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| BGH, 05.02.1957 - V BLw 40/56 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 23, 263
- BGHZ 23, 410
- NJW 1957, 789
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.11.1953 - V BLw 55/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 05.02.1957 - V BLw 40/56
Es handelt sich also bei den oben genannten Vorschriften um Ausnahmebestimmungen, die als solche eng ausgelegt werden müssen (vgl. hierzu den Beschluß des erkennenden Senats vom 17. November 1953, V BLw 55/53, RechtdLandw 1954, 78 = JZ 1954, 98).
- OLG Köln, 20.12.2001 - 7 U 66/01
Abbruch von Vertragsverhandlungen über zu beurkundende Rechtsgeschäfte - …
Etwas anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn die Berufung auf die Formbedürftigkeit bei Würdigung der gesamten Umstände mit den Grundsätzen von Treu und Glauben schlechthin nicht zu vereinbaren ist, etwa weil sie die Existenz des anderen Vertragsteils gefährdet (BGHZ 12, 286 (302 ff.) = NJW 1954, 1241; BGHZ 23, 249 (254 ff.) = NJW 1957, 789; BGH NJW 1996, 1884 (1885)) oder ihre Geltendmachung eine besonders schwerwiegende Treupflichtverletzung bedeutet (BGH NJW 1996, 1884 (1885); BGHZ 29, 6, 10 f.; BGHZ 48, 396 (397 ff.); BGHZ 85, 315 (318)). - OLG München, 31.07.1975 - 1 U 1353/75
Entschädigung für die im Ermittlungsverfahren enstehenden Verteidigerkosten bei …
Ein neben den Kostenerstattungsvorschriften möglicher Schadenersatzanspruch (vgl. BGHZ 23, 263 [BGH 05.02.1957 - V BLw 37/56] /266) könnte sich allenfalls aus § 839 BGB ergeben, worauf aber die Klage nicht gestützt ist und für dessen Voraussetzungen keinerlei Anhaltspunkte vorliegen. - BGH, 01.06.1977 - V BLw 8/77
Erteilung eines Hoffolgezeugnisses - Ältester wirtschaftsfähige Sohn eines …
Die Rechtsbeschwerde macht geltend, das Oberlandesgericht habe für die Anerkennung einer formlosen Hoferbenbestimmung "sehr strenge Voraussetzungen" aufgestellt, während der Bundesgerichtshof (BGHZ 23, 252) nur "strenge Anforderungen" gestellt habe; ein Verstoß gegen die guten Sitten brauche anerkanntermaßen nicht vorzuliegen (BGHZ 12, 295); der Erblasser dürfe sich nur nicht mit Treu und Glauben in Widerspruch setzen (BGHZ 23, 263).
- BGH, 15.05.1962 - V BLw 28/61
Rechtsmittel
Nach seiner Ansicht scheint das Beschwerdegericht hierbei übersehen zu haben, daß der Senat diese Voraussetzungen bei "nur kurzer Dauer des Einvernehmens" gefordert habe (BGHZ 23, 263 ). - BGH, 03.06.1976 - V BLw 3/76
Einziehung des Hoffolgezeugnisses - Vor- und Nacherbschaft beim Ehegattenhof - …
Diese Vorschrift beruht auf der Erwägung, daß nach dem Tode des Erblassers in der Regel der überlebende Ehegatte am sichersten beurteilen kann, wer sich für die Hofnachfolge - auch im Sinne des Erblassers - am besten eignet, und daß es deshalb sachgerechter sei, die Bestimmung des Nacherben ihm zu überlassen, als ohne Rücksicht auf die besondere Eignung und weitere Umstände, die sonst für die Auswahl des Hoferben maßgeblich sind, einfach die gesetzliche Hoferbfolge eintreten zu lassen (BGH-Beschl. vom 5.2.1957 - V BLw 40/56 - RdL 1957, 127, 128). - BGH, 07.07.1966 - V BLw 33/65
Eintritt in eine Hoferbschaft - Übertragung eines landwirtschaftlichen Hofes - …
Es legt nicht dar, von welchem Zeitpunkt an durch das Verhalten der Ehegatten J. die gemeinschaftliche Bestimmung des Hoferben als getroffen anzusehen ist, sodaß die Ehegatten von nun an nur gemeinschaftlich die Berufung wieder hätten aufheben können und nur, wenn ein wichtiger Grund vorlag (BGHZ 23, 263 [BGH 05.02.1957 - V BLw 37/56]).
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