Rechtsprechung
| BGH, 24.03.1955 - II ZR 93/53 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 17, 74
- NJW 1955, 868
- MDR 1955, 351
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (4)
- BGH, 11.02.1953 - II ZR 51/52
Vermögenseinziehung und Lebensversicherung
Auszug aus BGH, 24.03.1955 - II ZR 93/53
Sie unterlag streitlos dem am Sitz der Zweigniederlassung geltenden deutschen Recht und der deutschen Versicherungsaufsicht (BGHZ 9, 34 [38 ff]).Die einmalige Prämie wurde in Wien gezahlt und der für diese Versicherung gebildete Prämienreservefonds wurde gemäß dem für sie geltenden deutschen Versicherungsaufsichtsrecht in Deutschland sichergestellt und von dem deutschen Hauptbevollmächtigten der Beklagten selbständig verwaltet (BGHZ 9, 40 [BGH 11.02.1953 - II ZR 51/52]).
Demgemäß ist diese Versicherung als in diesem Gebiet belegen anzusehen (BGHZ 9, 43 [BGH 11.02.1953 - II ZR 51/52]).
Zwar ist nach dem Zusammenbruch der Kläger unter die Herrschaft des tschechoslowakischen Rechts gekommen, nicht aber die deutsche Zweigniederlassung der Beklagten, die im inländischen Rechtsverkehr wie eine selbständige Rechtspersönlichkeit zu behandeln ist (BGHZ 9, 42 [BGH 11.02.1953 - II ZR 51/52]).
Da die streitige Versicherungsforderung zu keinem Zeitpunkt in der Tschechoslowakei belegen war, konnte sie nach allgemein anerkannten Rechtsgrundsätzen auch nicht von den tschechoslowakischen Enteignungsmaßnahmen erfaßt werden (BGHZ 9, 38 ff [BGH 11.02.1953 - II ZR 51/52] m.w.Nachw).
- BGH, 30.03.1953 - GSZ 1/53
Vorlegung an den Großen Senat
Auszug aus BGH, 24.03.1955 - II ZR 93/53
Die Revisionen werfen mit Prölss (VersR 1953, 229) die Frage auf, ob die Versicherung nicht schon mit dem 4. Mai 1945 automatisch in einen aufsichtsrechtlich "abgespaltenen" tschechoslowakischen Versicherungsbestand übergegangen war, und zwar dadurch, daß mit diesem Tage auf Grund des Dekrets des Präsidenten der Tschechoslowakei vom 3. August 1944 (Amtsbl Nr. 11), bestätigt und wiederholt durch das Gesetz Nr. 12 vom 19. Dezember 1945 und die RegierungsVO vom 27. Juli 1945 (Slg Nr. 31), das frühere tschechoslowakische Recht und damit auch dessen Versicherungsaufsichtsrecht wieder in Kraft getreten ist. - BGH, 29.01.1953 - IV ZR 201/51
Enteignung Sudetendeutscher
Auszug aus BGH, 24.03.1955 - II ZR 93/53
Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, ist nach der deutschen Rechtsordnung und dem zu ihr gehörenden internationalen Privatrecht zu beurteilen Art. 1 Ziff 1 a des Gesetzes Nr. 63 schreibt zwar vor, daß für die Frage, ob eine Liquidierung von Feindvermögen im Sinne dieser Bestimmung vorliegt, das Recht des liquidierenden Staates maßgebend sein soll (BGHZ 8, 378 [BGH 29.01.1953 - IV ZR 201/51]). - RG, 22.09.1930 - IV 493/29
1. Gerät die Hauptniederlassung einer deutschen Bank in Verzug, wenn sie das …
Auszug aus BGH, 24.03.1955 - II ZR 93/53
Damit ist von vornherein auch kein Raum für das Leistungsverweigerungsrecht, das die Beklagte unter Hinweis auf RGZ 130, 23 wegen der angeblichen Gefahr einer Doppelzahlung in Anspruch nimmt.
- BGH, 11.07.1957 - II ZR 318/55
Tschechoslowakische Enteignungsmaßnahmen (Genossenschaften)
Denn, wie der Senat in seinem Urteil vom 24.3.1955 - II ZR 93/53 - (BGHZ 17, 74) entschieden hat, ist die Frage nach der Belegenheit nach der deutschen Rechtsordnung und dem zu ihr gehörenden internationalen Privatrecht zu beurteilen, und hiernach ist für die Belegenheit einer Forderung der Wohnsitz oder Sitz des Schuldners maßgebend.Die Anwendbarkeit des AHK-Gesetzes Nr. 63 ist auf beschlagnahmte Vermögensgegenstände beschränkt, die zwar in deutschem Eigentum standen, aber in einem ausländischen Staat belegen waren (BGHZ 17, 74 [76]; 18, 1 [7]; BGH MDR 1957, 276).
