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Rechtsprechung
   BGH, 11.01.1951 - III ZR 187/50   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,557
BGH, 11.01.1951 - III ZR 187/50 (https://dejure.org/1951,557)
BGH, Entscheidung vom 11.01.1951 - III ZR 187/50 (https://dejure.org/1951,557)
BGH, Entscheidung vom 11. Januar 1951 - III ZR 187/50 (https://dejure.org/1951,557)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BGHZ 1, 45
  • NJW 1951, 195
  • DVBl 1951, 513
  • DB 1951, 207
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (3)

  • RG, 24.04.1940 - VI 223/39

    Hat die Klage eines verletzten Beamten, der vor dem Inkrafttreten des Deutschen …

    Auszug aus BGH, 11.01.1951 - III ZR 187/50
    Wenn aber das Berufungsgericht meint, die Grundsätze, die das Reichsgericht in seiner früheren Rechtsprechung (RGZ. Bd. 82 S. 256) zu dieser Frage entwickelt hat, seien durch die Fassung des § 139 des Deutschen Beamtengesetzes überholt, so beruht dies auf einer missverständlichen Auslegung dieser Vorschrift und der angeführten Entscheidungen RGZ. Bd. 160 S. 253 und Bd. 163 S. 396.
  • RG, 06.05.1939 - VI A 75/39

    Zum Übergang des gesetzlichen Schadensersatzanspruchs auf den Dienstherrn.

    Auszug aus BGH, 11.01.1951 - III ZR 187/50
    Wenn aber das Berufungsgericht meint, die Grundsätze, die das Reichsgericht in seiner früheren Rechtsprechung (RGZ. Bd. 82 S. 256) zu dieser Frage entwickelt hat, seien durch die Fassung des § 139 des Deutschen Beamtengesetzes überholt, so beruht dies auf einer missverständlichen Auslegung dieser Vorschrift und der angeführten Entscheidungen RGZ. Bd. 160 S. 253 und Bd. 163 S. 396.
  • RG, 15.02.1913 - VI 411/12

    Unfallfürsorge für Beamte; Rückgriff des Fiskus

    Auszug aus BGH, 11.01.1951 - III ZR 187/50
    Wenn aber das Berufungsgericht meint, die Grundsätze, die das Reichsgericht in seiner früheren Rechtsprechung (RGZ. Bd. 82 S. 256) zu dieser Frage entwickelt hat, seien durch die Fassung des § 139 des Deutschen Beamtengesetzes überholt, so beruht dies auf einer missverständlichen Auslegung dieser Vorschrift und der angeführten Entscheidungen RGZ. Bd. 160 S. 253 und Bd. 163 S. 396.
  • BGH, 30.03.1953 - GSZ 1/53

    Vorlegung an den Großen Senat

    An dieser Entscheidung sieht sich der VI. Zivilsenat durch das Urteil des III. Zivilsenatsvom 11. Januar 1951 - III ZR 187/50 = BGHZ 1, 45 - gehindert.

    Der VI. Zivilsenat ist auch nicht deshalb in der Lage, die streitige Rechtsfrage selbst zu entscheiden, weil er nach seiner Errichtung die Rechtsstreitigkeiten aus dem Gebiet der unerlaubten Handlungen vom III. Zivilsenat übernommen hat und der damals vom III. Zivilsenat entschiedene Rechtsstreit BGHZ 1, 45 gleichfalls diesem Gebiet angehört.

