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   BGH, 12.11.1992 - V ZB 22/92   

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https://dejure.org/1992,853
BGH, 12.11.1992 - V ZB 22/92 (https://dejure.org/1992,853)
BGH, Entscheidung vom 12.11.1992 - V ZB 22/92 (https://dejure.org/1992,853)
BGH, Entscheidung vom 12. November 1992 - V ZB 22/92 (https://dejure.org/1992,853)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Grundstücksverkauf - DDR - Beurkundungsmangel - Grundbuchberichtigung - Vorabentscheidung - Rechtsweg - Zivilgerichte - Berufung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtswegzuständigkeit; Bindungswirkung; Beschwerdezulässigkeit; Vorabentscheidung; Ausreiseverkauf; formnichtiger Kaufvertrag; Grundbuchberichtigung; Vorrang der Grundbuchberichtigung vor Restitution

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Reichweite und Exklusivität des Vermögensgesetzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zivilrechtsweg bei Grundbuchberichtigung nach nichtiger DDR-Beurkundung - Bindung an Zulassung der sofortigen Beschwerde gegen Rechtswegentscheidung des Bezirksgerichts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 120, 198
  • NJW 1993, 388
  • ZIP 1992, 1783
  • MDR 1993, 77
  • NJ 1993, 33
  • WM 1993, 26
  • WM 1993, 30
  • DB 1993, 36
  • JR 1993, 147
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.02.1988 - VI ZR 212/87

    Rechtsweg für Klage der Bundesanstalt für Arbeit gegen den Empfänger von

    Auszug aus BGH, 12.11.1992 - V ZB 22/92
    Verfahrensrechtlich hat das zur Konsequenz, daß für die sich aufgrund eines solchen Mangels ergebenden Ansprüche des Verkäufers der Zivilrechtsweg gegeben ist (§ 13 GVG), denn der Charakter der Streitigkeit bleibt unter dieser Voraussetzung von den Rechtssätzen des bürgerlichen Rechts geprägt (BGHZ 103, 255, 257) [BGH 23.02.1988 - VI ZR 212/87].
  • BGH, 03.04.1992 - V ZR 83/91

    Ausschluß zivilrechtlicher Anfechtung eines ausreisebedingten

    Auszug aus BGH, 12.11.1992 - V ZB 22/92
    Der Senat hat in Abgrenzung zu seiner Entscheidung vom 3. April 1992, V ZR 83/91V ZR 83/91, NJW 1992, 1757 (für BGHZ bestimmt) durch Urteil vom heutigen Tage (V ZR 230/91V ZR 230/91) ausgesprochen, daß in Fällen, in denen ein auf staatlichen Druck zur Ermöglichung der Ausreise aus der DDR zustande gekommener Kaufvertrag an einem zusätzlichen Mangel leidet, der den Erwerb bereits nach dem Recht der DDR verhindert hat, das Vermögensgesetz die Geltendmachung dieses Mangels nicht ausschließt.
  • BGH, 28.02.1991 - III ZR 53/90

    Rechtsweg für die gerichtliche Geltendmachung der auf die Kleineinleiter

    Auszug aus BGH, 12.11.1992 - V ZB 22/92
    Die bei der Verneinung des Rechtswegs gebotene, bei dessen Bejahung zulässige Vorabentscheidung hat nämlich nach § 17 a Abs. 2 und 3 GVG bereits im ersten Rechtszug zu erfolgen (BGHZ 114, 1, 3 f.) [BGH 28.02.1991 - III ZR 53/90].
  • BGH, 29.03.1996 - V ZR 326/94

    Begründung von Volkseigentum an einem Grundstück durch Ersitzung unter Geltung

    Dies erübrigt sich nur, wenn es die Zulässigkeit des Rechtswegs bejaht und im Falle der Vorabentscheidung keinen Anlaß sähe, die Beschwerde an den Bundesgerichtshof zuzulassen (Senatsurt. v. 9. November 1995, V ZB 27/94, WM 1996, 87, für BGHZ bestimmt; vgl. auch BGHZ 120, 198 und 204).
  • BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 875/92

    Restitution und Vertragsanfechtung

    Außerdem schließe der Bundesgerichtshof in den Entscheidungen vom 12. November 1992 (BGHZ 120, 198 und 120, 204) die Berufung des Betroffenen auf Mängel des Grundstückskaufvertrags, der auf staatlichen Druck zur Ermöglichung der Ausreise aus der Deutschen Demokratischen Republik abgeschlossen worden sei, nicht aus, wenn es sich um einen zusätzlichen Mangel handele, der schon nach dem Recht der Deutschen Demokratischen Republik zur Unwirksamkeit des Erwerbs geführt hätte.

    Eine andere Beurteilung ist nicht deshalb geboten, weil der Bundesgerichtshof in Fällen, in denen ein Rechtsgeschäft nicht nur an einem vom Vermögensgesetz erfaßten Makel, sondern unabhängig davon an einem zusätzlichen, mit dem Unrechtsverhalten der Deutschen Demokratischen Republik nicht zusammenhängenden Mangel leidet, neben dem Restitutionsanspruch auch zivilrechtliche Ansprüche für möglich hält (vgl. etwa die vom Beschwerdeführer angeführten Entscheidungen BGHZ 120, 198 und 120, 204 ).

  • BGH, 11.07.1996 - V ZB 6/96

    Zuständigkeit des Zivilrechtsweges bei Zusammenfallen von zuständigkeits- und

    § 17 a Abs. 4 Satz 5 ergibt im Gegenteil, daß die oberen Bundesgerichte nur noch grundsätzliche Rechtsfragen zu klären haben und die Einheitlichkeit der Rechtsprechung auch insoweit wahren sollen (Senat, Beschl. v. 12. November 1992, V ZB 22/92, BGHZ 120, 198, 199).
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