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Rechtsprechung
   BGH, 17.04.1951 - I ZR 31/50   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,320
BGH, 17.04.1951 - I ZR 31/50 (https://dejure.org/1951,320)
BGH, Entscheidung vom 17.04.1951 - I ZR 31/50 (https://dejure.org/1951,320)
BGH, Entscheidung vom 17. April 1951 - I ZR 31/50 (https://dejure.org/1951,320)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BGHZ 2, 20
  • NJW 1951, 654
  • MDR 1951, 477
  • DB 1951, 503
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.01.1951 - I ZR 8/50

    Liegegeld im Binnenschiffahrtsrecht

    Auszug aus BGH, 17.04.1951 - I ZR 31/50
    Beim Fehlen anderweiter vertraglicher Abrede wird die Löschzeit, wie das Berufungsgericht zutreffend darlegt, nur in Lauf gesetzt, wenn der Schiffer die Löschbereitschaft anzeigt und wenn auch tatsächlich (objektiv) die Löschbereitschaft in dem Zeitpunkt, für welchen sie erklärt worden ist, vorhanden war (§ 48 Abs. 1 BinnSchG; BGHZ 1, 47 [50]).

    So lag der im Urteil des Senats vom 12. Januar 1951 (BGHZ 1, 47) entschiedene Fall.

  • BGH, 19.12.1950 - I ZR 80/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.04.1951 - I ZR 31/50
    Die Grundsätze der adäquaten Verursachung geben für das Zivilrecht nur allgemeine Richtlinien, die unanwendbar sind, wenn der massgeblichen gesetzlichen Norm etwas anderes zu entnehmen ist (BGH vom 19.12.1950 NJW 1951, 192, Lindenmaier ZHandR 113, 207 [243]).
  • OLG Braunschweig, 01.10.1982 - 4 U 58/82
    Voraussetzung für die Entstehung des Liegegeldes ist, dass das Schiff löschbereit gemeldet und objektiv löschbereit war (BGHZ 1, 47/50; 2, 20/22;… Vortisch-Zschucke 3. Aufl. § 49 BSchG Anm. 1 b).

    Treten Löschhindernisse auf, die von keinem Teil verschuldet sind, ist das Risiko nach § 48 BSchG so verteilt, dass jeder Teil die Hindernisse hinnehmen muss, die in seiner Sphäre aufgetreten sind (BGHZ 2, 20/24/25).

  • BGH, 18.11.1952 - I ZR 60/52

    Binnenschiffahrt. Außergewöhnliche Kosten

    Richtet sich aber, wie im vorliegenden Falle festgestellt ist, der behördliche Eingriff gegen die Ladung als solche, so sind die hierdurch entstehenden Kosten nicht durch die Fracht abgegolten, sondern müssen vom Befrachter gesondert getragen werden, da sie allein in seiner Sphäre auftreten (vgl Urteil des Senats vom 17. April 1951 BGHZ 2 S 20 [24]).
  • OLG Köln, 27.11.1998 - 3 U 1/98

    Aufstellung einer Dispache von dem Schiffer selbst; Voraussetzungen der großen …

    Der der Entscheidung des BGH (BGHZ 2, 20) zugrundeliegende Sachverhalt war anders gelagert.
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