Rechtsprechung
| BGH, 19.02.1952 - V BLw 27/51 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zwangsversteigerung eines landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Grundstücks - Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde oder der weiteren sofortigen Beschwerde gegen die Entscheidung des Beschwerdegerichts über die Erteilung des Zuschlags - Durchführung von ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- archive.org (Auszüge)
Papierfundstellen
- BGHZ 5, 170
- NJW 1952, 665
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.10.1951 - V BLw 84/51
Auszug aus BGH, 19.02.1952 - V BLw 27/51
Dies ergibt sich, wie der erkennende Senat bereits in seinen Entscheidungen vom 24. Oktober 1951 und 15. Januar 1952 (V BLw 84/51 und V BLw 40/51) in Übereinstimmung mit der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs für die Britische Zone von 18. Januar 1950 (OGHZ 3, 164) dargelegt hat, daraus, dass die Zwangsvollstreckungsverfahren im § 1 LVO nicht erwähnt sind und nach § 24 LVO auch die Zwangsvollstreckung aus Entscheidungen, die im Verfahren in Landwirtschaftssachen ergehen, nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung stattfindet. - BGH, 15.01.1952 - V BLw 40/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 19.02.1952 - V BLw 27/51
Dies ergibt sich, wie der erkennende Senat bereits in seinen Entscheidungen vom 24. Oktober 1951 und 15. Januar 1952 (V BLw 84/51 und V BLw 40/51) in Übereinstimmung mit der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs für die Britische Zone von 18. Januar 1950 (OGHZ 3, 164) dargelegt hat, daraus, dass die Zwangsvollstreckungsverfahren im § 1 LVO nicht erwähnt sind und nach § 24 LVO auch die Zwangsvollstreckung aus Entscheidungen, die im Verfahren in Landwirtschaftssachen ergehen, nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung stattfindet. - OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 18.01.1950 - II BLw 106/49
Auszug aus BGH, 19.02.1952 - V BLw 27/51
Dies ergibt sich, wie der erkennende Senat bereits in seinen Entscheidungen vom 24. Oktober 1951 und 15. Januar 1952 (V BLw 84/51 und V BLw 40/51) in Übereinstimmung mit der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs für die Britische Zone von 18. Januar 1950 (OGHZ 3, 164) dargelegt hat, daraus, dass die Zwangsvollstreckungsverfahren im § 1 LVO nicht erwähnt sind und nach § 24 LVO auch die Zwangsvollstreckung aus Entscheidungen, die im Verfahren in Landwirtschaftssachen ergehen, nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung stattfindet.
- BGH, 16.02.1954 - V BLw 1/54
Rechtsmittel
Dagegen ist es hinsichtlich der Gestaltung des Zwangsvollstreckungsverfahrens selbst bei den Vorschriften der Zivilprozeßordnung und des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung geblieben (vgl. hierzu den Beschluß des erkennenden Senats vom 19. Februar 1952, V BLw 27/51, BGHZ 5, 170 [172] = RechtdLandw 1952, 139 und die dort angeführten weiteren Entscheidungen sowie den Beschluß vom 2. März 1953, V BLw 4/53). - BGH, 26.02.1952 - V BLw 8/52
Rechtsmittel
Dies ergibt sich, wie der erkennende Senat bereits in mehreren Entscheidungen und in seinem zur Veröffentlichung bestimmten Beschluss vom 19. Februar 1952 (V BLw 27/51) in Übereinstimmung mit der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs für die Britische Zone vom 18. Januar 1950 (OGHZ 3, 164) dargelegt hat, daraus, dass die Zwangsvollstreckungsverfahren im § 1 LVO nicht erwähnt sind und nach § 24 LVO auch die Zwangsvollstreckung aus Entscheidungen, die in Verfahren in Landwirtschaftssachen ergehen, nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung stattfindet. - BGH, 08.07.1952 - V BLw 27/52
Rechtsmittel
Soweit die Landwirtschaftsgerichte auf dem Gebiet der Zwangsvollstreckung Entscheidungen erlassen, ist, ausser in den hier nicht vorliegenden Fällen, der Festsetzung des hochstzulässigen Gebots und der Bietgenehmigung (§ 33 LVO), eine Rechtsbeschwerde nicht zulässig (vgl. Beschlüsse des erkennenden Senats aus dem Zwangsversteigerungsrechts vom 24. Oktober 1951, V BLw 84/51; vom 15. Januar 1952, V BLw 40/51; vom 19. Februar 1952, V BLw 27/51, BGHZ 5, 170 = RechtdLandw 1952, 139 Nr. 15 = NJW 1952, 665; vom 26. Februar 1952, V BLw 8/52;… vgl. auch OGHZ 3, 164/6 und Lange-Wulff, Höfeordnung, 3. Aufl. Anm. 707).
