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Rechtsprechung
   BGH, 16.06.2000 - BLw 12/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1856
BGH, 16.06.2000 - BLw 12/99 (https://dejure.org/2000,1856)
BGH, Entscheidung vom 16.06.2000 - BLw 12/99 (https://dejure.org/2000,1856)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 2000 - BLw 12/99 (https://dejure.org/2000,1856)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    LwAnpG § 44 Abs. 1 Nr. 2; LPGG § 45 Abs. 3

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 52 (Leitsatz)

    § 44 Abs. 1 Nr. 2 LwAnpG; § 45 Abs. 3 LPG-G
    Landwirtschaftsanpassung/Abfindungsanspruch gegen LPG/vorweggenommene Erbfolge

Papierfundstellen

  • NJ 2000, 607 (Ls.)
  • FamRZ 2000, 1572
  • WM 2000, 1760
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.05.1998 - BLw 18/97

    Zur Abfindung ehemaliger LPG-Mitglieder

    Auszug aus BGH, 16.06.2000 - BLw 12/99
    Gibt es hingegen Zweifel, muß der Wert unter Heranziehung eines landwirtschaftlichen Sachverständigen und/oder eines Wirtschaftsprüfers ermittelt werden (vgl. zu allem BGHZ 138, 371, 380 ff; 139, 394, 398 ff, jew. m.w.N.).

    Ob die Antragsgegnerin - worauf der Antragsteller die Anschlußrechtsbeschwerde stützt - an den gesellschaftsrechtlichen Akt der Feststellung der Umwandlungsbilanz gebunden ist und ihn nicht mehr angreifen kann, ist dafür ohne Belang (vgl. BGHZ 138, 371, 381 f).

  • BGH, 23.10.1998 - BLw 16/98

    Ermittlung des abfindungsrelevanten Eigenkapitals; Beerbung des LPG -Mitglieds …

    Auszug aus BGH, 16.06.2000 - BLw 12/99
    aa) Die nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 LwAnpG geschuldete Nutzungsvergütung knüpft - wie der Senat mehrfach entschieden hat (vgl. Beschl. v. 4. November 1994, BLw 47/94, AgrarR 1995, 25, 26; BGHZ 139, 394, 396 f) - nicht an die Person des Anspruchsberechtigten an, sondern an den eingebrachten Sachwert und die damit verbundene Nutzungsmöglichkeit.

    Gibt es hingegen Zweifel, muß der Wert unter Heranziehung eines landwirtschaftlichen Sachverständigen und/oder eines Wirtschaftsprüfers ermittelt werden (vgl. zu allem BGHZ 138, 371, 380 ff; 139, 394, 398 ff, jew. m.w.N.).

  • BGH, 04.11.1994 - BLw 47/94

    Berufung von ehrenamtlichen Landwirtschaftsrichtern; Berechnung der …

    Auszug aus BGH, 16.06.2000 - BLw 12/99
    aa) Die nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 LwAnpG geschuldete Nutzungsvergütung knüpft - wie der Senat mehrfach entschieden hat (vgl. Beschl. v. 4. November 1994, BLw 47/94, AgrarR 1995, 25, 26; BGHZ 139, 394, 396 f) - nicht an die Person des Anspruchsberechtigten an, sondern an den eingebrachten Sachwert und die damit verbundene Nutzungsmöglichkeit.

    Da § 45 Abs. 3 Satz 1 LPGG vorsieht, daß der Erbe eines Land- und Inventareinbringers, der selbst LPG-Mitglied ist oder wird, in die genossenschaftliche Stellung des Erblassers einrückt, wird ihm dessen Mitgliedszeit bei der Berechnung der sachbezogenen Abfindungsansprüche angerechnet, und zwar auch dann, wenn er zusammen mit Nichtmitgliedern geerbt hat (§ 45 Abs. 3 Satz 2 LPGG; vgl. Senatsbeschl. v. 4. November 1994, BLw 47/94, aaO).

  • BGH, 09.11.2005 - BLw 6/05

    Anwendung der Vorschriften in den LPG -Gesetzen der DDR über den Übergang …

    Die Beteiligungsansprüche auf Inventarverzinsung und auf Bodennutzungsvergütung sind dem zugewiesen, dem auch der Inventarbeitrag zusteht (Senat, Beschl. v. 16. Juni 2000, BLw 12/99, WM 2000, 1760, 1761).

    Anspruchsberechtigt ist derjenige, der am Stichtag (15. März 1990) Landeinbringer war, also die sich aus den Statuten ergebende Rechtsstellung in Bezug auf den eingebrachten Boden und den Inventarbeitrag inne hatte (vgl. Senat, Beschl. v. 16. Juni 2000, BLw 12/99, aaO).

  • OLG Naumburg, 19.12.2001 - 2 Ww 32/01

    Ansprüche aus dem LwAnpG beim Ausscheiden von Mitgliedern aus der LPG aus Anlass …

    Denn für den Anspruch nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 LwAnpG (Arbeitsvergütung) kommt es allein auf die Zeit der Mitgliedschaft an (vgl. BGH, Beschl. v. 16.06.2000, BLw 12/99, AgrarR 2001, 21, 22).

