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   BGH, 25.04.1960 - III ZR 81/59   

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BGH, 25.04.1960 - III ZR 81/59 (https://dejure.org/1960,214)
BGH, Entscheidung vom 25.04.1960 - III ZR 81/59 (https://dejure.org/1960,214)
BGH, Entscheidung vom 25. April 1960 - III ZR 81/59 (https://dejure.org/1960,214)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHZ 32, 214
  • NJW 1960, 1457
  • NJW 1960, 1762 (Ls.)
  • MDR 1960, 652
  • DVBl 1960, 561
  • DB 1960, 755
  • DÖV 1960, 598
 
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Wird zitiert von ... (47)

  • BVerwG, 06.07.1973 - IV C 22.72

    Rechtsweg bei Streitigkeit um einen sog. Folgekostenvertrag

    Sie beziehen sich, soweit dies hier interessiert, "auf von der gesetzlichen Ordnung öffentlich-rechtlich ... geregelte Sachverhalte" (BGH, Urteil vom 25. April 1960-III ZR 81/59 - in BGHZ 32, 214 [216]); ferner BGH, Urteile vom 27. März 1961 - III ZR 6/60 - in BGHZ 35, 69 [71], vom 21. Dezember 1964 - III ZR 70/63 - in DVBl. 1965, 276 [277], vom 12. Juli 1971 - III ZR 252/68 - in BGHZ 56, 365 [368] und vom 31. Januar 1972 - III ZR 220/69 - [NJW 1972, 585 [BGH 31.01.1972 - III ZR 220/69]] und begründen daher ein Rechtsverhältnis auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts (vgl. § 41 des Regierungsentwurfs eines Verwaltungsverfahrensgesetzes [Deutscher Bundestag, Drucksache VI/1173]).
  • BGH, 27.03.1961 - III ZR 6/60

    Verträge zur Reichsgaragenordnung

    Der vorliegende Fall liege anders als der in dem Urteil des erkennenden Senats vom 25. April 1960 (BGHZ 32, 214 = NJW 1960, 1457) behandelte; denn die Klägerin habe hier nicht die Pflichten der Beklagten aus § 2 RGaO übernommen, es sei nichts vereinbart worden, was eine von der gesetzlichen Ordnung abweichende Verteilung öffentlich-rechtlicher Lasten und Pflichten vorsehe.

    Dabei hat das Berufungsgericht mit Recht nicht auf die äußere Form und die wörtlichen Formulierungen des Vertrages, sondern auf dessen Zweck und Inhalt abgestellt; denn für die Frage, ob ein Vertrag dem öffentlichen oder dem privaten Recht zuzuordnen ist, ist der Gegenstand der vertraglichen Regelung entscheidend und demgemäß muß den Ausgangspunkt der Untersuchung die Frage bilden, ob sich die Vereinbarung auf von der gesetzlichen Ordnung öffentlichrechtlich oder privatrechtlich geregelte Sachverhalte bezieht (BGHZ 32, 214 = NJW 1960, 1457).

    Wenn der Senat derartige "Ablösungsverträge" - diese üblich gewordene Bezeichnung trifft nicht das Wesentliche - teils als öffentlich-rechtliche (BGHZ 32, 214), teils als privatrechtliche (Urteil vom 18. Januar 1960 - III ZR 20/59 -) angesehen hat, so beruht dies nicht auf der unterschiedlichen Beurteilung einer Rechtsfrage, sondern darauf, daß die den rechtlichen Charakter der Verträge bestimmenden Umstände verschieden lagen, worauf in dem Urteil vom 25. April 1960 bereits hingewiesen worden ist (vgl. NJW 1960, 1458 [BGH 25.04.1960 - III ZR 81/59] , insoweit in BGHZ 32, 214 nicht abgedruckt).

    Die Verwaltungspraxis hat verschiedentlich den Wunsch nach einer einheitlichen rechtlichen Einordnung solcher Verträge geäußert, wobei aus Rechts- oder Zweckmäßigkeitsgründen für alle Fälle entweder die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte (so Clasen NJW 1959, 1282) oder der ordentlichen Gerichte (so Weis NJW 1960, 1762) befürwortet worden ist.

