Rechtsprechung
| BGH, 28.02.1952 - IV ZR 157/50 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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Ansprüche gegen das Deutsche Reich - Anspruch auf angemessene Entschädigung gegen die Bedarfsstelle - Anforderungen für eine angemesssene Entschädigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- archive.org (Auszüge)
Papierfundstellen
- BGHZ 5, 205
- NJW 1952, 704
- DB 1952, 367
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (6)
- RG, 14.03.1939 - III 128/37
1. Sind die auf der verfassungsmäßigen Leitungs- und Dienstgewalt eines …
Auszug aus BGH, 28.02.1952 - IV ZR 157/50
Das hat das Reichsgericht ständig angenommen (RGZ 162, 129, 137 mit weiteren Nachweisen).Das Reichsgericht hat schon in der mehrfach erwähnten Entscheidung (RGZ 162, 129) darauf hingewiesen (S 149), dass den für die Reichs- und Staatsverwaltungen erlassenen Vorschriften über die Vertretungsbefugnis eine ähnliche Wirkung zukommt wie, denjenigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Satzungen, die die Vertretung der öffentlich-rechtlichen Körperschaften, insbesondere der gemeindlichen Sparkassen, auf bürgerlich-rechtlichem Gebiet regeln.
- BGH, 20.06.1951 - GSZ 1/51
Aufrechnung gegen das Reich
Auszug aus BGH, 28.02.1952 - IV ZR 157/50
Der Grosse Zivilsenat hat hierzu entschieden, dass § 14 Ziff 1 UmstG der Aufrechnung des inländischen Schuldners des Deutschen Reiches mit einer Gegenforderung nicht entgegensteht, wenn sich Hauptforderung und Gegenforderung vor dem 20. Juni 1948 zur Aufrechnung geeignet gegenübergestanden haben (BGHZ 2, 300). - BGH, 30.10.1951 - I ZR 117/50
Reichsvermögen und Bundesrepublik
Auszug aus BGH, 28.02.1952 - IV ZR 157/50
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in seinem Urteil vom 30. Oktober 1951 (I ZR 117/50) ausgeführt, dass das in der britischen Zone gelegene Aktivvermögen des Deutschen Reiches bereits im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Grundgesetzes auf die Deutsche Bundesrepublik übergegangen ist.
- BGH, 20.12.1951 - IV ZR 163/50
Rechtsweg für Ansprüche aus RLG
Auszug aus BGH, 28.02.1952 - IV ZR 157/50
Der Senat hat schon in seinem Urteil vom 20. Dezember 1950 (IV ZR 163/50) entschieden, dass entgegen der Bestimmung im § 27 Abs. 3 S 4 RLG für Ansprüche aus dem RLG der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen steht. - BGH, 19.01.1951 - I ZR 17/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 28.02.1952 - IV ZR 157/50
Diese Vorschrift hat aber nur haushaltrechtliche Bedeutung und enthält kein allgemeines Verfügungsverbot, wie der I. Zivilsenat des BGH schon in seinem Urteil vom 19.1.1951 (MDR 1951, 224) ausgeführt hat. - BGH, 05.02.1951 - IV ZR 109/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 28.02.1952 - IV ZR 157/50
Davon ist der Senat auch in seinem Urteil vom 5.2.1951 (IV ZR 109/50) ausgegangen.
