Rechtsprechung
| BGH, 23.11.1993 - BLw 88/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Landwirtschaft - Volkseigenes Gut - Inventarbeiträge - Rückforderung - Aufgelöste LPG - Landwirtschaftsgericht - Rechtsbeschwerde
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
LwAnpG § 65 Satz 1
Anwendbarkeit des LwAnpG auf die Rückforderung geleisteter Inventarbeiträge von einem ehemals "volkseigenen Gut"; Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1994, 1256
- WM 1994, 527
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.09.1993 - LwZR 10/92
Vertrauen auf Rechtsmittelbelehrung eines Fachsenats
Auszug aus BGH, 23.11.1993 - BLw 88/93
Ob der Antragsgegner im vorliegenden Fall dieses Rechtsmittel noch einlegen und gegen die Versäumung der Beschwerdefrist im Hinblick auf die fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung durch das Landwirtschaftsgericht Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erlangen kann (vgl. Senatsbeschl. v. 23. September 1993, LwZR 10/92, NJW 1993, 3206), muß ggf. das zuständige Bezirksgericht entscheiden. - BGH, 30.04.1992 - BLw 5/92
Rechtsstreitigkeiten aus dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz
Auszug aus BGH, 23.11.1993 - BLw 88/93
Diese Bestimmung ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats als Ausnahmeregelung im System des Rechtsschutzes eng auszulegen und auf solche Streitigkeiten beschränkt, deren materielle Grundlage unmittelbar in diesem Gesetz geregelt ist (BGHZ 118, 179; Senatsbeschl. v. 21. Januar 1993, BLw 45/92, AgrarR 1993, 188). - BGH, 21.01.1993 - BLw 45/92
Streitigkeiten über Arbeitverhältnis bei einer LPG
Auszug aus BGH, 23.11.1993 - BLw 88/93
Diese Bestimmung ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats als Ausnahmeregelung im System des Rechtsschutzes eng auszulegen und auf solche Streitigkeiten beschränkt, deren materielle Grundlage unmittelbar in diesem Gesetz geregelt ist (BGHZ 118, 179; Senatsbeschl. v. 21. Januar 1993, BLw 45/92, AgrarR 1993, 188).
- BGH, 22.02.1994 - BLw 73/93
Begriff der Streitigkeit nach dem LwAnpG; Vorerwerbs- oder Vorkaufsrecht des …
Die Bestimmung ist allerdings nach der ständigen Rechtsprechung des Senats als Ausnahmeregelung im System des Rechtsschutzes eng auszulegen und auf solche Streitigkeiten beschränkt, deren materielle Grundlage unmittelbar in diesem Gesetz geregelt ist (BGHZ 118, 179; Senatsbeschl. v. 21. Januar 1993, BLw 45/92, AgrarR 1993, 188; Senatsbeschl. v. 23. November 1993, BLw 88/93, zur Veröffentlichung vorgesehen).Der Senat hat daher eine Zuständigkeit des Landwirtschaftsgerichts nach § 65 Satz 1 LwAnpG verneint für Ansprüche aus den sogenannten Kreisverträgen (Beschl. v. 30. April 1992, BLw 5/92, AgrarR 1992, 204; v. 14. Oktober 1993, BLw 43/93, zur Veröffentlichung vorgesehen), für Streitigkeiten in bezug auf ein Arbeitsverhältnis zu einer LPG (…Senatsbeschlüsse v. 30. April 1992, BLw 5/92, aaO und v. 21. Januar 1993, BLw 45/92, AgrarR 1993, 188) sowie in bezug auf die Rückforderung geleisteter Inventarbeiträge von einem ehemals "Volkseigenen Gut" (VEG; Senatsbeschl. v. 23. November 1993, BLw 88/93, zur Veröffentlichung bestimmt).
- BGH, 08.12.1997 - II ZR 217/96
Abfindungsansprüche von Mitgliedern einer ehemaligen, einem VEG angeschlossenen …
Das Landwirtschaftsanpassungsgesetz vom 29. Juni 1990 (GBl.-DDR I S. 642) in seiner Fassung vom 3. Juli 1991 (BGBl. I S. 1418) - insbesondere dessen § 44 - regelt unmittelbar nur die Ansprüche von Mitgliedern einer LPG, die bei Inkrafttreten des Gesetzes am 20. Juli 1990 noch existierte, nicht aber die vorliegend in Betracht kommenden Ansprüche gegen ein VEG (oder dessen Rechtsnachfolger), einen staatlichen Betrieb, der im Unterschied zum genossenschaftlich sozialistischen Betrieb einer LPG den "höchsten Grad der Vergesellschaftung der Produktionsmittel und der Produktion" verkörperte und "dem ganzen Volk und nicht einzelnen Kollektiven" gehörte (vgl. BGH, Beschl. v. 23. November 1993 - BLw 88/93, WM 1994, 527). - BGH, 01.07.1994 - BLw 11/94
Zuständigkeit der Landwirtschaftsgerichte für Streitigkeiten zwischen LPG
Soweit das Landwirtschaftsgericht diese Frage anders beurteilt und auch die Rechtsbeschwerde zugelassen hat, kann dies den Bundesgerichtshof in der Zulässigkeitsfrage nicht binden (vgl. Senatsbeschlüsse v. 21. Januar 1993, BLw 45/92, AgrarR 1993, 188 und v. 23. November 1993, BLw 88/93, VIZ 1994, 133). - BGH, 29.09.1994 - LwZB 4/94
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde - Voraussetzungen für das Vorliegen einer …
Diese Bestimmung ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats als Ausnahmeregelung im System des Rechtsschutzes (Wegfall einer Mittelinstanz) eng auszulegen und auf solche Streitigkeiten beschränkt, deren materielle Grundlage unmittelbar in diesem Gesetz geregelt ist (BGHZ 118, 179; Senatsbeschl. v. 21. Januar 1993, BLw 45/92, AgrarR 1993, 188 und v. 23. November 1993, BLw 88/93, AgrarR 1994, 197).
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