Rechtsprechung
| BGH, 12.05.1975 - AnwZ (B) 14/74 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- Wolters Kluwer
Zulassung des Angestellten eines öffentlich-rechtlichen Bankinstituts zur Rechtsanwaltschaft - Gefährdung des Ansehens der Rechtsanwaltschaft - Gefährdung der Interessen der Rechtspflege durch eine Anstellung im öffentlichen Dienst - Zulassung des Syndikus einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 64, 294
- NJW 1975, 1514
- MDR 1975, 928
Wird zitiert von ... (22) Zitiert selbst (24)
- BGH, 06.11.1961 - AnwZ (B) 32/61
Keine Zulassung des Geschäftsführers einer Industrie- und Handelskammer zur …
Auszug aus BGH, 12.05.1975 - AnwZ (B) 14/74
Das ist der Fall, wenn durch die gleichzeitige Ausübung des Anwaltsberufs neben seiner Tätigkeit im öffentlichen Dienst die Interessen der Rechtspflege gefährdet würden (BGHZ 36, 71, 72 ff; 49, 238, 241; 49, 295, 298 ff).Die bloße Möglichkeit, der Anwaltsbewerber könne künftig bei der Ausübung des Anwaltsberufs in Widerstreit mit den sich aus seinem ständigen Dienstverhältnis ergebenden Pflichten kommen, ist auch sonst regelmäßig kein Grund, der zur Versagung der Zulassung berechtigt (BGHZ 33, 266, 270; 36, 71, 76 mit weiteren Nachweisen).
Deshalb darf bei einem Angestellten des öffentlichen Dienstes die Gefährdung der Interessen der Rechtspflege durch die gleichzeitige Ausübung beider Berufe nicht so fern liegen , daß sie ohne Bedenken außer Betracht gelassen werden kann (BGHZ 36, 71, 74, 76; 49, 238, 243; 49, 295, 301; BGH NJW 1968, 839, 840 insoweit nicht abgedruckt in BGHZ 49, 141; Beschluß vom 18. Juli 1966 - AnwZ (B) 2/66 = EGE IX, 34, 35).
So hat der Senat die Tätigkeit eines Geschäftsführers einer Industrie- und Handelskammer als mit dem Anwaltsberuf unvereinbar erachtet (BGHZ 36, 71; 49, 238).
- BGH, 18.07.1966 - AnwZ (B) 2/66
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 12.05.1975 - AnwZ (B) 14/74
Deshalb darf bei einem Angestellten des öffentlichen Dienstes die Gefährdung der Interessen der Rechtspflege durch die gleichzeitige Ausübung beider Berufe nicht so fern liegen , daß sie ohne Bedenken außer Betracht gelassen werden kann (BGHZ 36, 71, 74, 76; 49, 238, 243; 49, 295, 301; BGH NJW 1968, 839, 840 insoweit nicht abgedruckt in BGHZ 49, 141; Beschluß vom 18. Juli 1966 - AnwZ (B) 2/66 = EGE IX, 34, 35).Der Senat hat es ferner gebilligt, daß die Zulassung eines Syndikus der Deutschen Siedlungsbank, Anstalt des öffentlichen Rechts, zur Rechtsanwaltschaft zurückgenommen wurde (Beschluß vom 18. Juli 1966 - AnwZ (B) 2/66 = EGE IX, 34).
Dem Syndikus einer Privatbank kann nach ständiger Rechtsprechung des Senats dagegen die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nicht mit der allgemeinen, nicht näher konkretisierten Begründung versagt werden, er könnte bei der Ausübung des Anwaltsberufs in die Gefahr eines Widerstreits zwischen seinen dienstlichen und seinen standesrechtlichen Obliegenheiten geraten (BGH Beschluß vom 18. Juli 1966 - AnwZ (B) 2/66 = EGE IX, 34, 37).
Damit setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu dem bereits erwähnten Beschluß vom 18. Juli 1966 (AnwZ (B) 2/66 = EGE IX, 34).
