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   BGH, 24.11.1975 - II ZR 53/74   

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https://dejure.org/1975,663
BGH, 24.11.1975 - II ZR 53/74 (https://dejure.org/1975,663)
BGH, Entscheidung vom 24.11.1975 - II ZR 53/74 (https://dejure.org/1975,663)
BGH, Entscheidung vom 24. November 1975 - II ZR 53/74 (https://dejure.org/1975,663)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BGHZ 66, 1
  • NJW 1976, 1402
  • MDR 1976, 646
  • VersR 1976, 485
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.02.1964 - II ZR 179/62

    Haftung des Schiffsführers gegenüber Dritten bei Beschränkung der Haftung im

    Auszug aus BGH, 24.11.1975 - II ZR 53/74
    Der arbeitsrechtliche Freistellungsanspruch steht einem Schiffsführer auch dann zu, wenn er vermögenslos ist und sich deshalb der geschädigte Dritte nicht aus seinem Vermögen befriedigen kann (Abweichung von BGHZ 41, 203, 207).

    Allerdings ist es richtig, daß nach dem Senatsurteil BGHZ 41, 203, 207 dem Schiffsführer ein arbeitsrechtlicher Freistellungsanspruch gegen den Schiffseigner jeweils nur insoweit zustehen soll, als der geschädigte Dritte Befriedigung aus dem Vermögen des ersten erlangen kann.

    Es kann daher von einer Erörterung der Frage abgesehen werden, wie nunmehr der in dem Urteil BGHZ 41, 203, 205 dargelegte Interessenkonflikt zu lösen ist, der zwischen dem Anspruch des geschädigten Dritten gegen den Schiffsführer, dem arbeitsrechtlichen Freistellungsanspruch des letzteren und der beschränkten Schiffseignerhaftung besteht, wenn der Schaden des Dritten den Wert von Schiff und Fracht übersteigt.

  • BGH, 11.07.1974 - II ZR 1/73

    Drittwirkung des Vollstreckungsbefehls im Widerspruchspozeß

    Auszug aus BGH, 24.11.1975 - II ZR 53/74
    Der Senat hat in seinem in BGHZ 63, 61 ff, abgedruckten Urteil die Frage erörtert, ob der Schadenersatzanspruch eines Schiffsgläubigers, der durch einen rechtskräftigen Vollstreckungsbefehl festgestellt ist, von den anderen an dem Zwangsversteigerungsverfahren beteiligten Gläubigern noch bestritten werden kann.
  • BGH, 29.06.1972 - II ZR 123/71

    Freistellungsanspruch bei Vermögenslosigkeit

    Auszug aus BGH, 24.11.1975 - II ZR 53/74
    Auch hat der Senat diese Rechtsprechung nicht, wie das Berufungsgericht meint, in der - einen ganz anderen Sachverhalt betreffenden - Entscheidung BGHZ 59, 148 ff. aufgegeben.
  • BGH, 12.03.1973 - II ZR 37/71

    Ermittlung des Verschuldens bei einem Schiffsunfall - Voraussetzungen für die

    Auszug aus BGH, 24.11.1975 - II ZR 53/74
    Immerhin hat der Beklagte, der im Schleusenbereich mit äußerster Sorgfalt navigieren mußte (vgl. Senatsurteil vom 12.3.73 - II ZR 37/71, LM Nr. 15 zu BinnSchStrO = VersR 1973, 541 ff.), bei der Annäherung an die Schleuse nicht nur ein Haltezeichen überfahren, sondern infolge ungenügender Aufmerksamkeit auch erst verspätet bemerkt, daß die Maschine seines Fahrzeugs nicht auf rückwärts umgesteuert hatte.
  • BGH, 10.01.1955 - III ZR 153/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.11.1975 - II ZR 53/74
    Gerade in einem Fall, in dem einem Schiffsführer von seinem Arbeitgeber ein nicht völlig betriebssicheres Fahrzeug überlassen worden ist und dadurch die Gefahren, welche die ihm übertragene Tätigkeit in sich birgt, noch besonders erhöht worden sind, kann es zu keiner wesentlichen Einschränkung seines arbeitsrechtlichen Freistellungsanspruchs kommen, wenn der Schaden des Dritten auch dadurch verursacht worden ist, daß sich der Schiffsführer auf die Sicherheit seines Fahrzeugs verlassen hat (vgl. auch BGHZ 16, 111, 117/118).
  • BGH, 13.12.2004 - II ZR 17/03

