Rechtsprechung
| BGH, 09.03.2006 - BLw 23/05 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
LwVG § 20 Abs. 1 Nr. 4; ; LwVG § 24 Abs. 2 Nr. 2; ; LwVG § 44; ; LwVG § 45; ; GrdstVG § 2; ; GrdstVG § 9 Abs. 1 Nr. 1
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Genehmigungsverweigerung bezüglich eines Kaufvertrages über Grundbesitz; Beschwerdeberechtigung beim Genehmigungsverfahren nach dem Grundstücksverkehrsgesetz; Schutz privater Interessen Dritter beim Erwerb eines genehmigungspflichtig veräußerten ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde eines Dritten gegen die Erteilung der Genehmigung nach dem GrdstVG
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Grundstücksverkehrsgesetz schützt nicht private Interessen Dritter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bersenbrück, 15.12.2004 - 5 Lw 80/04
- OLG Oldenburg, 03.06.2005 - 10 W 9/05
- BGH, 09.03.2006 - BLw 23/05
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.03.1994 - III ZR 10/93
Entschädigung für die Verlegung einer Fernwasserleitung wegen des Neubaus einer …
Auszug aus BGH, 09.03.2006 - BLw 23/05
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschl. v. 30. Juni 1994, III ZR 112/93, AgrarR 1995, 150, 151) und des Bundesverwaltungsgerichts (RdL 1996, 109 f.) dienen das Genehmigungserfordernis nach § 2 GrdstVG und der - hier von der zuständigen Behörde angenommene - Genehmigungsversagungsgrund des § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG allein dem öffentlichen wirtschafts- und agrarpolitischen Interesse der Allgemeinheit, durch eine sachgerechte Regelung des Verkehrs mit land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken die Agrarstruktur in der Bundesrepublik Deutschland zu verbessern; dagegen bezwecken die Vorschriften nicht, auch nicht neben diesem Ziel, den Schutz der privaten Interessen Dritter, die an dem Erwerb des genehmigungspflichtig veräußerten Grundstücks interessiert, aber an dem Kaufvertrag nicht beteiligt sind. - BGH, 30.06.1994 - III ZR 112/93
Erteilung einer Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz (GrdstVG) - …
Auszug aus BGH, 09.03.2006 - BLw 23/05
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschl. v. 30. Juni 1994, III ZR 112/93, AgrarR 1995, 150, 151) und des Bundesverwaltungsgerichts (RdL 1996, 109 f.) dienen das Genehmigungserfordernis nach § 2 GrdstVG und der - hier von der zuständigen Behörde angenommene - Genehmigungsversagungsgrund des § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG allein dem öffentlichen wirtschafts- und agrarpolitischen Interesse der Allgemeinheit, durch eine sachgerechte Regelung des Verkehrs mit land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken die Agrarstruktur in der Bundesrepublik Deutschland zu verbessern; dagegen bezwecken die Vorschriften nicht, auch nicht neben diesem Ziel, den Schutz der privaten Interessen Dritter, die an dem Erwerb des genehmigungspflichtig veräußerten Grundstücks interessiert, aber an dem Kaufvertrag nicht beteiligt sind. - BGH, 13.03.1951 - V BLw 108/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 09.03.2006 - BLw 23/05
Dieses Interesse zu wahren, obliegt der Genehmigungsbehörde (vgl. Senat, BGHZ 1, 267, 271) und nicht dem erwerbsinteressierten Dritten.
- OLG Frankfurt, 17.03.2014 - 20 WLw 7/13
Zum siedlungsrechtlichen Vorkaufsrecht
Dabei entspricht es einhelliger höchstrichterlicher und auch neuerer Rechtsprechung, dass der Genehmigungsversagungsgrund der ungesunden Verteilung von Grund und Boden nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG, der dem öffentlichen wirtschafts- und agrarpolitischen Interesse der Allgemeinheit dient, durch eine sachgerechte Regelung des Verkehrs mit land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken die Agrarstruktur in der Bundesrepublik Deutschland zu verbessern (vgl. BGH, Beschluss vom 09. März 2006 - BLw 23/05 dok. bei juris), mit dem Grundgesetz vereinbar ist. - OLG Frankfurt, 22.02.2007 - 15 W 39/06
Ausübung eines siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts: Erstreckung des Vorkaufs auf …
Das Genehmigungserfordernis dient allein dem öffentlichen wirtschafts- und agrarpolitischen Interesse der Allgemeinheit, durch eine sachgerechte Regelung des Verkehrs mit landwirtschaftlichen Grundstücken die Agrarstruktur zu verbessern (BGH NJOZ 2006, 2063 f). - OLG Frankfurt, 28.06.2007 - 15 Ww 1/06
Ausübung des Vorkaufsrechts durch die Siedlungsbehörde gemäß § 4 RSG
Das Genehmigungserfordernis dient allein dem öffentlichen wirtschafts- und agrarpolitischen Interesse der Allgemeinheit, durch eine sachgerechte Regelung des Verkehrs mit landwirtschaftlichen Grundstücken die Agrarstruktur zu verbessern (BGH NJOZ 2006, 2063 f). - VG Hamburg, 29.10.2021 - 6 K 1892/20
Erfolglose Klage eines Landwirts gegen die Genehmigung eines …
Hieraus kann der Kläger schon deshalb keine Klagebefugnis ableiten, weil § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG allein öffentlichen Interessen dient und Dritten keine Schutzwirkung vermitteln soll (…BVerwG, Beschl. v. 23.1.1996, 11 B 150.95, juris Rn. 4, bestätigt durch BVerfG, Beschl. v. 21.8.1997, 1 BvR 514/96;… s. auch OVG Bremen, Urt. v. 16.5.1995, 1 BA 44/94, juris Rn. 30 f.; ebenso BGH, Beschl. v. 9.3.2006, BLw 23/05, juris Rn. 6 ff., jeweils m.w.N.).
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