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Rechtsprechung
   BGH, 11.12.1952 - III ZR 234/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,395
BGH, 11.12.1952 - III ZR 234/51 (https://dejure.org/1952,395)
BGH, Entscheidung vom 11.12.1952 - III ZR 234/51 (https://dejure.org/1952,395)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 1952 - III ZR 234/51 (https://dejure.org/1952,395)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zusammenschluss zu einer Notgemeinschaft während des Krieges - Landrat als eine Bedarfsstelle nach dem Reichsleistungsgesetz - Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme von Waren durch den Landrat - Feststellung des Zeitpunktes des Eigentumsverlustes an den beschlagnahmten Waren, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 8, 189
  • NJW 1953, 460
 
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Wird zitiert von ... (28)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.11.1951 - III ZR 21/51

    Inanspruchnahme eines Kraftfahrzeugs

    Auszug aus BGH, 11.12.1952 - III ZR 234/51
    Das hat der Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts in seinem Urteil vom 15. November 1951 (BGHZ 4, 10 [22-26]) ausgeführt.

    Nur wenn der Landrat - Wirtschaftsamt - in so hohem Kasse fehlsam gehandelt hätte, dass sein Verhalten mit den an eine ordnungsgemässe Verwaltung zu stellenden Anforderungen schlechthin unvereinbar gewesen wäre, insbesondere wenn sachfremde Beweggründe ausschlaggebend gewesen wären, würde der Vorwurf schuldhafter Amtspflichtverletzung begründet sein (BGHZ 4, 302 [311] und die Zitate in BGHZ 4, 10 [24]).

    Dabei bedarf es der vorgängigen Festsetzung der Vergütung oder Entschädigung im Verwaltungsverfahren nicht, wie der Senat in seinem Urteil vom 15. November 1951 bereits entschieden hat (BGHZ 4, 10 [46-53]).

  • BGH, 17.01.1952 - IV ZR 167/50

    Inanspruchnahme eines Kraftfahrzeugs

    Auszug aus BGH, 11.12.1952 - III ZR 234/51
    Nur wenn der Landrat - Wirtschaftsamt - in so hohem Kasse fehlsam gehandelt hätte, dass sein Verhalten mit den an eine ordnungsgemässe Verwaltung zu stellenden Anforderungen schlechthin unvereinbar gewesen wäre, insbesondere wenn sachfremde Beweggründe ausschlaggebend gewesen wären, würde der Vorwurf schuldhafter Amtspflichtverletzung begründet sein (BGHZ 4, 302 [311] und die Zitate in BGHZ 4, 10 [24]).
  • BGH, 29.11.1951 - IV ZR 35/50

    Leistungsanforderung. Nachprüfung von Verwaltungsakten

    Auszug aus BGH, 11.12.1952 - III ZR 234/51
    Die Mitteilung an die Klägerin zu 4) allein als Miteigentümerin genügte (BGHZ 4, 78, 79) [BGH 29.11.1951 - IV ZR 35/50].
  • BGH, 28.02.1952 - III ZR 69/51

    Inanspruchnahme eines Pensionsbetriebes

    Auszug aus BGH, 11.12.1952 - III ZR 234/51
    Der Anführung einer Gesetzesstelle im Beorderungsschreiben bedurfte es zur Wirksamkeit der Inanspruchnahme nicht (Urteil des Senats vom 28. Februar 1952 - III ZR 69/51 S 9 - insoweit in BGHZ 5, 217 = NJW 52, 822 nicht abgedruckt).
  • BGH, 28.02.1952 - III ZR 38/51

    Reichsleistungsgesetz. Fristversäumung

    Auszug aus BGH, 11.12.1952 - III ZR 234/51
    Die Versäumung der Frist des § 27 Abs. 1 Satz 4 RLG vernichtet nicht die Ansprüche aus § 26 RLG und hindert nicht ihre Geltendmachung vor den ordentlichen Gerichten (BGHZ 5, 202).
  • BGH, 17.02.1955 - III ZR 258/53

    Begriff des "Kriegsschadens"

    Wie der Senat (BGHZ 8, 189) bereits entschieden hat, sind darunter nur solche Maßnahmen zu verstehen, die mit bestimmten kriegerischen Einzelgeschehnissen in unmittelbarem Zusammenhang stehen.