    Der Senat hat in dem schon genannten Urteil vom 25. April 1960 (BGHZ 32, 214 = NJW 1960, 1457) ausgeführt, daß ein Vertrag jedenfalls dann einen öffentlich-rechtlichen Gegenstand hat und dem öffentlichen Recht zuzurechnen ist, wenn er einen der öffentlich-rechtlichen Regelung unterworfenen Sachverhalt betrifft und eine von der gesetzlichen Ordnung abweichende Verteilung öffentlich-rechtlicher Lasten und Pflichten vorsieht.

    Die Entscheidung ist im Schrifttum teil zustimmend (Menger, Verw.Arch. 1961, 92, 99), teils ablehnend gewürdigt worden (Weis NJW 1960, 1762).

  • BVerwG, 01.02.1980 - 4 C 40.77

    Rechtsweg bei Ansprüchen aus ungerechtfertigter Bereicherung; Rechtsnatur von

    Hatte § 7 Abs. 1 Satz 2 des Vertrages zum Ziel, der Klägerin einen Anspruch auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 zu verschaffen, so bezieht sich die dortige Regelung auf einen "von der gesetzlichen Ordnung öffentlich-rechtlich ... geregelte[n] Sachverhalt" (BGH, Urteil vom 25. April 1960 - III ZR 81/59 - BGHZ 32, 214 [216]).
  • BGH, 27.01.2005 - III ZB 47/04

    Rechtsweg für Ansprüche aus einem Vertrag zwischen einem Schienennetzbetreiber

    Dies ist der Fall, wenn die vertraglichen Regelungen bei einer gesetzlichen Gestaltung Normen des öffentlichen Rechts wären oder wenn sich der Vertrag in einem engen und untrennbaren Zusammenhang mit einem nach Normen des öffentlichen Rechts zu beurteilenden Sachverhalt befindet (BGHZ 32, 214, 216; BVerwGE 42, 331, 332 f; BVerwG NJW 1976, 2360; Kissel, GVG, 3. Aufl., § 13 Rn. 62).
  • BGH, 27.03.1961 - III ZR 62/60

    Vertrag über die Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Pflicht zur Schaffung von

    Ob ein Vertrag dem öffentlichen oder privaten Recht zuzurechnen ist, hängt entscheidend von dem Gegenstand der vertraglichen Regelung ab (Urteil des Senats vom 25. April 1960 in BGHZ 32, 214; Soergel/Siebert, BGB 9. Aufl. Einl. Anm. 89; Forsthoff, Lehrbuch des Verwaltungsrechts 17. Aufl. S. 255; Eyermann/Fröhler, Verwaltungsgerichtsordnung 1. Aufl. S. 115 Rn 3; Menger, VerwArch 1961, 100).

    Hiernach muß den Kernpunkt der Untersuchung die Frage bilden, ob sich die Vereinbarung unmittelbar auf ein von der gesetzlichen Ordnung öffentlichrechtlich oder privatrechtlich geordnetes Sachverhältnis bezieht, mag damit auch, wie der Senat in BGHZ 32, 214 ausführte, die endgültige Einordnung der Vereinbarung noch nicht immer möglich sein.

    Wenn nun im Anschluß daran vereinbart wurde, daß die Klägerin berechtigt sein soll, den von dem Beklagten zu zahlenden Betrag treuhänderisch zum Bau einer Gemeinschaftsanlage zu verwenden, so hat damit die Gemeinde, anders als in dem in BGHZ 32, 214 entschiedenen Fall, nicht die Leistungspflicht des Beklagten - etwa gar in Erfüllung einer hoheitlichen Aufgabe - übernommen, sondern lediglich die Bereitschaft erklärt, über ihren gesetzlichen Pflichtenkreis hinaus dem Beklagten bei der Erfüllung seiner unveränderten Pflicht behilflich zu sein.

