Rechtsprechung
BGH, 25.04.2014 - BLw 7/13 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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§ 9 Abs 1 Nr 1 GrdstVG, § 1 Abs 4 ALG
Grundstücksverkehrsgenehmigung: Veräußerung eines landwirtschaftlichen Grundstücks an ein nicht Landwirtschaft betreibendes Besitzunternehmen; Anforderungen an eine Sicherstellung der Überlassung eines landwirtschaftliche Grundstücks an einen Landwirtschaft betreibendes ... - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Versagung der Genehmigung zur Veräußerung eines landwirtschaftlichen Grundstücks
- rewis.io
Grundstücksverkehrsgenehmigung: Veräußerung eines landwirtschaftlichen Grundstücks an ein nicht Landwirtschaft betreibendes Besitzunternehmen; Anforderungen an eine Sicherstellung der Überlassung eines landwirtschaftliche Grundstücks an einen Landwirtschaft betreibendes ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GrdstVG § 9 Abs. 1 Nr. 1
Versagung der Genehmigung zur Veräußerung eines landwirtschaftlichen Grundstücks - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Landwirtschaftliche Betriebsaufspaltung - und die ungesunde Bodenverteilung
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Oder, 24.04.2012 - 12 Lw 12/11
- OLG Brandenburg, 20.06.2013 - 5 W (Lw) 5/12
- BGH, 25.04.2014 - BLw 7/13
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.11.2010 - BLw 14/09
Grundstücksverkehrsgenehmigung bei Veräußerung eines landwirtschaftlichen …
Auszug aus BGH, 25.04.2014 - BLw 7/13
Dementsprechend liegt eine ungesunde Bodenverteilung in der Regel dann vor, wenn landwirtschaftlich genutzter Boden an einen Nichtlandwirt veräußert werden soll und ein Landwirt das Grundstück zur Aufstockung seines Betriebs dringend benötigt und zum Erwerb bereit und in der Lage ist, die Fläche zu den Bedingungen des Kaufvertrags zu erwerben (siehe nur Senat, Beschluss vom 26. November 2010 - BLw 14/09, NJW-RR 2011, 521 Rn. 9 f.).Nach der Rechtsprechung des Senats führt der Erwerb eines landwirtschaftlichen Grundstücks durch das selbst nicht Landwirtschaft betreibende Unternehmen nur dann nicht zu einer ungesunden Verteilung des Eigentums an landwirtschaftlich genutztem Grund und Boden, wenn die Nutzung der Flächen durch ein Landwirtschaft betreibendes Unternehmen innerhalb eines von denselben Personen beherrschten Unternehmensverbundes sichergestellt ist (Beschluss vom 26. November 2010 - BLw 14/09, NJW-RR 2011, 521 Rn. 21).
Notwendig ist vielmehr, wovon das Beschwerdegericht zu Recht ausgeht, eine rechtliche Sicherstellung durch bindende Regelungen (vgl. Senat, Beschluss vom 26. November 2010 - BLw 14/09, NJW-RR 2011, 521 Rn. 25 ff.).
Ein mit diesem Hintergrund vollzogener Kauf eines landwirtschaftlichen Grundstücks durch einen Nichtlandwirt stellt eine ungesunde Verteilung von Grund und Boden dar (Senat, Beschluss vom 26. November 2010 - BLw 14/09, NJW-RR 2011, 521 Rn. 22).
- BGH, 29.11.2013 - BLw 4/12
Landwirtschaftsverfahren: Formerfordernis bei Beschlüssen; richterliche …
Auszug aus BGH, 25.04.2014 - BLw 7/13
Denn eine solche Beschränkung ist nur hinsichtlich eines tatsächlich und rechtlich selbständigen, abtrennbaren Teils des Gesamtstreitstoffs möglich, auf den auch die Partei selbst das Rechtsmittel beschränken könnte, nicht hingegen - wie hier - auf eine Verfahrensfrage, die Bedeutung für den gesamten Prozessstoff hat (Senat, Beschluss vom 29. November 2013 - BLw 4/12, NJW-RR 2014, 243 Rn. 6).Zur Begründung verweist der Senat auf seinen Beschluss vom 29. November 2013 (BLw 4/12, aaO Rn. 12 ff.).
- BGH, 28.11.2014 - BLw 2/14
Versagung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung wegen ungesunder Bodenverteilung: …
(bb) Zudem muss die Überlassung an das Unternehmen in dem für die Entscheidung maßgeblichen Zeitpunkt (hier der Ausübung des Vorkaufsrechts) rechtlich sichergestellt sein (Senat, Beschluss vom 25. April 2014 - BLw 7/13, BzAR 2014, 281 Rn. 18; OLG Naumburg, BzAR 2013, 322, 327), wozu es regelmäßig der Begründung einer entsprechenden Beitragsverpflichtung im Gesellschaftsvertrag bedarf (…vgl. MünchKomm-BGB/Schäfer, 6. Aufl., § 706 Rn. 7;… Staudinger/Habermeier, BGB [2003], § 706 Rn. 11). - OLG Dresden, 28.06.2021 - W XV 272/19
Zur Preismissbrauchskontrolle gemäß §
- OLG Dresden, 21.01.2019 - W XV 712/18