- BGH, 18.12.1967 - AnwZ (B) 8/67
Begriff des Angestellten des öffentlichen Dienstes
Auszug aus BGH, 12.05.1975 - AnwZ (B) 14/74
Denn für den öffentlichen Dienst wesentlich ist allein die Anstellung bei einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, nicht wesentlich dagegen die Art der Tätigkeit; erforderlich ist die Eingliederung in die Organisation eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn (BGHZ 49, 141, 143).Deshalb darf bei einem Angestellten des öffentlichen Dienstes die Gefährdung der Interessen der Rechtspflege durch die gleichzeitige Ausübung beider Berufe nicht so fern liegen , daß sie ohne Bedenken außer Betracht gelassen werden kann (BGHZ 36, 71, 74, 76; 49, 238, 243; 49, 295, 301; BGH NJW 1968, 839, 840 insoweit nicht abgedruckt in BGHZ 49, 141; Beschluß vom 18. Juli 1966 - AnwZ (B) 2/66 = EGE IX, 34, 35).
Wenn es auch für die Zuordnung eines Angestelltenverhältnisses zum "öffentlichen Dienst" nicht darauf ankommt, welcher Art die von dem Angestellten ausgeübte Tätigkeit ist, ob er also auch öffentliche Aufgaben zu erfüllen hat (BGHZ 49, 141), so muß doch bei der Prüfung, ob bei seiner Zulassung als Rechtsanwalt die Interessen der Rechtspflege gefährdet sein können, auf die von ihm im Einzelfall tatsächlich ausgeübte Tätigkeit abgestellt werden.
- BGH, 04.01.1968 - AnwZ (B) 11/67
Rechtsanwalt als Geschäftsführer einer Industrie- und Handelskammer
Auszug aus BGH, 12.05.1975 - AnwZ (B) 14/74
Das ist der Fall, wenn durch die gleichzeitige Ausübung des Anwaltsberufs neben seiner Tätigkeit im öffentlichen Dienst die Interessen der Rechtspflege gefährdet würden (BGHZ 36, 71, 72 ff; 49, 238, 241; 49, 295, 298 ff).Deshalb darf bei einem Angestellten des öffentlichen Dienstes die Gefährdung der Interessen der Rechtspflege durch die gleichzeitige Ausübung beider Berufe nicht so fern liegen , daß sie ohne Bedenken außer Betracht gelassen werden kann (BGHZ 36, 71, 74, 76; 49, 238, 243; 49, 295, 301; BGH NJW 1968, 839, 840 insoweit nicht abgedruckt in BGHZ 49, 141; Beschluß vom 18. Juli 1966 - AnwZ (B) 2/66 = EGE IX, 34, 35).
So hat der Senat die Tätigkeit eines Geschäftsführers einer Industrie- und Handelskammer als mit dem Anwaltsberuf unvereinbar erachtet (BGHZ 36, 71; 49, 238).
- BGH, 07.11.1960 - AnwZ (B) 2/60
Syndikusanwalt (Unternehmensanwalt)
Auszug aus BGH, 12.05.1975 - AnwZ (B) 14/74
Die bloße Möglichkeit, der Anwaltsbewerber könne künftig bei der Ausübung des Anwaltsberufs in Widerstreit mit den sich aus seinem ständigen Dienstverhältnis ergebenden Pflichten kommen, ist auch sonst regelmäßig kein Grund, der zur Versagung der Zulassung berechtigt (BGHZ 33, 266, 270; 36, 71, 76 mit weiteren Nachweisen).Dazu, ob der Antragsteller aus anderen Gründen rechtlich und ob er tatsächlich in der Lage ist, den Anwaltsberuf in nicht unerheblichem Maße auszuüben (vgl. etwa BGHZ 33, 266, 268; 34, 382, 391; 35, 119; BGH NJW 1961, 921 Nr. 9; 1962, 202 Nr. 6; Beschlüsse vom 24. April 1967 - AnwZ (B) 12/66 = EGE IX, 71; vom 27. Mai 1968 - AnwZ (B) 4/68 = EGE X, 63; vom 10. November 1969 - AnwZ (B) 8/69 = EGE XI, 3) hat er keine Stellung genommen.