    Gegenüber dieser an die besondere Natur des einzelnen Vertrages anknüpfenden Abgrenzung des Zivilrechtswegs von dem Verwaltungsrechtsweg kann auch das von Menger zu BGHZ 32, 214 im VerwArch 1961, 100 erhobene Bedenken nicht durchgreifen, es läge dann mehr oder weniger in der Hand der Parteien, einem Vertrag über den gleichen Gegenstand durch entsprechende Formulierung öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Charakter zu verleihen.

  • BGH, 10.01.1984 - VI ZR 297/81

    Rechtsweg für Rechtsstreitigkeiten im Abrechnungsverhältnis zwischen

    Ausgangspunkt für die Prüfung muß deshalb die Frage sein, welcher Art das Klagebegehren nach dem zugrunde liegenden Sachverhalt ist (BGHZ 32, 214, 215 f; Senatsurteil vom 13. März 1956 - VI ZR 146/55 = LM § 51 SGG Nr. 1; vgl. auch BSG 15, 169, 173; 36, 238, 239).
  • BGH, 12.07.1971 - III ZR 252/68

    Rechtsweg für Streit aus Anbauverträgen

    Öffentlich-rechtlicher Charakter ist ihr, insbesondere dann zuzusprechen, wenn der Vertrag eine von der gesetzlichen Ordnung abweichende Verschiebung öffentlich-rechtlicher Lasten und Pflichten vorsieht (BGHZ 32, 214; Urteile des erkennenden Senats vom 10. Juli 1961 - III ZR 62/60 und vom 14. Juni 1962 - III ZR 52/61 = WM 1962, 1114).

    Wie der erkennende Senat ausgesprochen hat, ist es rechtlich möglich, daß im Rahmen eines Vertrages, der einen dem öffentlichen Recht unterfallenden Sachverhalt betrifft, einer der Vertragspartner, auch eine private Vertragspartei, unbeschadet der öffentlich-rechtlichen Ordnung und ohne Abweichung von der durch sie geregelten Aufgaben- und Lastenverteilung zusätzlich eine Verpflichtung als privat-rechtliche Pflicht übernimmt (BGHZ 32, 214, 216) [BGH 25.04.1960 - III ZR 81/59] .

  • BGH, 10.04.1963 - V ZR 114/61

    Rechtsmittel

    Bezieht sich der Kläger zur Begründung seines Klaganspruchs auf einen Vertrag, der dem Privatrecht zuzurechnen ist, so sind zur Entscheidung die ordentlichen Zivilgerichte zuständig (§ 13 GVG); handelt es sich um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag, so sind, da es sich hierbei um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit handelt, nach Maßgabe des § 40 VerwGO die Verwaltungsgerichte zuständig (BGHZ 32, 214; Eyermann/Fröhler, VerwGO 3. Aufl. § 40 Anm. 9).

    Den Ausgangspunkt bildet bei der Untersuchung die Frage, ob sich die Vereinbarung auf von der gesetzlichen Ordnung öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich geregelte Sachverhalte bezieht (BGHZ 32, 216 [BGH 25.04.1960 - III ZR 81/59]; 35, 69) [BGH 26.04.1961 - VIII ZR 41/60].

    Auf die Wirksamkeit eines solchen Vertrages kommt es für die Frage, welche Gerichte über Streitigkeiten aus ihm zu entscheiden haben, nicht an (BGHZ 32, 217 [BGH 25.04.1960 - III ZR 81/59]).

    Der Vertrag vom 7. November 1913 muß, da er bürgerlich-rechtliche und öffentlich-rechtliche Pflichten begründen sollte, wenn die genannte Auslegung zutrifft, schon nach dem auch hier zu Grunde zu legenden Vortrag der Kläger als gemischter teilweise öffentlich-rechtlicher Vertrag betrachtet werden (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 1960, III ZR 81/59 JZ 1960, 580).

