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Rechtsprechung
   BGH, 10.11.1975 - AnwZ (B) 14/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,438
BGH, 10.11.1975 - AnwZ (B) 14/75 (https://dejure.org/1975,438)
BGH, Entscheidung vom 10.11.1975 - AnwZ (B) 14/75 (https://dejure.org/1975,438)
BGH, Entscheidung vom 10. November 1975 - AnwZ (B) 14/75 (https://dejure.org/1975,438)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Befristete Doppelzulassung bei zwei Landgerichten - Gleichzeitige Zulassung der von der Änderung eines Gerichtsbezirks betroffenen Rechtsanwälte bei zwei Landgerichten - Härtefälle bei Neuordnung der Gerichtsbezirke - Rechtfertigung einer Regelung der Berufsausübung - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 65, 241
  • NJW 1976, 520
  • MDR 1976, 398
 
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Wird zitiert von ... (50)Zitiert selbst (21)

  • BGH, 12.07.1971 - AnwZ (B) 21/70

    Keine Simultanzulassung beim Kammergericht vor Ablauf der 5-Jahresfrist

    Auszug aus BGH, 10.11.1975 - AnwZ (B) 14/75
    Allerdings muß der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eingehalten sein, wonach die freie Gestaltung der beruflichen Tätigkeit einerseits und die Interessen der Allgemeinheit andererseits in Einklang zu bringen sind (vgl. Senatsbeschluß BGHZ 56, 381, 382/83 mit Nachweisen auch aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).

    Das hat der Senat wiederholt zum Ausdruck gebracht (BGHZ 42, 207, 209; 46, 380, 383; 47, 15, 17; 56, 381, 386/387; Beschluß vom 12. Juli 1971 - AnwZ (B) 6/71 = EGE XI 59, 61).

    Aber auch die Befristung der Doppelzulassung auf in der Regel 10 Jahre hält sich innerhalb des dem Gesetzgeber bei einer Regelung der Berufsausübung nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG eingeräumten Ermessens (vgl. dazu BGHZ 56, 381, 382/383 mit Nachweisen).

  • BGH, 29.05.1967 - III ZR 143/66

    Anfahrtverschlechterung als Enteignung (Rheinuferstraße)

    Auszug aus BGH, 10.11.1975 - AnwZ (B) 14/75
    bei der Änderung des Verkehrsstroms auf öffentlichen Straßen (BGHZ 48, 58, 60),.

    Das Abschneiden bloßer Chancen, Hoffnungen und Erwartungen genügt nicht (vgl. etwa BGHZ 48, 58, 61 und Senatsbeschluß vom 9. Oktober 1961 - AnwZ (B) 27/61 = EGE VII 14, 18; BVerfGE 28, 119, 142; 30, 292, 334/335).

  • BGH, 16.01.1967 - AnwZ (B) 6/66

    Simultanzulassung (§ 24 Abs. 1 BRAO)

    Auszug aus BGH, 10.11.1975 - AnwZ (B) 14/75
    Ebenso wie § 18 BRAO nicht die Berufs wahl , sondern die Berufs ausübung regelt (BGHZ 47, 15, 21), gilt dasselbe auch für § 227 a BRAO.

    Das hat der Senat wiederholt zum Ausdruck gebracht (BGHZ 42, 207, 209; 46, 380, 383; 47, 15, 17; 56, 381, 386/387; Beschluß vom 12. Juli 1971 - AnwZ (B) 6/71 = EGE XI 59, 61).

  • BGH, 13.02.1984 - AnwZ (B) 36/83

    Rechtsmittel

    Sie ist mit dem Grundgesetz vereinbar (BGHZ 65, 241).

    Denn sie ist eine Folge des Übergangscharakters der in § 227 a BRAO getroffenen Regelung, mit der auch bei einer Änderung von Gerichtsbezirken dem für das Berufsbild des Rechtsanwalts wesentlichen Grundsatz der lokalen Zulassung bei nur einem Landgericht nach Ablauf einer Übergangszeit wieder Geltung verschafft werden soll (vgl. BGHZ 65, 241, 243 f) [BGH 10.11.1975 - AnwZ B 14/75].

