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Rechtsprechung
   BGH, 08.12.1995 - BLw 34/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2223
BGH, 08.12.1995 - BLw 34/95 (https://dejure.org/1995,2223)
BGH, Entscheidung vom 08.12.1995 - BLw 34/95 (https://dejure.org/1995,2223)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 1995 - BLw 34/95 (https://dejure.org/1995,2223)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    GrdstVG § 9
    Zum Tatbestandsmerkmal des landwirtschaftlichen Betriebes i.S.d. GrdstVG

  • Wolters Kluwer

    Landwirtschaftlicher Betrieb - Grundstücksnutzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GrdstVG § 9 Abs. 5
    Begriff des landwirtschaftlichen Betriebes bei Nutzung von Wiesenflächen als Pferdekoppeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    GrdstVG § 9 Abs. 5
    Begriff des landwirtschaftlichen Betriebes

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 528
  • DNotZ 1996, 885
  • WM 1996, 746
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.07.1966 - V BLw 9/66

    Versagung der Genehmigung zu einem Kaufvertrag über ein Grundstück durch das …

    Auszug aus BGH, 08.12.1995 - BLw 34/95
    Dies gilt unabhängig davon, aus welchen Gründen das Siedlungsunternehmen von der Ausübung des Vorkaufsrechts abgesehen hat (vgl. Senatsbeschl. v. 7. Juli 1966, V BLw 9/66, RdL 1966, 231, 232 ff).
  • OLG Stuttgart, 29.03.2011 - 101 W 4/10

    Versagung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung wegen ungesunder Verteilung von …

    Der Landesbauernverband hält die von den Antragstellern zitierte Entscheidung des BGH vom 08.12.1995 - BLW 34/95 - nicht für anwendbar.

    Dies setzt voraus, dass die Tierhaltung ganz oder überwiegend aus Erzeugnissen des Betriebs ermöglicht wird (vgl. BGH, Beschl. v. 08.12.1995, BLw 34/95, zit. nach juris RdNr. 9).

  • OVG Niedersachsen, 13.09.2011 - 1 KN 56/08

    Rechtmäßigkeit eines großflächigen, die Tierhaltung beschränkenden einfachen …

    Das wäre in der Sache jedoch zweifelhaft, weil § 1 Abs. 2 GrdstVG bei einer Tierhaltung für ihre Qualifizierung als Landwirtschaft ebenfalls voraussetzt, dass sie ganz oder jedenfalls überwiegend aus den Erzeugnissen des Betriebs ermöglicht wird (BGH, Beschl. v. 8.12.1995 - BLw 34/95 -, RdL 1996, 133; OLG Stuttgart, Beschl. v. 26.5.2008 - 101 W 6/07 -, RdL 2008, 275; Beschl. v. 29.3.2011 - 101 W 4/10 -, AUR 2011, 284).
  • OLG Köln, 23.10.2014 - 23 WLw 5/14

    Aufhebung der Hofeigenschaft durch Bewirtschaftung durch Dritte

    Die Abgrenzung richtet sich danach, ob die Tierhaltung ganz oder überwiegend aus den Bodenerzeugnissen des Betriebs ermöglicht wird, ob also die Futtermengen überwiegend zugekauft oder aber von den Flächen der Besitzung gewonnen werden (BGH AgrarR 1996, 56 = NJW-RR 1996, 528; Senat Beschl. v. 23.11.1998 - 23 WLw 1/98, Beschl. v. 5.11.2012 - 23 WLw 7/12, BeckRS 2012, 24048; OLG Hamm AuR 2003, 354 = RdL 2004, 153;… Faßbender/Hötzel/von Jeinsen/Pikalo § 1 HöfeO Rn. 10;… Lange/Wulff/Lüdtke-Handjery, HöfeO, 10. Aufl., § 1 Rn. 7;… Wöhrmann § 1 HöfeO Rn. 12).
  • OLG Dresden, 21.01.2019 - W XV 712/18
    c) Ungeachtet der Frage, ob die Beteiligte zu 2) ein Landwirtschaftsunternehmen führt (Gegenstand des Unternehmens ist nach der Eintragung im Handelsregister die "Durchführung von land-, fischerei- und forstwirtschaftlichen Tätigkeiten unter besonderer Berücksichtigung der Belange des Biotop- und Artenschutzes", vgl. HRB 14654, Handelsregister B des Amtsgerichts Chemnitz; vgl. im übrigen: BGH, Beschluss vom 8. Dezember 1995 - BLw 34/95, NJW-RR 1996, S. 528/9, Rn 8, zitiert nach juris), ist sie - wie die Genehmigungsbehörde und das Landwirtschaftsgericht zutreffend entschieden haben - bezogen auf die hier zum Verkauf stehenden Flächen als Nichtlandwirtin anzusehen.