  • BGH, 30.09.1970 - I ZR 132/68

    Rechtsnatur des Erschließungsvertrages

    Ob ein Vertrag dem öffentlichen oder dem bürgerlichen Recht zugehört, ist vom Revisionsgericht selbständig und ohne Bindung an die Auffassung des Berufungsgerichts zu entscheiden (vgl. zu den einzelnen Voraussetzungen BGHZ 28, 34; 32, 76 [BGH 19.02.1960 - VI ZR 30/59] ; 32, 214 [BGH 25.04.1960 - III ZR 55/59] ; 35, 69) [BGH 26.04.1961 - VIII ZR 41/60] .

    Es entspricht dies der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts, wonach es für die Bestimmung der Rechtsnatur maßgeblich auf den Gegenstand der vertraglichen Regelung ankommt (BGHZ 32, 214, 216 [BGH 25.04.1960 - III ZR 81/59] ; 35, 69, 71 [BGH 27.03.1961 - III ZR 6/60] ; BVerwGE 22, 138, 140) [BVerwG 05.10.1965 - IV C 26/65] .

    Wenn das Berufungsgericht die Auffassung vertritt, es handle sich im vorliegenden Fall um einen Vertrag, der zwar einen dem öffentlichen Recht zuzurechnenden Sachverhalt betreffe, in dem aber unbeschadet der öffentlich-rechtlichen gesetzlichen Ordnung und ohne Abweichung von der durch sie geregelten Aufgaben- und Lastenverteilung die Beklagte zusätzliche Verpflichtungen als privatrechtliche Pflicht übernommen habe (vgl. BGHZ 32, 214, 216) [BGH 25.04.1960 - III ZR 81/59] , die Beklagte also neben die Gemeinde mit privatrechtlichen Pflichten getreten sei, es sich demnach nicht um einen Vertrag nach § 123 Abs. 3 BBauG handle, so kann dem aus Rechtsgründen nicht gefolgt werden.

  • BGH, 05.12.1980 - V ZR 160/78

    Arglistige Täuschung beim Kauf eines Grundstücks - Schadensersatz wegen nicht

    Nach seiner Ansicht ist zwar der Grundstückskaufvertrag vom 10. Januar 1961 nach seinem Gegenstand privatrechtlicher Natur (Hinweis auf BGHZ 32, 214, 217), doch seien die den Beklagten und Bertram obliegenden vorvertraglichen Pflichten zugleich Amtspflichten im Rahmen der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben gewesen: Die gesamten Verhandlungen seien von der bevorstehenden Enteignung einer Teilfläche des Grundstücks für den Fall durchzogen gewesen, daß eine Einigung über den freihändigen Verkauf nicht zustande käme.

    Das mögliche Enteignungsverfahren bildete zwar den Hintergrund der Kaufverhandlungen; diese Verhandlungen selbst wurden aber auf der Ebene gleichberechtigter Geschäftspartner geführt und hatten - dies hat das Berufungsgericht insoweit auch nicht verkannt - einen privatrechtlichen "Gegenstand" (vgl. hierzu BGHZ 32, 214, 217; 50, 284, 287; BGH Urteil vom 27. Januar 1969, III ZR 73/68, WM 1969, 635).

  • BVerwG, 28.10.1981 - 8 C 8.81

    Geltendmachung eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs - Wirksamkeit

  • BVerwG, 30.04.1976 - VII C 58.74

    Öffentliche Kunstpflege, Verfahrensrecht

  • BayObLG, 16.07.2001 - 5Z RR 73/98

    Entscheidung über die Zulässigkeit des Rechtswegs

  • BGH, 05.05.1972 - V ZR 63/70

    Formbedürftigkeit der Übereignung von Grundstücken

  • BGH, 31.01.1972 - III ZR 220/69

    Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges - Sittenwidrige Koppelung der

  • BGH, 29.09.1972 - V ZR 140/70

    Pflicht zur Übereignung eines Grundstücksstreifens nach der Genehmigung einer

  • BGH, 25.02.1988 - I ZR 116/85

    "AOK-Mitgliederwerbung"; Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen einer Ersatzkasse

