Rechtsprechung
| BGH, 05.11.2004 - BLw 26/04 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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LwAnpG 1990 § 14, § 22 Abs. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
LwAnpG 1990 § 22 Abs. 1; ; LwAnpG 1990 § 14
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- nomos.de
, S. 29 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
§ 14, 22 LwAnpG 1990
Teilung einer LPG und Abfindungsansprüche nach dem LwAnpG - Wolters Kluwer
Abfindungsansprüche nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG); Teilung eines Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft (LPG) zum Zusammenschluss zweier LPGs; Umwandlung einer LPG in eine Agrargenossenschaft; Teilung einer LPG durch Beschluss einer ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
LwAnpG (1990) §§ 22 Abs. 1, 14
29/04 - ??? - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
LwAnpG (1990) § 22 Abs. 1 § 14
Zulässigkeit der Teilung einer LPG - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Landwirtschaftsrecht - Teilung einer LPG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- nomos.de
, S. 29 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
§ 14, 22 LwAnpG 1990
Teilung einer LPG und Abfindungsansprüche nach dem LwAnpG
Verfahrensgang
- AG Wernigerode, 28.04.2003 - 9 Lw 17/99
- OLG Naumburg, 25.02.2004 - 2 Ww 51/03
- BGH, 05.11.2004 - BLw 26/04
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2005, 86
- NJ 2005, 216
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BGH, 07.06.1999 - II ZR 285/98
Zusammenschluß von LPG
Auszug aus BGH, 05.11.2004 - BLw 26/04
b) Daß etwaige Gründungsmängel durch die jeweiligen Eintragungen der entstandenen Gesellschaften in das LPG-Register nach § 37 Abs. 2 LwAnpG/1990 geheilt worden sind, entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Senat, BGHZ 137, 134, 140; BGH, Urt. v. 7. Juni 1999, II ZR 285/98, AgrarR 2000, 132, 133) und wird von der Rechtsbeschwerde auch nicht grundsätzlich in Frage gestellt.Ein solcher Zusammenschluß kann auch in einem Zuge zusammen mit einer Teilung einzelner beteiligter Genossenschaften gem. §§ 4 ff. LwAnpG/1990 erfolgen, § 22 Abs. 2 LwAnpG/1990 (BGH, Urt. v. 7. Juni 1999, II ZR 258/98, AgrarR 2000, 132, 133).
- BGH, 18.09.1975 - II ZB 6/74
Verbotenes Selbstkontrahieren durch Fassung von Gesellschafterbeschlüssen
Auszug aus BGH, 05.11.2004 - BLw 26/04
a) Der Beschluß der Mitgliederversammlung der LPG (P) Wa. vom 3. Juni 1991 ist ein privatautonomes Rechtsgeschäft eigener Art (vgl. BGHZ 65, 93, 96 f.;… für das Aktienrecht siehe etwa Hüffer, AktG, 6, Aufl., § 133 Rdn. 3 f.), dessen Auslegung Sache des Tatrichters ist, die vom Revisions- bzw. Rechtsbeschwedegericht nur eingeschränkt überprüfbar ist (…vgl. BGH, Urt. v. 2. Dezember 1994, V ZR 23/94, WM 1995, 434, 436; Senat, BGHZ 132, 353, 357), nämlich dahin, ob wesentlicher Auslegungsstoff außer acht gelassen wurde, ob die Interessenlage hinreichend berücksichtigt wurde und ob ansonsten die anerkannten Auslegungsgrundsätze beachtet und nicht gegen Erfahrungssätze und gegen die Denkgesetze verstoßen wurde (siehe nur Senat, Beschl. v. 16. April 2004, BLw 7/04, RdL 2004, 209, 210). - BGH, 03.05.1996 - BLw 54/95
Umwandlung einer LPG in eine Aktiengesellschaft
Auszug aus BGH, 05.11.2004 - BLw 26/04
a) Der Beschluß der Mitgliederversammlung der LPG (P) Wa. vom 3. Juni 1991 ist ein privatautonomes Rechtsgeschäft eigener Art (vgl. BGHZ 65, 93, 96 f.;… für das Aktienrecht siehe etwa Hüffer, AktG, 6, Aufl., § 133 Rdn. 3 f.), dessen Auslegung Sache des Tatrichters ist, die vom Revisions- bzw. Rechtsbeschwedegericht nur eingeschränkt überprüfbar ist (…vgl. BGH, Urt. v. 2. Dezember 1994, V ZR 23/94, WM 1995, 434, 436; Senat, BGHZ 132, 353, 357), nämlich dahin, ob wesentlicher Auslegungsstoff außer acht gelassen wurde, ob die Interessenlage hinreichend berücksichtigt wurde und ob ansonsten die anerkannten Auslegungsgrundsätze beachtet und nicht gegen Erfahrungssätze und gegen die Denkgesetze verstoßen wurde (siehe nur Senat, Beschl. v. 16. April 2004, BLw 7/04, RdL 2004, 209, 210).