- BGH, 04.01.1968 - AnwZ (B) 6/67
Anwaltszulassung (Dauerangestellter des öffentlichen Dienstes)
Auszug aus BGH, 12.05.1975 - AnwZ (B) 14/74
Das ist der Fall, wenn durch die gleichzeitige Ausübung des Anwaltsberufs neben seiner Tätigkeit im öffentlichen Dienst die Interessen der Rechtspflege gefährdet würden (BGHZ 36, 71, 72 ff; 49, 238, 241; 49, 295, 298 ff).Deshalb darf bei einem Angestellten des öffentlichen Dienstes die Gefährdung der Interessen der Rechtspflege durch die gleichzeitige Ausübung beider Berufe nicht so fern liegen , daß sie ohne Bedenken außer Betracht gelassen werden kann (BGHZ 36, 71, 74, 76; 49, 238, 243; 49, 295, 301; BGH NJW 1968, 839, 840 insoweit nicht abgedruckt in BGHZ 49, 141; Beschluß vom 18. Juli 1966 - AnwZ (B) 2/66 = EGE IX, 34, 35).
- BGH, 10.11.1969 - AnwZ (B) 8/69
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …
Auszug aus BGH, 12.05.1975 - AnwZ (B) 14/74
Dieser Gesichtspunkt hat denn auch in den zahlreichen Fällen, in denen der Senat über die Zulassung solcher Banksyndici zur Rechtsanwaltschaft zu entscheiden hatte, keine Rolle gespielt (vgl. Beschlüsse vom 6. März 1961 - AnwZ (B) 12/60 = EGE VI, 34; vom 20. März 1961 - AnwZ (B) 17/60 = EGE VI, 47; vom 10. Juli 1961 - AnwZ (B) 19/61 = EGE VI, 98; vom 9. Oktober 1961 - AnwZ (B) 22/61 = BGHZ 36, 36 = EGE VII, 12; vom 24. Februar 1964 - AnwZ (B) 18/63 = WM 1964, 543; vom 10. November 1969 - AnwZ (B) 8/69 = EGE XI, 3).Dazu, ob der Antragsteller aus anderen Gründen rechtlich und ob er tatsächlich in der Lage ist, den Anwaltsberuf in nicht unerheblichem Maße auszuüben (vgl. etwa BGHZ 33, 266, 268; 34, 382, 391; 35, 119; BGH NJW 1961, 921 Nr. 9; 1962, 202 Nr. 6; Beschlüsse vom 24. April 1967 - AnwZ (B) 12/66 = EGE IX, 71; vom 27. Mai 1968 - AnwZ (B) 4/68 = EGE X, 63; vom 10. November 1969 - AnwZ (B) 8/69 = EGE XI, 3) hat er keine Stellung genommen.
- BGH, 12.02.1963 - AnwZ (B) 30/62
Strafurteil und Zulassungsverfahren für Rechtsanwälte
Auszug aus BGH, 12.05.1975 - AnwZ (B) 14/74
Es besteht kein Anlaß, von dem sonst vom Senat angenommenen Regelwert von 100.000 DM (BGHZ 39, 110, 115/116; Beschluß vom 10. Juli 1972 - AnwZ (B) 5/72 = EGE XII, 39, 41) nach unten abzuweichen. - BGH, 10.07.1972 - AnwZ (B) 1/72
Zulassung als Rechtsanwalt - Notwendigkeit einer Zustimmung des Dienstherrn - …
Auszug aus BGH, 12.05.1975 - AnwZ (B) 14/74
Bisher ist ungeklärt, ob der Versagungsgrund des § 7 Nr. 8 BRAO nicht doch aus einem anderen Gesichtspunkt als dem im Gutachten des Vorstands der Antragsgegnerin erörterten zu bejahen ist, z.B. etwa deshalb, weil der Antragsteller möglicherweise nicht die unwiderrufliche Zustimmung seines Dienstherrn zur Ausübung des Anwaltsberuf hat (BGH Beschluß vom 10. Juli 1972 - AnwZ (B) 1/72 = EGE XII, 34, 36 mit weiteren Nachweisen). - BGH, 10.07.1972 - AnwZ (B) 5/72
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …
Auszug aus BGH, 12.05.1975 - AnwZ (B) 14/74
Es besteht kein Anlaß, von dem sonst vom Senat angenommenen Regelwert von 100.000 DM (BGHZ 39, 110, 115/116; Beschluß vom 10. Juli 1972 - AnwZ (B) 5/72 = EGE XII, 39, 41) nach unten abzuweichen. - BVerfG, 27.05.1964 - 1 BvL 4/59
Verfassungswidrigkeit des § 69 Nr. 1 AVAVG a.F.