  • BGH, 12.10.1971 - VI ZR 87/69

    Rechtsweg für den Anspruch auf Rückzahlung einer Subvention auf dem Gebiet der

  • BGH, 25.02.1988 - I ZR 60/85

    Rechtsstreit Ersatzkasse und AOK - Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit - Eröffnung

  • BGH, 13.03.1970 - V ZR 17/67

    Abgrenzung von bürgerlicher oder öffentlich-rechtlicher Streitigkeit nach dem

  • BGH, 21.12.1965 - V ZR 112/63

    Rechtsnatur von Verträgen über die Herstellung und Unterhaltung einer Brücke -

  • BGH, 25.09.1963 - V ZR 203/61
  • BGH, 31.01.1972 - III ZR 219/69

    Eröffnung des Rechtsweges zu den ordentlichen Gerichten - Prüfung des Rechtsweges

  • BGH, 02.10.1972 - NotZ 1/72

    Sozietät von Nur-Notaren

  • BGH, 09.05.1979 - VIII ZR 134/78

    Maßgebliche Kriterien zur Bestimmung einer Streitigkeit als zivilrechtliche oder

  • VG Osnabrück, 19.12.2007 - 1 A 202/04
  • BGH, 29.05.1979 - KZR 8/78

    Eröffnung des Rechtswegs bei den ordentlichen Gerichten aufgrund der Verweisung

  • BGH, 23.06.1975 - III ZR 76/73

    Anforderungen an die Ermittlung des Rechtsweges - Zulässigkeit des Rechtswegs zu

  • BGH, 01.03.1973 - III ZR 176/69

    Enteignende Wirkung eines Zustimmungsgesetzes zum österreichischen

  • OLG München, 13.08.1985 - 25 U 3021/85
  • BGH, 12.12.1978 - KZR 16/77

    Rechtsnatur eines Überlassungsvertrages zur Bewirtschaftung einer Kantine -

  • BAG, 17.02.1973 - 5 AZR 466/72

    Abhängigkeit - Studienförderungsvertrag - Deutschen Bundespost -

  • BGH, 27.10.1960 - III ZR 157/59

    Abgrenzung zwischen öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Verträgen -

  • BGH, 14.06.1962 - III ZR 52/61

    Eröffnung des Zivilrechtswegs - Wiederaufbau eines im Krieg zerstörten Gebäudes -

  • OLG Bamberg, 21.11.1985 - 1 U 119/85

    Abhängigkeit der Zuständigkeit eines Gerichts von der Einordnung einer

  • OLG Hamm, 09.03.1983 - 11 U 72/82

    Haftung aufgrund einer Verletzung vorvertraglicher Pflichten aus einem

  • BGH, 26.11.1971 - V ZR 105/69

    Zulässigkeit des Rechtswegs vor dem ordentlichen Gericht - Anforderungen an die

  • BGH, 17.10.1960 - III ZR 161/59

    Qualifizierung der Rechtsnatur von Rechtsbeziehungen zwischen einer

  • BGH, 22.02.1973 - III ZR 28/71
  • BGH, 21.02.1962 - V ZR 102/60

    Rechtsmittel

  • OLG Bamberg, 01.12.1997 - 7 W 21/97

    Bestreiten der Zusage einer teilweisen Kostenübernahme von Planungskosten für die

  • BGH, 24.04.1975 - III ZR 188/72

    Abgrenzung von privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Verträgen -

  • BGH, 09.05.1967 - Ib ZR 163/64

    Vertragliche Pflicht zur Unterhaltung einer Wasserversorgungsanlage -

  • BGH, 05.02.1965 - Ib ZR 55/63

    Unterscheidung zwischen der Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges und der

  • BGH, 22.01.1962 - III ZR 169/60

    Eigentumsrechtlicher Aufopferungsanspruch - Erhebung des Ausfuhrzolls für Melasse

  • BGH, 10.07.1961 - III ZR 82/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.06.1960 - V ZR 181/58

    Schadensersatzansprüche wegen Überschwemmungen und Maßnahmen zur Verhütung

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