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Rechtsprechung
   BGH, 30.04.1992 - BLw 11/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,9151
BGH, 30.04.1992 - BLw 11/91 (https://dejure.org/1992,9151)
BGH, Entscheidung vom 30.04.1992 - BLw 11/91 (https://dejure.org/1992,9151)
BGH, Entscheidung vom 30. April 1992 - BLw 11/91 (https://dejure.org/1992,9151)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zuweisung eines Betriebes im Rahmen einer Erbauseinandersetzung - Zuweisungsfähigkeit eines Betriebes - Zulässigkeit von Rechtsbeschwerden - Zielsetzung einer Rechtsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.12.1983 - V BLw 18/83

    Abweichungsrechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 30.04.1992 - BLw 11/91
    Der Rechtsbeschwerdeführer muß in der Begründung der Abweichungsrechtsbeschwerde die von der angezogenen und von der angefochtenen Entscheidung verschieden beantwortete Rechtsfrage bezeichnen sowie weiter darlegen, inwieweit beide Entscheidungen die gleiche Rechtsfrage verschieden beantworten und daß die angefochtene Entscheidung auf dieser Abweichung beruht (BGHZ 89, 149, 150 ff).
  • BGH, 01.06.1977 - V BLw 1/77

    Antrag auf Erteilung eines Hoffolgezeugnisses - Wirtschaftsfähigkeit eines …

    Auszug aus BGH, 30.04.1992 - BLw 11/91
    Das Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde dient der Wahrung der Rechtseinheit (für die Zukunft) und ist daher auf die Fälle beschränkt, in denen das Berufungsgericht ausdrücklich einen tragenden abstrakten Rechtssatz aufstellt, der in Widerspruch steht zu einem tragenden Rechtssatz einer Vergleichsentscheidung (vgl. Senatsbeschluß vom 1. Juni 1977, V BLw 1/77, AgrarR 1977, 327, 328).
  • BGH, 22.12.1988 - BLw 6/88

    Ausnahme einzelner Grundstücke von einer Hoferklärung

    Auszug aus BGH, 30.04.1992 - BLw 11/91
    Abgesehen davon, daß die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm durch den Senatsbeschluß BGHZ 106, 245 f teilweise überholt ist, befaßt sich das Oberlandesgericht Hamm nur damit, daß die Hofzugehörigkeit (vgl. § 2 a HöfeO) von Grundstücken entfällt, wenn die als Bauland ausgewiesenen Grundstücke oder Teile davon vermessen und in zur Veräußerung bestimmte Parzellen aufgeteilt sind.
  • BGH, 15.11.1966 - V BLw 10/66

    Hofeigenschaft und Einheitswert

    Auszug aus BGH, 30.04.1992 - BLw 11/91
    Hinsichtlich der nicht zugewiesenen herausparzellierten Fläche mit dem alten Betriebswohnhaus (Flur ... Flurstück-Nr. ...68/4) benennt sie als Vergleichsentscheidungen zwar den Beschluß des Bundesgerichtshofes vom 5. November 1966, V BLw 10/66, NJW 1967, 629 und 630 sowie die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Hamm vom 10. Oktober 1968 (RdL 1969, 95, 96) und vom 24. Mai 1977 (AgrarR 1979, 19-21) und meint, das Oberlandesgericht sei von diesen Entscheidungen abgewichen.
  • OLG Hamm, 21.01.1986 - 10 WLw 50/85
    Auszug aus BGH, 30.04.1992 - BLw 11/91
    Hinsichtlich der drei als Bauland ausgenommenen Parzellen (§ 13 Abs. 1 Satz 2 GrdstVG) hält die Rechtsbeschwerde eine Abweichung von der Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 21. Januar 1986 (DNotZ 86, 558 f) für gegeben.
  • BGH, 13.10.2010 - BLw 4/10

    Höferecht: Berücksichtigung von Steuerbelastungen bei der Berechnung des …

    Das Rechtsmittel dient der Wahrung der Rechtseinheit und ist auf die Fälle beschränkt, in denen das Beschwerdegericht einen abstrakten Rechtssatz aufgestellt hat, der in Widerspruch zu einem tragenden Rechtssatz einer Vergleichsentscheidung steht (st. Rspr. des Senats: vgl. Beschluss vom 1. Juni 1977 - V BLw 1/77, AgrarR 1977, 327, 328; Beschluss vom 30. April 1992 - BLw 11/91, AgrarR 1993, 114, 115).
  • BGH, 18.03.2010 - BLw 13/09

    Notwendigkeit einer Divergenz i.S.d. Abweichens von einem in einer …

    Das Rechtsmittel dient der Wahrung der Rechtseinheit und ist auf die Fälle beschränkt, in denen das Beschwerdegericht einen abstrakten Rechtssatz aufgestellt hat, der in Widerspruch zu einem tragenden Rechtssatz einer Vergleichsentscheidung steht (vgl. Senat, Beschl. v. 1. Juni 1977, V BLw 1/77, AgrarR 1977, 327, 328; Beschl. v. 30. April 1992, BLw 11/91, AgrarR 1993, 114, 115).

    Die Frage, ob dem Beschwerdegericht bei der Anwendung der für die Feststellung der von dem Beteiligten zu 2 geltend gemachten Aushöhlung seines Hoferbrechts ein Rechtsfehler unterlaufen ist, darf von dem Rechtsbeschwerdegericht jedoch erst dann geprüft werden, wenn das Rechtsmittel zulässig ist (vgl. Senat, Beschl. v. 30. April 1992, BLw 11/91, AgrarR 1993, 114), woran es hier fehlt.

  • BGH, 16.03.2012 - BLw 11/11

    Belastung eines Hoferben mit einem Zuschlag wegen einer landwirtschaftsfremden …

    Das Rechtsmittel dient der Wahrung der Rechtseinheit und ist auf die Fälle beschränkt, in denen das Beschwerdegericht einen abstrakten Rechtssatz aufgestellt hat, der in Widerspruch zu einem tragenden Rechtssatz einer Vergleichsentscheidung steht (std. Rspr. des Senats: vgl. Beschluss vom 1. Juni 1977 - V BLw 1/77, AgrarR 1977, 327, 328; Beschluss vom 30. April 1992 - BLw 11/91, AgrarR 1993, 114, 115).
  • BGH, 18.03.2010 - BLw 8/09

    Übertragung der Bewirtschaftung eines Hofes; Darlegung einer Divergenz vor dem …

    Das Rechtsmittel dient der Wahrung der Rechtseinheit und ist auf die Fälle beschränkt, in denen das Beschwerdegericht einen abstrakten Rechtssatz aufgestellt hat, der in Widerspruch zu einem tragenden Rechtssatz einer Vergleichsentscheidung steht (vgl. Senat, Beschl. v. 1. Juni 1977, V BLw 1/77, AgrarR 1977, 327, 328; Beschl. v. 30. April 1992, BLw 11/91, AgrarR 1993, 114, 115).
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