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| BGH, 13.11.1951 - I ZR 106/51 |
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- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- archive.org (Auszüge)
Verfahrensgang
- BGH, 13.11.1951 - I ZR 106/51
- BGH, 21.10.1952 - I ZR 106/51
- BGH, 24.02.1953 - I ZR 106/51
- BGH, 12.02.1954 - I ZR 106/51
Papierfundstellen
- BGHZ 4, 5
- NJW 1952, 381
- GRUR 1952, 260
Wird zitiert von ... (26) Zitiert selbst (2)
- RG, 17.11.1917 - I 336/17
Voraussetzungen der Erteilung einer Zwangslizenz an einem älteren Patent …
Auszug aus BGH, 13.11.1951 - I ZR 106/51
Die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 91, 188 [190]; BlPatMuZ 1928, 38 [39]) ging dahin, daß die Verletzungsfrage nur im ordentlichen Zivilprozeß geklärt werden könne, im Zwangslizenzverfahren aber die Verletzung zu unterstellen sei. - RG, 19.07.1941 - IV 73/41
Ist der nicht selbständig anfechtbare Beschluß, der die Zulässigkeit der Berufung …
Auszug aus BGH, 13.11.1951 - I ZR 106/51
Infolgedessen kann die vorliegende Zwischenentscheidung gemäss § 512 ZPO entsprechend den in der Entscheidung des Reichsgerichts vom 19. Juli 1941 (RGZ 167, 213: so auch OGH NJW 1950, 823) entwickelten Grundsätzen im Berufungsverfahren nachgeprüft werden.
- BGH, 17.01.2006 - X ZR 236/01
Carvedilol
Für die Zulässigkeit der Nebenintervention im Patentnichtigkeitsverfahren reicht es jedenfalls aus, wenn der Nebenintervenient ein Unternehmen ist, das durch das Streitpatent in seinen geschäftlichen Tätigkeiten als Wettbewerber beeinträchtigt werden kann (Aufgabe von BGHZ 4, 5 - Schreibhefte I und Sen.Beschl. v. 17.05.1968 - X ZR 71/67, Liedl 1967/68, 368).An seiner abweichenden früheren Auffassung (BGHZ 4, 5; Sen., BGH Liedl 1967/68, 368 - Nebenintervention 02) hält der Senat nicht fest.
Allerdings setzte nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Zulässigkeit der Nebenintervention voraus, dass hinsichtlich des Streitpatents zwischen dem Streithelfer und entweder dem Nichtigkeitskläger oder dem Patentinhaber eine Rechtsbeziehung besteht, welche durch die im Nichtigkeitsverfahren ergehende Entscheidung beeinflusst werden kann (BGHZ 4, 5; Sen., BGH Liedl 1967/68, 368 - Nebenintervention 02).
Die Zulassung einer unter Umständen unabsehbaren Zahl von Verletzern würde das Nichtigkeitsverfahren dagegen in nicht zu verantwortender Weise belasten (BGHZ 4, 5, 10).
- OLG Düsseldorf, 16.03.2017 - 15 U 67/16
Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich einer vom Kläger zu leistenden …
Dieses kann mangels selbstständiger Anfechtbarkeit nur gemeinsam mit dem gemäß § 113 S. 2 ZPO ergehenden Schlussurteil angefochten werden (BGH NJW-RR 2006, 710; BGH NJW 1988, 1733; BGH NJW 1952, 381). - BGH, 14.11.1961 - I ZR 146/59
Rechtsmittel
Zur Begründung des Beschlusses hat der Beschwerdesenat im wesentlichen ausgeführt, im Hinblick auf die Stellung als nicht-richterliche Verwaltungsbehörde, die das Deutsche Patentamt nach der neueren Rechtsprechung einnehme, könne entgegen der hierdurch überholten Entscheidung in BGHZ 4, 5 der Streit über die Zulässigkeit der Nebeninterventionen im Patentamt nicht abschließend erledigt werden; die Entscheidung über diesen prozeßrechtlichen Zwischenstreit unterliege vielmehr nach dem derzeitigen Rechtszustand - d.h. nach der Rechtslage am 13. Mai 1960 - ebenso wie die Entscheidung des Nichtigkeitssenats zur Hauptsache der Nachprüfung durch den Bundesgerichtshof.Nach dem Zwischenurteil des erkennenden Senats in BGHZ 4, 5, 7, 8 [BGH 13.11.1951 - I ZR 106/51] hätte dieser Beschluß mit der Beschwerde nach § 21 PatG angefochten werden können, über die nach der damaligen Rechtsauffassung vom Beschwerdesenat des Deutschen Patentamts abschließend zu entscheiden gewesen wäre.
Da andererseits der Beschwerdesenat des Deutschen Patentamts diesen Rechtsweg für die Entscheidung über eine prozeßrechtliche Zwischenfrage in einer, wie hier, bereits beim Bundesgerichtshof anhängigen Patentnichtigkeitssache nicht für zulässig hielt, hat er durch den Beschluß vom 13. Mai 1960 die Beschwerde des Beklagten als zur Zeit unzulässig verworfen in der Erwägung, hierdurch die Möglichkeit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu eröffnen, ohne sich mit der in BGHZ 4, 5 vertretenen Auffassung in Widerspruch zu setzen.