    Maßnahmen, die nur geboten erschienen mit Rücksicht auf eine Situation, die das Ergebnis einer unbestimmten Vielzahl von kriegerischen Ereignissen war, können nicht als Maßnahmen angesehen werden, die - wie sich der Senat (BGHZ 8, 189) ausdrückt - "mit bestimmten kriegerischen Einzelgeschehnissen in unmittelbarem Zusammenhang stehen"; sie sind vielmehr auf die allgemeine Kriegslage zurückzuführen und werden deshalb nicht mehr von der Bestimmung des § 13 Abs. 3 LAG umfaßt.

  • BGH, 28.09.1953 - III ZR 378/51

    Rechtsmittel

    Der erkennende Senat hat in BGHZ 8, 189 den Rechtssatz aufgestellt, daß nur solche behördlichen Massnahmen als im Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen getroffenen anzunehmen sind, die mit bestimmten Einzelgeschehnissen im unmittelbaren Zusammenhang stehen; dazu gehört grundsätzlich nicht die Inanspruchnahme von Wirtschaftsgütern nach dem Reichsleistungsgesetz, die der Behebung eines Mangels dienen soll, der seine Ursache in der gesamten kriegsbedingten Wirtschaftsentwicklung hat.

    Demnach liegt ein Kriegssachschaden im Sinne des § 13 Abs. 3 LAG nur vor, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Maßnahme des Landrats und einzelnen bestimmten Kriegsereignissen besteht (vgl. BGHZ 8, 189 [192]).

  • BVerwG, 15.05.1957 - V C 343.56

    Einlegung der Revision bei Kriegsgefangenenentschädigungssachen (KgfEG) bei …

    Hier wird die Absicht des Gesetzgebers erkennbar, Maßnahmen der Besatzungsmächte, die nach der Besetzung Deutschlands getroffen wurden, nicht als Kriegsereignisse anzusehen; vgl. auch BGHZ 8, 189.
  • BGH, 27.01.1955 - III ZR 240/53

    Rechtsmittel

    Das entscheidende Gewicht wird vielmehr auf den Zusammenhang mit "bestimmten Einzelgeschehnissen" (vgl. BGHZ 8, 189) gelegt, trifft diese Voraussetzung zu, dann wird die öffentliche Hand, die ohne die diesbezüglichen Vorschriften des Lastenausgleichs nach den allgemeinen Regeln haften müsste, entlastet und den Betroffenen nur die nach den einheitlichen Grundsätzen des Lastenausgleichsgesetzes bemessene Entschädigung gewährt (vgl. BGHZ 8, 262 [BGH 22.12.1952 - III ZR 241/51] ).

    Der Zugriff des Polizeidirektors der beklagten Stadt sollte nicht der Behebung eines Mangels dienen, "der seine Ursache in der gesamten kriegsbedingten Wirtschaftsentwicklung" hatte, wie dies in der vom erkennenden Senat mit Urteil vom 11. Dezember 1952 entschiedenen Sache der Fall war (vgl. BGHZ 8, 189); nicht eine allgemeine Versorgung der Bevölkerung mit Gütern des lebenswichtigen Bedarfs war beabsichtigt, sondern es ging nur um die Meisterung einer durch die Besatzungsmacht geschaffenen besonderen Situation, die ihre Ursache nicht in der gesamten Kriegsentwicklung hatte, sondern in einer mit der Besetzung und der damit verbundenen Auflösung der KZ-Lager zusammenhängenden besonderen Massnahme der Besatzungsmacht.

  • BVerwG, 05.03.1958 - V C 569.56

    Rechtsmittel

    Hier wird die Absicht des Gesetzgebers erkennbar, Maßnahmen der Besatzungsmächte, die nach der Besetzung Deutschlands getroffen wurden, nicht als Kriegsereignisse anzusehen; vgl. auch BGHZ 8, 189.".
  • OLG München, 22.02.2022 - 18 U 1495/17

    Schadensersatz, Nichtzulassungsbeschwerde, Berufung, Schadensersatzanspruch, …

    Mit denselben Erwägungen bejaht die Rechtsprechung, dass gegenüber einem rechtskräftig titulierten Anspruch bei Vorliegen besonderer Umstände sogar der Einwand der Verwirkung erhoben werden kann (BGHZ 8, 189, 194 f.;… Grüneberg a.a.O.).
  • BVerwG, 26.10.1956 - III C 65.56

