Rechtsprechung
| BGH, 26.04.2002 - BLw 36/01 |
Volltextveröffentlichungen (13)
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GrdstVG § 9 Abs. 1 Nr. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
GrdstVG § 9 Abs. 1 Nr. 1
- Deutsches Notarinstitut
GrdstVG § 9 Abs. 1 Nr. 1
Grundstücksverkehrsgesetz: Ungesunde Verteilung von Grund und Boden - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Grobes Mißverhältnis - Eigenland - Pachtland - Zuerwerb - Verbesserung der Agrarstruktur
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GrdstVG § 9 Abs. 1 Nr. 1
Verbesserung der Agrarstruktur durch prozentual geringe Erhöhung des Eigenlandanteils - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Landwirtschaft - Zuerwerb dient immer Verbesserung der Argrarstruktur
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 1169
- MDR 2002, 1001
- NJ 2002, 651
- WM 2002, 2521
Wird zitiert von ... (25) Zitiert selbst (6)
- BGH, 29.11.1996 - BLw 10/96
Voraussetzungen des siedlungsrechtilchen Vorkaufsrechts; Bindung des …
Auszug aus BGH, 26.04.2002 - BLw 36/01
Es legt an sich auch die Rechtsprechung des Senats zugrunde, wonach bei einem groben Mißverhältnis zwischen Eigenland und Pachtland die Vergrößerung des Eigenlandanteils der wirtschaftlichen Stärkung des Betriebs und damit der Verbesserung der Agrarstruktur dient (Beschl. v. 29. November 1996, BLw 10/96, NJW 1997, 1073, 1075).Darin liegt ein abstrakter Rechtssatz, der dem Rechtssatz, den der Senat in seiner Entscheidung vom 29. November 1996 (BLw 10/96, aaO) aufgestellt hat, widerspricht.
- BGH, 06.07.1990 - BLw 8/88
Veräußerung landwirtschaftlicher Grundstücke an einen Nebenerwerbslandwirt
Auszug aus BGH, 26.04.2002 - BLw 36/01
Das Beschwerdegericht geht von der Rechtsprechung des Senats aus, daß eine ungesunde Verteilung von Grund und Boden, die der Genehmigung des Vertrages zwischen den Beteiligten zu 1 bis 3 und der Beteiligten zu 4 nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG entgegenstehen kann, dann gegeben ist, wenn ein landwirtschaftlich genutztes Grundstück an einen Nichtlandwirt veräußert wird, obwohl ein Landwirt die Fläche zur Aufstockung seines Betriebs dringend benötigt und bereit und in der Lage ist, das Land zu den Bedingungen des Kaufvertrages zu erwerben (BGHZ 75, 81, 83 f; 94, 292, 294 f; 112, 86, 88). - BGH, 09.05.1985 - BLw 8/84
Genehmigung eines Grundstücksverkaufs im Rahmen eines Projekts zur Erhaltung und …
Auszug aus BGH, 26.04.2002 - BLw 36/01
Das Beschwerdegericht geht von der Rechtsprechung des Senats aus, daß eine ungesunde Verteilung von Grund und Boden, die der Genehmigung des Vertrages zwischen den Beteiligten zu 1 bis 3 und der Beteiligten zu 4 nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG entgegenstehen kann, dann gegeben ist, wenn ein landwirtschaftlich genutztes Grundstück an einen Nichtlandwirt veräußert wird, obwohl ein Landwirt die Fläche zur Aufstockung seines Betriebs dringend benötigt und bereit und in der Lage ist, das Land zu den Bedingungen des Kaufvertrages zu erwerben (BGHZ 75, 81, 83 f; 94, 292, 294 f; 112, 86, 88).