    Ansprüche eines Vereinsmitglieds auf Freistellung von der Haftung gegenüber

    Eine derartige Ausnahme würde dem Grundsatz widersprechen, daß es für die Freistellungspflicht nicht darauf ankommt, ob der freizustellende Schuldner vermögenslos ist und deshalb ohne die Freistellung keine Zahlung an den Gläubiger erfolgt wäre (BGHZ 59, 148 ff.; 66, 1, 4; anders noch BGHZ 41, 203, 207).

    Das wird deutlich, wenn man den Fall annimmt, daß der Wert des Nachlasses geringfügig höher ist als der auf den Erblasser entfallende Anteil an der Haftung (vgl. dazu BGHZ 66, 1, 4).

    Im übrigen gilt der Ausschluß des Freistellungsanspruchs wegen bestehenden Versicherungsschutzes nicht bei einer freiwillig abgeschlossenen Haftpflichtversicherung (BGHZ 66, 1, 3).

    Dabei kommt es u.a. darauf an, in welchem Maße dem Mitglied ein Verschulden zur Last fällt (BGHZ 16, 111, 117 ff.; 66, 1, 2 f.).

  • BAG, 12.06.1992 - GS 1/89

    Haftung des Arbeitnehmers

    In der Folgezeit hat der Bundesgerichtshof an diesen Grundsätzen festgehalten (vgl. BGH Urteile vom 12. Mai 1959 - VI ZR 55/58 - NJW 1959, 2205; vom 7. Oktober 1969 - VI ZR 223/67 - LM Nr. 29 zu § 611 BGB ; vom 8. Dezember 1971 - IV ZR 102/70 - NJW 1972, 440; vom 24. November 1975 - II ZR 53/74 - BGHZ 66, 1).
  • GemSOGB, 21.09.1993 - GmS-OGB 1/93

    Arbeitnehmer haften nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit

    Da diese Auffassung der bisherigen Rechtsprechung des BGH zur Haftungsbeschränkung bei gefahrgeneigter Arbeit widersprach (vgl. BGHZ 27, 62, 65; BGHZ 66, 1) legte der Große Seant des BAG die Sache gemäß §§ 2, 11 RsprEinhG dem Gemeinsamen Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes zur Entscheidung vor.
  • LAG Düsseldorf, 04.10.1990 - 5 Sa 377/90

    Haftung des Arbeitnehmers: Freistellung - einfache Fahrlässigkeit

    Ganz in diesem Sinne hat auch der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 24.11.1975 (BGHZ 66, 1 ff.) ausgeführt, daß es zum Risiko des Arbeitgebers gehöre, ob die Haftpflichtversicherung die aus gefahrgeneigter Arbeit entstandenen Schäden deckt.

    In dem gleichen Sinne haben im übrigen auch das Reichsarbeitsgericht (Urteil vom 30.09.1941, ARS 43, 108 ff., 112 und der Bundesgerichtshof (Urteil vom 24.11.1975 aaO.) angenommen, daß der Erstattungsanspruch sich auch auf die durch eine Klage des geschädigten Dritten entstandenen Kosten erstreckt, sofern der Arbeitnehmer dem Prozeß aus guten Gründen nicht ausweichen konnte und er den Prozeß sachdienlich geführt hat.