  • BGH, 30.01.1961 - III ZR 227/59

    Schadensersatzansprüche (Unterhaltsschaden) einer Witwe für ihren in einem …

    Die Revision meint in Übereinstimmung mit der vom erkennenden Senat u.a. in BGHZ 1, 45 vertretenen Auffassung, daß ein Forderungsübergang auf den Sozialversicherungsträger nur in Betracht kommen könne, wenn und soweit dieser infolge des Schadensfalles zusätzliche Versorgungsleistungen zu erbringen habe.
  • BGH, 05.02.1957 - VI ZR 312/55

    Anrechnung der Versicherungssumme aus einer Unfallversicherung und der …

    Der so verbleibende Rentenbetrag war der Klägerin für die Dauer der mutmaßlichen Lebenszeit ihres getöteten Ehemannes (vgl. RGZ 90, 226 [227]; RG JW 27, 2371 Nr. 7; BGHZ 1, 45) zuzusprechen, falls nicht die Beklagten eine Schadensminderungspflicht der Klägerin nach den hierfür geltenden Grundsätzen nachwiesen (u.a. BGHZ 4, 170 [BGH 13.12.1951 - III ZR 83/51]; 16, 265 [BGH 09.02.1955 - IV ZR 188/54][275]; BGH VRS 9, 88; ferner Pagendarm in DAR 1954, 169 f mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 18.01.1957 - VI ZR 303/55

    Rechtsmittel

    Nach der Auffassung, die der von der Revision angezogenen Entscheidung BGHZ 1, 45 zugrunde liegt, hätte dies zwar geschehen müssen.
  • BGH, 22.10.1957 - VI ZR 222/56
    Unter Hinweis auf die Entscheidung des III. Zivilsenats vom 11. Januar 1951 III ZR 187/50 BGHZ 1, 45 meint die Revision, Zahlungen, die von der Klägerin nach diesem Zeitpunkt geleistet würden, seien nicht unfallbedingt, da die Klägerin ohnedies hätte zahlen müssen.
  • BSG, 27.07.1978 - 2 RU 93/77
    Auch die Dauer einer Rentedie hier vom Vorliegen des mutmaßlichen Unterhaltsanspruchs der Kläger abhängt - kann nach allgemeiner Ansicht im Rahmen des 5 287 Abs. 1 ZPO geschätzt werden (zB BGH in JZ 1951, 113, 114;… Wieczorek aaO, @ 287 Anm C IV a 1 ;… Stein/Jonas aaO, 5 287 Anm I 2 b und Fußnote 20).
  • BSG, 27.07.1978 - 2 RU 17/78
    Die an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit, daß ein Schaden gerade in der Höhe vorliegt, ist nicht erforderlich (vgl Stein/ Jonas, ZPO, 19. Rufl, % 287 Anm III 1;… Nieczorek, ZPO, 2. Aufl, S 287 Anm D IV)" Auch die Dauer einer Rente - die hier vom Vorliegen des mutmaßlichen Unterhaltsanspruchs der Kläger abhängt - kann nach allgemeiner Ansicht im Rahmen des % 287 Abs. 1 ZPO geschätzt werden (28 BGH in JZ 1951, 113, 114;… Wieczorek aaO, @ 287 Anm C IV a 1;… Stein/ Jonas aaO, % 287 Anm I 2 b und Fußnote 20).
  • BGH, 14.04.1961 - VI ZR 147/60

    Rechtsmittel

    Das Berufungsgericht ist der Auffassung, es könne hier wie im Falle der Entscheidung BGHZ 1, 45 angenommen werden, daß bei normaler Entwicklung der Verhältnisse des Ehepaares das Leben der Klägerin in demselben Zeitpunkt sein Ende gefunden haben würde, in dem auch das Leben des Ehemannes sein natürliches Ende gefunden hätte.
  • BGH, 10.03.1954 - VI ZR 122/52

    Rechtsmittel

    Beziehen somit Hinterbliebene eines Unfallverletzten Sozialrenten und sind deshalb insoweit die Schadensersatzansprüche gegen die Schädiger auf öffentlich-rechtliche Versicherungsträger übergegangen, so kann ein Zwischenurteil über den Grund nur dann ergehen, falls mindestens eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Schadensersatzanspruch die Sozialrente übersteigt (BGH NJW 1951, 195 Nr. 10; vgl. auch BGH VHS 4, 88 [90] und RGZ 151, 5 [8]).
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