- BGH, 13.12.1991 - BLw 8/91
Einwendungen gegen siedlungsrechtliches Vorkaufsrecht bei Veräußerung …
Auszug aus BGH, 26.04.2002 - BLw 36/01
Das Beschwerdegericht wird prüfen müssen, ob die Beteiligte zu 4 wie ein Nichtlandwirt zu behandeln ist, bei dem auch konkrete und in absehbarer Zeit zu verwirklichende Absichten und Vorkehrungen zur Übernahme einer mindestens leistungsfähigen Nichterwerbslandwirtschaft nicht festzustellen sind (BGHZ 116, 348, 351). - BGH, 03.05.1996 - BLw 39/95
Zum Zuschlag zum Hofeswert, wenn Grundstücke mit Baulandqualität zum Hof gehören
Auszug aus BGH, 26.04.2002 - BLw 36/01
Da das Beschwerdegericht sie nicht zugelassen hat und der Senat hieran gebunden ist (vgl. nur Senatsbeschl. v. 3. Mai 1996, BLw 39/95, NJW 1996, 2229) ist sie nur unter den Voraussetzungen des § 24 Abs. 2 Nr. 1 LwVG als Abweichungsrechtsbeschwerde zulässig. - BGH, 04.07.1979 - V BLw 4/79
Wer ist hauptberuflicher Landwirt im Sinne des GrdstVG?
Auszug aus BGH, 26.04.2002 - BLw 36/01
Das Beschwerdegericht geht von der Rechtsprechung des Senats aus, daß eine ungesunde Verteilung von Grund und Boden, die der Genehmigung des Vertrages zwischen den Beteiligten zu 1 bis 3 und der Beteiligten zu 4 nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG entgegenstehen kann, dann gegeben ist, wenn ein landwirtschaftlich genutztes Grundstück an einen Nichtlandwirt veräußert wird, obwohl ein Landwirt die Fläche zur Aufstockung seines Betriebs dringend benötigt und bereit und in der Lage ist, das Land zu den Bedingungen des Kaufvertrages zu erwerben (BGHZ 75, 81, 83 f; 94, 292, 294 f; 112, 86, 88).
- BGH, 26.11.2010 - BLw 14/09
Grundstücksverkehrsgenehmigung bei Veräußerung eines landwirtschaftlichen …
Aufgrund der veränderten Verhältnisse, vor allem in den neuen Ländern, ist auch die Aufstockung des Eigenlandanteils der die Landwirtschaft in der Rechtsform juristischer Personen (in der Regel als Kapitalgesellschaften) betreibenden Unternehmen als eine Maßnahme zur Verbesserung der Agrarstruktur anzuerkennen (Senat, Beschlüsse vom 26. April 2002 - BLw 36/01, NJW-RR 2002, 1169 und vom 28. April 2006 - BLw 32/05, NJW-RR 2006, 1245, 1246). - BGH, 28.04.2017 - BLw 1/15
Genehmigungsverfahren nach dem Grundstücksverkehrsgesetz: Beurteilung des …
Anerkannt hat der Senat dies auch bei einer geringfügigen Anhebung eines bislang geringen Eigenlandanteils (Senat, Beschluss vom 26. April 2002 - BLw 36/01, NJW-RR 2002, 1169 f.).Zudem kann sich ein dringender Aufstockungsbedarf schon daraus ergeben, dass die zu erwerbenden Flächen in unmittelbarer Nähe der Hofstelle oder der bereits bewirtschafteten Flächen des kaufinteressierten Landwirts liegen und daher besonders geeignet sind, die Wirtschaftlichkeit der Betriebsführung zu verbessern (vgl. Senat, Beschluss vom 26. April 2002 - BLw 36/01, NJW-RR 2002, 1169, 1170; OLG Koblenz, OLGR 2004, 42;… Netz, Grundstückverkehrsgesetz, 7. Aufl., Rn. 2073).
- BGH, 28.04.2006 - BLw 32/05
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entscheidung über Einwendungen gegen die Ausübung …
Die Aufstockungsbedürftigkeit der Agrargenossenschaft ergibt sich aus dem geringen Eigenlandanteil von 6, 6 vom Hundert der bewirtschafteten Fläche, bei dem auch dessen nur geringe Vergrößerung einer wünschenswerten wirtschaftlichen Stärkung des Betriebs dient (Senat, Beschl. v. 29. November 1996, BLw 10/96, NJW 1997, 1073, 1075, insoweit in BGHZ 134, 166 nicht abgedruckt; Beschl. v. 26. April 2002, BLw 36/01, NJW-RR 2002, 1169).