    Der Antragsteller irrt, wenn er meint, der Sinn und Zweck des § 227 a BRAO, den von einer Gebietsänderung betroffenen Rechtsanwälten einen Ausgleich zu gewähren (vgl. BGHZ 65, 241, 242 f [BGH 10.11.1975 - AnwZ B 14/75]; 67, 339, 340 f [BGH 25.10.1976 - AnwZ B 6/76]), verbiete es, ihnen die Zweitzulassung nach Ablauf von zehn Jahren wieder zu nehmen.

    Der Gesetzgeber durfte sich vielmehr von der Vorstellung leiten lassen, es sei einem Rechtsanwalt in der Regel möglich, seine Kanzlei innerhalb der Zehnjahresfrist auf die veränderten Verhältnisse einzustellen, so daß die Zweitzulassung nach einer solchen angemessenen Übergangs- und Anpassungsfrist nicht mehr erforderlich sei (vgl. BGHZ 65, 241, 244) [BGH 10.11.1975 - AnwZ B 14/75].

    Die Fristbestimmung ist, gesehen im Gesamtzusammenhang des § 227 a BRAO, auch nicht zu starr und deshalb unverhältnismäßig (vgl. BGHZ 65, 241, 243) [BGH 10.11.1975 - AnwZ B 14/75], sondern elastisch genug, um im Einzelfall angemessene Entscheidungen zu ermöglichen.

  • BGH, 17.01.1977 - AnwZ (B) 29/76

    Mehrfachzulassung bei kommunaler Neuordnung

    § 227 b der Bundesrechtsanwaltsordnung ist mit dem Grundgesetz vereinbar (im Anschluß an BGHZ 65, 241).

    Allerdings muß der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eingehalten sein (BGHZ 65, 241, 243 mit weiteren Nachweisen).

    Dem tragen § 227 a und § 227 b BRAO Rechnung durch eine - befristete - Durchbrechung des im § 18 BRAO anerkannten Prinzips der Zulassung bei einem bestimmten Gericht (vgl. auch BGHZ 65, 241, 242 zu § 227 a BRAO).

    Daß nun für die im Gesetz vorgesehene Übergangszeit an demselben Ort Rechtsanwälte mit verschiedener Zulassung tätig sind, beruht auf dieser Ungleichheit ihrer Ausgangslage und muß hingenommen werden, um den Grundsatz der Lokalisierung der Anwaltschaft nicht auf die Dauer zu gefährden, der den Interessen der Rechtspflege nach wie vor in der Regel am besten entspricht (BGHZ 65, 241, 243 mit weiteren Nachweisen).

  • BGH, 05.12.1983 - AnwZ (B) 28/83

    Besondere Härte bei Verlängerung der Zweitzulassung

    Diese Umschreibung, die eine Beschränkung der Anwendung des § 227 a Abs. 5 Satz 1 BRAO auf Fälle drohenden Existenzverlustes nahelegt, ist zu restriktiv, dies auch dann, wenn man berücksichtigt, daß der Grundsatz der Singularzulassung bei einem Landgericht (§§ 18, 23 BRAO) den Interessen der Rechtsanwaltschaft am besten dient, er durch § 227 a BRAO nur befristet durchbrochen wird und die Zweitzulassung bei einem weiteren Landgericht die Ausnahme bilden soll (vgl. BGHZ 65, 241, 243; 68, 72, 75, 78).

    Ein Rechtsanwalt, der bereits seinen Beruf ausübt, in der Regel eine gewisse Klientel erworben und seine Praxis auf die bisherigen Grenzen der Gerichtsbezirke eingerichtet hat, soll durch deren Änderung nicht geschädigt werden (BGHZ 65, 241, 242 f; 68, 72, 75; Senatsbeschluß vom 25. April 1977 - AnwZ (B) 36/76 = EGE XIV 47).

