Rechtsprechung
| BGH, 13.04.1951 - I ZR 64/50 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 05.03.1951 - I ZR 64/50
- BGH, 13.04.1951 - I ZR 64/50
Papierfundstellen
- BGHZ 1, 396
- NJW 1951, 560
- MDR 1951, 418
- DB 1951, 423
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (3)
- BGH, 05.12.1950 - I ZR 41/50
Versendungskauf. Umstellung
Auszug aus BGH, 13.04.1951 - I ZR 64/50
Der erkennende Senat hat bereits in seinen Entscheidungen vom 21. November 1950 - I ZR 2/50 - und vom 5. Dezember 1950 - I ZR 41/50 - in Übereinstimmung mit OGHZ 3, 339 die Tilgungswirkung von Reichsmarküberweisungen angenommen, die vor dem 21. Juni 1943 in Auftrag gegeben, aber erst nach dem 20. Juni ausgeführt worden waren. - BGH, 01.03.1951 - III ZR 202/50
Werklohnforderung. Umstellung
Auszug aus BGH, 13.04.1951 - I ZR 64/50
Der III. Zivilsenat des BGH hat in einem zum Abdruck bestimmten Urteil vom 1. März 1951 - III ZR 202/50 - die Entscheidung der Frage nach der Teilbarkeit der Leistung und des Entgelts eines Werkvertrages darauf abgestellt, ob die Leistung wirtschaftlich zerlegbar sei. - BGH, 21.11.1950 - I ZR 2/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 13.04.1951 - I ZR 64/50
Der erkennende Senat hat bereits in seinen Entscheidungen vom 21. November 1950 - I ZR 2/50 - und vom 5. Dezember 1950 - I ZR 41/50 - in Übereinstimmung mit OGHZ 3, 339 die Tilgungswirkung von Reichsmarküberweisungen angenommen, die vor dem 21. Juni 1943 in Auftrag gegeben, aber erst nach dem 20. Juni ausgeführt worden waren.
- BGH, 22.01.1954 - I ZR 107/52
Rechtsmittel
Dieser Rechtsauffassung hat sich der erkennende Senat bereits im Urteil vom 13. April 1951 - I ZR 64/50 - (BGHZ 1, 396 ff) für den Fall eines Frachtvertrages im Binnenschiffsverkehr angeschlossen (ebenso BGH 30. Mai 1951 - II ZR 57/50 - in Lindenmaier-Möhring § 18 Abs. 1 Ziff 2 UmstG Nr. 8).Auch der erkennende Senat ist in der Entscheidung BGHZ 1, 396 [401] ausdrücklich von der rechtlichen Einheit der Frachtlohnforderung ausgegangen, hat aber trotzdem die Möglichkeit einer wirtschaftlichen Zerlegbarkeit der Leistung des Unternehmers - Beförderungsleistung und Vorhaltung des Schiffes für Beladung und Löschung-bejaht.
- BGH, 20.12.1955 - V ZR 79/54
Rechtsmittel
Ebensowenig bedarf es eines näheren Eingehens auf die Gründe, aus denen der Bundesgerichtshof sich dieser Rechtsprechung angeschlossen und die Zuweisung trotz der Generalklauseln der neueren Gesetzgebung über die Verwaltungsgerichtsbarkeit (hier § 22 BrMilRegVO Nr. 165) als weitergeltend angesehen hat (BGHZ 1, 396; 3, 162 [BGH 27.09.1951 - I ZR 47/51]; 9, 339 [BGH 07.05.1953 - IV ZR 240/52]mit Verweisungen). - BGH, 14.01.1955 - V ZR 43/52
Rechtsmittel
Der Senat hat damit den bereits vom III. und IV. Zivilsenat in BGHZ 1, 396 und 3, 162 für öffentlich-rechtliche Ansprüche besonderer Art übernommenen Begriff der bürgerlichen Rechtsstreitigkeit "kraft Überlieferung" oder "kraft gewohnheitsrechtlicher Zuweisung" für Ansprüche kirchlicher Körperschaften bestätigt (…a.a.O. S 346).
- BGH, 13.07.1954 - I ZR 31/53
Rechtsmittel
In der Sache selbst geht das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Senatsentscheidung (BGHZ 1, 396 ff) davon aus, daß der Frachtvertrag als eine Sonderform des Werkvertrages im Sinne des § 18 Abs. 1 Ziff 2 UmstG anzusehen sei. - BGH, 22.11.1952 - II ZR 78/52
Rechtsmittel
Insbesondere hat aber BGHZ 1, 396 ausgesprochen, daß die Erteilung einer Proformarechnung auch dann, wenn sie die Forderung des Gläubigers nicht abschließend errechne, auf jeden Fall die Erklärung des Gläubigers enthalte, den in Rechnung gestellten Betrag ohne Rücksicht auf die spätere Fälligkeit schon vorzeitig annehmen zu wollen. - BGH, 10.07.1951 - I ZR 112/50
Rechtsmittel
Das hat der Senat in einer zum Abdruck bestimmten Entscheidung vom 13. April 1951 - I ZR 64/50 - entschieden. - BGH, 24.04.1952 - 5 StR 43/52
Rechtsmittel
Eine zutreffende Beantwortung ist nur dann möglich, wenn Festnahme und Festhalten als eine Einheit angesehen und wenn alle Umstände, welche die Festnahme und das Festhalten hier kennzeichneten, und nicht nur ein Teilstück des Gesamtgeschehens zum Gegenstand der rechtlichen Betrachtung gemacht werden (BGH 1, 396).
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