Rechtsprechung
| BGH, 14.10.1993 - BLw 31/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen eine landwirtschaftsgerichtliche Entscheidung - Anforderungen an eine Streitigkeit im Sinne des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG) - Behandlung einer Rechtssache als Landpachtsache
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 30.04.1992 - BLw 5/92
Rechtsstreitigkeiten aus dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz
Auszug aus BGH, 14.10.1993 - BLw 31/93
Diese Bestimmung ist als Ausnahmeregelung im System des Rechtsschutzes eng auszulegen und auf solche Streitigkeiten beschränkt, deren materielle Grundlage unmittelbar in diesem Gesetz geregelt ist (Senatsbeschlüsse v. 30. April 1992, BLw 5/92, AgrarR 1992, 204 ff; v. 21. Januar 1993, BLw 45/92, AgrarR 1993, 188).Dies hat der Senat bereits im Beschluß vom 30. April 1992 (a.a.O.) ausgesprochen.
- BGH, 17.12.1992 - V ZR 254/91
Nutzung von LPG -Kleingartenflächen nach Kündigung durch Landkreis
Auszug aus BGH, 14.10.1993 - BLw 31/93
Zwar ist auch im vorliegenden Fall der Nutzungsvertrag durch die Kündigung des Landkreises aufgelöst worden (vgl. BGH, Urt. v. 17. Dezember 1992, V ZR 254/91, AgrarR 1993, 90, 91). - BGH, 21.01.1993 - BLw 45/92
Streitigkeiten über Arbeitverhältnis bei einer LPG
Auszug aus BGH, 14.10.1993 - BLw 31/93
Diese Bestimmung ist als Ausnahmeregelung im System des Rechtsschutzes eng auszulegen und auf solche Streitigkeiten beschränkt, deren materielle Grundlage unmittelbar in diesem Gesetz geregelt ist (Senatsbeschlüsse v. 30. April 1992, BLw 5/92, AgrarR 1992, 204 ff; v. 21. Januar 1993, BLw 45/92, AgrarR 1993, 188).
- BGH, 30.06.1994 - BLw 15/94
Zuständigkeit der Landwirtschaftsgerichte für Streitigkeiten zwischen einem …
Diese Bestimmung, die zu einem Wegfall der Mittelinstanz geführt hat, ist als Ausnahmeregelung im System des Rechtsschutzes eng auszulegen und auf solche Streitigkeiten beschränkt, deren materielle Grundlage unmittelbar in diesem Gesetz geregelt ist (Senatsbeschlüsse v. 30. April 1992, BLw 5/92, AgrarR 1992, 204; v. 21. Januar 1993, BLw 45/92, AgrarR 1993, 188 und v. 14. Oktober 1993, BLw 31/93).Selbst wenn als Grundlage dieser Ansprüche ein Pacht- oder sonstiges Nutzungsverhältnis in Betracht käme, wurde es sich um keine Rechtsstreitigkeit aus dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz handeln (vgl. Senatsbeschlüsse v. 30. April 1992 aaO. und v. 14. Oktober 1993, BLw 31/93).
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