Rechtsprechung
| BGH, 06.02.1961 - AnwZ (B) 13/60 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Versagung der Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Unwürdigkeit - Bestrafung wegen verschiedener Dienstvergehen - Betätigung als Rechtsanwalt ohne Zulassung - Berücksichtigung des einem früheren Urteil zugrunde liegenden Sachverhalts bei der Entscheidung über die ...
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 34, 252
- NJW 1961, 920
- MDR 1961, 409
Wird zitiert von ... (16)
- BGH, 12.02.1963 - AnwZ (B) 30/62
Strafurteil und Zulassungsverfahren für Rechtsanwälte
Die Gnadenerweise können nicht verhindern, daß dem Antragsteller sein in der Straftat zum Ausdruck gekommenes standesunwürdiges Verhalten im Zulassungsverfahren entgegengehalten wird (vgl. die Entscheidungen des Senats AnwZ (B) 13/60 vom 6. Februar 1961; 2/61 vom 24. April 1961; 10/61 vom 15. Mai 1961 und 45/61 vom 22. Januar 1962).Freilich ist es richtig, daß die Frage der Unwürdigkeit nicht ausschließlich mit dem Blick auf die in der Vergangenheit liegenden Handlungen beantwortet werden darf; vielmehr sind die gesamten im Zeitpunkt der Entscheidung über das neue Zulassungsgesuch vorliegenden Umstände zu berücksichtigen, insbesondere auch ein langjähriges Wohlverhalten (vgl. die Entscheidungen des Senats BGHZ 34, 252 und AnwZ (B) 33/61 vom 11. Dezember 1961).
- BGH, 11.12.1961 - AnwZ (B) 33/61
Rechtsmittel
Der beschließende Senat hat nun bereits ausgesprochen, daß die Rechtskraft einer Entscheidung des Ehrengerichtssenats beim Kammergericht, durch die, wie hier, dem Bewerber die Zulassung nach § 5 Nr. 4 der Berliner Rechtsanwaltsordnung versagt worden ist, nach dem Inkrafttreten der Bundesrechtsanwaltsordnung einem neuen Zulassungsantrag nicht entgegensteht, weil der Versagungsgrund jetzt anders gefaßt ist und für die Frage der Unwürdigkeit auch der Ablauf einer Reihe von Jahren nicht unbeachtet bleiben kann (BGHZ 34, 252).Das hat der Senat in der Entscheidung vom 6. Februar 1961 - insoweit in BGHZ 34, 252 nicht abgedruckt - auch schon dadurch zum Ausdruck gebracht, daß er nicht von früheren rechtskräftigen Feststellungen, sondern von einem Sachverhalt ausgegangen ist, der vom damaligen Beschwerdeführer zugegeben war.
Vielmehr sind die gesamten im Zeitpunkt der Entscheidung über das neue Zulassungsgesuch vorliegenden Umstände zu berücksichtigen (vgl. BGHZ 34, 252, 253) [BGH 06.02.1961 - AnwZ B 13/60].
- BGH, 06.07.1970 - NotZ 10/69
Zulassung zum anwaltlichen Anwärterdienst - Fakultativer Versagungsgrund …
Der Bundesgerichtshof - Senat für Anwaltssachen - hat diesen Grundsatz wiederholt bei der Zulassung von Anwälten ausgesprochen (vgl. BGHZ 34, 252; 39, 110 [BGH 12.02.1963 - VI ZR 70/62]/115), und er ist auch bei der Ernennung zum Anwaltsnotar anwendbar.