- BGH, 22.01.1953 - IV ZR 149/52
Aufrechnung mit Kriegslieferungsansprüchen
Zutreffend hat es dabei unter Bezugnahme auf die Entscheidung des I. Zivilsenats des BGH vom 30. Oktober 1951 (BGHZ 3, 308), der der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 28. Februar 1952 IV ZR 157/50 - beigetreten ist, angenommen, dass der seinerzeit dem Deutschen Reich zustehende Anspruch von ihr geltend gemacht werden kann, wobei hier nicht darauf eingegangen zu werden braucht, ob das Reich und die Bundesrepublik als zwei verschiedene oder als das gleiche Rechtssubjekt anzusehen sind (vgl dazu die Besprechungen des angeführten. Urteils des I. Senats von Féaux de la Croix JZ 1952, 112 [BGH 30.10.1951 - I ZR 117/50] und Reinhardt NJW 1952, 463).Wenn auch der am 15. September 1947 in Kraft getretenen Verordnung Nr. 99 der britischen Militärregierung (Amtsbl S 589), die in ihrem Art I Nr. 2 in Verbindung mit Nr. 7 a ihres Anhanges Zahlungen auf Grund von Heeres-, Marine- und Luftwaffenausgaben oder von "Kriegsverträgen" ("War Contracts") ohne ausdrückliche Ermächtigung der Militärregierung verbot, grundsätzlich nur haushaltrechtliche Bedeutung beizumessen ist, wie der erkennende Senat (BGHZ 5, 205 [210]) im Anschluss an eine Entscheidung des I. Zivilsenats des BGH (MDR 1951, 224) ausgesprochen hat, so geht aus ihr doch hervor, dass die Besatzungsmacht einer Bezahlung von Schulden der öffentlichen Hand aus Kriegslieferungsverträgen ablehnend gegenüberstand; auch die Tilgung solcher Schulden im Aufrechnungswege kann sie folgerichtig nicht gebilligt haben.
Soweit der Senat diesen Erwägungen in seiner Entscheidung vom 28. Februar 1952 - IV ZR 157/50 - nicht Rechnung getragen hat (BGHZ 5, 205 [210, 211]), vermag er an seiner damaligen Auffassung nicht festzuhalten.
- BGH, 22.01.1953 - IV ZR 6/51
Aufrechnung und Leistungsverweigerung wegen Kriegsschaden
Der Senat hält an dieser Rechtsprechung fest (vgl. auch BGHZ 5, 211 [BGH 28.02.1952 - IV ZR 157/50]).Die Klägerin ist klagberechtigt, weil das Vermögen des Reiches Bundesvermögen geworden ist (Art. 134 Abs. 1 GrundG; BGHZ 3, 308 [310-314]; Urteil des Senats vom 28. Februar 1952 - IV ZR 157/50) und auch die hier geltend gemachte Forderung, sofern sie besteht, als eine im Bundesgebiet belegene Forderung des Reichs (Marinefiskus) zum Reichsvermögen gehört hat.
- BGH, 10.12.1953 - IV ZR 48/53
Zurückverweisung an Berufungsgericht
Es befindet sich insoweit in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der wiederholt ausgesprochen hat, dass die Klägerin Inhaberin des Aktivvermögens des Deutschen Reichs geworden ist (BGHZ 308 [310-314]; Urteile des Senats vom 28. Februar 1952 - IV ZR 157/50 = BGKZ 5, 205 [insoweit nicht abgedruckt] und vom 22. Januar 1953 - IV ZR 6/51 = BGHZ 8, 344 [BGH 22.01.1953 - IV ZR 6/51] [346]).