Denn die in BGHZ 4, 5 ausgesprochene Ansicht des erkennenden Senats, daß nach der damaligen, auch am 13. Mai 1960 noch fortbestehenden Gesetzeslage Beschlüsse der Nichtigkeitssenate des Deutschen Patentamts über verfahrensrechtliche Zwischenfragen wie die der Zulässigkeit einer Nebenintervention mit der Beschwerde nach § 21 PatG anfechtbar gewesen seien, läßt sich im Hinblick auf Artikel 19 Abs. 4 GG nicht mehr aufrechterhalten, nachdem den Beschwerdesenaten des Deutschen Patentamts der Gerichtscharakter abgesprochen worden ist.
Die Vorschrift des § 512 ZPO ist übrigens für Zwischenentscheidungen der Nichtigkeitssenate des Deutschen Patentamts, die nicht in Beschlußform ergangen sind, schon in der Entscheidung BGHZ 4, 5 für anwendbar erklärt worden.
Dies setzt voraus, daß hinsichtlich des Streitpatents zwischen den Nebenintervenienten und einer der Parteien des Nichtigkeitsverfahrens eine Rechtsbeziehung besteht, die durch die in diesem Verfahren ergehende Entscheidung beeinflußt werden kann (vgl. BGHZ 4, 5, 9) [BGH 13.11.1951 - I ZR 106/51] .
Umgekehrt wie in dem der Entscheidung BGHZ 4, 5 zugrunde liegenden Falle, in dem der Patentinhaber eine Patentverletzung durch die Nebenintervenienten ausdrücklich in Abrede gestellt hatte und lediglich die Nebenintervenienten selbst sich zur Begründung ihres Beitritts auf begangene Patentverletzungen beriefen, hat der Beklagte sich mit dieser Ankündigung berühmt, daß ihm gegen die einzelnen Vorstandsmitglieder der in Betracht kommenden Reisevereinigungen unmittelbare Ansprüche aus Patentverletzung zuständen.
- BGH, 19.11.1997 - XII ZR 1/96
Beschränkung der Zulassung der Revision; Gleichwertigkeit von Barunterhalt und …
Eine Zulassungsbeschränkung kann vielmehr in solchen Fällen nur angenommen werden, wenn aus den Entscheidungsgründen des Berufungsurteils mit ausreichender Klarheit hervorgeht, daß das Berufungsgericht die Möglichkeit einer revisionsrechtlichen Nachprüfung nur wegen eines abtrennbaren Teils seiner Entscheidung eröffnen wollte (BGHZ 48 [BGH 13.11.1951 - I ZR 106/51] aaO S. 136; Senatsurteil vom 29. September 1993 und BGH…, Urteil vom 16. März 1988, jeweils aaO). - BGH, 17.10.1960 - III ZR 15/59
Zulässigkeit der Neufestsetzung von Versorgungsbezügen auf Grund einer …
Das ist feste höchstrichterliche Rechtsprechung (RGZ 156, 220/236; 164, 162/176; BGHZ 2, 366; 4, 10 [BGH 13.11.1951 - I ZR 106/51]/22 ff; 4, 302/306; 18, 122/125; BVerwG 1, 67).Eine solche Willkür liegt vor, wenn es sich um einen dem Bereich hoheitlicher Betätigung unzweifelhaft fremden, gesetzlich überhaupt nicht zu rechtfertigenden Akt handelt (vgl. BGHZ 2, 366; 4, 10 [BGH 13.11.1951 - I ZR 106/51]/22 ff; 4, 302/306; 10, 30; 18, 122/125; BGH III ZR 197/51 vom 7. Januar 1952; III ZR 20/53 vom 8. Juli 1957; III ZR 209/53 vom 14. Oktober 1954; III ZR 46/55 vom 12. Juli 1956 = LM Nr. 1 zu DBG § 88; BVerwG 7, 15).
- BPatG, 09.04.2008 - 20 W (pat) 321/05 In dieser Entscheidung wird ausführlich begründet, dass und warum der BGH an seiner früheren Auffassung (s. BGHZ 4, 5 = GRUR 1952, 260) nicht festhält, wonach eine Nebenintervention im Nichtigkeitsverfahren nur bei einer zwischen Nebenintervenient und Patentinhaber hinsichtlich des Streitpatents bestehenden Rechtsbeziehung als zulässig angesehen wurde.
Der anderslautenden Auffassung, wonach eine Nebenintervention im Einspruchsverfahren als unzulässig angesehen wurde, s. Schulte 7. Auflage § 59 Rdn. 141 und die dort zitierten älteren BPatG-Entscheidungen, die sich auf die ältere BGH-Rechtsprechung (s. BGHZ 4, 5 = GRUR 1952, 260) stützen, ist nach Auffassung des Senats mit der neueren BGH-Entscheidung die Grundlage entzogen.
