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Rechtsprechung
   BGH, 07.07.1955 - V ZB 4/55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,1207
BGH, 07.07.1955 - V ZB 4/55 (https://dejure.org/1955,1207)
BGH, Entscheidung vom 07.07.1955 - V ZB 4/55 (https://dejure.org/1955,1207)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 1955 - V ZB 4/55 (https://dejure.org/1955,1207)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BGHZ 18, 71
  • NJW 1955, 1396
  • MDR 1956, 29
  • DNotZ 1955, 487
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • RG, 09.07.1927 - V B 20/27

    Gutsüberlassungsverträge

    Auszug aus BGH, 07.07.1955 - V ZB 4/55
    Diese in den §§ 7, 17 der Höfeordnung der Britischen Zone enthaltene Begriffsbestimmung ist auch über den Geltungsbereich dieses Höferechts hinaus von Bedeutung (vgl. dazu RGZ 118, 17 [20]).
  • BGH, 02.12.1959 - V ZR 81/59

    Rechtsmittel

    Wie in den Entscheidungen des Senats BGHZ 11, 90, 102/103 und 18, 71, 78 näher dargelegt wird, findet auch in dem Genehmigungsverfahren, das sich auf das Kontrollratsgesetz Nr. 45 gründet, eine Preisprüfung statt, allerdings gemäß Art. K KRG 45 ohne Bindung an die Preisstopverordnung vom 26. November 1936 (RGBl I 955), aber doch nach der Richtung, daß die Genehmigung zur Veräußerung dann zu versagen ist, wenn der Gegenwert in einem groben Mißverhältnis zum Grundstückswert steht (Kontrollratsgesetz Nr. 45 Art. IV 4 b).

    Allerdings ersetzt die Genehmigung der Landwirtschaftsbehörde die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Preisbehörde, wie der Senat in der Entscheidung BGHZ 18, 71 ausgeführt hat.

  • BayObLG, 21.12.1976 - BReg. 1 Z 87/76

    Zuweisung einer nicht aufteilbaren ehelichen Wohnung; Sonstige Personen in …

    2 Z 8/65">BayObLGZ 1965, 227), hat der Bundesgerichtshof in einem Verfahren, betreffend die Verteilung von Hausrat (BGHZ 18, 143/145 ff. mit zust. Anm. von Beitzke MDR 1956, 29 und Keidel JZ 1955, 707 ff. [BGH 14.07.1955 - IV ZB 37/55] ), im Ergebnis zwar die rechtliche Qualifikation von angriffsweise vorgebrachten Einwendungen des Rechtsmittelgegners als Anschlußbeschwerde verneint, hat aber zugleich eine Verschlechterung zu Lasten des Beschwerdeführers auf Grund dieser Einwendungen zugelassen.
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