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Rechtsprechung
   BGH, 13.12.1991 - BLw 8/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,751
BGH, 13.12.1991 - BLw 8/91 (https://dejure.org/1991,751)
BGH, Entscheidung vom 13.12.1991 - BLw 8/91 (https://dejure.org/1991,751)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 1991 - BLw 8/91 (https://dejure.org/1991,751)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    GrdstVG § 9 Abs. 1 Nr. 1; RSiedlG § 4
    Einwendungen gegen siedlungsrechtliches Vorkaufsrecht bei Veräußerung landwirtschaftlicher Nutzfläche

Papierfundstellen

  • BGHZ 116, 348
  • NJW 1992, 1457
  • MDR 1992, 372
  • WM 1992, 582
 
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Wird zitiert von ... (51)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.05.1985 - BLw 8/84

    Genehmigung eines Grundstücksverkaufs im Rahmen eines Projekts zur Erhaltung und …

    Auszug aus BGH, 13.12.1991 - BLw 8/91
    Nach diesen gesetzlichen Vorgaben hat der Senat in langjähriger Rechtsprechung eine ungesunde Bodenverteilung in der Regel dann angenommen, wenn landwirtschaftlich genutzter Boden an einen Nichtlandwirt oder an einen Nebenerwerbslandwirt veräußert werden soll und ein Vollerwerbslandwirt das Grundstück dringend zur Aufstockung seines Betriebes benötigt und zum Erwerb bereit und in der Lage ist (vgl. BGHZ 94, 292, 295).

    Sonstige Anhaltspunkte, denen zufolge auch ein Nichtlandwirt einem Voll- oder Nebenerwerbslandwirt im Rahmen der Anwendung des § 9 GrdstVG gleichgestellt werden könnte (vgl. BGHZ 94, 292, 295 f), sind nicht ersichtlich.

  • BGH, 06.07.1990 - BLw 8/88

    Veräußerung landwirtschaftlicher Grundstücke an einen Nebenerwerbslandwirt

    Auszug aus BGH, 13.12.1991 - BLw 8/91
    Im Beschluß vom 6. Juli 1990, BGHZ 112, 86, hat der Senat dann ausgeführt, daß an der grundsätzlichen Bevorzugung von hauptberuflichen Landwirten gegenüber nebenberuflichen nach den geänderten Zweckvorstellungen der Agrarpolitik nicht mehr festgehalten werden könne.
  • BGH, 04.07.1979 - V BLw 4/79

    Wer ist hauptberuflicher Landwirt im Sinne des GrdstVG?

    Auszug aus BGH, 13.12.1991 - BLw 8/91
    Wer seine Arbeitskraft in vollem Umfang außerhalb des landwirtschaftlichen Bereiches einsetzt, ist Nichtlandwirt (vgl. auch BGHZ 75, 81, 84 f und Anmerkung Hagen in LM GrundstückverkehrsG § 9 Nr. 20).
  • BGH, 11.11.1976 - V BLw 6/76

    Ungesunde Verteilung von Grund und Boden

    Auszug aus BGH, 13.12.1991 - BLw 8/91
    Daß das Siedlungsunternehmen als hauptberuflicher Landwirt gilt und - wie das Beschwerdegericht meint - selbst dann den Vorrang vor einem Landwirt im Nebenberuf hat, wenn es das Kaufgrundstück als Vorratsland für Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur erwerben will, entspricht zwar nicht der neueren Rechtsprechung des Senats (vgl. BGHZ 67, 330, 333 in Abkehr von BGH, Beschl. v. 31. Januar 1967, V BLw 32/66, RdL 1967, 97), doch wirkt sich dieser falsche Ausgangspunkt nicht aus.
  • BGH, 25.04.1961 - V BLw 30/60
    Auszug aus BGH, 13.12.1991 - BLw 8/91
    Der im Interesse des Veräußerers in § 9 Abs. 1 Nr. 2 GrdstVG enthaltene Schutzgedanke (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 25. April 1961, V BLw 30/60, RdL 1961, 148, 149) wird deshalb nicht berührt.
  • BGH, 31.01.1967 - V BLw 32/66

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.12.1991 - BLw 8/91
    Daß das Siedlungsunternehmen als hauptberuflicher Landwirt gilt und - wie das Beschwerdegericht meint - selbst dann den Vorrang vor einem Landwirt im Nebenberuf hat, wenn es das Kaufgrundstück als Vorratsland für Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur erwerben will, entspricht zwar nicht der neueren Rechtsprechung des Senats (vgl. BGHZ 67, 330, 333 in Abkehr von BGH, Beschl. v. 31. Januar 1967, V BLw 32/66, RdL 1967, 97), doch wirkt sich dieser falsche Ausgangspunkt nicht aus.
  • BGH, 23.06.2006 - V ZR 17/06

    Beschränkung des Vorkaufsrechts auf eines von mehreren Grundstücken

    Nach dem aus § 9 Abs. 1 Nr. 2 GrdstVG folgenden Schutzgedanken, landwirtschaftliche Besitzungen als Einheit verkaufen zu können, kann dieses Vorkaufsrecht bei einem Verkauf mehrerer Grundstücke grundsätzlich nur einheitlich ausgeübt werden (BGH, Beschl. v. 25. April 1961, V BLw 30/60, RdL 1961, 148, 149; BGHZ 116, 348, 352).
  • BGH, 26.11.2010 - BLw 14/09

    Grundstücksverkehrsgenehmigung bei Veräußerung eines landwirtschaftlichen …

    Sie betreibt kein landwirtschaftliches Unternehmen im Sinne der Begriffsbestimmung in § 1 Abs. 4 ALG (vgl. dazu Senat, Beschlüsse vom 13. Dezember 1991 - BLw 8/91, BGHZ 116, 348, 350 und vom 28. April 2006 - BLw 32/05, NJW-RR 2006, 1245, 1246).

    Solche Vorstellungen des Käufers sind in den Verfahren über die Erteilung der Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz nur dann einer bereits ausgeübten Landwirtschaft gleichzustellen, wenn der Nichtlandwirt über konkrete und in absehbarer Zeit zur verwirklichende Absichten zur Aufnahme einer leistungsfähigen landwirtschaftlichen Tätigkeit verfügt und bereits entsprechende Vorkehrungen getroffen hat (Senat, Beschlüsse vom 13. Dezember 1991 - BLw 8/91, BGHZ 116, 348, 351; vom 8. Mai 1998 - BLw 2/98, NJW-RR 1998, 1472, 1473 und vom 28. April 2006 - BLw 32/05, NJW-RR 2006, 1245, 1246 - st. Rspr.).

    Diese Voraussetzung für eine Versagung der Genehmigung ist von dem Gericht auch in den Fällen zu prüfen, in denen das Volllandwirten grundsätzlich gleichgestellte Siedlungsunternehmen das gesetzliche Vorkaufsrecht ausgeübt hat (Senat, Beschlüsse vom 11. November 1976 - V BLw 6/76, BGHZ 67, 330, 333 und vom 13. Dezember 1991 - BLw 8/91, BGHZ 116, 348, 351).

  • BGH, 28.11.2014 - BLw 2/14

    Versagung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung wegen ungesunder Bodenverteilung: …

    Über diese Voraussetzung für eine Versagung der Genehmigung ist auch in den Fällen zu entscheiden, in denen das Siedlungsunternehmen das gesetzliche Vorkaufsrecht ausgeübt hat (Senat, Beschluss vom 11. November 1976 - V BLw 6/76, BGHZ 67, 330, 333, Beschluss vom 13. Dezember 1991 - BLw 8/91, BGHZ 116, 348, 351).
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