst, wenn dies bekannt ist, grundsätzlich keine Neuheit (vgl. BGHZ 58, 280, 290 = GRUR 1972, 541 - Imidazioline; BGH, GRUR 1982, 548, 549 - Sitosterylglykoside; GRUR 1984, 644, 645 - Schichtträger; BPatG, GRUR 1991, 823; Benkard/Melullis, a.a.O., § 3 PatG Rdnr. 38; Benkard/Mellulis, EPÜ, Art. 54 Rdnr. 149; Schulte/Moufang, EPÜ, 8. Aufl., § 1 Rdnr. 219 m. w. Nachw.).
  • BPatG, 07.02.2017 - 3 Ni 20/15

    Erfolgsaussichten einer Nichtigkeitsklage gegen ein ergänzendes Schutzzertifikat

    Denn die Stofferfindung ist mit der Bereitstellung eines Stoffes mit neuer chemischer Konstitution fertig (BGH GRUR 1972, 541 - Imidazoline).

    c.1) Nach dem Wegfall des technischen Fortschritts als Patentierungserfordernis ist die erfinderische Tätigkeit üblicherweise anhand eines überraschenden Effekts bzw. einer überraschenden Wirkung gegenüber konstitutionsähnlichen Verbindungen gleicher Wirkungsrichtung glaubhaft zu machen (vgl. z. B. BGH GRUR 2000, 296 - Schmierfettzusammensetzung; EPA T 181/82 "Spiroverbindungen/CIBA- GEIGY"), wobei die Anforderungen dann nicht zu hoch anzusetzen sind, wenn - wie auf vorliegendem Indikationsgebiet zum Prioritätstag des Grundpatents - ein besonderer Bedarf an neuen Wirkstoffen zur Behandlung verschiedener Krebserkrankungen besteht (vgl. BGH 1970, 408 - Anthradipyrazol; zitiert in BGH GRUR 1972, 541 - Imidazoline).

    Vielmehr genügt seit BGH GRUR 1970, 408 - Anthradiyprazol, dass mit dem Erfindungsgegenstand tatsächlich eine Verbesserung im Sinne eines therapeutischen Fortschritts erzielt bzw. ein bisher unerfülltes Bedürfnis der Öffentlichkeit, patentrechtlich betrachtet am Prioritäts- bzw. am Anmeldetag, erfüllt wird und die damit verbundene Verbesserung nicht am Prioritäts- bzw. Anmeldetag belegt sein muss, sondern Belege nachgebracht werden können (BGH GRUR 1972, 541 - Imidazoline; vgl. auch vorstehend unter Punkt II.1.c zur Offenbarung bzw. Ausführbarkeit einer Stofferfindung).

  • BGH, 16.06.1987 - X ZR 51/86

    "Antivirusmittel"; Rechtsfolgen der Verwirklichung eines anderen als im

    Da gilt jedenfalls dann, wenn die Erfindung - wie im vorliegenden Fall - nicht von der Bereitstellung eines neuen Wirkstoffs, sondern allein von der Auffindung einer therapeutischen Wirkung eines als solchen bekannten Wirkstoffs bei der Bekämpfung bestimmter Krankheiten getragen wird (vgl. hierzu BGHZ 58, 280, 291 - Imidazoline; ferner BGH GRUR 1977, 212, 213 f. - Piperazinoalkylpyrazole).
  • BGH, 18.12.1975 - X ZR 51/72

    Zulässige Beschränkung des Patentanspruchs

    Bei den Verfahren zur Herstellung eines Erzeugnisses, bei denen aus ausgewählten - nicht notwendig neuen - Ausgangsstoffen mittels bereits für andere (analoge) Stoffe bekannten chemischen Verfahrensweisen ein neues Endprodukt mit wertvollen überraschenden Eigenschaften hergestellt wird, rechnet der Senat die Angaben über die Eigenschaften des Endprodukts nicht zum Gegenstand des Patents, insbesondere nicht zu der der geschützten Erfindung zugrunde liegenden Aufgabe (BGHZ 45, 102, 107; BGH GRUR 1970, 237, 239 f - Appetitzügler II; siehe auch BGHZ 58, 280, 287 - Imidazoline).