- OLG München, 28.07.1995 - 23 U 6535/94
Anfechtbarkeit einer inkongruenten Sicherheit im Konkurs
- BGH, 06.02.1961 - AnwZ (B) 9/60
Bindung an frühere Entscheidungen in Zulassungs- und Ehrengerichtsverfahren
Eine Erneuerung des rechtskräftig abgewiesenen Antrages kommt nur dann in Frage, wenn der einschlägige Versagungsgrund in dem neuen Gesetz inhaltlich anders gefaßt worden ist als bisher (vgl. die heutige Entscheidung des Senats in der Sache AnwZ (B) 13/60). - BGH, 02.10.1972 - NotZ 5/71
Klage auf Bestellung zum Notar - Fehlende persönliche Eignung für das Amt eines …
Das entspricht auch der Auffassung, die der Bundesgerichtshof - Senat für Anwaltssachen - in ständiger Rechtsprechung zu der Frage vertritt, ob ein früher begangenes, damals standesunwürdiges Verhalten einen Anwaltsbewerber auch später noch unwürdig erscheinen läßt, den Beruf eines Rechtsanwalts auszuüben (BGHZ 34, 252, 254 [BGH 06.02.1961 - AnwZ B 13/60]; 39, 110, 115 [BGH 12.02.1963 - AnwZ B 30/62]; EGE VI 67; VII 1; VIII 38; X 84/85). - BGH, 28.04.1969 - AnwZ (B) 12/68
Rechtsmittel
Danach kann auch ein besonders schwerwiegendes standesunwürdiges Verhalten eines Anwaltsbewerbers, selbst wenn es sich in der Begehung eines Verbrechens geäußert und zu einer schweren Strafe geführt hat, nach einer mehr oder minder großen Reihe von Jahren durch zwischenzeitliches Wohlverhalten des Bewerbers und andere Umstände soviel an Bedeutung verlieren, daß es der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nicht mehr im Sinne des § 7 Nr. 5 BRAO im Wege steht (vgl. statt vieler BGHZ 34, 252, 253 [BGH 06.02.1961 - AnwZ B 13/60]; 39, 110, 115 [BGH 12.02.1963 - AnwZ B 30/62]; Ehrenger.Entsch. - BGH, 20.12.1982 - AnwZ (B) 26/82
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …
Bei der Anwendung des § 7 Nr. 5 BRAO kommt es darauf an, ob der Bewerber nach seiner Persönlichkeit geeignet ist, berufener, unabhängiger Berater in allen Rechtsangelegenheiten zu sein, weswegen das bisherige Verhalten in seiner Gesamt heit zu berücksichtigen ist (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. Februar 1961 - AnwZ (B) 13/60 und vom 21. Dezember 1981 - AnwZ (B) 19/81). - BGH, 22.01.1962 - AnwZ (B) 45/61
Verurteilung wegen fortgesetzter versuchter Abtreibung - Entlassung aus einem …
Denn die Tatsache, daß sich der Antragsteller damals verfehlt hat, ist durch die Löschung der Strafe nicht aus der Welt geschafft worden (ebenso der Beschluß des Senats vom 24. April 1961 - AnwZ (B) 2/61 mit weiteren Nachweisen; vgl. auch - zu der ähnlichen Frage eines gnadenweisen Erlasses - BGHZ 34, 252, 253 f) [BGH 06.02.1961 - AnwZ B 13/60]. - BGH, 15.01.1973 - AnwZ (B) 11/72
Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen einen Rechtsanwalt wegen Mordes - …
In ständiger Rechtsprechung hat der beschließende Senat immer wieder ausgesprochen, daß ein selbst schwerwiegend schuldhaftes Verhalten eines Anwaltsbewerbers, das einmal der Zulassung zur Anwaltschaft gemäß § 7 Nr. 5 BRAO entgegengesetzt werden konnte, durch den Ablauf einer längeren Zeit verbunden damit, daß der Bewerber sich inzwischen wohlverhalten hat und zur Einsicht und inneren Umkehr gekommen ist, soviel an Gewicht verlieren kann, daß zu einem späteren Zeitpunkt der Bewerber nicht mehr unwürdig erscheint, den Beruf des Rechtsanwalts auszuüben (BGHZ 34, 252, 254; 39, 110, 115; EGE VI 67, 70; VII 1, 3; VII 74, 76/77; IX 75, 78; X 55, 60; X 84/85; XI 11, 15). - BGH, 04.05.1970 - AnwZ (B) 12/69
Ablehnung einer erneuten Zulassung als Rechtsanwalt nach festgestellten …
- BGH, 14.02.1966 - AnwZ (B) 15/65
Rechtsmittel
- BGH, 27.09.1965 - AnwZ (B) 11/65
Rechtsmittel
- BGH, 31.05.1965 - AnwZ (B) 4/65
Rechtsmittel
- BGH, 01.10.1962 - AnwZ (B) 15/62
Rechtsmittel
- BGH, 15.09.1969 - AnwZ (B) 4/69
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