  • BGH, 09.07.1984 - AnwZ (B) 15/84

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …

    Die Zehnjahresfrist, deren Verfassungsmäßigkeit (BGHZ 65, 241, 243 ff) der Antragsteller an sich nicht in Zweifel zieht, beginnt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (BGHZ 66, 288, 291; Beschlüsse vom 19. Januar 1981 - AnwZ (B) 24-25/80 und 29-31/80; vom 11. Mai 1981 - AnwZ (B) 27/80 - und vom 21. September 1981 - AnwZ (B) 5/81) von dem Zeitpunkt an zu laufen, in dem die Änderung des Gerichtsbezirks wirksam geworden ist.

    Die Fristenregelung (§ 227 a Abs. 2, § 227 b Abs. 1 Satz 2 BRAO) ist als Regelung der Berufsausübung (BGHZ 65, 241, 243; 68, 72, 75) auch bei der Auslegung, die ihr der Senat gegeben hat, mit dem Grundgesetz vereinbar.

    Eine solche Fristverlängerung über zehn Jahre hinaus würde dem Gedanken zuwiderlaufen, daß der Gesetzgeber mit der Frist des § 227 a Abs. 2 BRAO eine Übergangsregelung geschaffen hat, welche die Geltung des für das Berufsbild des Rechtsanwalts wesentlichen Grundsatzes der lokalen Zulassung bei nur einem Landgericht nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigen soll (vgl. BGHZ 65, 241, 243 f; 67, 339, 341; 68, 72, 75, 78).

  • BGH, 25.06.1979 - AnwZ (B) 7/79

    Zulassung als Rechtsanwalt - Gewährung der Zweitzulassung nach § 227a …

    Die genannten Bestimmungen schränken nicht die Freiheit der Berufswahl (Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG) ein; sie betreffen nur die Berufsausübung (BGHZ 47, 15, 21 [BGH 16.01.1967 - AnwZ B 6/66]; 65, 241, 243; BGH, Beschluß vom 12. Juli 1971 - AnwZ (B) 6/71 = EGE XI 59, 61), die durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden kann (Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG).

    Daß verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Lokalisierungsprinzip nicht bestehen, hat der Senat bereits entschieden (Beschluß vom 12. Juli 1971 - AnwZ (B) 6/71 = EGE XI 59, 61; BGHZ 65, 241, 243).

    Sie soll den Rechtsanwälten, die sich in aller Regel auf ihre lokale Zulassung eingestellt haben, einen Ausgleich für Beeinträchtigungen ihres beruflichen Besitzstandes gewähren, welche mit der Neugliederung ihres Bezirks verbunden sein können (vgl. BGHZ 65, 241, 242 f; 66, 291, 295; 67, 339, 340 f, 342; 68, 66, 69; 68, 72, 75).

  • BGH, 08.05.1978 - AnwZ (B) 10/78

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …

    Die Vorschrift trägt dem Umstand Rechnung, daß sich die Rechtsanwälte in aller Regel auf ihre lokale Zulassung eingestellt und Klienten zu einem nicht unerheblichen Teil im Bezirk des Amts- und Landgerichts gefunden haben, bei dem sie zugelassen sind (BGHZ 65, 241, 242/243).

    Bei einem so langen Zeitraum kann nicht angenommen werden, daß die Verbindung des Antragstellers zu seiner damaligen Klientel in einer Weise fortwirkt, die es gebieten könnte, ihm einen "Besitzstand" zu erhalten, wie es § 227 a BRAO bezweckt (BGHZ 65, 241, 242, 245/246; 67, 339, 340).

    Das hat der Senat bereits wiederholt entschieden (BGHZ 47, 15, 21; 65, 241, 243).

  • BGH, 01.07.1985 - AnwZ (B) 13/85

    Besondere Härte bei Wegfall der Zweitzulassung als Anwalt am Landgericht - …

    Ein Rechtsanwalt, der bereits seinen Beruf ausübt, in der Regel eine gewisse Klientel erworben und seine Praxis auf die bisherigen Grenzen des Gerichtsbezirks eingerichtet hat, soll durch deren Änderung nicht geschädigt werden (BGHZ 65, 241, 242 f; 68, 72, 75; Senatsbeschl. v. 25. April 1977 - AnwZ (B) 36/76 = EGE XIV 47).