- BGH, 06.02.1961 - AnwSt (R) 3/60
Zum Ausschluß eines Richters im Ehrengerichtsverfahren. Veruntreeung: Ausschluß …
- BGH, 20.03.1961 - AnwZ (B) 15/60
Bundesrechtsanwaltsordnung und Grundgesetz
- BGH, 20.01.1975 - AnwZ (B) 6/74
Steuerberater ohne Eigenverantwortlichkeit
- BGH, 04.01.1968 - AnwZ (B) 10/67
Bürogemeinschaft eines Rechtsanwalts mit Steuerberatersozietät
- BGH, 24.04.1961 - AnwZ (B) 4/61
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
- BGH, 07.11.1960 - AnwZ (B) 4/60
Syndikusanwalt (Verbandssyndikus)
- BGH, 09.10.1961 - AnwZ (B) 28/61
Verschuldensfreie Fristversäumung bei einem Krankenhausaufenthalt - Frist für die …
- BGH, 24.04.1967 - AnwZ (B) 12/66
Anspruch auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Vereibarkeit eines …
- BGH, 09.10.1961 - AnwZ (B) 22/61
Kanzleieinrichtung und Zulassungsversagungsgrund nach § 7 Nr. 8 BRAO
- BGH, 10.07.1961 - AnwZ (B) 19/61
Zulassung des Prokuristen einer Bank als Rechtsanwalt - Beschreibung des …
- BGH, 24.02.1964 - AnwZ (B) 18/63
Rechtsmittel
- BGH, 20.03.1961 - AnwZ (B) 17/60
Antrag auf Zulassung als Rechtsanwalt - Versagungsgrund des § 7 Nr. 8 …
- BGH, 06.03.1961 - AnwZ (B) 12/60
Rechtmäßigkeit der Versagung einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - …
- BGH, 10.10.1977 - AnwZ (B) 10/77
Auswirkungen der Anstellung bei einer juristischen Person des öffentlichen Rechts …
Für diese Zuordnung ist allein die Anstellung bei einer juristischen Person des öffentlichen Rechts maßgebend, nicht dagegen die Art der Tätigkeit des Angestellten; erforderlich ist die Eingliederung in die Organisation eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn (BGHZ 49, 141, 143; 64, 294, 295; 66, 283, 284).Das kann vielmehr nur dann geschehen, wenn durch die gleichzeitige Ausübung des Anwaltsberufs neben der Tätigkeit im öffentlichen Dienst die Interessen der Rechtspflege gefährdet würden (BGHZ 36, 71, 72 ff; 49, 238, 241; 49, 295, 298 ff; 64, 294, 295).
Nach der Rechtsprechung des Senats (zuletzt BGHZ 64, 294 ff und 66, 283 ff) genügt eine nur irgendwie denkbare Gefährdung der Interessen der Rechtspflege nicht, um einem Angestellten im öffentlichen Dienst die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft zu verweigern.
Deshalb kann aus den in BGHZ 36, 71 ff; 49, 238 ff (Geschäftsführer einer Industrie- und Handelskammer) und im Beschluß vom 18. Juli 1966 - AnwZ (B) 2/66 = EGE IX, 34 ff - (Syndikus der Deutschen Siedlungsbank) entschiedenen Fällen nichts Gegenteiliges hergeleitet werden, wie bereits in BGHZ 64, 294 ff im einzelnen dargelegt worden ist.
Der Ehrengerichtshof meint, deswegen könnten für den Antragsteller die vom Senat in BGHZ 64, 294 aufgestellten Grundsätze nicht gelten; denn die Sparkassen seien "die Bank des kleinen Mannes".