- BGH, 17.03.1955 - II ZR 332/53
Aufrechnung mit Rüstungsforderungen
Da diese Sperre über den Stichtag der Währungsreform hinaus gedauert hat, so kann eine Aufrechnungslage nur dann rechtliche Bedeutung haben, wenn sie vor dem Inkrafttreten dieser Sperre eingetreten war (Urteil des IV. Zivilsenats vom 22. Januar 1953 [BGHZ 8, 339] unter Aufgabe der im Urteil vom 28. Februar 1952 [BGHZ 5, 205 ff ((210))] vertretenen Gegenmeinung). - BVerwG, 22.02.1968 - II C 54.65
Verwertung von nicht in der Verhandlung vorgebrachten Urkunden bei der …
Diese Auffassung der genannten Gerichte ist damit begründet, daß die behördlichen Zuständigkeitsregelungen in Verbindung mit allgemeinen und besonderen Übertragungen der Zuständigkeit die ausschließliche Grundlage dafür bilden, ob die Behördenstelle rechtswirksame Verpflichtungen für die Verwaltung übernehmen kann (vgl. RGZ 162, 129 [137, 149]; BGHZ 5, 205 [213]). - BGH, 24.01.1956 - VI ZR 260/54
Rechtsmittel
Wenn die Revision ferner meint, daß der Tatbestand des § 3 b Ziff 3 des Reichsleistungsgesetzes vorliege und daher eine Entschädigung gemäß § 26 RLG erfolgen müsse, so ist darauf hinzuweisen, daß Leistungsanforderungen im Sinne des Reichsleistungsgesetzes noch nicht darin zu sehen sind, daß staatliche Wirtschaftsbehörden zur Sicherung des allgemeinen Bedarfs zulässige Lenkungsanordnungen über die Verwendung zwangsbewirtschafteter Rohstoffe aussprechen (BGHZ 5, 205 [207];… ferner Huber a.a.O.). - BGH, 19.11.1954 - I ZR 170/52
Rechtsmittel
In diesem Urteil ist - im Gegensatz zur Senatsentscheidung vom 30. Oktober 1951 (BGHZ 3, 308) und unter Aufgabe des früheren Standpunktes des IV. Zivilsenats (BGHZ 5, 205 [210]) - ausgesprochen, das in der Verordnung Nr. 99 enthaltene Verbot der Erfüllung von Kriegsverträgen habe nicht nur haushaltsrechtliche Bedeutung, sondern enthalte ein allgemeines Verfügungsverbot. - BGH, 25.02.1954 - III ZR 15/53
Haftung des Bundes für Wehrmachtspersonenschaden
Hatte somit der Kläger gegen den Oberfinanzpräsidenten in H. als Verwalter des Reichsvermögens im Hinblick auf die Bestimmungen der MilRegVO Nr. 99 - auch wenn diese nur haushaltsrechtliche Bedeutung werten (vgl. BGHZ 5, 205 [210]; 8, 339 [342]) - keinen durchsetzbaren Anspruch auf Zahlung eines Entschädigungsbetrages wegen der Folgen aus dem Unfall vom 8. Juli 1941, so taucht die Frage der Haftung der Beklagten aus dem Gesichtspunkt der teilweisen Übernahme des Vermögens und der Fortführung der Funktionen des Reich im Zusammenhang mit dem teilweisen Übergang der Aufgaben des Oberfinanzpräsidenten und seiner bisherigen Verwaltung des Reichsvermögens auf die Beklagte gar nicht auf. - LG Osnabrück, 11.08.1995 - 3 O 145/95
Wirksamkeit eines Vertrages zur Übertragung von Milchreferenzmengen; Heilung des …
So darf die Anwendung der Rechtsscheingrundsätze nicht dazu fuhren, daß im öffentlichen Interesse bestehende gesetzliche oder satzungsrechtliche Zuständigkeitsregelungen, Genehmigungserfordernisse oder Formvorschriften ihrer Wirksamkeit entkleidet würden (BGHZ 5, 205 [213 f.]; BGH NJW 1972, 940 [941]; 1984, 606 [607]; RGZ 146, 42 [49]). - BGH, 08.05.1953 - I ZR 120/52
Rechtsmittel
Soweit dem - früheren - Urteil des IV. Zivilsenats vom 28. Februar 1952 (BGHZ 5, 205 [210]) eine abweichende Auffassung zu entnehmen ist, hat der IV. Zivilsenat an dieser Rechtsansicht, wie er dem erkennenden Senat auf Antrage mitgeteilt hat und wie in seinem Urteil vom 22. Januar 1953 hervorgehoben ist, nicht mehr festgehalten. - BGH, 22.01.1953 - IV ZR 118/51
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