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Rechtsprechung
   BGH, 28.06.1951 - IV ZR 93/50   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,104
BGH, 28.06.1951 - IV ZR 93/50 (https://dejure.org/1951,104)
BGH, Entscheidung vom 28.06.1951 - IV ZR 93/50 (https://dejure.org/1951,104)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 1951 - IV ZR 93/50 (https://dejure.org/1951,104)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 2, 379
  • NJW 1951, 759
  • MDR 1951, 608
 
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Wird zitiert von ... (26)Zitiert selbst (1)

  • RG, 23.03.1923 - VII 147/22

    Abfindung eines unehelichen Kindes; Anfechtung

    Auszug aus BGH, 28.06.1951 - IV ZR 93/50
    Im einzelnen kann hierzu insbesondere auf die Abhandlung von Boehmer in Iherings Jahrbüchern 1923 S. 204 ff und auf die Entscheidung des Reichsgerichts in RGZ 106, 396 verwiesen werden.
  • BGH, 08.01.1981 - VI ZR 128/79

    Abänderung einer Kapitalabfindung

    Sie berücksichtigt nicht, daß eine Abfindung in Kapital (so § 843 Abs. 3 BGB) mehr ist als eine bloße rechnerische Zusammenfassung zukünftig zu zahlender Renten, wie dies gemäß § 155 VVG für den Haftpflichtversicherer gelten mag, wenn er den "Kapitalwert der Rente" errechnen muß (vgl. dazu BGH Urteil vom 28. November 1979 - IV ZR 83/78 - VersR 1980, 132), und unter besonderen Umständen auch so von den Parteien, die eine "Abfindung" vereinbaren, gemeint ist (vgl. BGHZ 2, 379, 386).
  • BGH, 10.10.1989 - VI ZR 78/89

    Vereinbarung über Rechtshängigkeit i.S. von § 847 Abs. 1 Satz 2 BGB

    aa) Bei dieser Auslegung sind insbesondere der mit der Absprache verfolgte Zweck (BGHZ 2, 379, 385; 20, 109, 110) sowie die Interessenlage der Beteiligten (BGHZ 21, 319, 328) zu berücksichtigen.
  • OLG Schleswig, 03.05.2019 - 9 U 83/18

    "Sonderposten für allgemeine Bankrisiken" sind keine Rücklagen

    Rn. 102 Davon abgesehen sind die Interessenlage (BGHZ 21, 319, 328; 109, 19, 22; BGH NJW 2000, 2099) und der mit dem Rechtsgeschäft verfolgte Zweck (BGHZ 2, 379, 385; 20, 109, 110;… BGH NJW 2007, 2320 Rn. 22) zu berücksichtigen.
  • BGH, 10.08.2005 - XII ZR 73/05

    Geschäftsgrundlage der Vereinbarung eines Abfindungsbetrages in einem …

    a) Wenn die Parteien eines Unterhaltsvergleichs mit der Vereinbarung eines Abfindungsbetrages eine restlose und endgültige Regelung wollten, liegt darin regelmäßig auch ein Ausschluss weiterer Ansprüche für nicht vorhersehbare Veränderungen (BGHZ 2, 379, 385 f.).
  • BGH, 26.10.2010 - VI ZR 307/09

    Ausübung eines öffentlichen Amtes: Ärztliche Behandlung von Zivildienstleistenden

    Dabei sind insbesondere der mit den Erklärungen verfolgte Zweck (BGH, Urteile vom 28. Juni 1951 - IV ZR 93/50, BGHZ 2, 379, 385 und vom 23. Februar 1956 - II ZR 207/54, BGHZ 20, 109, 110) sowie die Interessenlage der Beteiligten (BGH, Urteil vom 14. Juli 1956 - V ZR 223/54, BGHZ 21, 319, 328) zu berücksichtigen.
  • LG Bonn, 02.05.2016 - 17 O 412/15

    Darlehensvertrag, Widerrufsbelehrung, Vertragsaufhebung, Verzicht, …

    Rn. 48 Von erheblicher Bedeutung für die Erforschung des Parteiwillens ist dabei die Interessenlage der Parteien (BGH, Beschluss vom 07.09.2011 - XII ZR 114/10; BGH, Urteil vom 14.07.1956 - V ZR 223/54; BGHZ 21, 319; BGH, Urteil vom 03.12.1980 - VIII ZR 300/79 ) und der Zweck einer Regelung (BGH, Urteil vom 28.06.1951 - IV ZR 93/50 -, BGHZ 2, 379; BGH, Urteil vom 22.10.1999 - V ZR 398/98) im Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
  • BGH, 24.04.1985 - IVb ZR 17/84

    Unwirksamkeit eines Unterhaltsverzichts

    Wenn eine Vereinbarung eine abschließende Regelung enthalten soll, scheidet die Annahme einer Regelungslücke im allgemeinen aus, und die Vereinbarung ist demgemäß einer ergänzenden Vertragsauslegung nicht zugänglich (…Palandt/Heinrichs BGB 44. Aufl. § 157 Anm. 2 b;… vgl. auch zu Unterhaltsabfindungsverträgen: Gernhuber, Lehrbuch des Familienrechts 3. Aufl. § 59 VI 3 S. 934; BGHZ 2, 379, 385) [BGH 28.06.1951 - IV ZR 93/50].
  • BGH, 20.04.1953 - IV ZR 155/52

    Haftung des Amtsvormunds

    Dass in solchem Fall der uneheliche Erzeuger des Kindes unter keinem Gesichtspunkt mehr zur Unterhaltsleistung herangezogen werden kann, ist in der Entscheidung des erkennenden Senats vom 28. Juni 1951 - IV ZR 93/50 - (BGHZ 2, 379) ausführlich dargelegt und von dem Berufungsgericht mit Recht angenommen worden.