    Rechtsmittel

    Entsprechend hat der Bundesgerichtshof in einer Reihe von Urteilen den unmittelbaren Zusammenhang zu einem bestimmten kriegerischen Ereignis abgelehnt, so zum Beispiel für die Inanspruchnahme von Wirtschaftsgütern (Bettfedern) nach dem Reichsleistungsgesetz, die der Behebung eines Mangels dienen sollten, der seine Ursache in der gesamten kriegsbedingten Wirtschaftsentwicklung hatte(Urteil vom 11. Dezember 1952 - III ZR 234/51 - [BGHZ 8, 189]); für die Inanspruchnahme von Salzvorräten, nachdem die Versorgung eines Ortes mit Salz durch Bombenangriffe auf den Ort gefährdet war, vor allem aber auch die Verbindungen zu diesem Ort unterbrochen waren (Urteil von17. Februar 1955 - III ZR 258/53 - [BGHZ 16, 314 [BGH 17.02.1955 - III ZR 258/53]]); für die Inanspruchnahme von Bauholz im Mai 1945 zur Wiederherstellung eines lange vorher bombenbeschädigten Hauses(Urteil vom 24. März 1955 - III ZR 176/53 - [Lindenmaier-Möhring, Nachschlagewerk, zu § 13 Abs. 3 LAG Nr. 11]).
  • BGH, 25.06.1953 - III ZR 175/51

    Amtshaftung. Anderweite Ersatzmöglichkeit

    Wie in der Entscheidung des Senats in BGHZ 8, 189 (191/92) im einzelnen ausgeführt ist, können unter den "im Zusammenhang mit den kriegerischen Ereignissen" getroffenen Maßnahmen zwar nur solche Maßnahmen verstanden werden, die mit bestimmten kriegerischen Einzelgeschehnissen in unmittelbarem Zusammenhang standen.
  • BGH, 30.04.1953 - III ZR 360/52

    Rechtsmittel

    Diese behördlichen Massnahmen standen aber mit bestimmten kriegerischen Ereignissen und nicht nur mit den allgemeinen Kriegsfolgen (vgl. dazu die Rechtsausführungen in BGHZ 8, 189), nämlich mit der Beseitigung der unmittelbar aus den Strassenkämpfen in Berlin entstandenen Schäden in Zusammenhang.
  • BVerwG, 27.04.1956 - IV C 103.55

    Rechtsmittel

    Die Evakuierung und der Verlust der Generalvertretung seien keine Schäden durch Schädigung, Zerstörung oder Wegnahme von Sachen auf Grund behördlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit den kriegerischen Ereignissen, ebensowenig die Stillegung des Kraftwagens (BGH vom 11. Dezember 1952; NJW 1953 S. 460; RZ 1951 S.234).
  • BGH, 24.05.1973 - III ZR 18/71

    Rechtmäßigkeit des Abrisses eines Hauses - Voraussetzungen für das Vorliegen …

  • BVerwG, 23.07.1958 - V C 335.56

    Zahlung einer Kriegsgefangenentschädigung wegen tatsächlichen militärischen oder …

  • BGH, 10.01.1957 - III ZR 170/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.01.1960 - V ZR 128/58
  • BVerwG, 15.05.1957 - V C 435.56

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.11.1954 - III ZR 109/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 06.05.1954 - III ZR 358/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.03.1958 - III ZR 196/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.11.1955 - III ZR 105/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.06.1955 - III ZR 267/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.03.1954 - III ZR 70/51

    Rechtsmittel

  • LVG Düsseldorf, 21.05.1959 - 6 KI 1556/58
  • BGH, 13.02.1956 - III ZR 147/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 23.12.1955 - V ZR 110/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.06.1954 - III ZR 241/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.05.1957 - III ZR 31/56

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 15.05.1957 - V C 348.56

    Zuständiges Gericht für die Revision in Kriegsgefangenenentschädigungssachen - …

  • BGH, 19.11.1953 - III ZR 142/52

    Rechtsmittel

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