- BGH, 28.11.2014 - BLw 2/14
Versagung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung wegen ungesunder Bodenverteilung: …
Das gilt unabhängig von der Rechtsform, in der das Unternehmen betrieben wird (vgl. Senat, Beschluss vom 26. April 2002 - BLw 36/01, NJW-RR 2002, 1169, 1170 [GmbH]; Beschluss vom 28. April 2006 - BLw 32/05, NJW 2006, 1245 [eG]). - BGH, 28.11.2014 - BLw 3/13
Landwirtschaftssache: Wirksamkeit einer Verlängerung der Frist für die …
Denn jeder Schritt auf dem Weg zu einem ausgewogenen Verhältnis zwischen eigenen und gepachteten Flächen bedeutet eine strukturelle Verbesserung (Senat, Beschluss vom 26. April 2002 - BLw 36/01, NJW-RR 2002, 1169, 1170). - OLG Hamm, 12.05.2026 - 10 W 9/26
Keine Versagung der Genehmigung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 , Abs. 2 GrdstVG bei …
Jeder Schritt auf dem Weg zu einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Eigenland und Pachtland stellt eine strukturelle Verbesserung dar, und eine Beschränkung auf solche Erwerbsmöglichkeiten, die nur verhältnismäßig große Flächen betreffen, liefe dem Zweck, eine ungesunde Bodenverteilung zu vermeiden, zuwider (BGH, Beschluss vom 26.04.2002 - BLw 36/01, Rn. 4, juris).Entscheidend ist aber nicht die Entfernung der Hofstelle in Kilometern, sondern dass betriebliche Vorteile durch die günstige Lage des Grundstücks nachweisbar sind (BGH, Beschluss vom 26.04.2002 - BLw 36/01, Rn. 4, juris;… Netz, Grundstücksverkehrsgesetz, 9. Auflage 2022, Rn. 2547).
Gesagten dient auch eine geringe Vergrößerung des Eigenlandanteils der wirtschaftlichen Stärkung eines Betriebes (BGH, Beschluss vom 26.04.2002 - BLw 36/01, Rn. 4, juris).
- OLG Schleswig, 03.03.2009 - 3 WLw 20/08
Genehmigungserfordernis beim Grundstücksverkauf an Nichtlandwirt
Die gegenteilige Auffassung der Beschwerde verkennt, dass jeder Schritt auf dem Weg zu einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Eigenland und Pachtland eine strukturelle Verbesserung darstellt und eine Beschränkung auf solche Erwerbsmöglichkeiten, die nur verhältnismäßig große Flächen betreffen, den Zweck, eine ungesunde Bodenverteilung zu vermeiden, zuwiderläuft (BGH, Beschluss vom 24. November 2006 - BLw 11/06 -, NL-BzAR 2007, 98; BGH NJW-RR 2002, 1169 für Erhöhung des Eigenlandanteils um 0, 4 %). - BGH, 24.11.2006 - BLw 14/06
Bestimmung des Hoferben für die Erbfolge der Geschwister des Erblassers und ihrer …
Da das Beschwerdegericht sie nicht zugelassen hat und der Senat hieran gebunden ist (vgl. nur Senat, Beschl. v. 26. April 2002, BLw 36/01, AgrarR 2002, 321), ist sie nur unter den in § 24 Abs. 2 Nr. 1 LwVG genannten Voraussetzungen als Abweichungsrechtsbeschwerde zulässig. - BGH, 24.11.2006 - BLw 11/06
Gerichtliche Kontrolle der Ausübung eines Vorkaufsrechts
Bei einem groben Missverhältnis zwischen eigenen und gepachteten Flächen führt jeder Schritt auf dem Weg zu einem ausgewogenen Verhältnis zu einer strukturellen Verbesserung (Senat, Beschl. v. 26. April 2002, BLw 36/01, NJW-RR 2002, 1169, 1170). - OLG Brandenburg, 20.06.2013 - 5 W (Lw) 5/12
