Rechtsprechung
| BGH, 16.04.2004 - BLw 7/04 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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BGB § 328 Abs. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
BGB § 328 Abs. 1
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 328 Abs. 1
Unwirksamkeit der Übernahme des LPG-Vermögens auf einen anderen Rechtsträger macht auch im Übernahmevertrag vereinbarte Abfindungsansprüche Dritter unwirksam - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Einbringung von Nutzflächen und Inventar in eine Genossenschaft; Abfindungsanspruch unter dem Gesichtspunkt eines Vertrages zu Gunsten Dritter ; Übertragung von Vermögensbestandteilen ; Vereinbarung wegen Verstoßes gegen gesetzliches Verbot
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 328 Abs. 1
LPG -Mitglied; Abfindungsansprüche nach unwirksamer Auflösung der LPG; Vertrag zu Gunsten des LPG-Mitglieds - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 328 Abs. 1
Rechte ausscheidender Mitglieder bei Übertragung des LPG -Vermögens - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Übergang des LPG-Vermögens auf einen anderen Rechtsträger
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 2004, 987 (Ls.)
- NJ 2004, 516
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (7)
- BGH, 10.12.1992 - I ZR 186/90
Fortsetzungszusammenhang - Vertragsstrafevereinbarung
Auszug aus BGH, 16.04.2004 - BLw 7/04
Im vorliegenden Fall hat die Auslegung schon deswegen keinen Bestand, weil das Berufungsgericht gegen die anerkannte Regel verstoßen hat, daß jede Auslegung vom Wortlaut auszugehen hat (siehe nur BGHZ 121, 13, 16;… BGH, Urt. v. 11. September 2000, II ZR 34/99, NJW 2001, 144). - BGH, 11.09.2000 - II ZR 34/99
Grundsätze der Vertragsauslegung
Auszug aus BGH, 16.04.2004 - BLw 7/04
Im vorliegenden Fall hat die Auslegung schon deswegen keinen Bestand, weil das Berufungsgericht gegen die anerkannte Regel verstoßen hat, daß jede Auslegung vom Wortlaut auszugehen hat (siehe nur BGHZ 121, 13, 16; BGH, Urt. v. 11. September 2000, II ZR 34/99, NJW 2001, 144). - BGH, 20.06.1962 - V ZR 219/60
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 16.04.2004 - BLw 7/04
Da weitere Feststellungen nicht in Betracht kommen, kann er die "Vereinbarungen" selbst auslegen (vgl. BGHZ 65, 107; Senat, BGHZ 37, 233, 243).
- BGH, 31.10.1995 - XI ZR 6/95
Haftung der Spielbank für die unterlassene Überwachung einer auf eigenen Wunsch …
Auszug aus BGH, 16.04.2004 - BLw 7/04
Das Rechtsbeschwerdegericht kann sie nur darauf überprüfen, ob wesentlicher Auslegungsstoff außer acht gelassen wurde, ob die Interessenlage der Vertragspartner hinreichend berücksichtigt wurde und ob ansonsten die anerkannten Auslegungsgrundsätze beachtet und nicht gegen Erfahrungssätze und gegen die Denkgesetze verstoßen wurde (vgl. für das Revisionsrecht BGHZ 131, 136, 138; 137, 69, 72, jeweils m.w.N.;… für das Rechtsbeschwerdeverfahren : Barnstedt/Steffen, LwVG, 6. Aufl., § 27 Rdn. 18;… Keidel/Kuntze, Winkler, FGG, 15. Aufl., § 27 Rdn. 49). - BGH, 28.10.1997 - XI ZR 260/96
Haftung eines Vermögensverwalters für unberechtigt erhobene Klagen; …
Auszug aus BGH, 16.04.2004 - BLw 7/04
Das Rechtsbeschwerdegericht kann sie nur darauf überprüfen, ob wesentlicher Auslegungsstoff außer acht gelassen wurde, ob die Interessenlage der Vertragspartner hinreichend berücksichtigt wurde und ob ansonsten die anerkannten Auslegungsgrundsätze beachtet und nicht gegen Erfahrungssätze und gegen die Denkgesetze verstoßen wurde (vgl. für das Revisionsrecht BGHZ 131, 136, 138; 137, 69, 72, jeweils m.w.N.;… für das Rechtsbeschwerdeverfahren : Barnstedt/Steffen, LwVG, 6. Aufl., § 27 Rdn. 18;… Keidel/Kuntze, Winkler, FGG, 15. Aufl., § 27 Rdn. 49). - BGH, 25.09.1975 - VII ZR 179/73
Auslegung eines Vertrages durch das Revisionsgericht
Auszug aus BGH, 16.04.2004 - BLw 7/04
Da weitere Feststellungen nicht in Betracht kommen, kann er die "Vereinbarungen" selbst auslegen (vgl. BGHZ 65, 107; Senat, BGHZ 37, 233, 243). - BGH, 08.05.1998 - BLw 39/97
Übertragung des gesamten Vermögens einer LPG
Auszug aus BGH, 16.04.2004 - BLw 7/04
b) Für eine vertragliche Regelung ist, selbst wenn man ihr grundsätzlich näher treten wollte, ferner deshalb kein Raum, weil ein Vertrag, durch den eine LPG sich verpflichtete, einen Teil ihres Vermögens gegen Übernahme eines Teils ihrer Schulden auf eine andere zu gründende Gesellschaft oder Genossenschaft zu übertragen, nach § 134 BGB nichtig wäre (vgl. Senat, Beschl. v. 8. Mai 1998, BLw 39/97, WM 1998, 1650).
