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Rechtsprechung
   BGH, 22.02.1994 - BLw 89/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2604
BGH, 22.02.1994 - BLw 89/93 (https://dejure.org/1994,2604)
BGH, Entscheidung vom 22.02.1994 - BLw 89/93 (https://dejure.org/1994,2604)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 1994 - BLw 89/93 (https://dejure.org/1994,2604)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft - Mitgliederversammlung - Vermögensaufteilung - Abfindungsbeschluß

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LwAnpG § 44 Abs. 2 (F: 23. September 1990)
    Aufteilung des Vermögens einer LPG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 630
  • WM 1994, 1083
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.11.1993 - BLw 39/93

    Abfindungsanspruch eines LPG -Mitglieds

    Auszug aus BGH, 22.02.1994 - BLw 89/93
    Der Beschluß der Mitgliedervollversammlung war daher insoweit wegen Verstoßes gegen zwingendes Recht (Senatsbeschl. v. 24. November 1993, BLw 39/93, zur Veröffentlichung bestimmt) unwirksam.

    Die Mitgliedervollversammlung einer LPG hat im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nur insoweit einen Ermessens- und Entscheidungsspielraum, als ihn das Gesetz ihr einräumt (Senatsbeschl. v. 24. November 1993, BLw 39/93, zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BGH, 24.11.1993 - BLw 57/92

    Rechte des ausscheidenden Mitglieds zur Ermittlung eines Abfindungsanspruchs; …

    Auszug aus BGH, 22.02.1994 - BLw 89/93
    Sie macht insbesondere nicht geltend, daß die Kündigung erst nach Liquidationseröffnung erklärt worden sei und damit unwirksam gewesen wäre (§ 42 LwAnpG i.V. mit § 87 Abs. 1 GenossenschaftsG; Senatsbeschl. v. 24. November 1993, BLw 57/92, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 24.11.1993 - BLw 8/93

    Ansprüche des Eigentümers eingebrachter Bodenflächen; Ansprüche einer aus …

    Auszug aus BGH, 22.02.1994 - BLw 89/93
    Das Landwirtschaftsanpassungsgesetz hat nämlich dadurch, daß es die Inventarbeiträge als Anteil am Eigenkapital ausgestaltet hat, einen etwaigen, nach früheren LPG-rechtlichen Vorschriften begründeten Rückzahlungsanspruch durch einen - früher nicht bekannten - Beteiligungsanspruch ersetzt, der, weil erst nach Inkrafttreten der Wirtschafts- und Währungsunion entstanden, im Verhältnis 1:1 zu erfüllen war (Senatsbeschl. v. 24. November 1993, BLw 8/93, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 09.06.1993 - BLw 44/92

    Gerichtliche Aufklärungspflicht bei Abfindungsanspruch ehemaliger LPG -Mitglieder

    Auszug aus BGH, 22.02.1994 - BLw 89/93
    Denn die Rechtsbeschwerde, welche die Notwendigkeit einer Neuverteilung des Vermögens erkennt, macht nicht geltend, daß das Eigenkapital in diesem Fall zur Deckung aller berechtigten Ansprüche nicht ausreiche (vgl. Senatsbeschl. v. 9. Juni 1993, BLw 44/92, WM 1993, 1644).
  • BGH, 23.11.2007 - BLw 4/07

    Ansprüche einer in Liquidation befindlichen LPG gegen die Mitglieder

    In einer Entscheidung über die von einem anderen Mitglied gegen die Antragstellerin geltend gemachten Abfindungsansprüche kam der Senat zu dem Ergebnis, dass der Beschluss vom 3. April 1991, das Vermögen der Antragsgegnerin nach Arbeitsjahren zu verteilen, wegen Verstoßes gegen § 44 Abs. 2 LwAnpG 1990 unwirksam ist (Beschl. v. 22. Februar 1994, BLw 89/93, RdL 1994, 156 ff.).

    Hieran vermochte auch der nichtige Beschluss der Mitgliederversammlung vom 9. April 1991 (Senat, Beschl. v. 22. Februar 1994, BLw 89/93, RdL 1994, 156, 157;… Beschl. v. 1. Juli 1994, BLw 7/94, aaO) nichts zu ändern; dieser kann nicht Rechtsgrund zum Behalten einer für über den Anspruch aus § 44 LwAnpG hinausgehenden Zahlung an das Mitglied sein.

  • BGH, 28.04.1995 - BLw 39/94

    Abfindungsanspruch "passiver" Mitglieder einer LPG

    Sie stellt grundsätzlich auch nicht in Frage, daß die LPG-Mitgliedschaft derjenigen Mitglieder erhalten blieb, die in eine ZBE oder ZGE delegiert waren und dort ihre Arbeitsleistung erbrachten (vgl. auch Senatsbeschlüsse v. 22. Februar 1994, BLw 73/93, WM 1994, 1080, 1082 und BLw 89/93, WM 1994, 1083 und v. 4. November 1994, BLw 8/94, AgrarR 1994, 200 ff).
  • BGH, 01.07.1994 - BLw 7/94

    Auflösungsbeschluß nach LwAnpG

    Ein Beschluß der Vollversammung, welcher dem nicht Rechnung getragen und vorgeschrieben hat, den nach Auskehrung der Inventarbeiträge verbleibenden Erlös allein nach Arbeitsjahren aufzuteilen, ist wegen Verstoßes gegen die insoweit zwingende gesetzliche Vorschrift des § 44 Abs. 2 LwAnpG a.F. nichtig (Senatsbeschl. v. 22. Februar 1994, BLw 89/93, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BGH, 01.07.1994 - BLw 37/94

    Möglichkeit der Einschränkung des Anspruchs auf Ersatz des Wertes der …

    Selbst wenn also die Beschlüsse der Vollversammlung vom 21. März 1991 nicht nur die Vermögensverhältnisse in der neuen Genossenschaft und die Barabfindungsansprüche der aus Anlaß der Umwandlung ausscheidenden Mitglieder beträfen, sondern auch die gesetzlichen Abfindungsansprüche der Mitglieder mit erfaßten, welche ihre Mitgliedschaft bereits gekündigt hatten oder bereits ausgeschieden waren, wären sie insoweit auch nach dem damals geltenden Recht nichtig (Senatsbeschl. v. 22. Februar 1994, BLw 89/93, WM 1994, 1083) und deswegen für die Vermögensauseinandersetzung mit dem Antragsteller unerheblich.
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