    Aufgrund der wenig schlüssigen Einlassungen der Beteiligten zu 2) liegt es überdies nahe, mit dem Landwirtschaftsgericht Bautzen anzunehmen, dass es der Beteiligten zu 2) überhaupt nicht auf die zusammenhängende, zielgerichtete und auf einem schlüssigen Konzept beruhende Bewirtschaftung ihrer auf ganz Sachsen verteilten landwirtschaftlichen Nutzflächen ankommt (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Dezember 1995 - BLw 34/95, NJW-RR 1996, S. 528/9, Rn. 8, zitiert nach juris: "Im Kern besteht Einigkeit darüber, dass ein landwirtschaftlicher Betrieb mehr darstellt als eine Ansammlung landwirtschaftlicher Grundstücke.").

  • VG Stuttgart, 22.10.2012 - 2 K 2655/12
    Nach einem Rechtsstreit nach dem Grundstücksverkehrsgesetz entschied der BGH mit Beschluss vom 08. Dezember 1995 (BLw 34/95), dass der Grundstückskauf zu genehmigen sei.
  • OLG Dresden, 20.04.2000 - WLw 2117/99

    Voraussetzungen für eine Versagung der Genehmigung nach dem GrdstVG

    Soweit der Zeuge J. die kaufvertragsgegenständlichen Flächen zur Erweiterung seiner gewerblichen Betriebsteile (Pferdepension und Pferdetouristik) benötigt, ist er gegenüber einem erwerbenden Nichtlandwirt nicht durch Versagung der Genehmigung des Kaufvertrages mit einem Nichtlandwirt zu bevorzugen, da die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen als Pferdekoppel grundsätzlich keine landwirtschaftliche Nutzung darstellt (vgl. BGH - Beschluss vom 08.12.1995 - BLw 34/95, AgrarR 1996, 56, 57).
  • OLG Oldenburg, 20.09.2016 - 10 W 9/16

    Versagung der Genehmigung der Veräußerung von landwirtschaftlichen Flächen nach …

    Die in § 9 Abs. 5 GrdstVG bestimmte Rechtsfolge tritt unabhängig davon ein, aus welchen Gründen die Siedlungsbehörde das Vorkaufsrecht nicht ausgeübt hat (vgl. BGH NJW-RR 2014, 1168 Tz. 13, NJW-RR 1996, 528; NJW 1966, 2310;… Netz, Grundstücksverkehrsgesetz, 7. Aufl. Rn. 2190).
  • BGH, 23.09.1999 - LwZB 2/99

    Zulässigkeit einer Abweichungsrechtsbeschwerde in Landwirtschaftssachen

    Insoweit weicht das Beschwerdegericht nicht von der Senatsentscheidung vom 8. Dezember 1995, BLw 34/95 (NJW-RR 1996, 528) ab, die einen ganz anderen Fall mit nicht ausreichender Futtergrundlage aus eigener Erzeugung betraf.
  • OLG Dresden, 21.01.2019 - W XV 622/18
    Auch dies spricht gegen die Absicht der Errichtung eines Landwirtschaftsbetriebs, da die Zucht und Haltung von Pferden nur dann als Landwirtschaft angesehen werden kann, wenn die Tierhaltung ganz oder überwiegend aus Erzeugnissen des Betriebes ermöglicht wird (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Dezember 1995 - BLw 34/95, RdL 1996, S. 133, Rn. 9, zitiert nach juris; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 29. März 2011 - 101 W 4/10, RdL 2012, S. 16 ff, Rn. 32, zitiert nach juris; keine Landwirtschaft: Nutzung einer Wiesenfläche als Pferdekoppel: BGH, Beschluss vom 8. Dezember 1995 - BLw 34/95, NJW-RR 1996, S. 528/9, Rn. 9, zitiert nach juris; OLG Koblenz…, Beschluss vom 29. August 2000 - 3 W 664/99, RdL 2000, S. 302/3, Rn. 13, zitiert nach juris).
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