Rechtsprechung
| VGH Hessen, 15.03.1978 - BPV TK 2/78 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VGH Hessen, 24.06.1993 - HPV TL 1402/91
Rechtsfolgen der gerichtlichen Aufhebung eines Einigungsstellenbeschlusses nach …
Rn. 22 Ein Rechtsschutzinteresse an der begehrten Feststellung ist daher nur dann gegeben, wenn sich die personalvertretungsrechtliche Streitfrage, die der ursprüngliche Antrag aufgeworfen hat, mit einiger - mehr als nur geringer - Wahrscheinlichkeit zwischen den Verfahrensbeteiligten erneut stellen wird (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, vgl. die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Februar 1993 - 6 P 28.91 - Seite 7 des amtlichen Umdrucks, 10. Januar 1991 - 6 P 14.88 - PersV 1991, 280 = DVBl. 1991, 707 = NVwZ 1991, 998, 9. Januar 1991 - 6 PB 7/90 -, 27. März 1990 - 6 P 34.87 - PersV 1990, 439 f., 12. August 1988 - 6 P 5.87 - BVerwGE 80, 50 ff., 52, 12. März 1986 - 6 P 5.85 - BVerwGE 74, 100 ff., 102, 12. Februar 1986 - 6 P 25.84 - PersV 1986, 327; HessVGH, Beschlüsse vom 29. November 1989 - HPV TL 1890/88 - Seite 7 ff. des amtlichen Umdrucks, 24. August 1988 - HPV TL 23/81 - Seite 12 des amtlichen Umdrucks, und vom 15. März 1978 - BPV TK 2/78 - PersV 1980, 468).
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