  • OLG Schleswig, 30.08.2002 - 1 U 176/01

    Zur Haftung eines Betreuers auf Pflegekosten bei unterlassener Beantragung von

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des BGH (BGHZ 59, 148, 149 f.; BGHZ 66, 1, 4; BGH NJW 1986, 581, 582 f.), die von der überwiegenden Literatur (vgl. Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl., vor § 249 Rdn. 46; Ermann/Kuckuck, BGB, 10. Aufl., § 249 Rdn. 61; MüKo-Oetker, BGB, 4. Aufl., § 249 Rdn. 14 m.w.N.; aA RGZ 147, 248, 251) und dem Senat geteilt wird, dass die Belastung mit einer Verbindlichkeit einen Schaden darstellt, und zwar selbst dann, wenn der Geschädigte wegen seiner Vermögenslage nicht imstande ist, die Verbindlichkeit zu erfüllen.
  • BGH, 15.02.1990 - III ZR 87/88

    Zivilprozeßrecht: Umfang der Darlegungslast des Geschädigten

    Im übrigen hätte das Berufungsgericht ihn, wenn sein Schaden in einer (unbeglichenen) erhöhten Steuerschuld bestehen würde, gemäß § 139 ZPO darauf hinweisen müssen, daß ihm dann allenfalls ein Freistellungsanspruch zustehe (vgl. BGHZ 59, 148 [BGH 29.07.1972 - II ZR 123/71] ; 66, 1, 4; BGH Urteil vom 11. Juni 1986 - VIII ZR 153/85 - WM 1986, 1115, 1117).
  • OLG Jena, 24.05.2017 - 7 U 369/15

    Schadensersatzansprüche wegen einer Pflichtverletzung aus einem Anwaltsvertrag

    Denn auch die Belastung mit einer Verbindlichkeit ist ein Schaden, und zwar auch dann, wenn der Belastete weder Vermögen noch Einkommen hat und daher nicht leistungsfähig ist (BGH, Urt. v. 10.10.1985, Az. IX ZR 153/84, NJW 1986, 582 ; Urt. v. 24.11.1975, Az. II ZR 53/74, NJW 1976, 1402 ; Palandt/Grüneberg, a.a.O., § 249 Rn. 4).
  • OLG Bremen, 09.06.1988 - 2 U 159/86

    Anspruch auf Schadensersatz wegen fahrlässiger Amtspflichtverletzung eines

    Soweit der Beklagte unter Hinweis auf die später (BGHZ 66, 1, 4) [BGH 24.11.1975 - II ZR 53/74] aufgegebene Ansicht des Bundesgerichtshofs in BGHZ 41, 203, 207 [BGH 27.02.1964 - II ZR 179/62] aus der angeblichen Vermögenslosigkeit des Klägers zu seinen Gunsten rechtliche Folgen herzuleiten versucht, sind seine Erwägungen unerheblich, da keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, daß der Kläger, was er bestreitet, vermögenslos ist und der Beklagte auch für seine Behauptung keinen Beweis angetreten hat.
  • OLG Bamberg, 20.08.2002 - 5 U 183/99

    Beratungspflichten des Steuerberaters bei steuerrechtlicher Umwandlung des

    Auch die Belastung mit einer Verbindlichkeit ist ein zu ersetzender Schaden (vgl. BGHZ 59, 148; 66, 1, 4; BGH NJW 1986, 581 ff.).
  • LG Bonn, 10.04.1995 - 10 O 390/94

    Haftungsprivileg eines Arbeitnehmers auch für Geschäftsführer eines eingetragenen

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  • BGH, 22.05.1978 - II ZR 111/76

    Begründung eines Leiharbeitsverhältnisses bei leihweiser Überlassung eines

  • OLG Karlsruhe, 24.01.1997 - U 6/96

    Anscheinsbeweis bei Kollision eines Schiffs mit Untertor einer Schleuse

  • BGH, 15.12.1992 - X ZR 84/91

    Voraussetzungen für eine Schadensschätzung durch das Gericht - Mitwirkungspflicht

  • OLG Karlsruhe, 01.12.1995 - U 9/94
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