    Für die Höhe des Abfindungsanspruchs nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 LwAnpG kommt es außerdem nicht auf die Zeit der Mitgliedschaft an, vielmehr erfassen Ansprüche nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 LwAnpG die gesamte Zeit der genossenschaftlichen Nutzung des landwirtschaftlichen Betriebes bis zu dessen Rückgabe (vgl. BGH, Beschl. v. 16.06.2000, BLw 12/99, AgrarR 2001, 21, 22).

  • BGH, 10.09.2004 - BLw 1/04

    Darlegung eines Abweichungsfalls

    Aus demselben Grund führt die Auffassung des Antragstellers, das Beschwerdegericht sei auch von dem Beschluß des Senats vom 16. Juni 2000 (BLw 12/99, AgrarR 2001, 21, 22) abgewichen, nicht zur Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde.
  • BGH, 19.02.2004 - BLw 30/03

    Anforderungen an die Darlegung eines Abweichungsfalls

    b) Das Beschwerdegericht hat auch keinen abstrakten Rechtssatz aufgestellt, der von dem Senatsbeschluß vom 16. Juni 2000 (BLw 12/99, AgrarR 2001, 21) abweicht, wonach die bilanzierten Werte - als Mindesteigenkapital - der Berechnung des abfindungsrelevanten Eigenkapitals nur dann zugrunde gelegt werden können, wenn keine entgegenstehenden Anhaltspunkte vorhanden sind.
  • BGH, 19.02.2004 - BLw 29/03

    Anforderungen an die Darlegung eines Abweichungsfalls

    b) Das Beschwerdegericht hat auch keinen abstrakten Rechtssatz aufgestellt, der von dem Senatsbeschluß vom 16. Juni 2000 (BLw 12/99, AgrarR 2001, 21) abweicht, wonach die bilanzierten Werte - als Mindesteigenkapital - der Berechnung des abfindungsrelevanten Eigenkapitals nur dann zugrunde gelegt werden können, wenn keine entgegenstehenden Anhaltspunkte vorhanden sind.
  • BGH, 13.09.2001 - BLw 18/01

    Darlegung eines Abweichungsfalls; Einrücken in die genossenschaftliche …

    Auch eine Abweichung von Rechtssätzen, die der Bundesgerichtshof in den Beschlüssen vom 23. Oktober 1998 (BGHZ 139, 394, 396) und vom 16. Juni 2000 (BLw 12/99, WM 2000, 1760 = AgrarR 2001, 21) aufgestellt hat, kommt nicht in Betracht, da sie einen anderen Sachverhalt betreffen.
  • OLG Naumburg, 02.10.2002 - 2 Ww 72/97

    Auswirkungen des krankheitsbedingten Ausscheidens aus dem Arbeitsleben einer LPG …

    Dementsprechend gilt der Grundsatz, dass dem Erben eines Land- und Inventareinbringers, der selbst LPG-Mitglied ist oder wird, die Mitgliedszeit des Erblassers bei der Berechnung der sachbezogenen Abfindungsansprüche angerechnet wird, auch im Falle der Einzelrechtsnachfolge im Wege vorweggenommener Erbfolge (vgl. BGH, Beschl. v. 16.06.2000, BLw 12/99, WM 2000, 1760, 1762).
  • OLG Naumburg, 20.06.2001 - 2 Ww 50/99

    Landwirtschaftsanpassung - Erbe des Land- und Inventareinbringers - …

    aa) Der Grundsatz, dass der Erbe eines Land- und Inventareinbringers, der selbst LPG-Mitglied ist, in die genossenschaftliche Stellung des Erblassers einrückt, und dass ihm dessen Mitgliedszeit bei der Berechnung der sachbezogenen Abfindungsansprüche angerechnet wird, gilt auch im Falle der Einzelrechtsnachfolge im Wege vorweggenommener Erbfolge (vgl. BGH, Beschl. v. 16.06.2000, BLw 12/99, AgrarR 2001, 21, 22; so schon Senatsbeschl. v. 19.05.1999 - 2 Ww 73/97).
  • OLG Dresden, 06.10.2000 - WLw 771/00

    Rückerstattung von Inventarbeiträgen; Boden- und Inventareinbringer; Eintritt in …

    Denn auch der zitierten Entscheidung vom 16.06.2000 (BLw 12/99) lag ein Sachverhalt zugrunde, bei welchem die mitgliedschaftsrechtliche Nachfolge aus der Rechtsstellung als Erbe oder Familienangehöriger eines genossenschaftlich nicht gebundenen Erben folgt, wenngleich die Einzelrechtsnachfolge durch notariellen Überlassungsvertrag dem Muster des § 45 Abs. 3 LPG-G entsprechend vorweggenommen wurde.
  • OLG Dresden, 28.02.2001 - WLw 1313/00

    Einbringungsvertrag zum Zwecke des Vollzuges der beschlossenen Umstrukturierung …

    Damit entstand jedoch die tatsächliche Wirkung einer Nachfolge in der Rechtsstellung des Erblassers bei dieser LPG (vgl. BGH, Beschluss vom 26.10.1999, BLw 9/99, NLBZAR 2000, 16, 17; BGH, Beschluss vom 26.10.1999, BLw 58/98, NLBZAR 2000, 111, 112; BGH, Beschluss vom 16.06.2000, BLw 12/99).
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