Landwirtschaftssache der freiwilligen Gerichtsbarkeit: Erfordernis der …
"Dringend" ist der Aufstockungsbedarf, wenn eine gesteigerte Notwendigkeit für den Erwerb nach wirtschaftlichen und agrarstrukturellen Gesichtspunkten zu bejahen ist (BGH NJW-RR 2002, 1169, 1170), etwa bei der Anhebung eines bislang geringen Eigenlandanteils (Missverhältnis zwischen Eigenland- und Pachtlandanteil), und zwar auch dann, wenn der Eigenlandanteil durch den in Rede stehenden Flächenerwerb nur in geringem Maße erhöht wird, da jede Vergrößerung des Eigenlandanteils auch der Stärkung des landwirtschaftlichen Betriebs zugute kommt und somit auch der Verbesserung der Agrarstruktur dient (BGH NJW-RR 2002, 1169 f.; AgrarR 2007, 55, 56).Aufgrund der veränderten Verhältnisse, vor allem in den neuen Ländern, ist auch die Aufstockung des Eigenlandanteils der die Landwirtschaft in der Rechtsform juristischer Personen, insbesondere auch als Kapitalgesellschaften, betreibenden Unternehmen als eine Maßnahme zur Verbesserung der Agrarstruktur anzuerkennen (vgl. BGH NJW-RR 2002, 1169 f.; RdL 2006, 236).
- OLG Brandenburg, 04.05.2017 - 5 W (Lw) 7/15
Genehmigung der Veräußerung eines in Brandenburg belegenen landwirtschaftlich …
- OLG Brandenburg, 04.05.2017 - 5 WLw 9/15
Nichterteilung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung für einen Kaufvertrag über …
- OLG Zweibrücken, 24.06.2010 - 4 WLw 31/10
Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz: Verkauf von Weinbergsparzellen an …
- OLG Naumburg, 07.07.2004 - 2 Ww 15/04
Hinsichtlich der Frage, ob verschiedene Grundstücke ein Grundstück im Sinne des …
- OLG Naumburg, 09.08.2006 - 2 Ww 7/06
Landwirtschaftsrecht: Zu den Voraussetzungen für die Ausübung des …
- OLG Hamm, 29.09.2025 - 10 W 127/24
Grundstücksverkauf an Kulturland KG darf genehmigt werden
- OLG Brandenburg, 30.05.2013 - 5 W (Lw) 6/12
Landwirtschaftssache: Genehmigung eines notariellen Grundstückkaufvertrags
- OLG Naumburg, 19.10.2005 - 2 Ww 12/05
Zu den Voraussetzungen einer Versagung der Genehmigung eines Kaufvertrags über …
- OLG Brandenburg, 30.11.2017 - 5 WLw 3/17
Landwirtschaftssache: Versagung der Genehmigung eines Grundstückskaufvertrags …
- OLG Brandenburg, 10.10.2024 - 16 WLw 7/20
Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts; Erteilung der …
- OLG Rostock, 26.04.2022 - 14 W XV 3/19
Erteilung der Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz; Ausübung des …
- OLG Brandenburg, 10.08.2023 - 16 WLw 4/20
Zulässigkeit Ausübung siedlungsrechtliches Vorkaufsrecht durch Landkreis …
- OLG Hamm, 05.08.2003 - 10 W 3/03
Vorliegen einer ungesunden Bodenstruktur i.F.d. Entgegenstehens einer …
- OLG Brandenburg, 30.11.2017 - 5 W (Lw) 3/17
Landwirtschaftssache: Versagung der Genehmigung eines Grundstückskaufvertrags …
- AG Waldbröl, 11.09.2012 - 20 Lw 1/12
Versagung der Genehmigung zur Veräußerung eines landwirtschaftlichen Grundstücks …
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