- BGH, 21.06.2005 - X ZR 151/01
Nichtigerklärung eines Patents betreffend eine Reinigungs- und …
Der Beitritt der Streithelferin der Klägerin (…als einfache Nebenintervenientin, Sen.Urt. v. 30.9.1997 - X ZR 85/94, GRUR 1998, 382 - Schere) ist noch in der Berufungsinstanz statthaft und auch im übrigen zulässig, da die Streithelferin auf Grund ihrer Inanspruchnahme aus dem Streitpatent durch die Beklagte in dem Verfahren 4 O 729/00 vor dem Landgericht Düsseldorf ein rechtliches Interesse am Obsiegen der Klägerin hat (§ 66 Abs. 1 ZPO, § 99 Abs. 1 PatG; vgl. BGHZ 4, 5, 9 - Schreibhefte I; BGH, Zwischenurt. v. 14.11.1961 - I ZR 146/59, BlPMZ 1962, 81, 82 - Brieftaubenreisekabine 01, wonach - auch für den Beitritt auf Klägerseite - eine Rechtsbeziehung zu einer der Parteien des Nichtigkeitsverfahrens genügt, die durch die im Verfahren ergehende Entscheidung beeinflußt werden kann;… Benkard, PatG 9. Aufl. § 81 Rdn. 8;… Keukenschrijver, Patentnichtigkeitsverfahren, 2. Aufl. 2005, Rdn. 137;… Schulte PatG 7. Aufl. 2004, § 81 Rdn. 23). - BGH, 20.03.1995 - II ZR 179/94
Verletzung einer gesellschaftsrechtlichen Treupflicht - Haftung eines …
Zwar mögen diese Aktionäre den Gefahren und Risiken, die das mit dem Beklagten abgeschlossene Auftragsverhältnis und die Erfüllung der daraus folgenden Pflicht mit sich bringen, in gleicher Weise ausgesetzt sein wie die Auftraggeber selbst (vgl. zu diesem Erfordernis BGHZ 49 [BGH 13.11.1951 - I ZR 106/51]. - BGH, 24.06.1969 - VI ZR 53/67
Rechtliche Einordnung des Schadensersatzanspruchs wegen entzogener Dienste eines …
V er r i c h t u n g s g e h i l f e i s t n u r , w er den W eisungen s e in e s G e s c h ä f ts h e rr n u n t e r l i e g t (BGHZ 4 5, 311, 313)« W ird e ins e l b s t ä n d i g e r U nternehm er m it d e r D u rch fü h ru n g e i n e r A rb e it b e a u f t r a g t , d ie e r u n ab h än g ig von a l l e n W eisungen in e ig e n e r V eran tv /o rtu n g a u s z u ftih re n h a t , so s c h e i d e t § 831 BGB a u s (BGHZ 26, 1 5 2, 1 5 9 ). - BGH, 31.10.1956 - V ZR 157/55
Rechtsmittel
Davon, daß die Beklagte sich etwa ohne Zwang der Rechtskraft eines solchen Urteils beugen und der Klägerin den Laden überlassen würde, was ein Feststellungsinteresse rechtfertigen könnte (BGHZ 4, 6 [BGH 13.11.1951 - I ZR 106/51] [12]), geht das Berufungsgericht selbst nicht aus. - BGH, 30.05.1967 - Ia ZB 24/65
Landwirtschaftliches Ladegerät - Feststellung der Unwirksamkeit eines …
- BPatG, 07.02.2019 - 1 Ni 22/17
- BAG, 12.11.1976 - 5 AZR 261/76
Abreitsgerichtsverfahren: Entscheidung bei mehreren Rechtsmittelschriften einer …
- BPatG, 25.08.2008 - 20 W (pat) 324/05
- LG Gießen, 04.02.2004 - 1 S 197/03
Auslegung eines Mietvertrages; Anspruch eines Mieters gegen den Vermieter auf …
- BGH, 17.05.1968 - X ZR 71/67
Zulässigkeit einer Streithilfe in einem Patentnichtigkeitsverfahren - Rechtliches …
- BAG, 31.08.1964 - 5 AZR 73/64
Divergenz - Selbständig anfechtbares Zwischenurteil - Endurteil - Behandlung als …
- BPatG, 07.02.2013 - 2 Ni 38/11
Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Vorrichtung sowie ein Verfahren zum …
- BPatG, 04.08.2008 - 20 W (pat) 323/05
- BGH, 18.02.1954 - IV ZR 183/53
Rechtsmittel
- BGH, 10.11.1955 - III ZR 150/54
Rechtsmittel
- BPatG, 15.06.2021 - 4 Ni 30/18
- BGH, 19.03.1953 - IV ZR 184/51
Rechtsmittel
- BGH, 23.06.1952 - III ZR 28/51
Rechtsmittel
- BGH, 13.12.1957 - I ZR 157/54
Rechtsmittel
- BPatG, 07.02.2013 - 2 Ni 38/11(EP)
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