Rechtsprechung
   BPatG, 15.10.2003 - 5 W (pat) 420/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,23832
BPatG, 15.10.2003 - 5 W (pat) 420/02 (https://dejure.org/2003,23832)
BPatG, Entscheidung vom 15.10.2003 - 5 W (pat) 420/02 (https://dejure.org/2003,23832)
BPatG, Entscheidung vom 15. Oktober 2003 - 5 W (pat) 420/02 (https://dejure.org/2003,23832)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,23832) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • GRUR 2004, 852
  • BPatGE 47, 215
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BPatG, 02.08.2000 - 5 W (pat) 434/99
    Auszug aus BPatG, 15.10.2003 - 5 W (pat) 420/02
    Folgerichtig hat das Bundespatentgericht wiederholt festgestellt, daß eine technische Entwicklung auch dann iSv § 1 Abs. 1 GebrMG auch dann schutzfähig sein kann, wenn sie sich für den Fachmann in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt und somit den Anforderungen nach der Legaldefinition in § 4 PatG für den Begriff der erfinderischen Tätigkeit iSv § 1 Abs. 1 PatG nicht genügt, solange sie jedenfalls trotz des Naheliegens ein erfinderisches, nämlich über die Routineleistung des Fachmannes hinausgehendes Niveau aufweist (vgl zuletzt BPatG 5 W (pat) 434/99 in Bundespatentgericht Jahresbericht 2002, S 55, 56 und in Mitt 2002, 46).
  • BGH, 20.06.2006 - X ZB 27/05

    Demonstrationsschrank

    2002, 46; BPatGE 47, 215 = GRUR 2004, 852).

    Es verbietet sich aber, Naheliegendes etwa unter dem Gesichtspunkt, dass es der Fachmann nicht bereits auf der Grundlage seines allgemeinen Fachkönnens und bei routinemäßiger Berücksichtigung des Stands der Technik ohne weiteres finden kann (so aber BPatGE 47, 215 = GRUR 2004, 852; vgl. Goebel in Benkard, PatG GebrMG 10. Aufl. 2006, § 1 GebrMG Rdn. 24, 25), als auf einem erfinderischen Schritt beruhend zu bewerten mit der Folge, dass seine Benutzung allein dem Inhaber unter Ausschluss aller anderen am geschäftlichen Verkehr Teilnehmenden vorbehalten wäre.

  • LG Düsseldorf, 30.08.2005 - 4a O 313/04

    Lampenfassungen

    In diesen Fällen ist die Grenze für die Schutzfähigkeit der in Rede stehenden technischen Entwicklung jedoch dann unterschritten, wenn es sich nur noch um eine Lösung handelt, die der Durchschnittsfachmann bereits auf der Grundlage seines allgemeinen Fachkönnens und bei routinemäßiger Berücksichtigung des Stands der Technik ohne weiteres finden kann (BPatG, GRUR 2004, 852 - Materialstreifenpackung; BPatG, Mitt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht