Rechtsprechung
BGH, 15.06.1978 - II ZR 205/76 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Haftung der Gründer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) - Handeln im Namen einer noch nicht eingetragenen GmbH - Einverständnis eines Gründers, dass bereits vor der Eintragung der GmbH in deren Namen Geschäfte betrieben werden - Haftung für ...
- opinioiuris.de
Haftung für Verbindlichkeiten der Vorgesellschaft
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Haftung der Gründer einer GmbH vor Eintragung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 72, 45
- NJW 1978, 1978
- MDR 1979, 34
- DNotZ 1978, 689
- DB 1978, 1634
Wird zitiert von ... (25)
- BGH, 09.03.1981 - II ZR 54/80
Verpflichtung einer Vor-GmbH; Umfang der Versicherung über Einlageleistungen bei …
Denn die Möglichkeit, die Haftung allein schon durch das Auftreten als "GmbH" zu begrenzen (BGHZ 72, 45, 49 f; Urt. d. Sen. v. 29.5. 80 - II ZR 225/78, WM 1980, 955), rechtfertigt sich nur durch den gesetzlich vorgegebenen Zwang, bis zur Entstehung der GmbH zunächst ein Vorstadium zu durchlaufen, und setzt voraus, daß die Gläubiger aufgrund dieses Auftretens tatsächlich erwarten dürfen, sich wegen ihrer Ansprüche an eine entweder schon bestehende oder demnächst entstehende GmbH mit einem gesetzlich kontrollierten und garantierten Haftungsfonds halten zu können.Denn diese Mithaftung ist spätestens mit der Eintragung der GmbH erloschen (Wiedemann, JuRA 1970, 456 f; K. Schmidt, NJW 1978, 1979, 1980 [BGH 15.06.1978 - II ZR 205/76], GmbHRdsch 1973, 152 sowie Zur Stellung der oHG S. 346 ff).
Dabei kann offenbleiben, ob an der Auffassung festzuhalten ist, daß die Gläubiger der Vorgesellschaft deren Mitglieder bis zur Höhe ihrer noch nicht geleisteten Einlagen auch persönlich in Anspruch nehmen können (BGHZ 72, 45, 48 f; 65, 378, 382), oder ob nur die Vorgesellschaft mit ihrem Gesamthandsvermögen - einschließlich noch offener Einlageforderungen - haftet (so Binz, Haftungsverhältnisse S. 233 ff; Huber in Festschr. f. R. Fischer S. 285 ff; vgl. auch R. Fischer in Pro GmbH S. 164).
- BGH, 27.01.1997 - II ZR 123/94
Haftung der Gesellschafter einer Vor-GmbH; Rechtsnatur der Verlustdeckungshaftung
b) Die Verlustdeckungshaftung ist ebenso wie die Vorbelastungs- (Unterbilanz-)haftung eine Innenhaftung (Aufgabe von BGHZ 65, 378, 383; 72, 45, 50).«.Dadurch werde für den Vertragspartner erkennbar, daß "die Vertretungsmacht und die ihr entsprechenden Vertragserklärungen des Geschäftsführers darauf beschränkt seien, die Gründer nur bis zur Höhe ihrer Einlagen zu verpflichten" (BGHZ 65, 378, 382; 72, 45, 49; 80, 129, 144; 80, 182, 184).
- BFH, 07.04.1998 - VII R 82/97
Haftung des Gesellschafters einer Vor-GmbH
Diese Rechtsprechung des BSG stand, soweit sie eine gesamtschuldnerische Außenhaftung der Gesellschafter der Vor-GmbH annahm, mit der damaligen Rechtsprechung des BGH in Einklang (BGHZ 65, 378, 382; BGHZ 72, 45, 48/49).Anders als das BSG ging der BGH allerdings grundsätzlich von einer Haftung nur bis zur Höhe der Einlageverpflichtung aus (vgl BGHZ 65, 378, 382; BGHZ 72, 45, 49; BGHZ 80, 129, 144 und BGHZ 80, 182, 184).
- BGH, 18.01.2000 - XI ZR 71/99
Einbringung eines nichtkaufmännischen Einzelunternehmens in eine neu gegründete …
Infolgedessen sind auf sie bereits die Vorschriften des GmbH-Rechts anzuwenden, soweit diese nicht gerade die Rechtsfähigkeit voraussetzen oder auf die besonderen Umstände bzw. Verhältnisse des Gründungsstadiums keine hinreichende Rücksicht nehmen (st.Rspr., BGHZ 72, 45, 48 f.; 80, 129, 132; 117, 323, 326). - BGH, 04.03.1996 - II ZR 123/94
Haftung der Gesellschafter einer Vor-GmbH
Dadurch werde für den Vertragspartner erkennbar, daß die Vertretungsmacht und die ihr entsprechenden Vertragserklärungen des Geschäftsführers darauf beschränkt seien, die Gesellschafter bis zur Höhe ihrer Einlagen zu verpflichten (BGHZ 65, 378, 382; 72, 45, 49; 80, 129, 144; 80, 182, 184).Diese Haftung ist - auf der Grundlage des Vorbelastungsverbotes - als Außenhaftung verstanden worden (BGHZ 65, 378, 382; 72, 45, 48 f.).