- BGH, 07.11.1997 - LwZR 1/97
Kein unbeschränkter Bestandsschutz für fehlerhaft umgewandeltes LPG-Unternehmen
Auszug aus BGH, 05.11.2004 - BLw 26/04
b) Daß etwaige Gründungsmängel durch die jeweiligen Eintragungen der entstandenen Gesellschaften in das LPG-Register nach § 37 Abs. 2 LwAnpG/1990 geheilt worden sind, entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Senat, BGHZ 137, 134, 140;… BGH, Urt. v. 7. Juni 1999, II ZR 285/98, AgrarR 2000, 132, 133) und wird von der Rechtsbeschwerde auch nicht grundsätzlich in Frage gestellt. - BGH, 16.04.2004 - BLw 7/04
Rechte ausscheidender Mitglieder bei Übertragung des LPG -Vermögens
Auszug aus BGH, 05.11.2004 - BLw 26/04
a) Der Beschluß der Mitgliederversammlung der LPG (P) Wa. vom 3. Juni 1991 ist ein privatautonomes Rechtsgeschäft eigener Art (vgl. BGHZ 65, 93, 96 f.;… für das Aktienrecht siehe etwa Hüffer, AktG, 6, Aufl., § 133 Rdn. 3 f.), dessen Auslegung Sache des Tatrichters ist, die vom Revisions- bzw. Rechtsbeschwedegericht nur eingeschränkt überprüfbar ist (…vgl. BGH, Urt. v. 2. Dezember 1994, V ZR 23/94, WM 1995, 434, 436; Senat, BGHZ 132, 353, 357), nämlich dahin, ob wesentlicher Auslegungsstoff außer acht gelassen wurde, ob die Interessenlage hinreichend berücksichtigt wurde und ob ansonsten die anerkannten Auslegungsgrundsätze beachtet und nicht gegen Erfahrungssätze und gegen die Denkgesetze verstoßen wurde (siehe nur Senat, Beschl. v. 16. April 2004, BLw 7/04, RdL 2004, 209, 210). - BGH, 02.12.1994 - V ZR 23/94
Identitätswahrender Formwechsel bei Umwandlung einer LPG in eine GmbH
Auszug aus BGH, 05.11.2004 - BLw 26/04
a) Der Beschluß der Mitgliederversammlung der LPG (P) Wa. vom 3. Juni 1991 ist ein privatautonomes Rechtsgeschäft eigener Art (vgl. BGHZ 65, 93, 96 f.;… für das Aktienrecht siehe etwa Hüffer, AktG, 6, Aufl., § 133 Rdn. 3 f.), dessen Auslegung Sache des Tatrichters ist, die vom Revisions- bzw. Rechtsbeschwedegericht nur eingeschränkt überprüfbar ist (vgl. BGH, Urt. v. 2. Dezember 1994, V ZR 23/94, WM 1995, 434, 436; Senat, BGHZ 132, 353, 357), nämlich dahin, ob wesentlicher Auslegungsstoff außer acht gelassen wurde, ob die Interessenlage hinreichend berücksichtigt wurde und ob ansonsten die anerkannten Auslegungsgrundsätze beachtet und nicht gegen Erfahrungssätze und gegen die Denkgesetze verstoßen wurde (siehe nur Senat, Beschl. v. 16. April 2004, BLw 7/04, RdL 2004, 209, 210).
- BGH, 06.10.2005 - BLw 11/05
Anforderungen an die Darlegung eines Divergenzfalls
Die Antragsteller meinen, der angefochtene Beschluss weiche von der Senatsentscheidung vom 5. November 2004 (BLw 26/04, RdL 2005, 86) ab, weil hier die Verhältnisse zumindest bezüglich der LPG T. völlig anders lägen.Die Antragsteller verweisen zwar auf einen in dem Senatsbeschluss vom 5. November 2004 (aaO) enthaltenen Rechtssatz, zeigen aber keinen davon abweichenden Rechtssatz in der angefochtenen Entscheidung auf.
- BGH, 06.10.2005 - BLw 10/05
Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde in Landwirtschaftssachen mangels Darlegung …
Der Antragsteller meint, der angefochtene Beschluss weiche von der Senatsentscheidung vom 5. November 2004 (BLw 26/04, RdL 2005, 86) ab, weil hier die Verhältnisse zumindest bezüglich der LPG T. völlig anders lägen.Der Antragsteller verweist zwar auf einen in dem Senatsbeschluss vom 5. November 2004 (aaO) enthaltenen Rechtssatz, zeigt aber keinen davon abweichenden Rechtssatz in der angefochtenen Entscheidung auf.
- BGH, 09.11.2005 - BLw 21/05
Rechtsfolgen der Eintragung eines Beschlusses zur Umwandlung einer LPG
Die Auslegung der Beschlussfassungen durch das Berufungsgericht kann vom Rechtsbeschwerdegericht grundsätzlich nur auf Rechtsfehler überprüft werden (vgl. Senat BGHZ 132, 353, 357; Beschl. v. 5. November 2004, BLw 26/04, RdL 2005, 80, 81). - BGH, 06.10.2005 - BLw 12/05
Anforderungen an die Darlegung eines Divergenzfalls
Die Antragsteller meinen, der angefochtene Beschluss weiche von der Senatsentscheidung vom 5. November 2004 (BLw 26/04, RdL 2005, 86) ab, weil hier die Verhältnisse zumindest bezüglich der LPG T. völlig anders lägen.Die Antragsteller verweisen zwar auf einen in dem Senatsbeschluss vom 5. November 2004 (aaO) enthaltenen Rechtssatz, zeigen aber keinen davon abweichenden Rechtssatz in der angefochtenen Entscheidung auf.
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