Rechtsprechung
| BGH, 17.12.2002 - XI ZR 90/02 |
Noch nicht fällig Darlehensforderung
§§ 322, 330 ZPO, bei Klageabweisung durch Versäumnisurteil ("unechtes Versäumnisurteil") ist eine spätere erneute Klage auch dann unzulässig, wenn die erste Klage materiell-rechtlich nur "zur Zeit unbegründet" war;
das gilt auch dann, wenn es sich um ein Versäumnisurteil in der Berufungsinstanz handelte (Anm. des Herausgebers: insoweit ist die Entscheidung allerdings zweifelhaft)
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- IWW
- Prof. Dr. Lorenz
Rechtskraftwirkung eines klageabweisenden Versäumnisurteils bei "derzeitiger Unbegründetheit" der Klage
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Unzulässigkeit einer erneuten Klage bei einem klageabweisenden berufungsgerichtlichen Versäumnisurteil - Fehlen eines Tatbestandsmerkmals - Mangelnde Fälligkeit eines Anspruchs - Einschränkung der Rechtskraftwirkung
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO §§ 322, 330
Rechtskraft, - bei klageabweisendem Versäumnisurteil - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO §§ 322 330
Umfang der Rechtskraft eines klageabweisenden Versäumnisurteils - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Rechtskraft eines Versäumnisurteils
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Wedding, 25.06.2001 - 19 C 121/01
- BGH, 17.12.2002 - XI ZR 90/02
Papierfundstellen
- BGHZ 153, 239
- NJW 2003, 1044
- ZIP 2003, 823
- MDR 2003, 468
- VersR 2003, 1190
- WM 2003, 358
- BB 2003, 548 (Ls.)
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (3)
- BGH, 03.07.1961 - III ZR 19/60
Rechtskraft eines klagabweisenden Versäumnisurteils
Auszug aus BGH, 17.12.2002 - XI ZR 90/02
Die Rechtskraft eines klageabweisenden Versäumnisurteils macht die erneute gerichtliche Geltendmachung des Klageanspruchs in jedem Fall unzulässig; der Kläger kann sich im Zweitprozeß nicht darauf berufen, im Erstprozeß habe seinem Anspruch lediglich ein inzwischen behobenes vorübergehendes Hindernis (z.B. mangelnde Fälligkeit) entgegengestanden (Bestätigung von BGHZ 35, 338).Entgegen einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 35, 338), die berechtigte Kritik erfahren habe, könne aber auch bei einem gegen den Kläger ergangenen Versäumnisurteil die Rechtskraft der Entscheidung die Berücksichtigung neuer Tatsachen nicht ausschließen.
Das setzt aber stets voraus, daß die Auslegung des Vorurteils ergibt, daß die Klage gerade wegen des Fehlens des Tatbestandsmerkmals, dessen Vorliegen in dem neuen Prozeß dargetan werden soll, abgewiesen worden ist (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BGHZ 35, 338, 340 f.; BGH, Urteil vom 28. September 2000 - VII ZR 57/00, NJW-RR 2001, 310; jeweils m.w.Nachw.).
Daher haben sowohl das Reichsgericht (RGZ 7, 395, 397 f.) als auch der Bundesgerichtshof (BGHZ 35, 338, 340 f.) es abgelehnt, die Rechtskraft eines klageabweisenden Versäumnisurteils in dem vom Berufungsgericht für richtig gehaltenen Sinne einzuschränken.
- BGH, 28.09.2000 - VII ZR 57/00
Streitgegenstand bei Honorarklage eines Architekten
Auszug aus BGH, 17.12.2002 - XI ZR 90/02
Das setzt aber stets voraus, daß die Auslegung des Vorurteils ergibt, daß die Klage gerade wegen des Fehlens des Tatbestandsmerkmals, dessen Vorliegen in dem neuen Prozeß dargetan werden soll, abgewiesen worden ist (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BGHZ 35, 338, 340 f.; BGH, Urteil vom 28. September 2000 - VII ZR 57/00, NJW-RR 2001, 310; jeweils m.w.Nachw.). - RG, 13.10.1882 - III 286/82
Wirkung des gegen den im Verhandlungstermine nicht erschienenen Kläger erlassenen …
Auszug aus BGH, 17.12.2002 - XI ZR 90/02
Daher haben sowohl das Reichsgericht (RGZ 7, 395, 397 f.) als auch der Bundesgerichtshof (BGHZ 35, 338, 340 f.) es abgelehnt, die Rechtskraft eines klageabweisenden Versäumnisurteils in dem vom Berufungsgericht für richtig gehaltenen Sinne einzuschränken.
- OLG Brandenburg, 16.07.2024 - 7 U 133/23
Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Notebook des Herstellers Apple nach …
Denn es ist nicht maßgeblich, ob die Produktion der bestellten Ware im Voraus erfolgt oder ob sie zur Vermeidung von Lagerkosten erst entsprechend der Nachfrage vorgenommen wird (vgl. BGH, Urteil vom 19.03.2003 - VIII ZR 295/01, BGHZ 153, 239, juris Rn. 13). - BGH, 21.02.2012 - X ZR 111/09
Rohrreinigungsdüse II
Das gilt im Grundsatz auch für ein die Klage abweisendes Versäumnisurteil, das keinen Tatbestand und keine Entscheidungsgründe enthält (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2002 - XI ZR 90/02, BGHZ 153, 239 = NJW 2003, 104 f.). - BGH, 22.04.2026 - IV ZR 168/24
Anspruch des Versicherungsnehmers gegen Gebäudeversicherung an sich nur bei …
Eine Klage kann dann als "derzeit unbegründet" abgewiesen werden, wenn ein Anspruch zwar dem Grunde nach besteht, seiner Durchsetzung aber materiell-rechtlich ein nur vorübergehendes Hindernis (z.B. mangelnde Fälligkeit) entgegensteht (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 2002 - XI ZR 90/02, BGHZ 153, 239, 243 [juris Rn. 15]).