- BGH, 17.12.1959 - VII ZR 198/58
Interzonales Recht. Klagerecht des Zessionars
Dieser Grundsatz der Nichtanwendung ausländischen öffentlichen Rechts, zu dem sich der Bundesgerichtshof im internationalen und interzonalen Enteignungsrecht in ständiger Rechtsprechung bekannt hat (vgl. BGHZ 9, 34, 38; 12, 79, 84; 17, 74, 78; 18, 1, 8; 23, 333, 336; 25, 127, 129; 25, 134, 143), muß auch für das hier streitige Darlehensschuldverhältnis gelten, soweit die Wirksamkeit der Forderungsabtretung von der Beachtung der in § 8 des Gesetzes vom 15. Dezember 1950 enthaltenen Verfügungsbeschränkung abhängt. - BGH, 07.11.2007 - IV ZR 116/04
Fortzahlung von Überschüssen aus einer Lebensversicherung; Ansprüche deutscher …
Ihre deutsche Niederlassung ist im inländischen Rechtsverkehr wie eine selbständige Rechtspersönlichkeit zu behandeln und unterliegt dem deutschen Aufsichts- und Vertragsrecht, ihr Versicherungsbestand und das Vermögen sind territorial gebunden (BGHZ 17, 74, 76 ff.; 9, 34, 38 ff.;… Zeides aaO S. 183 ff.; Winter, Versicherungsaufsichtsrecht S. 601 f.).
- BGH, 13.12.1956 - II ZR 86/54
Rechtsmittel
Dessen Anwendbarkeit setzte nämlich nach seinem Art. 1 Ziff 1 a voraus, daß der beschlagnahmte Vermögensgegenstand, der im deutschen Eigentum stand, in einem ausländischen Staat gelegen war (BGHZ 17, 74 [76]; 18, 1 [7]).Dieser Auffassung steht die Entscheidung des Senats vom 24. März 1955 (BGHZ 17, 74 [76]) nicht entgegen.
- BGH, 27.05.1957 - II ZR 317/55
Rechtsmittel
An diesem Territorialitätsprinzip hat sich auch nichts durch das Kontrollratsgesetz Nr. 5 und durch das AHG Nr. 63 geändert, da diese beiden Gesetze sich nur auf das deutsche Auslandsvermögen beziehen (BGHZ 8, 382 [BGH 29.01.1953 - IV ZR 201/51]; 17, 76 [BGH 24.03.1955 - II ZR 93/53]; 18, 7) [BGH 07.06.1955 - I ZR 64/53]. - BGH, 05.05.1960 - VII ZR 92/58
Spaltungstheorie bei Konfiskationen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 11.07.1957 - VII ZR 226/56
Enteignung und Überleitungsvertrag
Enteignungen und Beschlagnahmen ergreifen also nur das der Gebietshoheit des betreffenden Staates unterliegende, nicht aber das nach deutschem Recht in Deutschland belegene Vermögen (vgl. BGHZ 9, 34 [38]; 12, 79 [84]; 17, 74 [78]; 18, 1 [8]; BGH NJW 1957, 628). - BGH, 05.05.1977 - III ZR 2/75
Befugnis des Prozessgerichts zur Verneinung der Vertretungsbefugnis eines …
Wie die Revision der Beklagten selbst nicht verkennt, betraf dieses Gesetz nur deutsches Auslandsvermögen (vgl. Art. 1 Nr. 1 Buchst. a), also nicht solche Gegenstände, die nicht in einem ausländischen Staat belegen waren (BGHZ 17, 74, 76 f; 25, 127, 130). - BGH, 28.01.1965 - Ia ZR 273/63
Vertrag bezüglich der Übertragung des Rechts auf ein Patent - Befugnis zur …
Infolgedessen wird eine Forderung von einer angeordneten Enteignung erfaßt, sofern der Schuldner im enteignenden Staate ansässig ist (so BGHZ 9, 34, 39 [BGH 11.02.1953 - II ZR 51/52]; 17, 74, 78 [BGH 24.03.1955 - II ZR 93/53]; 25, 127, 129, 132 [BGH 11.07.1957 - VII ZR 226/56]; 25, 134, 139 [BGH 11.07.1957 - II ZR 318/55]; 31, 367, 373 [BGH 17.12.1959 - VII ZR 198/58]; 32, 256, 259 [BGH 05.05.1960 - VII ZR 92/58]; Seidl-Hohenveldern, Intern. - BGH, 12.11.1959 - VII ZR 165/58
Ostenteignung. Bürgschaft
Es entspricht den allgemeinen Grundsätzen des internationalen und des interzonalen Rechts, daß staatliche Eingriffe wie Enteignungen in ihrer Wirkung auf das Gebiet des Staates beschränkt sind, von dem die Enteignungsmaßnahme getroffen worden ist (OGHZ 1, 386, 390; 4, 51, 56; BGHZ 2, 218, 222; 9, 34, 38; 12, 79, 84; 13, 106, 108; 17, 74; 78; 20, 4, 23, 333; 25, 127; vgl. auch Ficker, Grundfragen des deutschen interlokalen Rechts in Beitr. - BGH, 30.06.1961 - VIII ZR 232/59
- BGH, 25.02.1960 - VII ZR 17/59
Feindvermögensbeschlagnahme und Bürgschaft
- BGH, 14.01.1959 - V ZR 38/58
Rechtsmittel
- LAG Hessen, 27.09.1985 - 13 Sa 210/85
Zurückweisung einer Kündigungserklärung
- BGH, 31.10.1962 - II ARZ 1/61
Enteignung einer Aktie nach der niederländischen Verordnung über Feindvermögen - …
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