    Wenn auch im Januar 1948 mit einer Währungsreform noch nicht sicher gerechnet werden konnte (BGHZ 5, 173 [183]), und wenn es nicht ausgeschlossen erschien, dass bei einer solchen Mündelgeld möglicherweise im Verhältnis 1: 1 umgestellt werden würde (BGHZ 2, 379 [385]), so besagt das nichts dagegen, dass ein Vormund, insbesondere ein solcher, der kraft Amtes tätig war und einen entsprechenden Überblick haben musste, bereits im Herbst 1945 einen Zusammenbruch der unterhöhlten Währung und auch eine den Mündelvermögen ungünstige gesetzliche Neuregelung der Währung in Rechnung zu stellen hatte.

  • LAG Baden-Württemberg, 22.05.1991 - 12 Sa 160/90

    Aufhebungsvertrag: Sittenwidrigkeit bei Rückdatierung

    Eine Anpassung kommt regelmäßig nur für noch nicht abgewickelte Vertragsverhältnisse in Frage, insbesondere bei Dauerschuldverhältnissen und dort in der Regel auch nur für die Zukunft (vergl. grundlegend hierzu: BGH, Urt. v.28.6.1951 - IV ZR 93/50 - = BGHZ 2, 379 [383];… BGH, Urt. v.2.5.1972 - VI ZR 47/71 - = NJW 1972, 1577;… BAG, Urt. v.9.7.1986 - 5 AZR 44/85 - = AP Nr. 7 zu § 242 BGB Geschäftsgrundlage).
  • BVerwG, 08.07.1965 - III C 44.64

    Rechtsmittel

    Es liegt dann eine selbständige, durch Schuldumschaffung begründete Verpflichtung des Schuldners und eine dementsprechende eigenständige Forderung des Gläubigers vor, die einen Rückgriff auf das Stammrecht selbst bei einer währungsbedingten Abwertung der Geldforderung nicht gestattet (BGHZ 2, 379).

    Ob ein solcher Ausnahmefall vorliegt, ist im Wege der Vertragsauslegung zu bestimmen (BGHZ 2, 379).

  • OLG Düsseldorf, 29.04.2021 - 15 U 10/20

    Übertragung der Inhaberschaft an deutschen Gebrauchsmustern und einem …

  • LAG Hamburg, 10.11.1999 - 8 Sa 59/99

    Streitigkeit über das Bestehen eines Anspruchs auf Nachteilsausgleich infolge …

  • BGH, 24.05.1985 - V ZR 115/84

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Erstattung bezüglich gezahlter Notar- und …

  • BGH, 24.10.1956 - IV ZR 103/56

    Schadensersatzpflicht des Vormunds

  • BGH, 10.12.1974 - VI ZR 235/73

    Zur Bedeutung irriger Parteivorstellungen über ein Eingreifen des …

  • OLG Rostock, 21.12.2000 - 1 U 44/99

    Freigabe von Geldern der finanzierenden Bank im Rahmen eines Prozessvergleichs

  • LAG Hamburg, 16.06.1999 - 8 Sa 27/99

    Ausgleich einer durch Änderung des Rentenrechts eingetretenen Minderung einer …

  • BAG, 04.06.1987 - 2 AZR 422/86

    Anspruch auf Erhalt einer Abfindung - Umfang der revisionsrechtlich zulässigen …

  • BGH, 01.03.1985 - V ZR 227/83

    Auslegung einer Klausel in einem Hofübergabevertrag

  • OLG Naumburg, 15.08.2000 - 11 U 222/99

    Anforderungen an die Begründung einer Berufung; Einräumung eines Wohnrechtes; …

  • OLG Düsseldorf, 18.11.1983 - 3 UF 195/82

    Zur Endgültigkeit eines wirksamen Unterhaltsverzichts

  • VG Cottbus, 28.08.2008 - 5 K 1554/02

    Ernennungen von Lehrerinnen und Lehrern zu Beamten in Teilzeitbeschäftigung …

  • OLG Bremen, 28.08.1991 - 1 U 60/91

    Wegfall der Geschäftsgrundlage bei einem gerichtlichen Vergleich; Wegfall der …

  • BAG, 02.04.1980 - 4 AZR 321/78
  • VG Cottbus, 28.08.2008 - 5 K 1508/02
  • BGH, 20.12.1952 - II ZR 103/52

    Rechtsmittel

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