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   BPatG, 29.02.2000 - 17 W (pat) 69/98   

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BPatG, 29.02.2000 - 17 W (pat) 69/98 (https://dejure.org/2000,16209)
BPatG, Entscheidung vom 29.02.2000 - 17 W (pat) 69/98 (https://dejure.org/2000,16209)
BPatG, Entscheidung vom 29. Februar 2000 - 17 W (pat) 69/98 (https://dejure.org/2000,16209)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BPatGE 43, 35
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BPatG, 18.01.2000 - 17 W (pat) 68/98
    Auszug aus BPatG, 29.02.2000 - 17 W (pat) 69/98
    Abgesehen von der Frage, in welcher Form das TRIPS-Abkom men - unmittelbar oder mittelbar - anwendbar ist (vgl. die Senatsentscheidung 17 W [pat] 68/98 v. 18.1.2000, zur Veröffentlichung vorgesehen), würde nämlich auch die Heranziehung von Art. 27 Abs. 1 TRIPS-Abkommen hier nicht zu einem weiter gehenden Schutz führen.
  • BGH, 13.05.1980 - X ZB 19/78

    Antiblockiersystem

    Auszug aus BPatG, 29.02.2000 - 17 W (pat) 69/98
    Dies trifft auch dann zu, wenn die »Lehre mit dem alle vorgeschlagenen Mittel kennzeichnenden Prinzip im Patentanspruch« umschrieben ist, also nur das Lösungskonzept angegeben ist (vgl. BGH GRUR 1980, 849 [851] -Antiblockiersystem).
  • BGH, 22.06.1976 - X ZB 23/74

    Patentfähigkeit von Organisations- und Rechenprogrammen

    Auszug aus BPatG, 29.02.2000 - 17 W (pat) 69/98
    Abhängig davon kommt nach der Rechtsprechung des BGH einem Programm technischer Charakter zu oder nicht (vgl. GRUR 1977, 96 [98 ] -Dispositionsprogramm).
  • BGH, 17.10.2001 - X ZB 16/00

    Suche fehlerhafter Zeichenketten; Umfang des Patentierungsverbots für

    Seine Entscheidung ist veröffentlicht in BPatGE 43, 35 (= BlPMZ 2000, 387).
  • BPatG, 26.03.2002 - 17 W (pat) 69/98

    Fehlen des technischen Charakters bei computerimplementierter Suche nach

    Der Senat hat die Beschwerde mit der Begründung zurückgewiesen, dass das digitale Speichermedium nach dem Anspruch 22 keine patentfähige Erfindung sei und insbesondere auf ein Programm für Datenverarbeitungsanlagen "als solches" gerichtet sei, das nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 3 PatG nicht als Erfindung anzusehen sei (BPatGE 43, 35 = BlPMZ 2000, 387 "Digitales Speichermedium").
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