- BGH, 17.05.1976 - AnwZ (B) 25/75
Justitiar bei einem Bischöflichen Offizialat
Für den öffentlichen Dienst wesentlich ist vielmehr allein die Anstellung bei einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, nicht wesentlich dagegen die Art der Tätigkeit; erforderlich ist die Eingliederung in die Organisation eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn (BGHZ 49, 141, 143; 64, 294, 295).Sie spielt erst bei der Prüfung eine Rolle, ob dadurch die Interessen der Rechtspflege gefährdet werden (vgl. BGHZ 64, 294; BGH Beschluß vom 12. Mai 1975 - AnwZ (B) 1/75 = MDR 1975, 928).
Das ist der Fall, wenn durch die gleichzeitige Ausübung des Anwaltsberufs neben seiner Tätigkeit im öffentlichen Dienst die Interessen der Rechtspflege gefährdet würden (BGHZ 36, 71, 72 f; 49, 238, 241; 49, 295, 298 f; 64, 294, 295).
Eine solche Gefährdung der Interessen der Rechtspflege ist aber immer schon dann zu bejahen, wenn sie nicht so fern liegt, daß sie ohne Bedenken außer Betracht gelassen werden kann (BGHZ 36, 71, 74, 76; 49, 238, 243; 49, 295, 301; 64, 294, 295; BGH Beschluß vom 18. Juli 1966 - AnwZ (B) 2/66 = EGE IX 34).
- BGH, 13.03.1978 - AnwZ (B) 32/77
Zulassungsvoraussetzungen für Banksyndikus
Es haben sich - entgegen der von der Antragsgegnerin in der Verhandlung vor dem Senat vertretenen Auffassung - schließlich auch keinerlei Anhaltspunkte für die Befürchtung ergeben, daß er durch die gleichzeitige Ausübung des Anwaltsberufs neben seiner Tätigkeit bei einer Körperschaft des öffentlichen Rechts als sog. Dauerangestellter im öffentlichen Dienst etwa durch auftretende Interessenkonflikte die Interessen der Rechtspflege gefährden könnte (vgl. dazu BGHZ 36, 71; Beschlüsse des Senats vom 12. Mai 1975 - AnwZ (B) 14/74 = EGE XIII 38 und vom 17. Mai 1976 - AnwZ (B) 25/75 = EGE XIII 81 (84); BGHZ 68, 59, 60 mit weiteren Nachweisen; zuletzt Beschluß des Senats vom 10. Oktober 1977 - AnwZ (B) 10/77).
- BGH, 23.02.1987 - AnwZ (B) 43/86
Vereinbarkeit einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst mit der Stellung als …
Dabei genügt nicht jede irgendwie denkbare Gefährdung der Interessen der Rechtspflege (BGHZ 64, 294, 295) [BGH 12.05.1975 - AnwZ B 14/74]. - BGH, 10.11.1975 - AnwZ (B) 16/74
Rechtsmittel
Wie der Senat aber inzwischen (BGHZ 64, 294 [BGH 12.05.1975 - AnwZ B 14/74]) im Falle eines bei der gleichen Bank beschäftigten Kollegen des Antragstellers entschieden hat, steht der Syndikus eines öffentlich-rechtlichen Bankinstituts, auch wenn er Dauerangestellter im öffentlichen Dienst ist, bei Beurteilung der Frage, ob die von ihm innerhalb seines Dienstverhältnisses ausgeübte Tätigkeit mit dem Beruf des Rechtsanwalts oder mit dem Ansehen der Rechtsanwaltschaft vereinbar ist, dem Syndikus einer Privatbank grundsätzlich gleich.Die in BGHZ 64, 294 [BGH 12.05.1975 - AnwZ B 14/74] gegebene Begründung trifft auch auf den Antragsteller zu.