- BSG, 08.12.1999 - B 12 KR 10/98 R
Haftung der Gesellschafter einer GmbH für rückständige Beiträge im Wege der …
Diese Rechtsprechung des BSG stand, soweit sie eine gesamtschuldnerische Außenhaftung der Gesellschafter der Vor-GmbH annahm, mit der damaligen Rechtsprechung des BGH in Einklang (BGHZ 65, 378, 382; BGHZ 72, 45, 48/49).Anders als das BSG ging der BGH allerdings grundsätzlich von einer Haftung nur bis zur Höhe der Einlageverpflichtung aus (vgl BGHZ 65, 378, 382; BGHZ 72, 45, 49; BGHZ 80, 129, 144 und BGHZ 80, 182, 184).
- BAG, 23.08.1995 - 10 AZR 908/94
Haftung der Gesellschafter einer Vor-GmbH
Auch das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 65, 378; 72, 45; 80, 129; 91, 148) [BGH 07.05.1984 - II ZR 276/83]. - BAG, 27.05.1997 - 9 AZR 483/96
Haftung der Gesellschafter einer Vor-GmbH
Danach rechtfertigt § 11 Abs. 1 GmbH-Gesetz vor der Eintragung in das Handelsregister keine Gesellschafterhaftung (BGHZ 47, 25; 72, 45, 46; BGH, Beschluß vom 4. März 1996 - II ZR 123/94 - AP Nr. 6 zu § 11 GmbHG). - BGH, 08.10.1979 - II ZR 165/77
Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines schriftlichen Vorvertrages …
Darin liegt aber hinsichtlich der inneren Berechtigung, den für die künftige GmbH Handelnden nach § 11 Abs. 2 GmbHG zusätzlich haften zu lassen, kein wesentlicher Unterschied zu dem Fall des Handelns nach Vertragsabschluß, aber vor Eintragung, bei dem ebenfalls neben der Verpflichtung aus § 11 Abs. 2 GmbHG eine solche der Vorgesellschaft infrage Kommen kann (BGHZ 72, 45;… vgl. Ulmer a.a.O. § 11 Rdn. 69).Ebenfalls zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, daß die Haftung nach § 11 Abs. 2 GmbHG an ein Handeln namens der künftigen, mangels Eintragung noch nicht entstandenen juristischen Person anknüpft (BGHZ 72, 45, 47; st. Rspr.).
Die Annahme, der Vertrag habe die späteren Gründer der GmbH persönlich (vielleicht sogar unbeschränkt) verpflichten sollen, steht aber in einem offenen Widerspruch zu der Tatsache, daß die Beklagte für die M. GmbH aufgetreten und hierdurch deutlich der Wille zum Ausdruck gekommen ist, nur im Rahmen einer Gesellschaft beschränkt auf deren Vermögen einschließlich etwa noch geschuldeter Einlagen zu haften (BGHZ 72, 45, 50).
- BGH, 29.11.1989 - IVa ZR 273/88
Abschluß eines Versicherungsvertrages mit einer im Antrag als GmbH bezeichneten, …
Nach heute ganz herrschender Auffassung, die auch der Bundesgerichtshof gebilligt hat, bestehen gegen eine derartige Zurechnung des Vertretungshandelns keine Bedenken, ob nun der Geschäftsführer nur im Namen der GmbH oder mit dem Zusatz "in Gründung" handelt, ob es um eine Bargründung oder eine Sachgründung geht und ob das Rechtsgeschäft für die Entstehung der künftigen GmbH notwendig ist oder nicht (…Hachenburg/Ulmer, GmbH-Gesetz 7. Aufl. Erg. 2. Bearb. § 11 Rdn. 56 mit zahlreichen Nachweisen; BGHZ 72, 45). - BGH, 23.01.1981 - I ZR 30/79
Wettbewerbswidrige Steuerberatung durch Unternehmensberater
- OLG Bremen, 08.06.2000 - 5 U 2/00
Haftung der Gesellschafter einer unechten Vor-GmbH
- BGH, 13.12.1982 - II ZR 282/81
Nachschußpflicht und Aufwendungsersatz bei Vor-GmbH
- BGH, 29.05.1980 - II ZR 225/78
Geltendmachung von Kaufpreisansprüchen für Warenlieferungen gegen das Mitglied …
- BayObLG, 06.11.1985 - BReg. 3 Z 15/85
Haftung der Gründungsgesellschafter für die Auflassungsvormerkung einer …
- OLG Hamburg, 18.10.1985 - 11 U 92/85
Begriff des Handelnden einer GmbH; Beginn der Geschäftstätigkeit vor Eintragung …
- OLG Düsseldorf, 13.03.1992 - 22 U 221/91
- BAG, 27.05.1997 - 9 AZR 482/96
Haftung des Gründungsgesellschafters einer nicht in das Handelsregister …
- OLG Dresden, 19.12.1996 - 7 U 872/96
Haftung des Übernehmers nach sog. Asset-Deal
- LAG Hessen, 01.07.1991 - 16 Sa 1504/90
Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe ; Zahlung von Beiträgen …
- BGH, 05.03.1979 - AnwZ (B) 34/78
Ablehnung eines Richters wegen dessen Beteiligung an einem früheren sachgleichen …
- OLG Köln, 15.06.1994 - 11 U 26/94
Vertragspartner bei unternehmensbezogenem Geschäft - Vertrag, Vertretung
- BayObLG, 22.05.1979 - BReg. 2 Z 8/79
Möglichkeit zugunsten einer werdenden, bereits gegründeten aber noch nicht im …
- OLG Dresden, 17.12.1997 - 12 U 2364/97
- KG, 07.01.1993 - 22 U 7180/91
Persönliche Haftung der Handelnden, wenn vor der Eintragung im Handelsregister …