Rechtsprechung
| BGH, 14.02.1952 - IV ZR 87/51 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verlust des Eigentums durch eine Beschlagnahmeverfügung - Anspruch auf Wiedereinräumung des Besitzes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- archive.org (Auszüge)
Papierfundstellen
- BGHZ 5, 153
- NJW 1952, 584
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.01.1952 - IV ZR 167/50
Inanspruchnahme eines Kraftfahrzeugs
Auszug aus BGH, 14.02.1952 - IV ZR 87/51
Der Senat hat hierzu schon in den Urteilen vom 29. November 1951 - IV ZR 35/50 - und vom 17. Januar 1952 - IV ZR 167/50 - Stellung genommen und dargelegt, dass die SVD nach Wegfall der Wehrersatzinspektion das Recht zur Inanspruchnahme von Leistungen selbständig ausüben könne. - BGH, 29.11.1951 - IV ZR 35/50
Leistungsanforderung. Nachprüfung von Verwaltungsakten
Auszug aus BGH, 14.02.1952 - IV ZR 87/51
Der Senat hat hierzu schon in den Urteilen vom 29. November 1951 - IV ZR 35/50 - und vom 17. Januar 1952 - IV ZR 167/50 - Stellung genommen und dargelegt, dass die SVD nach Wegfall der Wehrersatzinspektion das Recht zur Inanspruchnahme von Leistungen selbständig ausüben könne.
- BVerwG, 20.01.1987 - 2 B 5.87
Anspruch auf rechtliches Gehör - Voraussetzungen einer Überraschungsentscheidung …
Die unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 580 Nr. 7 b ZPO bei Geburtsurkunden (BGHZ 2, 245 [BGH 28.05.1951 - IV ZR 6/50]; 5, 157 [BGH 14.02.1952 - IV ZR 87/51]; 46, 300) [BGH 12.12.1966 - II ZR 41/65]bezeichnete Frage, ob die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juli 1985 eine Urkunde im Sinne dieser Vorschrift ist, obwohl sie erst nach Abschluß des Vorprozesses errichtet wurde, bedarf keiner Erörterung. - BVerwG, 30.01.1961 - VI C 64.58
Rechtsmittel
Es ist schließlich durch die Rechtsprechung von Revisionsgerichten bereits geklärt, daß die Restitutionsklage in den Fällen des § 580 Ziff. 7 Buchst. 1 ZPO grundsätzlich nur stattfindet, wenn die Urkunde zur Zeit des früheren Verfahrens schon existiert hat, und daß nur in besonders liegenden, eng begrenzten Ausnahmefällen eine nach Abschluß des früheren Verfahrens errichtete Urkunde eine Restitutionsklage statthaft machen kann (vgl. RGZ 151, 203 [206]; BGHZ 2, 245 [BGH 28.05.1951 - IV ZR 6/50]; 5, 157 [BGH 14.02.1952 - IV ZR 87/51]; vor allem BGHZ 30, 60 [64, 65].). - BGH, 12.11.1962 - VII ZR 10/61
Rechtsmittel
Sie sind aber auf Fälle beschränkt, in denen die Urkunde ihrer Natur nach nicht im zeitlichen Zusammenhang mit den durch sie bezeugten Tatsachen errichtet werden konnte (BGHZ 2, 245 [BGH 28.05.1951 - IV ZR 6/50]; 5, 157) [BGH 14.02.1952 - IV ZR 87/51].
- BGH, 10.01.1961 - VI ZR 78/60
Rechtsmittel
Zwar können auch nach Ablauf der Wiedereinsetzungsfrist ergänzende Tatsachen nachgebracht werden, insbesondere solche, auf deren Herbeiführung sich die Fragepflicht des Gerichts aus § 139 ZPO erstreckt (BGHZ 2, 342; 5, 157) [BGH 14.02.1952 - IV ZR 87/51]. - BGH, 10.12.1952 - II ZR 50/52
Rechtsmittel
Die Formvorschriften sind in § 23 RLG erschöpfend geregelt; eine Begründung der Beorderungsverfügung verlangt das Gesetz nicht (Urt des BGH vom 14. Februar 1952 - IV ZR 87/51 - S 5 insoweit nicht veröffentlicht). - BGH, 12.07.1955 - I ZR 150/53
Rechtsmittel
Ob dieses Urteil, wie die Revision unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs meint (vgl. BGHZ 2, 245 [BGH 28.05.1951 - IV ZR 6/50] ; 3, 65 [BGH 09.07.1951 - IV ZR 3/50] ; 5, 157 [BGH 14.02.1952 - IV ZR 87/51] ; 6, 354), [BGH 26.06.1952 - IV ZR 222/51] überhaupt noch im Revisionsrechtszug berücksichtigt werden kann, bedarf keiner Prüfung und Entscheidung. - BGH, 21.05.1953 - III ZR 203/51
Rechtsmittel
Der Senat hat auch bereits in dem bei Lindenmaier-Möhring unter Nr. 4 zu § 23 RLG abgedruckten Urteil vom 31. Januar 1952 (III ZR 29/50) entschieden, dass die Mitteilung der Inanspruchnahme an den bisherigen Besitzer dann genügt, wenn dieser die beorderten Gegenstände auf Grund einer Vorankündigung der Beorderung bereits an die Bedarfsstelle herausgegeben hat (vgl. auch BGHZ 5, 153 [155/6] und Zusammenstellung in NJW 1952, 1313 [1316]). - BGH, 12.11.1962 - VII ZR 13/61
Rechtsmittel
Sie sind aber auf Fälle beschränkt, in denen die Urkunde ihrer Natur nach nicht im zeitlichen Zusammenhang mit den durch sie bezeugten Tatsachen errichtet werden konnte (BGHZ 2, 245 [BGH 28.05.1951 - IV ZR 6/50]; 5, 157) [BGH 14.02.1952 - IV ZR 87/51]. - BGH, 19.08.1954 - 1 StR 79/54
Rechtsmittel
Wenn die Verfügung den Begünstigten nicht oder nicht ausreichend bezeichnet, so geht das Eigentum an der beorderten Sache auf die Bedarfsstelle über (BGHZ 4, 10 [45]; 5, 153 [155]; Pagendarm NJW 1952, 1313). - BGH, 17.05.1954 - III ZR 22/53
Rechtsmittel
Eine solche begründet nämlich für die Bedarfstelle nicht das Recht, dem Leistungspflichtigen den Wagen sofort auch wegzunehmen und zugleich dem Begünstigten zu überlassen (vgl. auch Urteil des IV. Zivilsenats des BGH vom 14. Februar 1952 - IV ZR 87/51 - S 10).
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