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| BGH, 04.11.1994 - BLw 8/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
DDR - LPG - Mitgliedschaftswechsel - Delegierung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an eine Delegierungsvereinbarung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1995, 537
- NJ 1995, 206
- WM 1995, 351
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.11.1993 - BLw 64/93
Rechtsfolgen des Übertritts von einer LPG in eine andere
Auszug aus BGH, 04.11.1994 - BLw 8/94
Andererseits wurde mit dem Übertritt von einer LPG in eine andere LPG die Mitgliedschaft beendet und eine neue begründet (vgl. Senatsbeschl. v. 24. November 1993, BLw 64/93, AgrarR 1994, 129). - BGH, 09.06.1993 - BLw 11/93
Rechtsstreitigkeiten aus dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG)
Auszug aus BGH, 04.11.1994 - BLw 8/94
Richtig ist, daß die Mitgliedschaft in einer LPG nicht endete, wenn lediglich eine sogen. Delegierungsvereinbarung (zeitlich befristet oder auf Dauer) abgeschlossen wurde, die allerdings grundsätzlich der Schriftform bedurfte (vgl. Ziff. 16 Abs. 1; Ziff. 25 Abs. 4 Musterstatut LPG (P) und (T); im folgenden nur Musterstatut; Senatsbeschl. v. 9. Juni 1993, BLw 11/93, AgrarR, Sonderheft Oktober 1993, Landwirtschaftsanpassungsgesetz S. 48).
- BGH, 06.02.1997 - BLw 36/96
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde
Soweit sich der Beschwerdeführer in einem weiteren Schriftsatz vom 9. Januar 1997 (eingegangen innerhalb der Begründungsfrist) auf zwei Entscheidungen des Senats vom 24. November 1993, BLw 64/93 (= WM 1994, 317) und vom 4. November 1994, BLw 8/94 (= AgrarR 1995, 22) bezieht, bezeichnet er schon nicht die Rechtsfrage, die von der angezogenen und von der angefochtenen Entscheidung verschieden beantwortet sein soll.Es stellt dabei weder zur Frage der Delegierung (Senatsbeschl. v. 4. November 1994, a.a.O.) noch zum Mitgliedschaftswechsel (…Senatsbeschl. v. 24. November 1993, a.a.O.) einen abweichenden Rechtssatz auf.
- BGH, 28.04.1995 - BLw 39/94
Abfindungsanspruch "passiver" Mitglieder einer LPG
Sie stellt grundsätzlich auch nicht in Frage, daß die LPG-Mitgliedschaft derjenigen Mitglieder erhalten blieb, die in eine ZBE oder ZGE delegiert waren und dort ihre Arbeitsleistung erbrachten (vgl. auch Senatsbeschlüsse v. 22. Februar 1994, BLw 73/93, WM 1994, 1080, 1082 und BLw 89/93, WM 1994, 1083 und v. 4. November 1994, BLw 8/94, AgrarR 1994, 200 ff). - BGH, 02.10.1997 - BLw 32/97
Darlegung eines Abweichungsfalls
Sie machen zwar geltend, das Beschwerdegericht sei von den Beschlüssen des Senats vom 4. Dezember 1992 (BGHZ 120, 357 = AgrarR 1993, 218), vom 1. Juli 1994 (BLw 95/93, AgrarR 1994, 303) und vom 4. November 1994 (BLw 8/94, AgrarR 1995, 22) abgewichen.
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