Rechtsprechung
| BGH, 07.10.1964 - IV ZR 162/63 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 43, 65
- NJW 1965, 863
- MDR 1965, 368
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.01.1963 - IV ZR 110/62
Unheilbare Zerrüttung der Ehe
Auszug aus BGH, 07.10.1964 - IV ZR 162/63
Er hat dann die unheilbare Zerrüttung der Ehe nicht verschuldet (BGHZ 39, 26, 32) [BGH 16.01.1963 - IV ZR 110/62].Soweit aus den Ausführungen in dem Urteil vom 21. Dezember 1962 - IV ZR 121/62 - (BGHZ 39, 134) andere Grundsätze zu entnehmen sind, ist zu bemerken, daß der Senat die hier zu entscheidenden Rechtsfragen erneut überprüft und in dem Urteil vom 16. Januar 1963 - IV ZR 110/62 - (BGHZ 39, 26) die Rechtssätze erarbeitet hat, die er auch dieser Entscheidung zugrundelegt.
- BGH, 04.06.1951 - IV ZR 27/50
Ehezerrüttung. Verschulden
Auszug aus BGH, 07.10.1964 - IV ZR 162/63
Denn der Richter hat bei der von ihm anzustellenden Wertung nicht den Maßstab einer besonders hohen sittlichen Lebensauffassung oder einer heroischen Lebensführung anzulegen, sondern nur den Maßstab eines sittlichen Bewußtseins und einer sittlichen Fähigkeit, wie sie von dem jeweils in Frage stehenden Ehegatten nach dem Stande seiner sittlichen Bildung und Erziehung und unter gewisser Berücksichtigung seiner Veranlagung gerechterweise erwartet werden kann (BGHZ 2, 258 [BGH 04.06.1951 - IV ZR 27/50]). - BGH, 21.12.1962 - IV ZR 121/62
Widerspruch gegen Scheidung nach § 48 Abs. 2 EheG
Auszug aus BGH, 07.10.1964 - IV ZR 162/63
Soweit aus den Ausführungen in dem Urteil vom 21. Dezember 1962 - IV ZR 121/62 - (BGHZ 39, 134) andere Grundsätze zu entnehmen sind, ist zu bemerken, daß der Senat die hier zu entscheidenden Rechtsfragen erneut überprüft und in dem Urteil vom 16. Januar 1963 - IV ZR 110/62 - (BGHZ 39, 26) die Rechtssätze erarbeitet hat, die er auch dieser Entscheidung zugrundelegt.
- BGH, 18.10.1977 - VI ZR 62/76
Statthaftigkeit der Sprungrevision
Das Landgericht meint im Anschluß an OLG Oldenburg VersR 1969, 183, 184, die entsprechende Anwendung des § 67 Absatz 2 VVG sei hier schon deswegen unzulässig, weil es sich bei § 67 Abs. 2 VVG und bei den Fällen, in denen der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung diese Vorschrift entsprechend anwendet (BGHZ 41, 79; 43, 72 [BGH 07.10.1964 - IV ZR 162/63]; 66, 104), [BGH 04.03.1976 - VI ZR 60/75]um übergegangene Ansprüche, bei § 640 RVO jedoch um einen originären Anspruch handelt (so z.B. Lauterbach, Unfallversicherung, 3.Aufl., § 640 RVO Anm. 3).Entscheidend ist jedenfalls, daß § 640 RVO keine Regelungslücke enthält, wie dies der Senat für die §§ 1542 RVO, 87 a BBG (BGHZ 41, 79; 43, 72) [BGH 07.10.1964 - IV ZR 162/63]und zuletzt auch für § 4 Lohnfortzahlungsgesetz (BGHZ 66, 104 [BGH 04.03.1976 - VI ZR 60/75]) angenommen hat.
- BGH, 17.09.1969 - IV ZR 736/68
Widerspruch gegen Ehescheidung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 27.10.1965 - IV ZR 246/64
Tragweite der Nachprüfung eines Berufungsurteils durch das Revisionsgericht - …
Wäre aber die Ehe auch, ohne diese Verfehlungen voraussichtlich nicht von Bestand gewesen, so hat der Kläger die Ehezerrüttung weder allein noch überwiegend verschuldet (Urteile des Senats BGHZ 39, 26, 33 [BGH 16.01.1963 - IV ZR 110/62]; 43, 65, 71) [BGH 07.10.1964 - IV ZR 162/63].