- BGH, 03.03.1986 - AnwZ (B) 1/86
Unvereinbarkeit einer Tätigkeit als angestellter Rechtsberatender der …
Handelt es sich bei der Tätigkeit um diejenige eines Dauerangestellten im öffentlichen Dienst, so begründet dies die Unvereinbarkeit, wenn durch die gleichzeitige Ausübung der beiden Berufe die Interessen der Rechtspflege gefährdet würden (BGHZ 49, 295; 64, 294, 295 [BGH 12.05.1975 - AnwZ B 14/74]; 66, 283, 287) oder wenn das Anstellungsverhältnis diejenigen Anforderungen nicht erfüllt, die auch bei sonstigen Dienstverträgen an die Vereinbarkeit mit dem Anwaltsberuf zu stellen sind (BGHZ 49, 295, 301; Senatsbeschl. v. 29. März 1983 - AnwZ (B) 27/81, LM BRAO § 7 Nr. 8 Nr. 43; Pfeiffer, Festschrift für Walter Oppenhoff, 1985 S. 249, 269). - BGH, 27.02.1978 - AnwZ (B) 26/77
Beamter auf Widerruf als Rechtsanwalt
Andere pflegen dagegen von Angestellten wahrgenommen zu werden, wobei es sich vielfach um Tätigkeiten handelt, die in ähnlicher Weise auch in einem privaten Arbeitsverhältnis ausgeübt werden, wie etwa bei einem Syndikus eines öffentlich-rechtlichen Bankinstituts (vgl. BGHZ 64, 294). - BGH, 17.01.1977 - AnwZ (B) 21/76
Kein Rechtsanwalt in der Abteilung "Berufsbildung" einer Industrie- und …
Eine derartige Gefährdung der Interessen der Rechtspflege ist aber immer zu bejahen, wenn sie nicht so fern liegt, daß sie ohne Bedenken außer Betracht gelassen werden kann (BGHZ 36, 71, 74, 76; 49, 238, 243; 49, 295, 301; 64, 294, 295; 66, 283; BGH, Beschluß vom 18. Juli 1966 - AnwZ (B) 2/66 = EGE IX 34). - BGH, 17.01.1977 - AnwZ (B) 29/76
Mehrfachzulassung bei kommunaler Neuordnung
Er verbietet nur, wesentlich gleiches ungleich zu behandeln (BVerfGE 18, 38, 46 [BVerfG 27.05.1964 - 1 BvL 4/59] mit weiteren Nachweisen; vgl. auch BGHZ 64, 294, 300). - BGH, 29.03.1982 - AnwZ (B) 4/82
Rechtsanwalt - Zulassung - Hauptgeschäftsführer - Berufsgenossenschaft - …
Dabei genügt nicht jede irgendwie denkbare Gefährdung der Interessen der Rechtspflege (BGHZ 64, 294, 295) [BGH 12.05.1975 - AnwZ B 14/74]. - BGH, 27.06.1983 - AnwZ (B) 5/83
Rechtsmittel
- BGH, 03.03.1980 - AnwZ (B) 20/79
Rechtsmittel
- BGH, 17.01.1977 - AnwZ (B) 31/76
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft i.R.e. steuerrechtlichen Beratung von Mandanten …
- BGH, 17.05.1976 - AnwZ (B) 27/75
Rechtsmittel
- AGH Baden-Württemberg, 22.09.2017 - AGH 22/17
Anwaltliches Berufsrecht: Zulassung einer im öffentlichen Dienst Angestellten zur …
- BGH, 13.05.1985 - AnwZ (B) 11/85
Antrag auf Zulassung als Rechtsanwältin - Fortführung einer weiteren Tätigkeit …
- BGH, 11.05.1981 - AnwZ (B) 3/81
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …
- BGH, 06.11.1978 - AnwZ (B) 23/78
Zweitzulassung eines Rechtsanwalts - Fall einer besonderen Härte
- BGH, 27.02.1978 - AnwZ (B) 30/77
Zulassung als Rechtsanwalt - Standesrechtliche Vorbehalte bei Rechtsanwälten - …
- AGH Berlin, 27.03.2003 - I AGH 4/03
Zulassung - Vereinbarkeit der Tätigkeit eines Konsistorialrates z. A. mit dem …
- BGH, 15.12.1980 - AnwZ (B) 18/80
Rücknahme einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Ausübung eines mit der …
- BGH, 12.11.1979 - AnwZ (B) 12/78
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …
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