    § 227 a BRAO trifft eine Übergangsregelung, mit der auch bei einer Änderung von Gerichtsbezirken dem für das Berufsbild des Rechtsanwalts wesentlichen Grundsatz der lokalen Zulassung bei nur einem Landgericht nach Ablauf einer Übergangszeit wieder Geltung verschafft werden soll (vgl. BGHZ 65, 241, 243 f; 68, 72, 75 f; Senatsbeschlüsse vom 13. Februar 1984 - AnwZ (B) 36/83 und vom 4. März 1985 - AnwZ (B) 47/84).

  • BGH, 21.09.1981 - AnwZ (B) 5/81

    Allgemeine Härtefeststellung bei Zweitzulassung eines Rechtsanwalt zu einem …

    Die Vorschrift des § 227 a Abs. 3 Satz 1 BRAO ist mit dem Grundgesetz vereinbar (BGHZ 65, 241).

    Denn der Gesetzgeber ist davon ausgegangen, daß es einem Rechtsanwalt in der Regel möglich ist, seine Praxis innerhalb von zehn Jahren nach der Gebietsänderung auf die veränderten Verhältnisse einzustellen (BGHZ 65, 241, 244; BGH, Beschluß vom 11. Mai 1981 - AnwZ (B) 27/80).

  • BGH, 06.11.1978 - AnwZ (B) 23/78

    Zweitzulassung eines Rechtsanwalts - Fall einer besonderen Härte

    Die Vorschrift trägt dem Umstand Rechnung, daß sich die Rechtsanwälte in aller Regel auf ihre lokale Zulassung eingestellt und Klienten zu einem nicht unerheblichen Teil im Bezirk des Amts- und Landgerichts gefunden haben, bei denen sie zugelassen sind (BGHZ 65, 241, 242/243).

    Dabei ist berücksichtigt, daß der Antrag des Antragstellers auf gerichtliche Entscheidung nur einen Bruchteil der Anwaltspraxis ausmacht (vgl. BGHZ 39, 110, 115/116; Senatsbeschlüsse vom 10. November 1975 - AnwZ (B) 14/75 - und vom 13. März 1978 - AnwZ (B) 4/78 -).

  • BGH, 12.12.1988 - AnwZ (B) 42/88

    Zweitzulassung des Rechtsanwalts

    Sie hält sich im Rahmen des Ermessens, das dem Gesetzgeber bei einer Regelung der Berufsausübung nach Art. 12 I 2 GG eingeräumt ist, verstößt nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz und ist auch nicht zu starr, um im Einzelfall angemessene Entscheidungen zu ermöglichen (BGHZ 65, 241 = NJW 1976, 520 = LM § 227a BRAO Nr. 1; Senat, Beschl. v. 30.11.1987 - AnwZ (B) 28/87 m. w. Nachw.).
  • BGH, 03.03.1986 - AnwZ (B) 1/86

    Unvereinbarkeit einer Tätigkeit als angestellter Rechtsberatender der …

  • BGH, 26.06.1989 - AnwZ (B) 47/88

    Lokalisationsgebot nach § 18 BRAO und Rücknahme der Zweitzulassung

  • BGH, 30.11.1987 - AnwZ (B) 28/87

    Rechtsmittel

  • BFH, 09.04.1981 - V R 104/79

    Rechtsanwalt - Geschäftsführung - Rechtspflege

  • BGH, 26.06.1989 - AnwZ (B) 50/88

    Zulassung eines Rechtsanwalts zu zwei Landgerichten - Antrag auf Verlängerung der …

  • BGH, 17.01.1977 - AnwZ (B) 24/76

    Mehrfachzulassung bei kommunaler Neuordnung

  • BGH, 26.06.1989 - AnwZ (B) 49/88

    Zulassung eines Rechtsanwalts zu zwei Landgerichten - Antrag auf Verlängerung der …