- BGH, 17.03.1953 - V BLw 8/53
Rechtsmittel
Von der nicht rechtzeitigen Begründung des Rechtsmittels abgesehen, hätte es auf jeden Fall insoweit als unzulässig verworfen werden müssen, als mit ihm die Entscheidung über die Erteilung des Zuschlags angegriffen werden sollte, denn bei der Zwangsversteigerung eines land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücks ist gegen die Entscheidung des Beschwerdegerichts über die Erteilung des Zuschlags weder die Rechtsbeschwerde noch die weitere sofortige Beschwerde gegeben, wie der erkennende Senat schon wiederholt dargelegt hat (vgl. z.B. BGHZ 5, 170 = RechtdLandw 1951, 139). - BGH, 02.03.1953 - V BLw 4/53
Rechtsmittel
Der erkennende Senat hat damals in seinem Beschluß vom 26. Februar 1952 unter Hinweis auf seine ständige Rechtsprechung und seine inzwischen veröffentlichte Entscheidung vom 19. Februar 1952 (V BLw 27/51; BGHZ 5, 170 = RechtdLandw 1952, 139) dargelegt, daß es gegen die im Zwangsvollstreckungsverfahren ergehenden Entscheidungen des Beschwerdegerichts, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vorgeschrieben ist (§ 33 LVO), weder die Rechtsbeschwerde noch die weitere Beschwerde gibt. - BGH, 29.10.1954 - V ZR 101/53
Rechtsmittel
Der Senat hat zu dieser Frage in Zusammenhang damit, wann der Verkäufer eines Grundstücks die ihm obliegende Leistung im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 2 UmstG "bewirkt" hat, bereits wiederholt Stellung genommen und sich dabei der Auffassung des Reichsgerichts in vollem Umfange angeschlossen (BGHZ 2, 369; 5, 173 [BGH 19.02.1952 - V BLw 27/51]und 214 sowie Urteile vom 14. November 1952 - V ZR 95/51 - [LM Nr. 17 zu UmstG § 18 Abs. 1 Nr. 2] , vom 11. Dezember 1953 - V ZR 27/52 und vom 17. September 1954 - V ZR 32/53). - BGH, 08.10.1954 - V ZR 63/53
Rechtsmittel
Die Revision verkennt nicht, daß diese Ausführungen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entsprechen (BGHZ 2, 369; 5, 173) [BGH 19.02.1952 - V BLw 27/51]. - BGH, 23.12.1952 - V BLw 99/52
Rechtsmittel
Denn die Rechtsbeschwerde wäre auch deswegen als unzulässig zu verwerfen, weil in Zwangsversteigerungssachen, außer bei der Erteilung der Bietgenehmigung und der Festsetzung des höchst zulässigen Gebotes (§ 33 LVO), weder die Rechtsbeschwerde, noch eine weitere Beschwerde gegeben ist (Beschluß des erkennenden Senats vom 19.2.1952, V BLw 27/51; BGHZ 5, 170 = RechtdLandw 1952, 139 Nr. 15 = NJW 1952, 665; weiter Beschluß vom 26.2.1952, V BLw 8/52). - BGH, 20.05.1952 - V BLw 36/52
Rechtsmittel
Wie der erkennende Senat in seinem zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß vom 19. Februar 1952 (V BLw 27/51) ausgeführt hat, ist nach § 1 LVR die Rechtsbeschwerde nur gegen die in der Hauptsache gemäß § 23 LVO ergehenden Entscheidungen der Oberlandesgerichte gegeben.
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