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Rechtsprechung
   BGH, 22.04.1982 - VII ZR 191/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,156
BGH, 22.04.1982 - VII ZR 191/81 (https://dejure.org/1982,156)
BGH, Entscheidung vom 22.04.1982 - VII ZR 191/81 (https://dejure.org/1982,156)
BGH, Entscheidung vom 22. April 1982 - VII ZR 191/81 (https://dejure.org/1982,156)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fälligkeit der Schlußzahlung beim VOB-Vertrag nach Beendigung der Rechnungsprüfung; öffentlich-rechtlicher Wasserverband: Gewerbebetrieb?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Baurecht - Fälligkeit - Schlußrechnung - Prüfungsfrist - Ablauf der Prüfungsfrist - Mitteilung der Prüfungsergebnisse - Jahresschluß - Mitteilungszugang - Öffentlich-rechtlicher Wasserverband - Gewerbe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 222
    Zulässigkeit des Verzichts auf die Erhebung der Verjährungseinrede nach Verjährungseintritt

Papierfundstellen

  • BGHZ 83, 382
  • NJW 1982, 1815
  • MDR 1982, 842
  • BauR 1982, 377
 
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Wird zitiert von ... (62)Zitiert selbst (14)

  • BGH, 12.02.1970 - VII ZR 168/67

    Fälligkeit und Verjährung nicht in der Schlussrechnung enthaltener Forderungen

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  • BGH, 28.10.1971 - VII ZR 15/70

    Verjährung von Ansprüchen der öffentlichen Hand

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  • BGH, 13.10.1960 - II ZR 75/59

    Übergang einer Forderung auf Grund des Erlasses eines Überleitungsbescheides bei …

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  • BGH, 21.11.1996 - IX ZR 159/95

    Verjährung des Vergütungsanspruchs des Steuerberaters

    Die Revisionserwiderung kann sich für ihre Ansicht, der Verjährungsbeginn für eine Honorarforderung des Steuerberaters hänge von der Erteilung einer Rechnung ab, nicht darauf berufen, daß der Auftragnehmer aufgrund eines Werkvertrages, dem die VOB/B zugrundeliegt, die Schlußzahlung erst nach Vorlage der Schlußrechnung verlangen kann (§ 16 Nr. 3 Abs. 1 VOB/B), so daß die Verjährung der Werklohnforderung erst mit dem nach diesem Zeitpunkt liegenden Jahresschluß beginnt (BGHZ 83, 382, 383 f).

    Diese Regelung entspricht einer besonderen Interessenlage beider Vertragspartner (BGHZ 79, 176, 179; 83, 382, 384 f; 105, 29O, 293 ff;… BGH, Urt. v. 8. Juli 1981 - VIII ZR 222/8O, NJW 1992, 930, 931 f).

    Dementsprechend setzt ein konkludenter Verzicht auf die Verjährungseinrede in der Regel voraus, daß der Schuldner bei Abgabe seiner Erklärung den Eintritt der Verjährung gekannt oder zumindest für möglich gehalten hat (vgl. BGHZ 83, 382, 389, Palandt/Heinrichs, BGB 55. Aufl. § 222 Rdnr. 5).

  • BGH, 11.11.2014 - XI ZR 265/13

    Prozessbürgschaft zur Abwendung der Sicherungsvollstreckung: Fälligkeit der …

    Ein solcher Verzicht ist nach ständiger Rechtsprechung jedoch nur wirksam, wenn der Schuldner bei Abgabe seiner Erklärung wusste oder zumindest für möglich hielt, dass die Verjährungsfrist schon abgelaufen und die Verjährung deshalb bereits eingetreten war (BGH, Urteil vom 22. April 1982 - VII ZR 191/81, BGHZ 83, 382, 389 mwN).
  • OLG Frankfurt, 21.12.2023 - 15 U 211/21

    Hemmung der Verjährung durch Verhandlungen über Anspruch

    Dementsprechend kann ein konkludenter Verzicht auf die Einrede der Verjährung in der Regel nur dann angenommen werden, wenn der Schuldner bei Abgabe seiner Erklärung den Eintritt der Verjährung gekannt oder zumindest für möglich gehalten hat (BGH, Urteil vom 22. April 1982 - VII ZR 191/81 -, BGHZ 83, 382-391, Rn. 29; BGH…, Urteil vom 21. November 1996 - IX ZR 159/95 -, Rn. 20, juris).
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