  • BGH, 26.06.1989 - AnwZ (B) 48/88

    Zulassung eines Rechtsanwalts zu zwei Landgerichten - Antrag auf Verlängerung der …

  • BGH, 03.03.1986 - AnwZ (B) 62/85

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …

  • BGH, 23.07.1990 - AnwZ (B) 23/90

    Anspruch auf Zweitzulassung eines Rechtsanwalts bei Änderung des Gerichtsbezirks

  • BGH, 12.12.1988 - AnwZ (B) 40/88

    Rechtsmittel

  • BGH, 26.06.1989 - AnwZ (B) 51/88

    Zulassung eines Rechtsanwalts zu zwei Landgerichten - Antrag auf Verlängerung der …

  • BGH, 24.04.1989 - AnwZ (B) 67/88

    Rechtsmittel

  • BGH, 23.03.1987 - AnwZ (B) 62/86

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …

  • BGH, 04.03.1985 - AnwZ (B) 47/84

    Zulassung eines Rechtsanwalts - Möglichkeit einer Zweitzulassung - Verlängerung …

  • BGH, 11.05.1981 - AnwZ (B) 27/80

    Vorübergehende gleichzeitige Zulassung zu zwei Landgerichten nach der …

  • BGH, 26.06.1989 - AnwZ (B) 11/89

    Neuordnung der Gerichtsorgansisation - Einfluss der Neuordnung auf die Zulassung …

  • BGH, 01.07.1985 - AnwZ (B) 17/85

    Verlängerung einer Zweitzulassung - Vermeidung unbilliger Härten

  • BGH, 10.10.1977 - AnwZ (B) 13/77

    Härteausgleich innerhalb großstädtischer Amtsgerichtsbezirke bei den dort …

  • BGH, 25.10.1976 - AnwZ (B) 6/76

    Mehrfachzulassung bei kommunaler Neuordnung

  • BGH, 25.04.1977 - AnwZ (B) 36/76

    Voraussetzungen der Simultanzulassung von Rechtsanwälten infolge einer …

  • BGH, 26.05.1986 - AnwZ (B) 49/85

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …

  • BGH, 03.03.1986 - AnwZ (B) 46/84

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …

  • BGH, 01.07.1985 - AnwZ (B) 15/85

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …

  • BGH, 05.11.1984 - AnwZ (B) 20/84

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …

  • BGH, 25.06.1984 - AnwZ (B) 5/84

    Gleichzeitige Zulassung eines Rechtsanwalts bei mehreren Gerichten - Begriff der …

  • BGH, 19.01.1981 - AnwZ (B) 25/80

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.10.1976 - AnwZ (B) 8/76

    Simultanzulassung eines Rechtsanwaltes bei mehr als zwei Landgerichten nach einer …

  • BGH, 29.09.1986 - AnwZ (B) 28/86

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …

  • BGH, 03.03.1986 - AnwZ (B) 58/85

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …

  • BGH, 05.11.1984 - AnwZ (B) 18/84

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …

  • BGH, 25.06.1984 - AnwZ (B) 9/84

    Vertagung der Hauptverhandlung wegen Abwesenheit des Rechtsanwalts bei nicht …

  • BGH, 19.01.1981 - AnwZ (B) 30/80

    Antrag der Zulassung eines Rechtsanwaltes beim Landgericht Düsseldorf - …

  • BGH, 19.01.1981 - AnwZ (B) 31/80

    Antrag auf die weitere Zulassung eines Rechtsanwaltes am Landgericht - …

  • BGH, 19.01.1981 - AnwZ (B) 29/80

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …

  • BGH, 25.10.1976 - AnwZ (B) 5/76

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.01.1977 - AnwZ (B) 30/76

    Streit um die Zulassung eines Rechtsanwalts nach einer Gebietsänderung im Rahmen …

  • BGH, 25.10.1976 - AnwZ (B) 7/76

    Rechtsmittel

  • BGH, 03.03.1986 - AnwZ (B) 59/85

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …

  • BGH, 14.12.1981 - AnwZ (B) 18/81

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …

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