- OLG Koblenz, 15.12.2004 - 12 U 936/04
Zweite Schmerzensgeldklage nach Verkehrsunfall: Rechtskraftwirkung des …
Eine Einschränkung der Rechtskraftwirkung dahin, dass mit dem Urteil vom 30. Juni 1998 nur die Unbegründetheit der Klageforderung zum damaligen Zeitpunkt rechtskräftig feststehe und dies die Zulässigkeit einer erneuten, auf neue Tatsachen gestützten gerichtlichen Geltendmachung derselben Forderung unberührt lasse, ist nicht möglich (vgl. BGHZ 153, 239, 242).Das setzt aber stets voraus, dass die Auslegung des früheren Urteils ergibt, dass die Klage gerade wegen des Fehlens des Tatbestandsmerkmals, dessen Vorliegen im neuen Prozess dargetan werden soll, abgewiesen worden ist (BGHZ 35, 338, 340 f.; 153, 239, 242).
- BGH, 27.09.2011 - II ZR 221/09
Revision: Beschränkung der Zulassung auf die Höhe des Anspruchs
Rn. 24 Die Auffassung, die Rechtskraft des Urteils im Vorprozess habe nicht die Unzulässigkeit der Klage zur Folge, steht, anders als die Revision meint, nicht in Widerspruch zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17. Dezember 2002 (XI ZR 90/02, BGHZ 153, 239, 242). - BGH, 22.05.2026 - V ZR 22/25
Uneingeschränkte Abweisung des Antrags auf Feststellung des Bestehens eines …
Rn. 22 (b) Ein Urteil, mit dem eine Leistungsklage oder eine Klage auf Feststellung eines Anspruchs allein mit der Begründung abgewiesen wird, dass es jedenfalls noch an dem Vorliegen einer bestimmten Voraussetzung fehle, etwa weil eine aufschiebende Bedingung noch nicht eingetreten ist, stellt hingegen lediglich das Fehlen dieser Voraussetzung rechtskraftfähig fest; weitere der Rechtskraft fähige Feststellungen lassen sich einem solchen Urteil grundsätzlich nicht entnehmen (vgl. Senat…, Urteil vom 9. Dezember 2022 - V ZR 72/21, NJW-RR 2023, 632 Rn. 14; BGH, Urteil vom 17. Dezember 2002 - XI ZR 90/02, BGHZ 153, 239, 242). - OLG Braunschweig, 13.09.2023 - 9 U 14/23
Geltendmachung eines vor der Eröffnung entstandenen Zahlungsanspruchs gegen den …
Abzustellen ist auf die letzte rechtskräftige Entscheidung eines Verfahrens (BGH, Urteil vom 17.12.2002 - XI ZR 90/02, Rn. 16, juris), mithin vorliegend (auch) auf das das Versäumnisurteil aufrechterhaltende Urteil vom 18.02.2020 (Bl. 14 ff.). - LG Ellwangen/Jagst, 31.08.2022 - 1 O 50/22
Entgegenstehende Rechtskraft eines im Erstprozess erfolgten klageabweisenden …
Auf die Gründe des Klägers, das Versäumnisurteil gegen sich ergehen zu lassen, oder darauf, wie bei dem gegebenen Sach- und Streitstand im Falle eines kontradiktorischen Urteils die Entscheidung hätte lauten können oder müssen, kommt es dabei nicht an (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2002, XI ZR 90/02, Rn. 13, juris).Der Kläger kann sich demnach im Zweitprozess insbesondere nicht darauf berufen, im Erstprozess habe seinem Anspruch lediglich ein inzwischen behobenes vorübergehendes Hindernis wie etwa die mangelnde Fälligkeit entgegengestanden (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2002, XI ZR 90/02, Leitsatz, juris).
- OLG Zweibrücken, 11.10.2017 - 7 U 75/15
Mitversorgung eines Nachbargrundstücks über eine Fernheizungsanlage: Auslegung …
Eine mangels ordnungsgemäßer Abrechnung als "derzeit unbegründet" abgewiesene Klage kann nach erneuter Abrechnung nochmals erhoben werden; eine uneingeschränkt als unbegründet abgewiesene Klage hingegen nicht (BGH NJW 2003, 1044). - OLG Köln, 03.09.2010 - 19 U 13/10
Haftung eines Rechtsanwalts für die Kosten einer wegen erkennbar …
Dass auch ein Versäumnisurteil Rechtskraft entfaltet, hatte der Bundesgerichtshof bereits in einem im Jahr 2003 veröffentlichten Urteil vom 17.12.2002 (NJW 2003, 1044) entschieden. - LAG Schleswig-Holstein, 26.05.2016 - 5 Sa 472/15
Restitutionsklage, Klagabweisung, Rechtsschutzbedürfnis, Klagefrist, Urkunde …
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