    Ebenso wie es für die Neuheit einer chemischen Stofferfindung allein darauf ankommt, ob der Stoff als solcher bekannt ist, und es hierfür unerheblich ist, welcher Verwendung er zugeführt worden ist (BGHZ 58, 280, 290 - Imidazoline), kommt es für die Neuheit eines Verfahrenserzeugnisses allein darauf an, ob das betreffende Erzeugnis als solches bekannt, d.h. in einer öffentlichen Druckschrift vorbeschrieben oder offenkundig vorbenutzt ist.

  • BPatG, 12.09.2019 - 4 Ni 73/17

    Lacosamid - Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Lacosamid" - Inanspruchnahme der

    Denn die Forderung der ursprünglichen Offenbarung derartiger Daten geht bereits deshalb fehl, weil die Frage der Qualität und Nebenwirkungen einer medizinischen Anwendung von Lacosamid als antikonvulsives Arzneimittel im Hinblick auf eine Lebertoxizität sowohl für die auf absoluten Stoffschutz und damit die bloße Bereitstellung eines neuen Stoffes gerichteten Ansprüche 1 bis 5 und 7 bis 9 unbeachtlich ist (zum Stoffanspruch BGH GRUR 1966, 312 - Appetitzügler; GRUR 1972, 541 - Imidazoline; BPatGE 17, 192), ebenso wie für Anspruch 10, der zwar auf eine medizinische Anwendung von Lacosamid als antikonvulsiv wirkendes Arzneimittel in der therapeutischen Zusammensetzung gerichtet ist, sich damit zwar nicht in der erstmaligen Bereitstellung eines Stoffes erschöpft, sondern dessen Bereitstellung zu medizinischen Zwecken lehrt, allerdings ohne zugleich auf bestimmte therapeutische Effekte oder Wirkungen und damit einen bestimmten therapeutischen Handlungserfolg gerichtet zu sein, welche der konkreten Offenbarung bedurft hätten.
  • OLG Düsseldorf, 08.12.2011 - 2 U 79/11

    Abweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Verletzung

    Denn die Angabe eines neuen Zweckes oder einer neuen Wirkung oder Funktion verleiht dem Erzeugnis selbst, wenn dieses bekannt ist, grundsätzlich keine Neuheit (vgl. BGHZ 58, 280, 290 = GRUR 1972, 541 - Imidazioline; BGH, GRUR 1982, 548, 549 - Sitosterylglykoside; GRUR 1984, 644, 645 - Schichtträger; BPatG, GRUR 1991, 823; Senat, Urt. v. 20.01.2011, Az. I-2 U 92/10; Benkard/Melullis, Patentgesetz, 10. Aufl. § 3 PatG Rdn. 38).
  • BGH, 17.05.1984 - X ZB 15/83

    "Schichtträger"; Wechsel der Patentkategorie nach Bekanntmachung

    Wie das Bundespatentgericht zutreffend ausgeführt hat, begründet eine neue Verwendungsweise für sich allein nicht die Neuheit eines bereits bekannten Erzeugnisses (BGHZ 58, 280, 290 - Imidazoline).
  • BGH, 03.06.1982 - X ZB 21/81

    Voraussetzungen der Patentfähigkeit eines Arzneimittels - Möglichkeit des

    Eine neue Verwendungsweise begründet nicht die Neuheit eines bereits bekannten Stoffes (BGHZ 58, 280, 290 - Imidazoline).
  • BGH, 14.03.1972 - X ZB 33/70

    Voraussetzungen für die Anmeldung eines Patents - Anforderungen an die

  • OLG Düsseldorf, 08.12.2011 - 2 U 80/11

    Abweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Verletzung

  • LG Düsseldorf, 25.06.1984 - 4 O 310/84

    Der Schutz eines Erzeugnisses kann mit der Weiterverarbeitung und der damit

  • BGH, 30.09.1976 - X ZB 6/76
  • BGH, 25.04.1972 - X ZB 1/71

    Voraussetzungen für die Anmeldung eines Patents - Anforderungen an die Ermittlung

  • BPatG, 28.06.2005 - 14 W (pat) 13/03
  • BPatG, 12.05.2004 - 5 W (pat) 426/02
  • BPatG, 13.08.2002 - 3 Ni 66/00
  • BPatG, 29.01.2002 - 14 W (pat) 9/01
  • BPatG, 25.10.2000 - 14 W (pat) 55/99
  • BPatG, 16.09.2014 - 17 W (pat) 17/11
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