- BGH, 23.11.2007 - BLw 4/07
Ansprüche einer in Liquidation befindlichen LPG gegen die Mitglieder
Dem notariellen Vertrag vom 20. Dezember 1991 zur Übertragung des betriebsnotwendigen Vermögens lag danach eine unwirksame Teilvermögensübernahme gegen Übertragung der LPG gewährter Anteilsrechte an einzelne LPG-Mitglieder zugrunde (vgl. dazu Senat, Beschl. v. 8. Mai 1998, BLw 39/97, RdL 1998, 290, 291; Beschl. v. 16. April 2004, BLw 7/04, RdL 2004, 209, 210). - BGH, 05.11.2004 - BLw 26/04
Zulässigkeit der Teilung einer LPG
a) Der Beschluß der Mitgliederversammlung der LPG (P) Wa. vom 3. Juni 1991 ist ein privatautonomes Rechtsgeschäft eigener Art (vgl. BGHZ 65, 93, 96 f.;… für das Aktienrecht siehe etwa Hüffer, AktG, 6, Aufl., § 133 Rdn. 3 f.), dessen Auslegung Sache des Tatrichters ist, die vom Revisions- bzw. Rechtsbeschwedegericht nur eingeschränkt überprüfbar ist (…vgl. BGH, Urt. v. 2. Dezember 1994, V ZR 23/94, WM 1995, 434, 436; Senat, BGHZ 132, 353, 357), nämlich dahin, ob wesentlicher Auslegungsstoff außer acht gelassen wurde, ob die Interessenlage hinreichend berücksichtigt wurde und ob ansonsten die anerkannten Auslegungsgrundsätze beachtet und nicht gegen Erfahrungssätze und gegen die Denkgesetze verstoßen wurde (siehe nur Senat, Beschl. v. 16. April 2004, BLw 7/04, RdL 2004, 209, 210). - BGH, 05.11.2004 - BLw 27/04
Zulässigkeit der Teilung einer LPG
a) Der Beschluß der Mitgliederversammlung der LPG (P) W. vom 3. Juni 1991 ist ein privatautonomes Rechtsgeschäft eigener Art (vgl. BGHZ 65, 93, 96 f.;… für das Aktienrecht siehe etwa Hüffer, AktG, 6, Aufl., § 133 Rdn. 3 f.), dessen Auslegung Sache des Tatrichters ist, die vom Revisions- bzw. Rechtsbeschwedegericht nur eingeschränkt überprüfbar ist (…vgl. BGH, Urt. v. 2. Dezember 1994, V ZR 23/94, WM 1995, 434, 436; Senat, BGHZ 132, 353, 357), nämlich dahin, ob wesentlicher Auslegungsstoff außer acht gelassen wurde, ob die Interessenlage hinreichend berücksichtigt wurde und ob ansonsten die anerkannten Auslegungsgrundsätze beachtet und nicht gegen Erfahrungssätze und gegen die Denkgesetze verstoßen wurde (siehe nur Senat, Beschl. v. 16. April 2004, BLw 7/04, RdL 2004, 209, 210). - BGH, 05.11.2004 - BLw 28/04
Zulässigkeit der Teilung einer LPG
a) Der Beschluß der Mitgliederversammlung der LPG (P) W. vom 3. Juni 1991 ist ein privatautonomes Rechtsgeschäft eigener Art (vgl. BGHZ 65, 93, 96 f.;… für das Aktienrecht siehe etwa Hüffer, AktG, 6, Aufl., § 133 Rdn. 3 f.), dessen Auslegung Sache des Tatrichters ist, die vom Revisions- bzw. Rechtsbeschwedegericht nur eingeschränkt überprüfbar ist (…vgl. BGH, Urt. v. 2. Dezember 1994, V ZR 23/94, WM 1995, 434, 436; Senat, BGHZ 132, 353, 357), nämlich dahin, ob wesentlicher Auslegungsstoff außer acht gelassen wurde, ob die Interessenlage hinreichend berücksichtigt wurde und ob ansonsten die anerkannten Auslegungsgrundsätze beachtet und nicht gegen Erfahrungssätze und gegen die Denkgesetze verstoßen wurde (siehe nur Senat, Beschl. v. 16. April 2004, BLw 7/04, RdL 2004, 209, 210). - BGH, 05.11.2004 - BLw 29/04
Zulässigkeit der Teilung einer LPG
a) Der Beschluß der Mitgliederversammlung der LPG (P) W. vom 3. Juni 1991 ist ein privatautonomes Rechtsgeschäft eigener Art (vgl. BGHZ 65, 93, 96 f.;… für das Aktienrecht siehe etwa Hüffer, AktG, 6, Aufl., § 133 Rdn. 3 f.), dessen Auslegung Sache des Tatrichters ist, die vom Revisions- bzw. Rechtsbeschwedegericht nur eingeschränkt überprüfbar ist (…vgl. BGH, Urt. v. 2. Dezember 1994, V ZR 23/94, WM 1995, 434, 436; Senat, BGHZ 132, 353, 357), nämlich dahin, ob wesentlicher Auslegungsstoff außer acht gelassen wurde, ob die Interessenlage hinreichend berücksichtigt wurde und ob ansonsten die anerkannten Auslegungsgrundsätze beachtet und nicht gegen Erfahrungssätze und gegen die Denkgesetze verstoßen wurde (siehe nur Senat, Beschl. v. 16. April 2004, BLw 7/04, RdL 2004, 209, 210).
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