- OLG Nürnberg, 30.09.1970 - 4 U 88/69
Auswirkungen auf die Unterhaltspflicht eines Ehegatten während Eintritt eines …
Deshalb hat der Kläger sich eine entsprechende Beschränkung der ihm abgetretenen Ansprüche gefallen zu lassen, wie das in den vergleichbaren Fällen eines gesetzlichen Förderungsübergangs nach § 1542 RVO und § 87 a BGB vom BGH bereits ausdrücklich ausgesprochen worden ist (vgl. BGHZ 41, 79; 43, 72 [BGH 07.10.1964 - IV ZR 162/63] ; NJW 68, 649; Uttlinger BAT § 38 Anm. 2 d). - BGH, 29.05.1968 - IV ZR 580/68
Rechtsmittel
Insbesondere kann in diesem Zusammenhang nicht, wie es das Berufungsgericht getan hat, auf die Schwere der Eheverfehlung abgestellt worden, die der Kläger begangen hat, da die nach § 48 Abs. 2 EheG maßgebliche Frage dahin zu stellen ist, ob und in welchem Ausmaß die Handlungen der Ehegatten ohne Rücksicht darauf, welches Gewicht ihnen als Eheverfehlungen zukommt, für die Zerrüttung der Ehe ursächlich geworden sind (BGHZ 43, 65, 71 [BGH 07.10.1964 - IV ZR 162/63], BGB-RGRK 10./11. Aufl. EheG § 48 Anm. 131 und 136 m.w.Zit. aus der Rechtsprechung des RG und des BGH). - BGH, 27.01.1967 - IV ZR 270/65
Rechtsmittel
Nach der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 43, 65, 69) [BGH 07.10.1964 - IV ZR 162/63] können für die Zerrüttung einer Ehe Umstände aller Art ursächlich sein, nämlich solche, die dem einen oder anderen Ehegatten zum Verschulden gereichen, wie auch solche, die von keinem Ehegatten verschuldet sind oder die rein schicksalsmäßig bedingt sind. - BGH, 14.06.1967 - IV ZR 19/66
Rechtsmittel
Auf die Notwendigkeit, in dieser Weise aufzuklären, ob der klagende Ehegatte an der Zerrüttung der Ehe die Hauptschuld trägt, hat der Senat schon mehrfach hingewiesen (BGHZ 39, 26; 39, 134 [BGH 05.03.1963 - VI ZR 55/62]; 43, 65, 71 [BGH 07.10.1964 - IV ZR 162/63]; FamRZ 1964, 33; 1966, 184; 1967, 275). - BGH, 07.06.1967 - IV ZR 57/66
Rechtsmittel
Für die Zerrüttung einer Ehe können nach der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 43, 65, 69) [BGH 07.10.1964 - IV ZR 162/63] Umstände aller Art ursächlich sein, nämlich solche, die dem einen oder anderen Ehegatten zum Verschulden gereichen, wie auch solche, die von keinem Ehegatten verschuldet sind oder die rein schicksalsmäßig bedingt sind. - BGH, 04.05.1966 - IV ZR 84/65
Rechtlich unangreifbare Feststellung der unheilbaren Zerrüttung einer Ehe durch …
Es ist nämlich zu bedenken, daß in diesem Zusammenhang nicht die Schwere der Verfehlungen des Klägers an sich maßgebend ist, sondern daß es darauf ankommt, ob diese Verfehlungen die überwiegende Zerrüttungsursache darstellen (BGHZ 43, 65, 71) [BGH 07.10.1964 - IV ZR 162/63]. - BGH, 04.11.1964 - IV ZR 311/63
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Er könnte auch dartun, daß solche Bemühungen wahrscheinlich doch keinen Erfolg mehr gehabt hätten und ihm, wenn es bisher ohne seine Schuld nicht zu einer Wiedervereinigung gekommen war und sie auf unabsehbare Zeit nicht in Aussicht stand, schließlich die Abwendung von der Ehe nicht mehr hätte zum Vorwurf gemacht werden können, die Ehe also in absehbarer Zeit auch ohne seine Schuld gescheitert wäre (Urteil des Senats vom 7. Oktober 1964 IV ZR 162/63). - OLG Hamm, 17.01.1975 - 9 U 198/74
Gesetzlicher Übergang von Ersatzforderungen; Ersatzansprüchen gegen den …
- BGH, 07.10.1964 - IV ZR 259/63
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